31 Aug. SwissFin – SwissSure Newsletter September 2017
Sehr geehrte Leser(-innen)
Willkommen zur Frühlings-Ausgabe unseres Rundbriefes.
Es freut uns sehr, Ihnen in dieser Ausgabe zwei neue Partnerschaften vorstellen zu können:
Die erste ist mit Renasa Versicherung. Die Gesellschaft wurde im letzten Jahr vom FIA zur besten Kommerz-Versicherung gekrönt. Die Innovation dieser Firma ist beeindruckend und sie hat ein neues Modell für Kfz-Versicherungen entwickelt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik „Sachversicherungen“ und dem IVP Produkt von Renasa.
Die zweite Partnerschaft ist mit Investec Specialist Bank, wie bereits in unserem Newsflash angekündigt. Wir können jetzt unseren Kunden attraktive Geldmarktsätze und Festgelder anbieten. Mehr Infos dazu finden Sie unter dem Kapitel „Kapitalanlagen“.
Darüber hinaus haben wir Informationen bezüglich Immigration, Steuern und anderen Themen eingefügt. Wie immer kann dieses Rundschreiben unter folgender Anschrift gelesen werden https://www.swissfin.co.za/newsletters/swissfin-newsletter-september-2017-2/
Viel Spaß beim Lesen,
Mit besten Grüßen
Ihr SwissFin – SwissSure Team
Inhalt
1. KAPITALANLAGEN
- Zinssätze: Bankeinlagen, Versicherungen, steuerfreie Anlagebeträge und Renditen unserer Offshore Kapitalanlagen
- Neue Zusammenarbeit mit Investec Specialist Bank
2. LOKALE UND INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN
3. STEUERN
- Ihre Steuererklärung kann seit dem 1. Juli 2017 eingereicht werden
- SARS korrigiert Fehler mit der online Abgabe der Steuererklärung
4. SWISSSURE: SACHVERSICHERUNGEN
- Innovative Kfz-Versicherung von Renasa
- Wie versichere ich eine Drohne?
- Old Mutual Insure Kunden können keine abgeschriebenen Fahrzeuge mehr zurückkaufen
- Corporate Sure versichert keine Gebäude mehr unter R 10 Mio.
- Hollard Versicherung passt Kommerzpolicen an
- Wichtige Informationen bei Verkehrsunfällen
- Verzögerungen bei MUA Bewertungen
5. IMMIGRATION
- Verlängerungen von Arbeitsbewilligungen
- Neue Vorschriften beim Reisen mit der Permanent Residence Urkunde
- Eintragung von Geburten
- Weniger temporäre Visa ausgestellt
- Neue Erfahrungswerte mit den südafrikanischen Botschaften und Konsulaten
- Verifizierung von PR Urkunden beim Antrag für den Personalausweis
6. SONSTIGES
- Welche Stadt hat die beste Lebensqualität?
- Andere Länder, andere Sitten
- Neue Mitarbeiterin bei SwissSure
- MUA Bentley Drive
- Neue WhatsApp Nummer im Büro
- Wir schätzen Ihren Kommentar
1. KAPITALANLAGEN
Seit August 2017 sind folgende Zinssätze anwendbar:
Bankzinsen ››
- Unser Geldmarktfonds
- 7.60%
- 12 Monate Festgeld
- 7.70%
Diese Zinssätze sind Indikativ. Die Mindesteinlage beträgt R 250‘000 und der Zinssatz hängt vom Anlagebetrag ab.
Versicherungsrenditen: “Guaranteed income/growth plans” (5 Jahre), ca. 80% des Einkommens ist steuerfrei: ››
- Brutto-Rendite
- 6.70%
- Steuerschuld
- Null
Steuerfreies Zinseinkommen – maximale Anlagebeträge: ››
R 1.5 Mio. für Steuerzahler jünger als 65 Jahre
R 2.3 Mio. für Steuerzahler zwischen 65 und 75 Jahren
R 2.5 Mio. für Steuerzahler über 75 Jahre
Annahme: Effektiver Zinssatz 6,5%. Für Ehepaare verheiratet in Gütergemeinschaft sind diese Beträge pro Person anwendbar.
