
23 März SwissFin – SwissSure Newsletter Maerz 2026
Liebe Leserinnen und Leser,
Wir begrüßen Sie zu unserem ersten Newsletter für das Jahr 2026.
Der Herbst hält bereits Einzug und die Landschaft verändert allmählich ihr Kleid. Auch dieses Jahr war Kapstadt wieder zu einer der schönsten und lebenswertesten Städte weltweit gekürt. Dessen wollen sich wohl viele Menschen selbst überzeugen – die Zahlen der Tourismus Behörden bestätigen auch dieses Jahr wieder ein markantes Wachstum.
Wir freuen uns, Ihnen eine neue Partnerschaft mit der schweizerischen KPT Krankenversicherung bekannt zu geben. Ihr Angebot richtet sich an Schweizer Staatsbürger, die ins Ausland auswandern oder längere Zeit im Ausland leben. Weitere Informationen finden Sie unter „Krankenversicherungen”.
Wie gewohnt haben wir Informationen zu den Themen Investitionen, Sachversicherungen, Einwanderung und anderen verwandten Themen zusammengestellt. Dieser Newsletter kann auch unter https://www.swissfin.de/newsletter/swissfin-swisssure-newsletter-maerz-2026/ eingesehen werden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem Newsletter, von wo aus immer Sie ihn sich zu Gemüte führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SwissFin / SwissSure-Team
INHALT
1. INVESTITIONEN
2. LOKALE UND INTERNATIONALE FINANZNACHRICHTEN
3. STEUERN
4. SWISSSURE: SACHVERSICHERUNGSNACHRICHTEN
- MUA führt Reifen- und Felgenversicherung ein
- AMI: Intelligente Panikmeldung
- TRA erweitert Versicherungsschutz für Mietwagen
- MUA erhöht die Tarife für Zusatzprodukte
- Horizon Marine schließt Versicherungsschutz im Nahen Osten aus
5. IMMIGRATION
- Entwurf zur Gesetzesänderungen veröffentlicht
- Rückstand bei Visumsanträgen besteht weiterhin
- Keine Anträge auf Verlängerung von Besuchervisa stellen!
6. KRANKENVERSICHERUNG
- Foyer Global Health und Globality Health werden zu Global Health
- Kontaktdaten des Assistance-Kontaktzentrums von Foyer Global Health
- Wir stellen unseren Neuen Partner vor: KPT Krankenversicherung Schweiz
7. SONSTIGES
1. INVESTITIONEN
Zinssätze: Bankeinlagen, Versicherungspläne, steuerfreie Anlagebeträge und unsere Wechselkurse >>
Unsere Bankeinlagen: ››
Derzeit bieten wir auf unserer Investec-Banking-Plattform die folgenden (Nominal-)Zinssätze an:
- Unser Geldmarktfonds
- 7.15%
- 12 Monate Bankeinlagen
- 6.72%
- 24 Monate Bankeinlagen
- 6.69%
- 36 Monate Bankeinlagen
- 6.76%
- 48 Monate Bankeinlagen
- 6.93%
- 60 Monate Bankeinlagen
- 7.09%
Die Mindestanlage beträgt 100.000 R. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Zinssatz hängt von der Höhe der Anlage ab.
Versicherungspläne: „Garantierte Einkommens-/Wachstumspläne” (Laufzeit 5 Jahre), ca. 80% des Einkommens sind steuerfrei: ››
- Bruttorendite
- 5.46%
- Zu zahlende Steuern
- Null
Tax-free interest income – maximum investment amounts: ››
1,75 Mio. R für Steuerzahler unter 65 Jahren
2,7 Mio. R für Steuerzahler zwischen 65 und 75 Jahren
2,9 Mio. R für Steuerzahler über 75 Jahre
Diese Zahlen bedeuten, dass Sie diese Beträge auf unserer Banking-Plattform anlegen können, ohne Steuern zu zahlen. Ehepaare, die in Gütergemeinschaft leben, können diese Beträge verdoppeln!
