
02 Juli SwissFin – SwissSure Newsletter Juli 2026
Liebe Leser(-innen)
Wir begrüßen Sie herzlich zu unserer Winterausgabe unseres Newsletters.
Bereits im Mai wurden wir dieses Jahr von den ersten Winterstürmen überrascht, viel früher als üblich. Unsere Schadensabteilung hat nach wie vor alle Hände voll zu tun mit der Regulierung der diversen Unwetterschäden. Immerhin bewirkte der Niederschlag, dass unsere Dämme im Western Cape sich ansehnlich füllten und mehr Regen ist ja noch zu erwarten in dieser Jahreszeit.
Wie gewohnt haben wir Informationen zu den Themen Investitionen, Sachversicherungen, Einwanderung und anderen verwandten Themen zusammengestellt. Dieser Newsletter kann auch unter https://www.swissfin.co.za/newsletters/swissfin-swisssure-newsletter-juli-2026/ eingesehen werden.
Wir möchten uns an dieser Stelle auch wieder einmal herzlich bei unseren Kunden für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen und die Treue zu unserer Unternehmung bedanken! Wir wissen dies sehr zu schätzen!
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem Newsletter, von wo aus immer Sie ihn sich zu Gemüte führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SwissFin / SwissSure – Team
INHALT
1. INVESTITIONEN
2. LOKALE UND INTERNATIONALE FINANZNACHRICHTEN
3. STEUERN
- SARS-Antrag für „non-residents“, die Gelder ins Ausland überweisen möchten
- Das Einreichen der Steuererklärung hat begonnen
4. SWISSSURE: SACHVERSICHERUNGSNACHRICHTEN
- Speichern Sie die WhatsApp-Notfall-Assist-Nummer von Renasa
- Old Mutual Insure: Neue Regeln für Streitigkeiten bei Lastschriftverfahren
- Stockwerk-Eigentümergemeinschaften: So vermeiden und bewältigen Sie Haftungsansprüche
- Weitere Details zur Reifen- und Felgengarantie von MUA
- Callcenter-Nummer von Cross Country
- AMI führt eine Wertgarantie ein
- Santam führt Prämien-Cashback ein
5. IMMIGRATION
6. KRANKENVERSICHERUNG
7. SONSTIGES
- Verwirrung bei der Umwandlung ausländischer Führerscheine
- Neue Reise-Erklärungen für Ein- und Ausreisen nach/aus Südafrika
- Wir schätzen Ihre Meinung
1. KAPITALANLAGEN
Unsere Bankzinsen, Versicherungsrenditen, steuerfreie Anlagebeträge und unsere Wechselkurse >>
Derzeit bieten wir auf unserer Investec-Banking-Plattform die folgenden (Nominal-)Zinssätze an:
Unsere Bankeinlagen ››
- Unser Geldmarkt-Konto
- 6,85 %
- 12 Monate Bankeinlagen
- 7,49 %
- 24 Monate Bankeinlagen
- 7,77 %
- 36 Monate Bankeinlagen
- 7,88 %
- 48 Monate Bankeinlagen
- 8,01 %
- 60 Monate Bankeinlagen
- 8,16 %
Notice Deposits ››
- 15 Tage
- 7,65 %
- 32 Tage
- 7,70 %
- 60 Tage
- 7,70 %
- 90 Tage
- 7,90 %
Die Mindestanlage beträgt R 100’000. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Zinssatz hängt von der Höhe des Anlagebetrages ab.
Versicherungspläne: „Garantierte Einkommens-/Wachstumspläne“ (Laufzeit 5 Jahre), ca. 80% des Einkommens sind steuerfrei: ››
- Bruttorendite
- 5,70 %
- Zu zahlende Steuern
- Null
Steuerfreie Zinserträge – maximale Investitionsbeträge: ››
R 1,75 Mio. für Steuerzahler unter 65 Jahren
R 2,7 Mio. für Steuerzahler zwischen 65 und 75 Jahren
R 2,9 Mio. für Steuerzahler über 75 Jahre
Diese Zahlen bedeuten, dass Sie diese Beträge auf unserer Banking-Plattform anlegen können, ohne Steuern zu zahlen. Ehepaare, die in Gütergemeinschaft leben, können diese Beträge verdoppeln!
