06 Aug SwissFin – SwissSure Newsletter August 2020
Sehr geehrte Leser(-innen)
Willkommen zur Winter-Ausgabe unseres Rundschreibens.
Es freut uns, mit Ihnen in dieser Ausgabe einige positive und interessante Artikel zu teilen, obwohl die Schlagzeilen nach wie vor von der Covid-19 Krise geprägt sind.
Bitte beachten Sie, dass unser Team nach wie vor von zu Hause arbeitet und unser Büro in Century City nicht besetzt ist. Sie finden die Kontakt-Details unserer Mitarbeiter weiter unten.
Diese und weitere Infos bezüglich Versicherungen, Steuern etc. können wie immer unter folgender Anschrift gelesen werden: https://www.swissfin.de/newsletter/swissfin-swisssure-newsletter-august-2020-de-update
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Mit besten Grüßen
Ihr SwissFin / SwissSure Team
INHALT
1. KAPITALANLAGEN
2. LOKALE UND INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN
3. STEUERN
- Ihre Steuererklärung kann ab dem 1. September 2020 eingereicht werden
- Steuerbegünstigte Nachlassplanung in Deutschland
4. SACHVERSICHERUNGEN
- FSCA veröffentlicht Pressemitteilung zu Betriebsunterbrechungsansprüchen
- Der High Court entscheidet gegen den Versicherer, welcher den Antrag auf Betriebsunterbrechung aufgrund von Covid-19 ablehnt
- Versicherungen entschädigen Geschäftskunden für Covid-Betriebsunterbrechung in Milliardenhöhe
5. IMMIGRATION
6. KRANKENVERSICHERUNGEN
7. SONSTIGES
- Konzessionen für während des Lockdowns abgelaufene Führerscheine und Plaketten
- FORD bietet endlich Entschädigungszahlungen an
- Kein Starttermin in Sicht für das AARTO
- Erreichbarkeit von SwissSure Mitarbeitern
- Wir schätzen Ihren Kommentar
1. KAPITALANLAGEN
Interest rates ››
Seit August 2020 offerieren wir folgende Zinssätze:
- Unser Geldmarktkonto
- 4.84 %
- 12 Monate Festgeld
- 4.33 %
Die Mindestanlage beträgt R 100’000. Weitere Konditionen sind anwendbar, die Zinssätze können sich täglich ändern und sind abhängig vom Anlagebetrag.
Versicherungsrenditen: „Guaranteed income/growth plans“ (5 Jahre), ca. 80% des Einkommens ist steuerfrei: ››
- Brutto-Rendite
- 4.21%
- Steuerschuld
- Nil
Steuerfreies Zinseinkommen – maximale Anlagebeträge: ››
R 2,57 Mio. für Steuerzahler jünger als 65 Jahre
R 3,89 Mio. für Steuerzahler zwischen 65 und 75 Jahren
R 4,25 Mio. für Steuerzahler über 75 Jahre
Annahme: Effektiver Zinssatz 4,0 %. Für Ehepaare verheiratet in Gütergemeinschaft sind diese Beträge pro Person anwendbar.
Unsere Devisenkurse ››
- Bank A
- 19.70
- Bank F
- 19.48
- Bank N
- 19.19
- Bank S
- 19.56
- Unser Kurs
- 19.79
Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, sind unsere Kurse im Vergleich attraktiver.
Weiter berechnen wir keine zusätzlichen Gebühren, wie es bei Geschäftsbanken der Fall ist.
Für weitere Informationen zum Thema Anlagen und Steuern können Sie Herrn Tony R. Hug – kontaktieren.
2. LOKALE UND INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN
Die südafrikanische Reservebank senkt den Leitzinssatz erneut! ››
Die Reserve Bank kündigte am Donnerstag, den 23. Juli 2020 eine weitere Kürzung um 0,25% an, die auf die vorherige Kürzung Ende Mai von 0,5% folgte.
Dies ist die fünfte Reduktion seit März 2020 und entspricht einem Total von 2,75% auf ein Allzeittief von 3,5%!
Bitte klicken Sie hier, um die Statistik zu verfolgen:
https://tradingeconomics.com/south-africa/interest-rate
Ergänzende Budgetüberprüfung ››
Unser Finanzminister, Herr Tito Mboweni, hat am 24. Juni 2020 das revidierte Budget veröffentlicht.