Zugrunde liegende Annahmen: 7,0% effektiver Zinssatz und keine anderen Einkommensquellen.
SwissSure Forex Rates ››
- Bank A
- 18.10
- Bank F
- 18.73
- Bank N
- 18.19
- Bank S
- 18.60
- Unser Kurs
- 18.78
Die obige Tabelle zeigt, dass unsere Zinssätze sehr wettbewerbsfähig sind. Darüber hinaus erheben wir keine Gebühren, wenn die Gelder gutgeschrieben oder auf ein anderes lokales Konto überwiesen werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Geldmarktfonds, den steuerlich effizienten Einkommensplänen oder unseren Devisenangeboten wünschen, wenden Sie sich bitte an Herrn Tony R. Hug unter .
2. LOKALE UND INTERNATIONALE FINANZNACHRICHTEN
SARB hält sich mit Zinssenkung zurück ››
Die Verbraucherpreisinflation in Südafrika stieg im Dezember leicht von 3,5 % im November auf 3,6 % und blieb damit hinter den Markterwartungen zurück, was auf ein weitgehend gedämpftes Inflationsumfeld hindeutet. Die meisten Analysten gehen davon aus, dass dies im Moment der Höhepunkt der Inflation ist, und dass wir vorerst mit leicht niedrigeren Werten rechnen. Da der Höhepunkt niedriger als erwartet ausfällt, eröffnet dies die Möglichkeit für weitere Zinssenkungen. Vor diesem Hintergrund und entsprechend den Erwartungen beschloss der geldpolitische Ausschuss der South African Reserve Bank (SARB) bei seiner Sitzung Ende Januar, den Leitzins bei 6,75% zu belassen.
Budget Rede 2026 ››
Die südafrikanischen Steuerzahler erfuhren nach der Haushaltsrede unseres Finanzministers am 25. Februar 2026 eine gewisse Erleichterung. Es war eine konstruktive und ausgewogene Haushaltsvorlage – auch wenn die Haushaltsdisziplin nach wie vor unerlässlich ist und Südafrika weiterhin mit schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu kämpfen hat.
Finanzminister Enoch Godongwana hob eine allmähliche Verbesserung der inländischen Wachstumsdynamik hervor, wobei das reale BIP in diesem Jahr voraussichtlich 1,6% erreichen und sich danach leicht verbessern wird. Erfreulicherweise haben die steigenden Gold- und Platinpreise zu einem Anstieg der Steuereinnahmen aus dem Bergbau geführt, und die gegenüber früheren Prognosen um 21 Mrd. Rand höheren Steuereinnahmen haben den Haushaltsrahmen gestützt, sodass das Finanzministerium keine wesentlichen Steuererhöhungen vornehmen musste.
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte:
Einkommensteuer
Die Steuersätze bleiben unverändert, aber es werden Erleichterungen durch die Steuerfreibeträge gewährt und die Steuerrückerstattungen erhöht.
Steuertabelle für natürliche Personen und spezielle Trusts
Steuerbares Einkommen (R) | Steuersätze / Berechnung |
0 – 245,100 | 18% des steuerpflichtigen Einkommens |
245,101 – 383,100 | R 44,118 + 26% des steuerpflichtigen Einkommens über R 245,100 |
383,101 – 530,200 | R 79,998 + 31% des steuerpflichtigen Einkommens über R 383,101 |
530,201 – 695,800 | R 125,599 + 36% des steuerpflichtigen Einkommens über R 530,201 |
695,801 – 887,000 | R 185,215 + 39% des steuerpflichtigen Einkommens über R 695,801 |
887,001 – 1,878,600 | R 259,783 + 41% des steuerpflichtigen Einkommens über R 887,001 |
1,878,601 und darüber | R 666,339 + 45% des steuerpflichtigen Einkommens über R 1,878,601 |
Individuelle Steuerfreibeträge:
Unter 65 Jahren: R 99,000 (zuvor R 95,750)
65 bis 74 Jahre: R 153,250 (zuvor R 148,217)
75 Jahre und älter: R 171,300 (zuvor R 165,689)
Sozialabzug:
Unter 65 Jahren: R 17,820 (zuvor R 17,235).