Zugrunde liegende Annahmen: 7,0 % effektiver Zinssatz und keine anderen Einkommensquellen.
SwissSure-Wechselkurse ››
- Bank A
- 18.54
- Bank F
- 18.40
- Bank N
- 18.15
- Bank S
- 18.56
- Unser Kurs
- 18.72
Die obige Tabelle zeigt, dass unsere Zinssätze sehr wettbewerbsfähig sind. Darüber hinaus belasten wir keine Gebühren, wenn die Gelder gutgeschrieben oder auf ein anderes lokales Konto überwiesen werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu unserem Banking Service, den steuerlich effizienten Einkommensplänen oder unseren Devisenangeboten wünschen, wenden Sie sich bitte an Herrn Tony R. Hug unter .
2. LOKALE UND INTERNATIONALE FINANZNACHRICHTEN
Zentralbank erhöht Leitzins – Haushalte stellen sich auf Einschnitte ein ››
Die südafrikanische Zentralbank hat am 28. Mai 2026 den Leitzins um 25 Basispunkte auf 7% angehoben. Gouverneur Lesetja Kganyago begründet die Entscheidung, die Zinsen anzuheben, bevor sich die vollen Auswirkungen der steigenden Kraftstoffpreise bemerkbar machen.
Die Verbraucherpreisinflation hat sich von 3,1% im April auf 4,5% im Jahresvergleich beschleunigt und damit die obere Toleranzgrenze der Reserve Bank erreicht.
Ein weiterer Grund zur Sorge ist El Niño, ein Wetterphänomen, das sich derzeit offenbar abzeichnet und das in der Regel später im Jahr in Teilen Südafrikas zu Dürre führt.
Die höheren Kraftstoffkosten haben das Geschäftsklima bereits beeinträchtigt. Der wirtschaftliche Vertrauens-Index brach im zweiten Quartal um acht Punkte auf 39 ein, was das verschlechternde Umfeld aufgrund der anhaltenden Krisen im Nahen Osten widerspiegelt.
Zudem hat sich der Produzentenpreis-Index (PPI) auf 4,8% verdoppelt. Der PPI misst die Kosten lokal produzierter Güter, und es wird erwartet, dass die Kosten in den nächsten 6 Monaten steigen werden.
Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die ohnehin schon stark belasteten südafrikanischen Verbraucher den Gürtel noch enger schnallen müssen!
3. STEUERN
SARS-Antrag für „non-residents“, die Gelder ins Ausland überweisen möchten ››
Nach unserem Artikel im letzten Newsletter haben wir einige Anfragen erhalten. Hiermit nachfolgende Klarstellungen:
Nichtansässige Antragsteller können keinen „Tax Compliance Status (TCS)“ beantragen, wenn sie nicht in der SARS-Datenbank registriert sind. Sie müssen ein manuelles Konformitätsschreiben (Manual Letter of Compliance) einholen, wenn sie Gelder ins Ausland überweisen möchten.
Von Nichtansässigen, die nicht bei der SARS registriert sind, braucht es folgende Unterlagen:
- Unterzeichnete Vollmacht (falls erforderlich)
- Vollständige Namen
- Geburtsdatum
- Frühere südafrikanische Steuernummer (falls vorhanden)
- Südafrikanische Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Datum, an dem der Wohnsitz in Südafrika aufgegeben wurde
- Land des derzeitigen Wohnsitzes
- Wohnadresse
Nachweis des Nichtansässigkeitsstatus: Dies kann unter anderem in Form der folgenden Dokumente erfolgen:
- Kopie des Reisepasses
- Kopie der Steuerbescheinigung – falls zutreffend
- Kopie des Führerscheins
- Kopie einer Strom-, Gas- oder Wasserrechnung oder eines Mietvertrags
- Oder sonstige Informationen, die den Nichtansässigkeitsstatus belegen
- Nachweis über die zu transferierenden Geldmittel (dies umfasst den Betrag, dessen Überweisung beantragt wird)
- Siehe AIT-Begleitunterlagen
- Aufstellung der südafrikanischen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der letzten drei Jahre
Hinweis: Antragsteller, die ihren steuerlichen Wohnsitz aufgegeben haben, nicht mehr in der registrierten Datenbank der SARS geführt werden und eine Erbschaft oder eine Lebensversicherung (mit Ausnahme von Pauschalauszahlungen aus Pensionsrücklagen, Vorsorgeeinlagen, Rentenfonds und Rentenversicherungen von Versicherern) in Höhe von bis zu 10 Millionen Rand erhalten haben, müssen bei der SARS kein manuelles Konformitätsschreiben – Geldtransfer – beantragen. Bei Anträgen über 10 Millionen Rand müssen Antragsteller ein „Manual Letter of Compliance – Transfer of funds“ von SARS einholen.