Wie erwartet zeichnete er ein düsteres Bild, was angesichts der Tatsache, dass sich die Bedingungen von der bereits schwachen Position vor der Krise verschlechtert haben, keine Überraschung war. Selbst mit den antizyklischen steuerlichen und monetären Maßnahmen, einschließlich des COVID-19-Unterstützungspaketes in Höhe von R 500 Mrd, Zinssenkungen und der Lockerung der Finanzlage, bleibt unsere Position schwach.
Dies sind die Budget-Highlights:
- Für 2020 wird ein Wirtschaftswachstum von -7,2% prognostiziert – der größte Rückgang seit fast einem Jahrhundert – und für 2021 ein Anstieg von 2,6%
- Für 2020/21 wird ein Defizit an Steuereinnahmen von voraussichtlich R 304 Mrd. veranschlagt.
- Haupthaushaltsdefizit von 6,8% auf 14,6% des BIP.
- Bruttoemission von Anleihen von R 462,5 Mrd. sind geplant, ein Anstieg gegenüber dem letzten Jahr von R 337,7 Mrd.
- Die Verschuldung für 2023/24 wird 87% des Bruttosozialproduktes betragen.
Mit dem Hauptaugenmerk auf die Reduktion der öffentlichen Finanzen hat der Minister die Prioritäten bekannt gegeben. Das derzeitige Problem ist die drastische Verschlechterung der Einnahmen.
Die Kreditaufnahme wird durch 7 Mrd. USD ergänzt, die die Regierung von multilateralen Finanzinstituten aufnehmen will, darunter 1 Mrd. USD von der New Development Bank und 4,2 Mrd. USD vom IWF.
In seiner Rede betonte der Minister die Zinslast der Kredite, die in Zukunft zurückgezahlt werden muss. Im Zusammenhang mit unserer Verschuldung äußerte er sich zur Realität der Länder, die mit Staatsschuldenkrisen konfrontiert sind, sobald die Kreditaufnahme ein nicht nachhaltiges Niveau erreicht. Er verwies auch auf Beispiele wie Argentinien, Simbabwe, Griechenland und Deutschland in den 1920er Jahren, die sich diesen Herausforderungen stellten, erklärte jedoch die Absicht, diesen Weg zu vermeiden.
Dieser Nachtragshaushalt machte deutlich, dass die öffentlichen Finanzen derzeit überlastet sind und dass die Regierung in den kommenden Monaten weitreichende Reformen detaillieren muss. Eine Reduktion der Ausgaben reicht jedoch nicht aus, um die aktuelle Situation anzugehen, und es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Ausgaben zu drosseln. Leider stehen wir weiterhin vor dem Rätsel, wie wir das Wachstum angesichts der Wirtschaftslage stimulieren können. Und leider müssen wir im kommenden mittelfristigen Ausgabenrahmen mit einigen Steuererhöhungen rechnen.
3. STEUERN
Ihre Steuererklärung kann ab dem 1. September 2020 eingereicht werden ››
Ab dem 1. September 2020 werden die Türen bei SARS für die jährliche Steuerabgabe geöffnet sein. Das Formular ITR12 muss für das Steuerjahr 2020 (Periode vom 1. März 2019 bis zum 29. Februar 2020) verwendet werden und folgende Stichtage sind zu beachten:
- Manuelle Erklärungen: 1. September bis 22. Oktober 2020
- Elektronische Erklärungen (e-filing): bis 16. November 2020
- Provisorische Steuerzahler mit e-filing: bis 29. Januar 2021
Bitte beachten Sie, dass provisorische Steuerzahler die zweite interims-Erklärung spätestens Ende August 2020 gemacht haben müssen..
Steuerbegünstigte Nachlassplanung in Deutschland ››
Die Deutschen sind dafür bekannt, Ausgaben bis ins kleinste Detail zu prüfen und haargenau zu planen. Insbesondere, wenn es um größere Anschaffungen wie Häuser-, Auto- oder auch Wertschriftenkauf geht, nimmt man sich in der Regel sehr viel Zeit, alle Einzelheiten zu recherchieren oder auch über Bekannte und Berater zu erfragen. Erst wenn man sich absolut sicher ist, wagt man größere Investitionen zu tätigen. Nichtsdestotrotz vergessen die meisten Deutschen, die allergrößte und wichtigste Transaktion in ihrem Leben minutiös zu planen, und dies, obwohl jeder früher oder später davon betroffen sein wird.