Zusätzlicher Rabatt für Personen ab 65 Jahren: R 9,765 (zuvor R 9,444).
Über 75 Jahre: weitere R 3,249 (zuvor R 3,145).
Zinserträge:
Der steuerfreie Anteil bei Zinserträgen bleibt bei R 23,800 für Steuerzahler unter 65 Jahren und bei R 34,500 für Personen ab 65 Jahren. Darüber hinaus wird die steuerfreie Satz bei speziell registrierten Sparkonten auf R 46,000 (bisher R 36,000) pro Steuerjahr erhöht.
Lokale Dividendensteuer: Verbleibt bei einem Pauschalsatz von 20%.
Ausländische Dividenden werden ebenfalls weiterhin mit einem Pauschalsatz von 20% besteuert, dieser kann jedoch im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.
Die Quellensteuer aus südafrikanischen Quellen an Nichtansässige bleibt bei 15%, vorbehaltlich Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Steuer für juristische Personen bleibt bei 27%. Die Quellensteuer auf Dividenden bleibt bei 20%.
Trusts: Der Pauschalsatz bleibt bei 45%, wobei Ausschüttungen im selben Steuerjahr an in Südafrika ansässige Begünstigte bei den Begünstigten besteuert werden.
Erbschafts- und Schenkungssteuer: Die Sätze bleiben bei 20% für steuerpflichtige Nachlässe von bis zu R 30 Mio. und steigen auf 25% für steuerpflichtige Nachlässe über R 30 Mio.
Die Erbschaftssteuer-Freigrenze bleibt bei R 3,5 Mio. pro Person, und ein überlebender Ehepartner kann automatisch von nicht genutzten Freibeträgen aus dem Nachlass des zuerst verstorbenen Ehepartners profitieren, d. h. die Ermäßigung bleibt für den zweitverstorbenen Ehepartner bei insgesamt maximal R 7,0 Mio.
Ähnlich verhält es sich mit der Schenkungssteuer, nämlich 20% für Schenkungen von R 30 Mio. oder weniger, für Schenkungen über R 30 Mio. beträgt der Satz 25%, wobei es sich um den kumulierten Wert aller Schenkungen am oder nach dem 1. März 2018 handelt.
Die ersten R 150,000 (zuvor R 100,000) der von einer natürlichen Person in jedem Steuerjahr gespendeten Beträge bleiben von der Schenkungssteuer befreit. Schenkungen zwischen Ehegatten sind vollständig befreit.
Kapitalertragsteuer:
- Der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge für Privatpersonen wurde auf R 50,000 (zuvor R 40,000) erhöht.
- Der Freibetrag für den Hauptwohnsitz von der Kapitalertragsteuer wird auf R 3,0 Mio. (zuvor R 2,0 Mio.) erhöht.
- Der Freibetrag für Kapitalerträge im Todesfall wurde auf R 440,000 (zuvor R 300,000) erhöht.
- Der effektive Steuersatz für Kapitalerträge liegt zwischen 7,2% und 18% für Privatpersonen, sowie 21,6% für Unternehmen und 36% für Trusts.
Übertragungssteuer:
Die Sätze und Schwellenwerte bleiben unverändert.
Wert der Immobilie | |
< R 1’210’000 | 0% |
R 1’210’001 – R 1’663’800 | 6% |
R 1’663’801 – R 2’329’300 | 8% |
R 2’339’301 – R 13’310’000 | 11% |
R 13’310’001 und mehr | 13% |
Abzüge für Krankenkassen und medizinische Kosten
- Steuerzahler können monatliche Beiträge zu Krankenversicherungen (eine Steuerrückerstattung, die als Steuergutschrift für Krankenversicherungsbeiträge bezeichnet wird) bis zu einem Betrag von R 376 (zuvor R 364) abziehen. Dies gilt für jeden Steuerzahler und den ersten Angehörigen in der Krankenversicherung und R 254 (zuvor R 246) für jeden weiteren Angehörigen.