Schweizer Modell-Portfolios: ››
Die jährliche zeitgewichtete Rendite (vor Kosten) unserer ausgeglichenen Anlagestrategie ist seit August 2017 wie folgt:
- -
- CHF
- EUR
- Year-to-date
- 4.1% p.a.
- 3.7% p.a.
- 2016
- 0.3% p.a.
- 2.0% p.a.
- 2014-2016
- 2.3% p.a.
- 4.3% p.a.
Neue Zusammenarbeit mit Investec Specialist Bank ››
Um unseren Kunden Zugriff auf gute Zinssätze zu ermöglichen, hat uns Investec Specialist Bank die sogenannte “Corporate Cash Manager“ Plattform zur Verfügung gestellt.
Das Geldmarktkonto weist folgende Rahmenbedingungen auf:
- Die Rendite beträgt im zwischen 7.38% und 7.73%. Diese ist vom Anlagebetrag abhängig.
- Investec Specialist Bank belastet keine Kontoführungsgebühren.
- Lastschriftverfahren können gegen dieses Konto eingerichtet werden.
- Das Kapital steht innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung. Für die Instruktionen genügt eine Mail oder ein Telefonat an uns.
- Der Mindestanlagebetrag ist R 250’000.
Weiter bieten wir auch Festgelder mit den folgenden Renditen an:
3 Monate: 7.0 %
6 Monate: 7.4 %
9 Monate: 7.5 %
24 Monate: 7.7 %
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Tony R. Hug – gerne zur Verfügung.
*The nominal rates are indicative only and are subject to change without prior notification. The rate will be confirmed at the time of dealing. All nominal rates are quoted on a nominal annual compounded monthly (nacm) basis. Administration fees levied by SwissSure may apply as agreed between the parties. Terms and conditions apply – click here to view
2. LOKALE UND INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN
Südafrika rutscht in eine Rezession ››
Leider hat die lokale Wirtschaft einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Bruttosozialprodukt zeigte im ersten Quartal einen Rückgang von 0.7% auf. Nachdem im letzten Quartal 2016 ebenfalls ein Defizit von 0.3% zu verzeichnen war, bedeutet dies gemäß Definition eine Rezession.
Südafrikas Wachstum ist im internationalen Vergleich seit 2011 auf einem eher holprigen Weg. Das Bevölkerungswachstum ist erheblich grösser als die BSP-Veränderung, was das Pro-Kopf Einkommen schrumpfen lässt.
Entgegen allen Erwartungen machten aber am 20. Juli 2017 gute Nachrichten die Runde: Die Reservebank, unter Führung des Governor Lesetja Kganyago, reduzierte den Leitzinssatz um 0.25%.
Grund für die Senkung war die tiefere Inflationsrate, welche im Juni 5.1% betrug, gegenüber 5.4% im Mai.
Die Reservebank reduzierte aber die Schätzung des BSP- Wachstums von 1% auf 0.5% für 2017, was sich sofort in einem schwächeren Rand-Wechselkurs niederschlug.
3. STEUERN
Ihre Steuererklärung kann seit dem 1. Juli 2017 eingereicht werden ››
Seit dem 1. Juli 2017 sind die Türen bei SARS für die jährliche Steuerabgabe geöffnet. Das Formular ITR12 muss für das Steuerjahr 2017 (Periode vom 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2017) verwendet werden und folgende Stichtage sind zu beachten:
– Manuelle Erklärungen: 22. September 2017
– Elektronische Erklärungen (e-filing): 24. November 2017
– Provisorische Steuerzahler mit e-filing: 31. Januar 2018
Bitte beachten Sie, dass provisorische Steuerzahler die zweite Interims-Erklärung spätestens Ende August 2017 machen müssen.