Offensichtlich ist hier die Rede vom Vererben. Dabei geht es um alles, was man sich über die Jahrzehnte erspart und hart erarbeitet hat. Es geht um das eigene Vermächtnis. Bei keiner anderen „Transaktion“ steht so viel auf dem Spiel. Es geht hierbei nicht nur um materielle Themen, sondern auch um die Beziehung zu den engsten Vertrauten und Nachkommen. Deshalb gilt es, den Nachlass besonders sorgfältig und detailliert zu planen und zu regeln. Man sollte strategisch vorgehen und die gemachten Entscheidungen regelmäßig überprüfen. Lebensumstände ändern sich oft und schnell, wie uns die aktuelle Pandemie gerade zeigt.
Trotz der enormen Wichtigkeit dieser „Lebens-Transaktion“ verfügt nur jeder 5. Deutsche über ein Testament. Darüber hinaus sind 90% der verfassten Testamente mangelhaft und deshalb besteht die Gefahr, dass bei der Vollstreckung Unstimmigkeiten herrschen und daraus langwierige und belastende, gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Erben entstehen können. Wenn man sich vor Augen führt, dass in Deutschland jedes Jahr ca. 250 Mrd Euro vererbt werden (im Vergleich: dazu betrug das gesamte Bruttoinlandsprodukt von Südafrika im Jahre 2019 lediglich 358.8 Mrd USD), so scheint es unverständlich und höchst fahrlässig, dass lediglich 20% der Deutschen ihren Nachlass planen.
„Nothing in this world is certain, but death and taxes.“ Bereits im Jahre 1789 wies Benjamin Franklin, der spätere Gründungsvater von Amerika, daraufhin, dass man lediglich zwei Sachen im Leben nicht umgehen kann, den Tod und die Steuern. Dass viele Personen ihren Nachlass nicht korrekt planen freut jedoch insbesondere den Fiskus. Gemäß Statistiken des Bundes, werden jedes Jahr ungefähr 5 Mrd. Euro an Erbschaftsteuern und weit über eine Milliarde an Schenkungssteuern eingenommen – Tendenz steigend. Natürlich kann man Steuern nicht umgehen, aber durch frühzeitige Planung kann man die Erbschaft- und Schenkungssteuer massiv optimieren und reduzieren. Es ist unabdingbar frühzeitig einen kompetenten Berater zu involvieren umso wertvolle Freibeträge zu nutzen oder durch planerische Maßnahmen eine substantielle Reduktion der Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erreichen. Ebenfalls könnten durch das Hinzuziehen des richtigen Beraters etwaige familiäre Streitigkeiten vermieden werden.
Erbschaftssteuern
Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist ein komplexes Thema, insbesondere auch weil es in der heutigen Zeit nicht mehr nur um eine Immobilie in Deutschland und Geld bei der Sparkasse geht. Oftmals sind Vermögenswerte sowie Erblasser und Erben auf der ganzen Welt verteilt, was eine saubere Nachlassplanung umso komplizierter, aber auch umso wichtiger macht. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Deutsche Erbschaftssteuergesetz immer dann Anwendung findet, wenn entweder der Erblasser, der Erbe oder das relevante Vermögen (wie z.B. Immobilien) in Deutschland Wurzeln hat. Somit ist es auch für jene nicht mehr in Deutschland Steuerpflichtigen relevant, welche seit Jahrzehnten bereits im Ausland leben, deren Erben ihren Lebensmittelpunkt aber nach wie vor in Deutschland haben. Alle zehn Jahre können im Rahmen von Schenkungen und Erbschaften die Freibeträge genutzten werden. Leider sind diese Freibeträge allerdings nur sehr gering und betragen beispielsweise für Ehegatten nur 500’000 Euro und lediglich 400’000 Euro pro Kind. Sind diese Freibeträge bereits aufgebraucht, bleibt einem nichts Anderes übrig, als die hohen Steuern von bis zu 30% für direkte Nachkommen (für indirekte Nachkommen bis zu 50%) in Kauf zu nehmen, oder frühzeitig alternative Planungsmöglichkeiten zu nutzen. Dabei ist besonders wichtig, dass eine alternative Planung immer von in Deutschland anerkannten Spezialisten (Steuerberater, Steueranwälte etc.) durchgeführt wird und Strukturen benutzt werden, welche bei den Finanzämtern bekannt und anerkannt sind.