- Personen mit Alter 65 oder älter, oder deren Ehepartner oder Kinder mit einer Beeinträchtigung, können 1/3 der qualifizierten medizinischen Ausgaben, die von der Person bezahlt wurde, abziehen.
Alle anderen Personen: 25% der qualifizierten medizinischen Ausgaben, begrenzt auf den Betrag, der 7,5% des steuerpflichtigen Einkommens (ohne Pauschalzahlungen aus der Altersvorsorge und Abfindungen) übersteigt.
Der Mehrwertsteuersatz bleibt bei 15%.
Die Schwelle für die obligatorische Mehrwertsteuer-Registrierung wird mit Wirkung zum 1. April 2026 auf einen Umsatz von R 2,3 Mio. (bisher R 1 Mio.) pro Zwölfmonatszeitraum angehoben.
Devisen: Der Offshore-Investitionsfreibetrag bleibt bei R 10 Mio. pro Erwachsener und Kalenderjahr. Darüber hinaus wurde der individuelle einmalige Freibetrag auf R 2 Mio. erhöht.
Verbrauchsteuern: Es ist zu einer jährlichen Gewohnheit geworden, die Steuern auf Alkohol und Tabak inflationsbedingt erneut anzuheben.
Kommentar:
Die Steuer-Mehreinnahmen von R 21 Mrd. sind sehr willkommen, stellen jedoch nur eine kurzfristige Entlastung dar, um die Staatsausgaben und die Schuldenlast unter Kontrolle zu bringen. Obwohl etwas Vertrauen in die wirtschaftlichen Aussichten Südafrikas zurückgekehrt ist, muss die Regierung Investitionen und Beschäftigungswachstum vorantreiben.
3. STEUERN
Neue Steuerkonformitätsanforderungen für Konten von Nichtansässigen ››
Bitte beachten Sie, dass die Finanzaufsichtsbehörde der South African Reserve Bank (SARB) kürzlich bestimmte regulatorische Anforderungen in Bezug auf in Südafrika erzielte Einkünfte geändert hat.
Diese Änderungen gelten ab dem 23. Oktober 2025 für die Überweisung bestimmter Arten von Einkünften, die von Nichtansässigen in Südafrika erzielt werden.
Folgendes ist nicht erforderlich:
Die Überweisungen von Einkünften aus Renten und Pensionen, die Bestätigung der Pensionskasse, ihres Verwalters oder des zugelassenen Versicherers müssen in einem der folgenden Formate vorgelegt werden:
– Die aktuelle Steuerbescheinigung IRP5/IT3(a) für die Rentenzahlung.
– Eine Zahlungsmitteilung mit Angabe des Steuercodes, unter dem das Einkommen für die erste Zahlung einer neuen obligatorischen Rente oder Pension gemeldet wird.
– Eine Zahlungsmitteilung mit Angabe der geltenden Steuerkennziffer(n) für laufende Einkommenszahlungen.
Für Offshore-Überweisungen der folgenden Einkommensarten sind nun zusätzlich zu anderen Belegen entweder folgende Dokumente erforderlich:
– Manuelles Konformitätsschreiben – Internationale Überweisung (wenn der Kunde nicht in der Datenbank der South African Revenue Services (SARS) registriert ist) oder
– Tax Compliance Status (TCS) – Genehmigung für internationale Überweisungen (AIT) PIN (wenn der Kunde in der Datenbank der South African Revenue Services (SARS) registriert ist).
Betroffen sind Einkünfte aus Verwaltungsratshonoraren, Mieteinnahmen aus Immobilien, Einkünfte aus einem gemäß Testament errichteten Trusts und Einkünfte aus einem Inter-Vivos-Trust.