Um einen Antrag mit den erforderlichen Begleitdokumenten einzureichen, senden Sie bitte eine E-Mail an .
Hinweis: Diese E-Mail-Adresse (MLCA) ist ausschließlich für Anträge vorgesehen, bei denen Nichtansässige nicht registriert sind und eine Überweisung von Geldern ins Ausland beantragen, und sollte nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Das Einreichen der Steuererklärung hat begonnen ››
Die südafrikanische Steuerbehörde (SARS) hat die Abgabetermine für die Steuersaison 2026 bekannt gegeben und gleichzeitig mehrere Änderungen vorgestellt, die darauf abzielen, den Prozess für Steuerzahler einfacher und effizienter zu gestalten.
Laut SARS erhalten Steuerzahler, die für eine automatische Veranlagung in Frage kommen, zwischen dem 1. und 12. Juli 2026 eine Benachrichtigung.
Die Abgabefristen für andere Steuerzahler lauten wie folgt:
| Einkommensteuerzahler | Von | Bis |
| Automatische Veranlagungen | 1. Juli 2026 | 12. Juli 2026 |
| Nicht vorläufige Steuerzahler | 13. Juli 2026 | 23. Oktober 2026 |
| Vorläufige Steuerzahler | 13. Juli 2026 | 22. Januar 2027 |
| Trusts | 13. Juli 2026 | 22. Januar 2027 |
Die Steuerbehörde hat die Steuerzahler dazu aufgefordert, die Einreichung nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
4. SWISSSURE: SACHVERSICHERUNGSNACHRICHTEN
Speichern Sie die WhatsApp-Notfall-Assist-Nummer von Renasa ››
Um den Zugang zur Hilfe zu erleichtern, hat der Versicherer einen speziellen WhatsApp-Kanal eingerichtet, über den Versicherungsnehmer nun direkt mit den Callcenter-Mitarbeitern chatten können, um einen Notfall schnell und bequem zu melden.
Über diesen Kanal können Versicherte entweder einen Notfall melden, einen Fall registrieren oder umgehend Hilfe und Beratung erhalten.
Wir möchten alle Renasa-Kunden bitten, die folgende WhatsApp-Nummer zu speichern:
060 562 9097
Bitte beachten Sie, dass dies zusätzlich zur Callcenter-Nummer, die Kunden anrufen können, und gegebenenfalls zur mobilen App gilt.
Bitte klicken Sie hier, um den detaillierten Ablauf und eine Zusammenfassung anzuzeigen.
Old Mutual Insure: Neue Regeln für Streitigkeiten bei Lastschriftverfahren ››
Bitte klicken Sie hier, um die Mitteilung zu einer wichtigen Aktualisierung der Regeln für Streitfälle bei Lastschriften zu lesen.
Stockwerk-Eigentümergemeinschaften: So vermeiden und bewältigen Sie Haftungsansprüche ››
Häufig entstehen Ansprüche bei diesen Gemeinschaften aufgrund mangelnder Instandhaltung oder Aufsicht des Wohnblocks. Neben den Sachschäden am Gebäude besteht ein weiteres großes Risiko von Haftungsansprüchen gegen die Gemeinschaft.