An dieser Stelle müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass unser Büro die Einreichung der Steuererklärung nicht mehr übernehmen kann.
Wir haben aber eine Alternative gefunden, welche vor allem für unsere deutschsprechenden Kunden dienlich sein könnte: Herr Wilfried Orman, ein „chartered accountant“ aus Green Point stellt sich zur Verfügung, diese Erklärungen für Sie weiter zu erledigen.
Sollten Sie seine Dienstleistung beanspruchen wollen, kann er wie folgt kontaktiert werden:
SARS korrigiert Fehler mit der online Abgabe der Steuererklärung ››
Das Formular für die Online-Abgabe wurde geändert und hat vielen Steuerzahlern bereits Kopfzerbrechen bereitet.
Die Rubriken für die Beiträge an freiwillige Vorsorgekassen und Krankenversicherungen haben große Änderungen erfahren und sind nicht mehr benutzerfreundlich. SARS hat erst später einen Ratgeber veröffentlicht, wie diese Angaben vervollständigt werden müssen.
Bei den Vorsorgekassen muss nun jede Police mit Nummer und Name der Versicherung aufgeführt werden. Das Total wird dann unter Tax Code 4006 addiert.
Probleme gab es auch bei den Details zur Krankenversicherung, welche aber gemäß SARS in der Zwischenzeit korrigiert wurden. SARS hat dazu einen Leitfaden erstellt, welcher unter
http://www.sars.gov.za/TaxTypes/PIT/Tax-Season/Pages/Medical-Deduction-changes.aspx
runtergeladen werden kann.
4. SWISSSURE: SACHVERSICHERUNGEN
Innovative Kfz-Versicherung von Renasa ››
Dank des innovativen Denkens des Versicherers ist es nun möglich, ein Fahrzeug für den aktuellen Wiederbeschaffungswert („Retail Value“) über die gesamte Laufzeit der Police zu versichern!
Dies bedeutet, dass die jährlichen Abschreibungen auf dem Fahrzeug nicht mehr zum Tragen kommen. Sollte das Fahrzeug gestohlen oder abgeschrieben werden, bezahlt Renasa mit dem IVP die Differenz zwischen dem momentanen Zeitwert und dem Retail Value, welcher bestimmt wurde als die IVP Police abgeschlossen wurde.
Die sogenannte IVP-Police weist folgende Kriterien auf:
- Die Police ist eine separate Police und eine normale Vollkasko-Versicherung bildet die Grundlage.
- Die Vollkasko Versicherung muss nicht unbedingt bei Renasa abgeschlossen worden sein und kann bei einer Versicherung Ihrer Wahl sein.
- Mögliche Restzahlungen aufgrund von Finanzierungen sind automatisch mitversichert.
- Es können neue oder gebrauchte Fahrzeuge versichert werden, egal ob diese bar bezahlt wurden oder finanziert sind.
Die Prämie für die IVP-Police beginnt bei R 85 p.m. und aufgrund der niedrigen Prämie empfehlen wir allen Kunden, diese Versicherung in Betracht zu ziehen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Deborah Burt – gerne zur Verfügung.
Wie versichere ich eine Drohne? ››
Die zunehmende Beliebtheit dieser Flugkörper zeigt sich in der Zunahme der offiziellen Registrierungen. In Südafrika ist die Anzahl von gemeldeten Drohnen von 216 in 2016 auf 465 in 2017 gestiegen.
Versicherungstechnisch müssen sich kommerzielle und private Drohneninhaber im Klaren sein, dass normale Policen nicht automatisch Versicherungsschutz bieten. Eventuelle Haftpflichtforderungen von Drittparteien sind für Flugkörper ausgeschlossen.
Einige Versicherungen bieten gar keine Policen für Drohnen an, andere versichern die Drohne nur gegen Diebstahl/Beschädigung und manche verlangen, dass der „Pilot“ eine Prüfung abgelegt hat („Remote Pilot Licence – RPL“).