Für die Offshore-Überweisung von Einkünften aus Dividenden und Mitgliedsbeiträgen von nicht börsennotierten/nicht kotierten Unternehmen sind folgende Unterlagen erforderlich:
– Eine Tax Compliance Status (TCS)-PIN, die den guten Ruf widerspiegelt und auf den Namen des südafrikanischen Unternehmens ausgestellt ist, welches die Dividende ausschüttet.
Das Steuerkonformitätsschreiben der SARS ist 12 Monate lang gültig. Weitere Informationen finden Sie hier im Rundschreiben der SARB.
4. SWISSSURE: SACHVERSICHERUNGSNACHRICHTEN
MUA führt Reifen- und Felgenschutz ein ››
Ab dem 1. Januar 2026 können Kunden eine Versicherung für Schäden an Reifen und Felgen abschließen. Diese sind normalerweise automatisch von allen Policen ausgeschlossen, können aber bei MUA als optionale Zusatzleistung abgeschlossen werden. Bitte klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.
AMI: Intelligente Panikmeldung ››
Ami Assist bietet eine neue Leistung namens „Intelligent Panic“ an. Mit diesem Service erhalten Versicherungsnehmer über eine einzige Notrufnummer auf ihrem Mobiltelefon sofortigen, persönlichen Notfall-Support. Nach der Registrierung meldet sich ein Krisenmanager, bewertet die Situation, aktiviert die entsprechende Notfallhilfe und bleibt so lange in der Leitung, bis der Vorfall geklärt ist.
Die Aktivierung des Dienstes erfordert eine einmalige Registrierung auf Ihrem Mobiltelefon. Zu diesem Zweck wurden am Mittwoch, dem 11. Februar, Aktivierungs-SMS direkt an die Versicherungsnehmer verschickt.
Wir würden uns freuen, wenn sich alle unsere AMI-Kunden registrieren würden, um die App nutzen zu können. Wenn Sie Fragen haben oder noch nicht registriert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Sachversicherungsabteilung.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
TRA: Erweiterte Mietwagenversicherung ››
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Royal Administrators ab dem 1. März 2026 die über Gage Car Hire angebotene Mietwagenverlängerung verbessern wird. Diese verbesserten Leistungen sollen unseren Kunden mehr Komfort, geringere Kosten und eine reibungslosere, stressfreie Schadenabwicklung bieten.
Kunden, die den Autovermietungs-Zusatz in ihrer Police haben, kommen nun ohne zusätzliche Kosten in den Genuss der folgenden Mehrleistungen, die automatisch gelten, wenn Gage Car Hire das Mietfahrzeug bereitstellt.
– Keine Vertragsgebühr
– Keine Mietkaution erforderlich
– Keine Mautkosten
– Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall
– Keine Liefer- oder Abholgebühren innerhalb Südafrikas
– Unbegrenzte Tageskilometer
– Flughafenaufschlag inbegriffen
– Zusätzliche Fahrer inklusive
– Lieferung und Abholung vor 09:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr inklusive
– Bearbeitungsgebühr für Schadensfälle inklusive
– Bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Autovermieter werden keine Kraftstoffkosten berechnet.
– Umfassender Versicherungsschutz entsprechend der zugrunde liegenden Versicherungs-Police.
Wenn Sie eine TRA-Versicherung abgeschlossen haben, stellen Sie bitte sicher, dass der optionale Mietwagenersatz in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten ist. Diese Erweiterungen gelten nur, wenn Gage Car Hire das Mietfahrzeug bereitstellt.