Planungsmöglichkeiten
Steuerkonforme (Lebens-) Kapitalversicherungen sind ein altbewährtes Mittel, einen Teil des Nachlasses zu planen. Nicht nur erlauben sie dem Versicherungsnehmer, über einen längeren Zeitraum, Vermögen steuerbegünstigt anzusparen, sondern sie ermöglichen zusätzliches Todesfallkapital mitzuversichern und somit einen zusätzlichen Liquiditätszufluss für frei wählbare Begünstigte zu ermöglichen. Dies wiederum erlaubt es den Erben, die erhaltenen Häuser oder Firmenanteile zu behalten und anfallende Steuern zu bezahlen oder Miterben auszuzahlen. Somit kann die Erhaltung des Familienvermögens für die nächste Generation gewährleistet werden.
Eine weitere Planungsmöglichkeit besteht darin, Vermögenswerte in unbegrenzter Höhe, mittels einer Struktur nach deutschem Recht und im Rahmen von Schenkungen, weitestgehend steuerverschont zu übertragen. Diese Planungsmöglichkeit erlaubt es Deutschen Unternehmerfamilien oder im Ausland lebenden vermögenden Personen mit Deutschen Erben, weit über die gesetzlichen Freibeträge hinaus, Vermögenswerte steuerverschont zu übertragen. Standardmäßig begleiten führende deutsche Steueranwälte solche Planungen um sicherzustellen, dass die Struktur vom zuständigen Finanzamt uneingeschränkt akzeptiert wird und auch sonst keinerlei geltenden Regelungen verletzt werden. Solche Strukturen erlauben es auch, die jeweilige Nachlassplanung und Zuteilung der Vermögenswerte konkret während Lebzeiten zu regeln und somit allfällige Unklarheiten in der Erbteilung zu verhindern.
In diesem Sinne zitiere ich gerne Winston Churchill: „Let our advance worrying become advance thinking and planning.“
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Tony R. Hug () gerne zur Verfügung.
4. SWISSSURE SACHVERSICHERUNGS-NEWS
FSCA veröffentlicht Pressemitteilung zu Betriebsunterbrechungsansprüchen ››
Die lokale Finanzaufsichtsbehörde, die Financial Sector Conduct Authority (FSCA), hat sich zu den Versicherungsschäden im Zusammenhang mit Covid geäußert.
Die Auslegung der FSCA der verschiedenen Versicherungspolicen spiegelt das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Westkap wieder (siehe nächster Artikel).
Um das Communiqué der FSCA zu lesen, klicken Sie bitte hier.
Der High Court entscheidet gegen den Versicherer, welcher den Antrag auf Betriebsunterbrechung aufgrund von Covid-19 ablehnt ››
Das Oberste Gericht des Westkaps hat kürzlich mehreren Versicherungsnehmern die Möglichkeit eröffnet, Verluste im Rahmen der Geschäftsunterbrechung aufgrund von Covid-19 geltend zu machen.
Es wurde festgestellt, dass der Lockdown selbst nicht die direkte Ursache für den Verlust ist. Die folgenden Voraussetzungen sind wichtig, um einen potenziellen Anspruch zu haben:
- Die Versicherungspolice muss zunächst einen Bereich für Betriebsunterbrechungen haben.
- In einem solchen Abschnitt muss eine Erweiterung wie „ansteckende Krankheit“, „Betriebsunterbrechung“ oder ähnliches angezeigt werden.
Sie können das Urteil des Gerichtshofs unter folgender Adresse lesen:
Versicherungen entschädigen Geschäftskunden für Covid-Betriebsunterbrechung in Milliardenhöhe ››
Das jüngste Gerichtsurteil (s. Artikel oben) hat endlich Richtlinien zur Auslegung von Versicherungspolicen für Betriebsunterbrechungen formuliert.
Die Versicherer Santam, H & L, Bryte und Hollard haben unverzüglich Rundschreiben veröffentlicht, wie sie solche Schadensansprüche regulieren werden. SwissSure hat bereits alle ihre Kunden darüber separat informiert.