Hier einige Tipps, wie Sie die Wahrscheinlichkeit von Ansprüchen verringern können:
- Regelmäßige Inspektionen und laufende Instandhaltung
- Sofortige Behebung von Gefahrenquellen oder defekten Anlagen
- Deutliche Warnbeschilderung bei laufenden Reinigungs- oder Reparaturarbeiten
- Regelmäßige Wartung von Aufzügen, Toren und elektrischen Anlagen
- Führen ordnungsgemäßer Aufzeichnungen über Vorfälle, Inspektionen und Wartungsarbeiten
- Sichtbare und klar formulierte Haftungsausschlüsse, wo dies angemessen ist
Wenn sich ein Vorfall ereignet – sei es eine Verletzung von Personen oder ein Sachschaden gegenüber Drittpersonen – können die in den folgenden Augenblicken und Stunden ergriffenen Maßnahmen den Ausgang eines Schadensfalls erheblich beeinflussen. Zu den wichtigsten zu beachtenden Schritten gehören:
- Sorgen Sie für die unmittelbare Sicherheit aller Personen und organisieren Sie bei Bedarf medizinische Hilfe
- Ergreifen Sie angemessene Maßnahmen, um weitere Verletzungen oder Schäden zu verhindern
- Melden Sie den Vorfall unverzüglich dem zuständigen Verwalter oder der verantwortlichen Person
- Holen Sie Aussagen und Kontaktdaten von Zeugen ein
- Geben Sie am Unfallort niemals eine Haftung zu oder übernehmen Sie Verantwortung, da dies die Fähigkeit der Versicherer beeinträchtigen könnte, den Schadenfall genau zu bewerten und darauf zu reagieren
Die Kommunikation mit Maklern und Versicherern sollte so schnell wie möglich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie 30 Tage Zeit haben, um einen Schaden zu melden.
Weitere Details zur Reifen- und Felgengarantie von MUA ››
Nach dem Artikel in unserem letzten Newsletter erhielten wir mehrere Anfragen zu diesem Thema.
Bitte klicken Sie hier, um sich mit dem Produktangebot, den Prämien und den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.
Callcenter-Nummer von Cross Country ››
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass CIMS South Africa, das Unternehmen, das das Cross-Country Call Center betreibt und die Pannenhilfe anbietet, seinen Betrieb Ende Mai 2026 einstellen wird.
Wir können bestätigen, dass der neue Dienstleister ab dem 1. Juni 2026 voll einsatzfähig sein wird. Bitte beachten Sie, dass die gebührenfreie Nummer – 0800 005 688 – unverändert bleibt.
In der Zwischenzeit und im Falle eines Notfalls bleiben alle Dienstleistungen uneingeschränkt verfügbar. Das Callcenter ist weiterhin voll besetzt und ohne Unterbrechung des Dienstes in Betrieb.
AMI führt eine Wertgarantie ein ››
Viele Versicherer bieten mittlerweile Bewertungen von Wohngebäuden und Hausrat an, um Unter- oder Überversicherungen zu vermeiden.
AMI ist noch einen Schritt weiter gegangen: Kunden können gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie denselben Vorteil erhalten, ohne dass eine physische Bewertung der Vermögenswerte vorgenommen wird. Dies ist ideal für Kunden, die nicht möchten, dass Fremde zu Bewertungszwecken ihr Zuhause besuchen.
Bitte klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.
Santam führt Prämien-Cashback ein ››
Die neue Leistung trat am 1. Juli 2026 in Kraft.
Kunden, die über einen festgelegten Zeitraum hinweg schadenfrei bleiben und eine berechtigte Santam-Police besitzen, erhalten eine Cashback-Auszahlung in Höhe von 10 % der tatsächlich gezahlten Prämien.
Bitte klicken Sie hier, um weitere Details zu lesen.
Bitte beachten Sie, dass der Cashback ebenfalls für Echelon- und Vantage-Kunden gilt, da diese Unternehmen ebenfalls in der Santam Holdinggesellschaft integriert sind.
5. IMMIGRATION
Neue Gebühren von VFS ››
Bitte beachten Sie, dass die Servicegebühren von VFS erhöht wurden.
Ab dem 8. Juni 2026 gilt eine einheitliche Servicegebühr von R 1750 (inklusive Steuern) für alle Kategorien. Ab diesem Datum wird die aktualisierte Gebühr automatisch bei allen Online-Zahlungen berücksichtigt. Zahlungen, die vor dem 8. Juni getätigt wurden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Unser Kommentar: VFS erzielte im vergangenen Jahr einen weltweiten Gewinn von R 3,0 Mrd. Eine weltweite Untersuchung von Lighthouse Reports und News24 ergab, dass sich die Gewinne des Visumriesen VFS Global vervierfacht haben, da das Angebot an optionalen Zusatzleistungen in den Visumstellen erweitert wurde.