MUA erhöht die Tarife für Zusatzprodukte ››
Diese Mitteilung dient als formelle Ankündigung der bevorstehenden Kostenanpassungen für Zusatzprodukte, die am 1. Mai 2026 wie folgt in Kraft treten:
- Concierge-Services: Erhöhung von R 135 auf R 175 pro Monat
- Pannenhilfe: Erhöhung von R 45 auf R 52 pro Monat
- Home Assist: Erhöhung von R 20 auf R 22 pro Monat
- Care Complete: Bleibt bei R 20
Diese Änderungen gelten für:
- Alle neuen Verträge ab dem 1. Mai 2026
- Bestehende monatliche Policen ab dem 1. Mai 2026
- Bestehende Jahrespolicen bei Verlängerung ab dem 1. Mai 2026
Horizon Marine schließt Versicherungsschutz im Nahen Osten aus ››
Aufgrund des andauernden Konflikts in der Region und des erhöhten Risikos für Frachtschiffe bieten alle Seeversicherer keine Versicherung mehr an.
Bitte klicken Sie hier, um die geltenden Ausschlüsse einzusehen.
5. IMMIGRATION
Entwurf zur Gesetzesänderungen veröffentlicht ››
Ende Dezember 2025 veröffentlichte das Innenministerium den überarbeiteten Entwurf („White Paper on Immigration“) zu Staatsbürgerschaft, Einwanderung und Flüchtlingsschutz.
Diese Vorschläge sind zwar noch nicht Gesetz, geben jedoch den bislang deutlichsten Hinweis darauf, wie Südafrika die Visumkategorien, die Migration von Fachkräften und den dauerhaften Aufenthalt in Zukunft neu gestalten will. Die öffentliche Konsultation zum „white paper“ lief am 15. Februar 2026 ab.
Nachfolgend sind die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen aufgeführt:
Visa für Rentner
Das Visum für Rentner wird beibehalten, aber das „white paper“ signalisiert eindeutig eine Verschärfung dieser Kategorie, darunter:
– Die voraussichtliche Einführung einer Mindestaltersgrenze (wahrscheinlich 55 Jahre)
– Mögliche Anhebung der finanziellen Schwelle
– Strengere Durchsetzung der Arbeitsverbotsklausel
Die politische Absicht besteht darin, dieses Visum wieder auf echte Pensionierung auszurichten, anstatt auf einen durch den Lebensstil motivierten oder als Ausweichmöglichkeit genutzten Zweck.
Finanziell unabhängiger Daueraufenthalt
Die derzeitige Aufenthaltsgenehmigung für finanziell unabhängige Personen soll ersetzt werden. Das „white paper“ kündigt eine investitionsgebundene Visumkategorie für finanziell unabhängige Personen an, bei der
– Antragsteller weiterhin ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen müssen
– die Genehmigung an die Investition von Kapital in Südafrika geknüpft wäre und nicht nur an den Nachweis des Nettovermögens
Zum jetzigen Zeitpunkt enthält das „white paper“ keine Angaben zur Höhe der Investitionen und bestätigt auch nicht, ob eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird.
Visa für qualifizierte Arbeitskräfte
Für die Migration von Fachkräften wird eine umfassende Reform hin zu einem einheitlichen Punktesystem vorgeschlagen. Der Entwurf des Papiers deutet darauf hin, dass das Arbeitsvisum für kritische Fachkräfte und das allgemeine Arbeitsvisum wahrscheinlich zu einem einzigen Visum für Fachkräfte zusammengefasst werden, das anhand eines Punktesystems bewertet wird.
Dieses System würde einen größeren Schwerpunkt auf Qualifikationen, Berufserfahrung, Relevanz für den Arbeitsmarkt und wirtschaftlichen Beitrag legen und weniger Gewicht auf formale Qualifikationen allein legen.
Geschäftsvisum
Das Papier unterscheidet zwischen Start-ups und Investoren, wodurch es für Unternehmer und Investoren attraktiver wird. Das „white paper“ zeigt zwei unterschiedliche Wege auf:
– Ein Start-up-Visum, das sich auf Innovation, Gründerkompetenz und Skalierbarkeit konzentriert
– Ein investitionsorientiertes Geschäftsvisum, das sich auf den Kapitaleinsatz und die Schaffung von Arbeitsplätzen konzentriert
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (PR). Das „white paper“ bekräftigt einen selektiveren, auf den Beitrag ausgerichteten Ansatz, der mit den nationalen Prioritäten und Planungsüberlegungen in Einklang steht. Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist nicht als automatisches Ergebnis eines befristeten Status konzipiert, und der Rahmen ermöglicht einen größeren Ermessensspielraum bei der Verwaltung von PR-Genehmigungen.