Versicherungsnehmer, die die folgenden Kriterien erfüllen, erhalten eine Entlastungszahlung:
- Sie müssen eine Geschäftspolice mit einem Geschäftsunterbrechungsabschnitt haben, gefolgt von einem CBI oder einem Zusatz für ansteckender Krankheiten.
- Die CBI-Verlängerung muss vor dem 18. März 2020 abgeschlossen worden sein. Ab diesem Datum wurden versicherungstechnische Beschränkungen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten eingeführt.
- Die Police muss noch in Kraft sein.
- Der Versicherungsnehmer muss aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 und / oder des Lockdowns einen Schaden erlitten haben.
- Der Versicherungsnehmer darf kein „essential“ Dienstleister sein, der während des Lockdowns seinen Betrieb aufrechterhalten konnte.
- Der Versicherungsnehmer muss in der „Hospitality Industry“ tätig sein. Diese Branchen umfassen Restaurants, Pensionen, Hotels, Lodges, Unterhaltungs- und Selbstversorgerunternehmen.
- Der Versicherungsnehmer muss den Schaden bei der Versicherung angemeldet haben.
Um die Rundschreiben der verschiedenen Versicherer zu lesen, klicken Sie bitte auf die folgenden Links:
Santam and H&L: – Click Here
Bryte – Click Here
Hollard – Click Here
5. IMMIGRATION
Neue COVID-19-Konzessionen für Ausländer in Südafrika angekündigt ››
Der Innenminister, Dr. Pakishe Aaron Motsoaledi, gab am 22. Juli 2020 bekannt, dass er alle Genehmigungen und Visa, die während des Lockdowns abgelaufen sind, bis zum 31. Oktober 2020 automatisch verlängern wird.
Dies bedeutet, dass jeder Ausländer bis zu diesem Datum ohne Verlängerungsantrag in Südafrika bleiben kann.
Die Informationen wurden während einer Pressekonferenz weitergegeben und wir warten noch auf das offizielle Rundschreiben.
Der Minister hat weiter folgende Vorschläge an das „Disaster Management Committee“ unterbreitet, welche wahrscheinlich wahrgenommen werden:
- VFS soll ab dem 1. September wieder geöffnet werden. Dies ist nicht für alle Kategorien von Antragsstellern und nur für die VFS Zweigstellen in Südafrika.
- Das Online-Buchungssystem soll schon ab dem 3. August zur Verfügung stehen.
- Es sind nach wie vor keine Status-Änderungen (Kategorienwechsel) in Südafrika zugelassen.
Dokumente, welche während des Lockdowns abgelaufen sind, sind weiterhin gültig.
Wir werden Sie über weitere Änderungen auf dem Laufenden halten.
6. KRANKENVERSICHERUNGEN
BDAE akzeptiert wieder Anträge für den Infinity Krankenversicherungsplan ››
Das Flaggschiff Produkt wurde zu Beginn der Covid-Krise im März eingestellt.
Die BDAE gab aber Mitte Juli grünes Licht für neue Anträge und hat sich auch mit einem anderen Versicherer, Swiss Life France, zusammengetan, der das Produkt versichert.
Der Infinity-Plan ist geeignet für Europäer, die außerhalb der EU-Grenzen leben und weltweit einen umfassenden Krankenversicherungsschutz mit freier Wahl von Ärzten und Krankenhäusern anstreben. Bewerber können bis zum Alter von 75 Jahren beitreten.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Tony R. Hug – .
7. SONSTIGES
Konzessionen für während des Lockdowns abgelaufene Führerscheine und Plaketten ››
Das Department of Transport hat ein Rundschreiben veröffentlicht, welches Konzession in Bezug auf die Gültigkeit von Südafrikanischen Führerscheinen und KFZ Plaketten (Vehicle Licences) macht. Dieses beinhaltet detaillierte Informationen bezüglich der verlängerten Gültigkeiten von KFZ Plaketten, Führerscheinen, TÜV Abnahmen (Roadworthy Certificates) und anderer Dokumente, die während des Lockdowns abgelaufen sind.
Die Straßenverkehrsämter im gesamten Land haben weitgehend wieder geöffnet, viele haben jedoch nur eingeschränktes Personal aufgrund von COVID-19 Regulierungen.