In einer Stichprobe von Visumbestätigungen aus 16 Ländern gaben Südafrikaner im Durchschnitt am meisten für kostenpflichtige Extras wie Premium-Lounges, SMS-Benachrichtigungen und Kurierzustellung aus.
Die Untersuchung deckte auf, was einige internationale Antragsteller und ehemalige Mitarbeiter als subtile Formen der Nötigung ansehen, die darauf abzielen, die VFS-Rechnung an der Kasse in die Höhe zu treiben.
Aktuelles zum neuen Einwanderungsgesetz ››
Das südafrikanische Kabinett hat am 26. März 2026 die endgültig überarbeitete Gesetzes-Änderung („White Paper“) zu Staatsbürgerschaft, Einwanderung und Flüchtlingsschutz (CIRP) verabschiedet. Es steht noch ein langer Gesetzgebungsprozess bevor, aber die Änderungen werden kommen.
Die Einwanderungsbehörde (DHA) muss nun neue Rechtsvorschriften (ein neues Einwanderungsgesetz und zugehörige Verordnungen) entwerfen, um diesen Vorschlägen Rechtskraft zu verleihen. Dieser Prozess wird weitere parlamentarische Prüfungen und öffentliche Stellungnahmen beinhalten.
Am stärksten betroffen sind Rentner und finanziell unabhängige Antragsteller. Wir haben die Änderungen in unserem letzten Newsletter ausführlich erläutert und potenziellen Antragstellern empfohlen, ihren Antrag unter der derzeitigen Gesetzgebung einzureichen.
Weitere nennenswerte Änderungen sind:
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Eine der bedeutendsten operativen Änderungen ist die Einführung des Systems der elektronischen Reisegenehmigung (ETA). Der Entwurf sieht vor, dass die ETA im Laufe der Zeit zur zentralen Anlaufstelle für die Beantragung, Entscheidung und Kommunikation für alle Visumkategorien wird – wodurch papierbasierte und von VFS abhängige Prozesse entfallen.
Wiedereinführung von zugelassenen Einwanderungsfachleuten
Man schlägt vor, dass nur registrierte Einwanderungsfachleute, Rechtsanwälte und Rechtsbeistände ihre Mandanten in Einwanderungsangelegenheiten vertreten dürfen. Damit soll der Zunahme unregulierter Dienstleister – der sogenannten „Fly-by-Night“-Anbieter – entgegengewirkt werden, die nach Erhalt der Gebühren verschwinden und so das Korruptionsrisiko und den Schaden für die Mandanten erhöhen. Der South African Council for Immigration Practitioners (SACIP) wird die Aufsichtsbehörde sein.
Einführung der Home Affairs Administrative Review Authority (HARA)
Wenn das Ministerium (DHA) eine ablehnende Entscheidung trifft – Ablehnung eines Visums, Aufhebung einer Aufenthaltsgenehmigung, Verweigerung der Staatsbürgerschaft oder Anordnung der Abschiebung –, gibt es derzeit keine spezielle, unabhängige Verwaltungsbehörde, die diese Entscheidung überprüft. Antragsteller müssen sie entweder akzeptieren, einen internen Einspruch beim DHA einlegen (bei derselben Abteilung, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat) oder sich direkt an das Obergericht wenden. Dies ist teuer, langwierig und unverhältnismäßig für oft routinemäßige Verwaltungsfehler.
Die HARA ist eine neue, unabhängige Verwaltungsprüfungsbehörde, die zwischen dem DHA und den Gerichten angesiedelt sein wird. Sie wird unabhängige Überprüfungen und Berufungsverfahren zu allen Verwaltungsentscheidungen des DHA und seiner nachgeordneten Stellen durchführen. Sie wird die einzige Anlaufstelle für externe Verwaltungsbeschwerden für alle sein, die sich durch eine Entscheidung des Innenministeriums benachteiligt fühlen – bevor sie vor Gericht gehen.
Entscheidend ist, dass HARA administrativ innerhalb des DHA angesiedelt sein wird (und dem Innenminister unterstellt ist), bei der Erfüllung seines Mandats jedoch funktional unabhängig sein wird. Seine Entscheidungen sind für alle DHA-Beamten und Antragsteller bindend, unterliegen jedoch weiterhin der gerichtlichen Überprüfung.