Unser Kommentar: Wir empfehlen unseren Kunden, Anträge auf Daueraufenthalt oder ein Visum für Rentner so schnell wie möglich nach den aktuellen Bestimmungen zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, dass einige Visuminhaber unter den neuen Bestimmungen das bestehende Visum nicht mehr verlängern können!
Weitere Informationen finden Sie im „white paper“, welches Sie hier einsehen können, oder in der Präsentation des Ministeriums hier.
Rückstand bei Visumanträgen besteht weiterhin ››
Anfang 2025 erklärte der Minister, dass der Rückstand aufgeholt sei und nur noch Berufungen zu bearbeiten seien. Im September veröffentlichte der Minister eine überarbeitete Reisedirektive, die ausschließlich Personen mit hängigen Anträgen auf Befreiung Schutz bietet. Im Dezember folgte das Ministerium diesem Beispiel und veröffentlichte Bearbeitungszeiten für jede Antragskategorie – wobei die Bearbeitung von Anträgen auf befristete Aufenthaltsgenehmigungen angeblich 30 Tage bis drei Monate dauern sollte. All diese Maßnahmen deuteten darauf hin, dass das Ministerium seine Prozesse endlich in den Griff bekommen hatte und bereit war, die Rolle als Motor der Wirtschaftstätigkeit zu übernehmen.
Die Realität vor Ort sieht jedoch ganz anders aus. Für viele Antragsteller bleibt das Warten auf Ergebnisse ein endloser Prozess. Mehrere Antragskategorien sind weiterhin blockiert – insbesondere Anträge auf Ehepartner-, Verwandten- und Studienvisa. Viele dieser Anträge wurden seit August 2025 einfach nicht mehr bearbeitet.
Was die Berufungen angeht, so ist der E-Mail-Posteingang überfüllt und kann keine weiteren E-Mails mehr annehmen!
Leider ist nicht klar, wann dieses Problem endlich gelöst sein wird.
Keine Anträge auf Verlängerung von Besuchervisa stellen! ››
Die Verlängerung eines Besuchervisums um weitere 90 Tage sollte eigentlich reibungslos verlaufen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass dies sehr frustrierend sein kann:
– Das gewünschte Verlängerungsdatum wird in vielen Fällen nicht berücksichtigt, und Antragsteller erhalten willkürliche Verlängerungen, die sie zu einer vorzeitigen Ausreise zwingen.
– Anträge werden aus irrationalen Gründen abgelehnt, z.B. weil die finanziellen Verhältnisse nicht überprüft werden konnten usw.
– Der Beamte am Einreiseort hat die Daten des Antragstellers nicht in das System eingegeben, wodurch eine Verlängerung unmöglich wurde.
– Genehmigungen werden nicht erteilt, und Antragsteller bleiben mit einem abgelaufenen Visum in Südafrika, wodurch sie eine Einreisesperre (bis zu 5 Jahre!) und eine Geldstrafe bei der Ausreise ohne gültiges Visum riskieren.
Die Sachbearbeiter scheinen entweder ungebildet oder nicht daran interessiert zu sein, die Anträge sorgfältig zu bearbeiten, was für die Antragsteller eine große Hürde darstellt. Derzeit sehen wir eine Fehlerquote von mindestens 50% bei allen Verlängerungen von Besuchervisa. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Aufenthalt in Südafrika ohne Verlängerung des Besuchervisums zu planen!
6. KRANKENVERSICHERUNG
Foyer Global Health und Globality Health werden zu Global Health ››
In den letzten zwei Jahren haben Foyer Global Health und Globality Health ihre Fusion abgeschlossen. Der Übergang ist abgeschlossen und der Name wurde in Global Health geändert.