Seit dem 1. Juli 2015 reguliert der „Civil Aviation Act” das Bedienen von Drohnen und folgende Punkte müssen beachtet werden, damit keine Versicherungsbedingungen verletzt werden:
- Die Drohne darf nicht höher als 400 Fuß fliegen und darf sich nicht innerhalb eines Radius von 10 Kilometern zu einem Flugplatzgelände befinden.
- Die Drohne darf nicht über oder in der Nähe eines Atomkraftwerkes, Gefängnis, Polizeistation, Tatorts, Gerichts oder einer strategisch wichtigen Anlage geflogen werden.
- Das Fliegen während der Nacht ist verboten.
- Die Drohne darf nie außer Sichtweite des Piloten sein.
- Das Objekt darf nicht direkt über Personen oder Gruppen fliegen; die Flughöhe über Gebäude muss mindestens 50 Meter betragen.
- Das Überfliegen von öffentlichen Straßen ist untersagt und der Mindestabstand beträgt 50 Meter.
- Eine Drohne darf nur vom Grundstück des Piloten geflogen werden, oder von einem Gelände wo die notwendige Bewilligung erteilt worden ist.
Bitte nehmen Sie mit unserer Sachversicherungsabteilung Kontakt auf, sollten Sie zu diesem Thema weitere Ausführungen wünschen.
Old Mutual Insure Kunden können keine abgeschriebenen Fahrzeuge zurückkaufen ››
Bis Juni dieses Jahres war die Gesellschaft als „Mutual & Federal“ bekannt, bevor die Namensänderung wirksam wurde.
Der Versicherer hat ihren Kunden bis dato die Möglichkeit eingeräumt, dass abgeschriebene Fahrzeuge vom Halter zurückgekauft werden konnten.
Diese Option ist aber nur noch unter folgenden Bedingungen verfügbar:
– Das Fahrzeug besteht aus Gelbmetall, oder ist ein Spezial- oder Farmfahrzeug.
– Ein gegenseitiger Vertrag wurde vor dem Unfall unterzeichnet.
Old Mutual Insure ist der Meinung, dass diese Handhabung Kosten einsparen und die Prämien der Versicherungsnehmer tief halten wird.
Weitere Auskünfte erhalten Kunden direkt bei Old Mutual Insure:
Herr Leon Esterhuizen kann unter Telefonnummer 011-3742851 oder via kontaktiert werden.
Corporate Sure versichert keine Gebäude mehr unter R 10 Mio. ››
Aufgrund operationeller Optimierung hat der Versicherer letzten Monat beschlossen, keine Gebäude unter R 10 Mio. mehr zu versichern.
Parallel dazu hat Corporate Sure ihre Prämienansätze reduziert, um im Bereich von Stockwerkeigentümergesellschaften („Body Corporates“) konkurrenzfähiger zu werden.
Policen, welche die Mindestversicherungssumme nicht erfüllen, werden ab dem nächsten Erneuerungsdatum vom Versicherer gekündigt.
Hollard Versicherung passt Kommerzpolicen an ››
Die Gesellschaft hat den Policen-Vertrag verbessert und zusätzliche Versicherungsleistungen eingebaut. Bitte klicken Sie hier, um die Änderungen zu erfahren.
Wichtige Informationen bei Verkehrsunfällen ››
Leider sehen wir zu oft, dass bei solchen Ereignissen die Schadensabwicklung nicht optimal läuft, da den folgenden Punkten zu wenig Beachtung geschenkt worden ist:
– Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die vollständigen Angaben sowohl von der Drittpartei als auch von Zeugen haben. Bitte notieren Sie Vor – und Nachname, ID Nummern, Adressen, E-Mail Adressen, Telefon Nummern.
– Fahrzeug Details: Marke, Modell, Kennzeichen und die Farbe.
– Kontakt Details des Polizisten / Ambulanz und des Abschleppdienstes.