Die neuen Gültigkeiten von Dokumenten, die während des Lockdowns abgelaufen sind, sind wie folgt:
– 31. August 2020: Alle KFZ-Plaketten, Tageszulassungen und TÜV Abnahmen, die in der Zeitspanne 26.03.2020 bis 31.05.2020 abgelaufen sind, sind noch bis zum 31.08.2020 gültig
– 30.11.2020 Händlerzulassungen, die in der Zeitspanne 26.03.2020 bis 31.05.2020 abgelaufen sind, sind noch bis zum 30.11.2020 gültig
– 31.01.2021 Alle Learner’s (Driving) Licences, Führerscheine, Temporäre Führerscheine und Professionelle Fahrerlaubnisse, die in der Zeitspanne 26.03.2020 bis 31.08.2020 abgelaufen sind, sind noch bis zum 31.01.2021 gültig
Bitte klicken Sie hier um die volle Veröffentlichung zu lesen.
FORD bietet endlich Entschädigungszahlungen an ››
Die Ford Motor Company of South Africa (FMCSA) wird R 50,000 an jeden der 56 Kunden bezahlen müssen, die einen der berüchtigten Ford Kugas, welcher Feuer gefangen haben, besitzen.
Das National Consumer Tribunal bestätigte in einer Veröffentlichung Ende März, dass sich die FMCSA und die National Consumer Commission (NCC) bezüglich einer entsprechenden Entschädigung geeinigt haben. Diese Entschädigung gilt für Ford Kugas, welche zwischen 2014 und 2017 produziert wurden. Das Feuer muss außerdem im Motorraum entstanden sein.
Die Kommission erhielt insgesamt 160 Klagen, jedoch ergaben Nachforschungen, dass lediglich 56 Fahrzeuge von mangelnder Kühlung betroffen waren, was zur Überhitzung und daraus resultierendem Feuer geführt hat.
Betroffene Kunden können den NCC unter 021 428 7000 kontaktieren.
Kein Starttermin in Sicht für das AARTO ››
Die COVID-19 Krise hat die Bremse für das umstrittene Gesetz in Bezug auf Strafen im Straßenverkehr gezogen. Dieses hätte bedeutet, dass unter bestimmten Bedingungen, straffälligen Fahrern der Führerschein entzogen werden kann.
Das Transportministerium gab Ende März bekannt, dass das AARTO Gesetz aufgrund von COVID-19, auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Die Auswirkungen von COVID-19 haben die Kapazität der Road Traffic Infringement Agency (RTIA), welche zuständig ist für die Umsetzung und Kontrolle des AARTO, erheblich beeinträchtigt.
Die Agentur wird die Situation zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerten und entscheiden, wann das neue Gesetz in Kraft treten soll.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Erreichbarkeit von SwissSure Mitarbeitern ››
Die Corona Krise und der damit verbundene Lockdown hat natürlich auch uns zu gewissen Sondermaßnahmen gezwungen. So arbeiten sämtliche Mitarbeitende von SwissSure seit Mitte März ausschließlich von zu Hause aus und unser Büro in Century City ist derzeit nicht besetzt. Diese Tatsache hat aber in keiner Weise einen Einfluss auf unsere Erreichbarkeit. Wir sind alle via E-Mail erreichbar und unsere Reaktionszeiten sind unverändert prompt. Falls Sie einen persönlichen Beratungstermin wünschen, so stehen Ihnen unsere Direktoren – Herr Tony R. Hug und Herr Marius C. Romer – auch weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns wie folgt:
: Direktor
: Direktor
: für alles rund um die Golf Estate Sure Produkte und die Belange der Immigration
: für sämtliche Schadensfälle
: für Ihre Belange, wenn der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens zwischen A und L beginnt
: – für Ihre Belange, wenn der Anfangsbuschstabe Ihres Nachnamens zwischen M und Z beginnt
– für Ihre Belange, wenn Sie eine kommerzieller Kunde sind
Ebenso verfügen wir über eine WhatsApp Nummer – diese lautet wie folgt: +27 66 197 8875
Wir informieren Sie laufend über Änderungen bezüglich unserer administrativen Organisation.
Wir schätzen Ihren Kommentar ››
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