Was ändert sich?
– Im Februar werden alle E-Mail-Adressen schrittweise auf die neue Marke umgestellt und das Format angenommen.
Die aktuellen E-Mail-Adressen bleiben vorerst unverändert.
– Website und visuelle Identität
Die Website und die Social-Media-Kanäle werden nach und nach die aktualisierte visuelle Identität widerspiegeln, die sich durch ein minimalistisches Design in den Farben Obsidian, Weiß und Elfenbein zeigt.
Was bleibt unverändert?
– Die Produkte für bestehende Kunden bleiben unverändert. Ob Essential, Special oder Exclusive – das bestehende Portfolio bleibt unter den Produkten von Foyer Global Health unverändert.
– Ihre persönlichen Ansprechpartner bleiben unverändert. Sie können sie weiterhin unter derselben Telefonnummer und E-Mail-Adresse erreichen.
Kontaktdaten des Assistance-Kontaktzentrums von Foyer Global Health ››
Der Versicherer wechselt von seinem derzeitigen Anbieter zu Euro-Center, einem weltweit anerkannten Marktführer im Bereich medizinische Assistance und Netzwerkmanagement.
Diese Änderung bringt Ihnen erhebliche Vorteile:
- Globale Reichweite und lokale Expertise mit 11 regionalen Niederlassungen weltweit, Teams, die mit den lokalen Gesundheitssystemen, Sprachen und Gepflogenheiten vertraut sind.
- Zugang zu mehr als einer Million Anbietern weltweit, darunter Global Excel und Aetna in den USA und Kanada.
- Mehr als 50 Jahre Erfahrung, mehr als 750 Fachleute und medizinische Unterstützung rund um die Uhr.
- Optimierte Kostenkontrolle für eine stabile Vertragserfüllung.
Foyer Global Health arbeitet seit über 15 Jahren erfolgreich mit Euro-Center zusammen und gewährleistet einen reibungslosen Übergang. Die Kontaktdaten bleiben unverändert.
Wir stellen unseren neuen Partner vor: KPT Krankenversicherung Schweiz ››
Für viele in der Schweiz noch wohnhafte und angemeldete Personen, welche auswandern möchten, ist eine neue Lösung zum Thema Krankenversicherung unumgänglich. Mit der Abmeldung aus der Schweiz entfällt der obligatorische Schutz und die meisten Versicherer bieten keine Lösung für im Ausland lebende Schweizer an.
Bei einer späteren Rückkehr in die Schweiz ergibt sich die weitere Problematik, dass man sich unter Umständen nicht mehr privat versichern kann.
Die KPT kann in bestimmten Fällen eine Lösung anbieten. Weitere Details zum Produkt finden Sie hier.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Marius Romer unter oder Tony Hug unter .
7. SONSTIGES
SwissSure in Golf und Supercars ››
Unser Unternehmen ist seit vielen Jahren mit Golf involviert. Unsere spezialisierte Police „GolfEstateSure“ ist seit fast 15 Jahren auf dem Markt.
Kürzlich haben wir die Unterstützung des aufstrebenden jungen Amateurgolfers Jack Buchanan übernommen. Der 21-Jährige studiert dank eines Golfstipendiums an der University of Southern California. Er gewann vor Kurzem die Afrikanische Amateurmeisterschaft in Johannesburg und qualifizierte sich damit automatisch für das South African Open und die Open Championship im Juli im Royal Birkdale Golf Club in Großbritannien.
Wir wünschen ihm viel Erfolg für seine Profikarriere und sind stolz darauf, ihn unterstützen zu können!

Unser weiteres Spezialprodukt SupercarSure erfreut sich großer Beliebtheit bei Sportwagenbegeisterten. Kürzlich haben wir gemeinsam mit Lusso Auto eine Supercar-Veranstaltung gesponsert.


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