– Machen Sie Bilder vom Schaden an den Fahrzeugen und der Unfallstelle, je mehr desto besser!
– Am wichtigsten ist eine Bestätigung eines unabhängigen Zeugen über den Vorfall. Eine Skizze, welche von einem Zeugen (mit Namen, Adresse und Telefonnummer) unterzeichnet ist, ist sehr hilfreich.
– Sehr wichtig ist das keine Partei ein Schuldgeständnis macht, da dies die Rekursrechte der Versicherung verletzen kann.
– Ein Kfz-Unfall sollte innerhalb von 48 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeistelle gemeldet werden. Diese „Case-Number“ ist nachzureichen.
Leider kommt es häufig vor, dass die Drittpartei versucht, die Schuld nachträglich abzulehnen. Ausführliche Informationen helfen uns, Ihren Schadensfall effizient und zu Ihren Gunsten abzuwickeln.
Auch wenn wir alle Angaben haben, dauert eine Regressforderung manchmal bis 36 Monate. Leider haben wir auf diesen Ablauf keinen Einfluss und bitten Sie um Geduld in solchen Fällen.
Verzögerungen bei MUA Bewertungen ››
Aufgrund eines unerwarteten Anstiegs von neuen Anträgen ist der Schätzungs-Dienst der Versicherung ins Hintertreffen geraten.
Die Verzögerung beläuft sich im Moment auf einige Monate, aber die Versicherung ist mit der Ausbildung von Bewertern beschäftigt. Weiter werden Aufträge an externe Firmen vergeben, um den Rückstau abzubauen.
MUA hat uns bestätigt, dass bei einer ausstehenden Bewertung und einer eventuellen Unterversicherung im Schadensfalle diese Umstände nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers verwendet werden.
5. IMMIGRATION
Verlängerungen von Arbeitsbewilligungen ››
Seit Einführung des neuen Immigrationsgesetzes am 26. Mai 2014 ist es fast unmöglich geworden, normale Arbeitsvisa zu verlängern. Der Grund dafür liegt beim Arbeitsamt („Department of Labour“), welches seinen Segen für Verlängerungen geben muss.
Anträge werden regelmäßig ohne Angaben von Gründen abgelehnt. Wenn mal solche aufgeführt werden, wird „Diskrimination von lokalen Arbeitskräften“ erwähnt, auch wenn der Antragsteller aufgrund von sprachlichen Fähigkeiten angestellt werden möchte, was im lokalen Arbeitsmarkt nicht zu finden ist. Die Erfolgsrate vom generellen Arbeitsvisum beträgt gerade noch 4%!
Das Arbeitsamt ist weiter sehr bürokratisch und langsam in der Bearbeitung von Anträgen.
Die Haltung des Arbeitsamtes hat bewirkt, dass Ausländer, welche schon seit vielen Jahren in Südafrika arbeiten und leben, keine Verlängerungen mehr erhalten.
Wir empfehlen allen Antragsstellern, das „General Work Visa“ zu vermeiden, und zu versuchen, den Weg über das „Critical Skills Visa“ einzuschlagen.
Die Vorteile sind die folgenden:
– Das Arbeitsamt hat keinen Einfluss
– Das Visa kann auch ohne Arbeitsangebot erteilt werden
– Die Bearbeitungszeit ist relativ schnell
– Sobald das Visum erteilt ist, kann unmittelbar der Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden.
Neue Vorschriften beim Reisen mit der Permanent Residence Urkunde ››
Es bleibt immer wieder spannend mit den Behörden, da man oft nicht über Änderungen informiert wird und diese erst bei Problemen erfährt.
Die beglaubigten PR-Urkunden dürfen nun nicht mehr älter als 3 Monate sein. Oft wird auch nach dem Personalausweis („ID-Book“) gefragt. Einige unserer Kunden haben eine Kopie davon auf ihrem Smart-Phone eingescannt, was bei Ein- und Ausreisen akzeptiert wird.