Neben Einsprüchen und Überprüfungen wird die HARA auch alle Anträge auf Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen prüfen. Dazu gehört auch das bekanntermaßen uneinheitliche Verfahren zur Aufhebung der Einstufung als „unerwünschte Person“.
6. KRANKENVERSICHERUNG
Turnberry Gap Cover: Neue Leistungen, einschließlich Nasenbehandlungen ››
Der Versicherer hat vom 1. Mai 2026 bis zum 30. September 2026 neue Vergünstigungen eingeführt:
Für Neukunden:
- Für alle Leistungen gilt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten (außer bei Unfällen, die sich während der Laufzeit der Police ereignet haben)
- Eine Wartezeit von 10 Monaten bei Schwangerschaft/Geburt
- Eine Wartezeit von 12 Monaten für Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen bei: Erkrankungen des Bewegungsapparats (außer bei Unfällen, die während der Laufzeit der Police eingetreten sind), Gastroskopien, Koloskopien, Sigmoidoskopien, Krebs sowie Erkrankungen der Nase und der Nasennebenhöhlen
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Aktuelles von Global Health ››
Der Versicherer tritt nun in die nächste Phase dieses Übergangs ein:
- E-Mails werden von @foyerglobalhealth.com auf @globalhealth.insurance umgestellt
- Für alle Versicherten mit einer 8-stelligen Versicherungsnummer, die mit 61 beginnt, tritt die Umstellung zum jeweiligen Vertragsverlängerungsdatum in Kraft
Für alle anderen Versicherten werden die von Global Health verwendeten E-Mail-Adressen ab dem 1. Juni 2026 als @globalhealth.insurance angezeigt. Dies gilt sowohl für persönliche Kontakt-E-Mails als auch für gemeinsame Postfächer.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Global Health unter .
7. SONSTIGES
Verwirrung bei der Umwandlung ausländischer Führerscheine ››
In den sozialen Medien und auf einigen Websites gibt es Beiträge, die offenbar Unstimmigkeiten hinsichtlich der Frist für die Umwandlung ausländischer Führerscheine enthalten.
Wir haben um Klarstellung gebeten, und das Ministerium der Provinz Westkap hat Folgendes bestätigt:
Die Vorschrift 110 der Nationalen Straßenverkehrsordnung wurde schrittweise geändert:
Die Änderung, mit der die 5-Jahres-Frist eingeführt wurde, wurde durch die Regierungsbekanntmachung R.541 vom 8. Juli 2011 eingefügt. Damit wurde die Klausel in Vorschrift 110(3)(b) eingefügt, wonach die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins „einen Zeitraum von fünf Jahren“ ab dem Datum der Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung „nicht überschreiten darf“.
Vorschrift 110(5) wurde dann durch die Regierungsbekanntmachung R.890 vom 22. November 2013 weiter ersetzt, die bestätigte, dass ein ausländischer Führerschein „innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren“ umgetauscht werden kann.
Die Frist beträgt weiterhin 5 Jahre – die einjährige Frist bezieht sich auf die Beantragung eines Personalausweises, sobald die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde.
Leider verweisen viele Regierungswebsites und einige Provinzbehörden immer noch fälschlicherweise auf die alte Frist von einem Jahr. So heißt es beispielsweise auf der Website der nationalen Regierung nach wie vor, dass die Umwandlung innerhalb eines Jahres nach Erhalt der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung erfolgen muss, was falsch ist.
Neue Reise-Erklärungen für Ein- und Ausreisen nach/aus Südafrika ››
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Reisende, die nach Südafrika ein- oder ausreisen, ihre Erklärung online vor Reiseantritt einreichen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die auf der
papierbasierten Erklärung beruhen. Die Erklärung ist Teil des Zollverfahrens und hilft Reisenden, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Anmeldung von Waren, Bargeld und anderen relevanten Gegenständen in ihrem Besitz nachzukommen. Wir empfehlen Ihnen, die App „South African Traveller Management System – SATMS“ auf Ihrem Smartphone herunterzuladen. Wir haben diese getestet und die Bedienung ist einfach. Weitere Informationen finden Sie unter diesem link..
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