Eintragung von Geburten ››
Das lokale Gesetz, der “Births and Deaths Registration Act”, schreibt vor, dass alle Geburten innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden müssen.
Sollte diese Periode überschritten werden, wird die Meldung eher mühsam und komplex.
Wir empfehlen allen Kunden, die Frist von 30 Tagen unbedingt einzuhalten.
Weniger temporäre Visa ausgestellt ››
Während sich die Anzahl dieser Visa seit 2012 halbiert hat, sind die bewilligten Anträge für Daueraufenthalt um ein 5-faches gestiegen.
Diese Angaben wurden vor kurzem vom Stats SA veröffentlicht. Die beliebtesten Visakategorien in 2015 waren Touristen, Familienzusammenführungen und selbstständige Personen.
Im Vergleich zu 2012, wo die Behörde nur 1283 Anträge auf Daueraufenthalt bewilligte, stieg diese Zahl in 2015 auf über 6000. Es muss aber erwähnt werden, dass ein großer Rückstau abgebaut werden musste.
Personen aus Nigeria und Zimbabwe haben am meisten Bewilligungen erhalten. Außerhalb des afrikanischen Kontinents führt Indien die Rangliste an, gefolgt von Bangladesch‚ China und England.
Neue Erfahrungswerte mit den südafrikanischen Botschaften und Konsulaten ››
Die Außenstellen der Behörde haben immer noch unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes wenn es um die Abgabe von Anträgen geht. Diese inkonsequente Handhabung bereitet allen involvierten Parteien unnötiges Kopfzerbrechen. Was gestern funktionierte, geht heute nicht mehr und die Messlatte wird laufend verschoben, ohne plausible Gründe herbeizuführen.
Einige dieser Beispiele sind wie folgt:
– Elektronische Unterschriften von Übersetzern sind nicht mehr statthaft. Die Originale müssen von Hand unterschrieben und gestempelt werden.
– Der radiologische Befund muss von einem Radiologen gemacht werden. Ein Hausarzt oder eine Klinik ist nicht mehr ausreichend. Der Stempel von der Untersuchungsstelle muss zeigen, dass dies ein radiologisches Institut ist.
Sollten Sie selber ähnliche Beispiele erlebt haben, teilen Sie uns diese doch bitte mit, damit wir alle Kunden darauf aufmerksam machen können.
Verifizierung von PR Urkunden beim Antrag für den Personalausweis››
Um ein ID Book zu beantragen, muss die Behörde zuerst die Echtheit der PR Urkunde überprüfen.
Leider sind die auch hier die Handhabungen von Stelle zu Stelle unterschiedlich, und Wartezeiten betragen zwischen 6 Wochen und 6 Monaten, bevor der Antrag für das ID Book überhaupt gestellt werden kann.
Alle PR Urkunden, welche nach dem 1. Oktober 2014 ausgestellt wurden, haben automatisch eine beglaubigte Kopie beiliegend, welche für den Antrag des ID Books verwendet werden kann.
Für alle vorher ausgestellten Urkunden, kann eine Verifikation über E-Mail gemacht werden, indem die Urkunde an gesandt wird. Bitte erwähnen Sie, über welche Stelle Sie den ID Antrag machen möchten. Diese Stelle wird dann direkt vom Hauptsitz der Behörde informiert. Es ist auch zu beachten, dass die Anlage nicht grösser als 2 MB sein sollte, damit der Server der Behörde die Mail nicht ablehnt.
6. SONSTIGES
Welche Stadt hat die beste Lebensqualität? ››
Die Stadt Wien nimmt den ersten Platz ein, vor Zürich, Auckland und München. Zur Beurteilung der Lebensqualität jeder Stadt hat Mercer 39 Kriterien analysiert, die aus Sicht von Mitarbeitern, die ins Ausland entsandt wurden, eine zentrale Rolle spielen. Diese Merkmale schließen unter anderem politische, soziale, wirtschaftliche und umwelt-
orientierte Aspekte ein. Hinzu kommen Faktoren wie Gesundheit, Bildungsangebote, Wasserversorgung, Kommunikations- und Postdienstleistungen, öffentlicher Nahverkehr und die Verfügbarkeit internationaler Flüge.
Die Rangliste wird von europäischen Städten dominiert: Düsseldorf (Rang 6) und Frankfurt (7) folgen Genf (8), Kopenhagen (9) und Basel (10).
Das Schlusslicht der Liste ist die Stadt Bagdad, gefolgt von anderen Städten, welche in Kriegs- oder Krisengebieten sind.
Andere Länder, andere Sitten ››
Mancher Urlauber ist in der Ferne schon auf die absurdesten Vorschriften gestoßen. Die Flug- und Hotelsuchmaschine www.jetcost.de hat die kuriosesten Verbote der Welt zusammengestellt. Somit haben Reisende eine Chance, nicht unvorbereitet über sie zu stolpern. In den folgenden Ländern sollten sich Urlauber ganz besonders vorsehen.
1. Schweiz kein Toilettengang nach 22 Uhr
In der Schweiz ist das nächtliche Wasserlassen verboten: Der Toilettenbesuch muss entweder bis zum nächsten Tag hinausgeschoben oder eine andere, weniger hygienische Lösung gefunden werden. Das bedeutet, dass das Betätigen der Klospülung erst am nächsten Morgen wieder erlaubt ist. Verboten ist auch das Urinieren im Stehen
zu später Stunde, da – so die Meinung – die Nachtruhe der Nachbarn zwangsläufig gestört würde.
2. Singapur: Kaugummi nur auf ärztliche Anweisung
Singapur ist eines der saubersten Länder der Welt. Als man 1992 bemerkte, dass sich die Rechnung der öffentlichen Reinigung aufgrund von auf Fußböden festklebenden Kaugummis immer mehr erhöhte, wurden Verkauf und Konsum des schmatzenden Gummis verboten. Seit 2004 wurde das Verbot leicht gelockert und die singapurischen Bewohner dürfen seitdem wieder kaugummikauen – aber nur auf ärztliche Anordnung. Zum Erwerb sind jene berechtigt, die mit dem Rauchen aufhören wollen oder über Verdauungsbeschwerden klagen.
3. Dubai: Küssen verboten
Dubai ist derzeit eines der beliebtesten Ziele für Honeymooner. Die frisch Vermählten sollten jedoch vorsichtig sein, wo sie ihren Gefühlen freien Lauf lassen. Küssen in der Öffentlichkeit ist nämlich in Dubai verboten, da es nicht mit den Vorschriften lokaler Kultur und Sitten konform geht. Aufgrund der Anzahl festgenommener Paare hat die Regierung eine Broschüre veröffentlicht, in der sie ausländische Besucher darüber aufklärt, bestimmte Verhaltensregeln während ihres Aufenthalts zu respektieren. Die Vorschriften erinnern unter anderem daran, dass auf der Straße weder Alkohol konsumiert werden darf, noch betrunkenes Torkeln oder Tanzen, Zuneigungs-bekundungen wie Küssen oder Händchenhalten erlaubt sind. Darüber hinaus wird das Einnehmen von Drogen, Fluchen und das Äußern von Schimpfwörtern sowie Spucken nicht geduldet.
4. Philippinen: Frank Sinatras „My Way“ singen untersagt
In manchen Ländern ist Karaoke eine sehr ernste Sache. So ernst, dass es bei falsch gesungener oder respektloser Interpretation einiger Songs zu schwerwiegenden Zwischenfällen gekommen ist. Dies ist beispielsweise auf den Philippinen der Fall, wo Frank Sinatras „My Way“ 2010 in Karaoke-Lokalen verboten werden musste, da es seinetwegen zu Zwischenfällen bis hin zu Mord gekommen ist. Demnach gab es in den letzten zehn Jahren vor dem Verbot mindestens ein halbes Dutzend organisierte Streitereien, die für den Interpreten einer „miserable Versionen“ des besagten Liedes zum Tod führten.
5. Burundi: Kollektives Laufen nicht gewünscht
Während des Bürgerkriegs, der in Burundi von 1993 bis 2008 tobte, liefen die Bürger in großen Gruppen los, um Spannungen abzubauen und sich vor den gefährlichen Milizen zu schützen. Im März 2014 jedoch verbot der Präsident des Landes, Pierre Nkurun-ziza, das Laufen in Gruppen mit dem Argument, die kollektiven Läufe würden als Deckmantel subversiven Unruhestiftens gegen die Regierung genutzt. Das Gesetz ist derart streng, dass es Gefängnisstrafen vorsieht. Aber dies gilt nur für Gruppen, einzelne Personen dürfen weiterhin joggen gehen.
6. USA: Überraschungseier
Die beliebten und berühmten Überraschungs-Eier von Ferrero sind in den USA tatsächlich verboten. Der Grund: Die Furcht, Kinder könnten sich am Inhalt der Überraschung im gelben Plastikbehälter verschlucken. Der Import wird mit USD 2500
Bestraft!
7. Nordkorea: Keine Jeans und Piercing
Nordkorea sprach vor einigen Monaten seiner Bevölkerung gegenüber ein Verbot aus, was das Tragen von Jeans oder Piercings betrifft. Dies ist als restriktive Maßnahme gegen westliche Mode zu verstehen, der Pyongyang einen schädlichen Einfluss auf die nordkoreanische Gesellschaft vorwirft. Die Bürger werden von regimeloyalen jungen Milizen überwacht und überprüft. Ziel der Mission ist es, „der Korruption der öffentlichen Moral vorzubeugen und kapitalistische Neigungen anhand der Kleidung aufzuspüren, wie etwa der Rocklänge, der Schuhe, des T-Shirts oder der Frisur“.
Neue Mitarbeiterin bei SwissSure ››
Wir möchten an dieser Stelle Frau Claudia Kessel ganz herzlich als Verstärkung in unserem SwissSure Team begrüßen.
Claudia ist schon seit vielen Jahren in der Mutterstadt zu Hause, kennt sich entsprechend mit den lokalen Gegebenheiten bestens aus und ist ebenfalls deutschsprachig. Sie hat Ihre Tätigkeit in unserem Sachversicherungsteam am 1. August aufgenommen und wir wünschen ihr viel Erfolg und Zufriedenheit in ihrer neuen Rolle.
MUA Bentley Drive ››
Wie Sie vielleicht in anderen Rundschreiben erfahren haben, verlosen wir regelmäßig einen Ausflug auf eine Weinfarm mit dem Bentley der MUA Versicherungen.
Wir nennen den Bentley „The Old Lady“, da sie mit Jahrgang 1957 doch stolze 60 Jahre alt ist.
Auf dem Bild unten sehen Sie unsere Lady mit den Gewinnern der letzten Verlosung, Herr und Frau van Zyl von Arabella Golf Estate.
Neue WhatsApp Nummer im Büro ››
Um die Kommunikation zu vereinfachen, wie z.B. Fotos von Unfällen von Handy zu Handy zu senden, haben wir neu folgende Nummer zur Verfügung: 066 197 88 75
Bitte machen Sie davon Gebrauch – und Sie können uns natürlich auch auf diese Nummer anrufen! Wir sind auf dieser Whatsapp Nummer von Montag bis Donnerstag von 08:30-16:30 und Freitags von 08:30-16:00 erreichbar. Im Notfall am Wochenende verwenden Sie bitte wie bisher die Notfallnummer Ihrer Versicherung.
Wir schätzen Ihren Kommentar ››
Wollen Sie mehr über ein bestimmtes Thema erfahren, uns etwas mitteilen oder kommentieren? Dann schicken Sie uns einfach eine E-Mail via ,damit wir Ihnen behilflich sein können.