14 Dez SwissFin Newsletter Dezember 2015
Sehr geehrte Leser(-innen),
Es ist wieder einmal soweit – Weihnachten und das neue Jahr sind nicht mehr weit entfernt. Unser Team wünscht Ihnen eine erholsame Zeit mit Familie, Freunden und ein mit viel Freude und Gesundheit gesegnetes 2016. Geben Sie bitte besonders Acht, sollten Sie diese Tage auf unseren nicht ganz ungefährlichen Straßen unterwegs sein.
Dies ist unser letzter Newsletter für 2015 und wir hoffen, Sie finden den Inhalt interessant. Unter anderem finden Sie einen Artikel, dass die Einreisebehörde vom Parlament gezwungen wurde, die Immigrations-Richtlinien anzupassen.
Einmal mehr haben wir viele Informationen über Anlagen, Steuern, Versicherungen und mehr, welche wir mit Ihnen teilen möchten.
Dieses Rundschreiben kann wie immer auf https://www.swissfin.co.za/newsletter/swissfin-newsletter-dezember-2015-de/ heruntergeladen werden.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.
Mit besten Grüßen
Ihr SwissFin – Team
Inhalt
1. LOKALE WIRTSCHAFT, BANKZINSEN UND ANLAGEN
2.FINANZ-NEWS
- Kommuniqué zur mittelfristigen Budget Politik
- Discovery will eigene Bank gründen
- Schweizer Banken sind unter Druck bezüglich Konten von Ausland-Schweizern
- Kanadische Kampagne im Wettstreit mit den US Steuerbehörden
- SARS prüft die Einführung der OECD Anforderungen im Januar 2016
3. SACHVERSICHERUNGEN
- Achtung Stockwerk-Eigentümer und „Estates“: Neue Gesetzgebung in Vorbereitung
- MUA Concierge Ersatz-Nummer
- Bitte senden Sie uns die “SwissSure Formulare“
4. IMMIGRATION
- Änderungen der Visa Bestimmungen – endlich!
- Klarstellung bezüglich Verlängerungen der Touristen-Visa
- 2000 ausgestellte smart ID’s bei Banken
- Einwohnerkontrolle wird neu papierlos
5. KRANKENVERSICHERUNGEN
- Neues Angebot für internationalen Krankenversicherungsschutz – Globality
- Produkte-Anpassungen für 2016 bei Discovery Health
- Bitte schließen Sie eine “Gap Cover” Versicherung ab!
6. SONSTIGES
- Welches sind weltweit die angesehensten Länder?
- Neue Gesetzgebung für Drohnen-Piloten
- Klausel der Untreue bei vorehelichen Verträgen
- 9465 Mobiltelefone von Autofahrern konfisziert
- Wohnsitznachweis neu erforderlich bei der Verlängerung der Kfz-Lizenz
- Rauchverbot für Fahrzeug-Insassen in Großbritannien
- Weihnachten im Schuhkarton für Menschen in Not – Geschenke der Hoffnung!
- Unsere Öffnungs-Zeiten während der Feiertage
- Wir schätzen Ihren Kommentar
1. LOKALE WIRTSCHAFT, BANKZINSEN UND ANLAGEN
SwissFin bietet seit November 2015 die folgenden Zinssätze an:
Bankzinsen ››
- Tagesgeld
- 7.02%
- 12 Monate Festgeld
- 7.25%
Versicherungsrenditen: “Guaranteed income plans” (5 Jahre Laufzeit, ca. 80% vom Einkommen ist steuerfrei): ››
- Brutto-Rendite
- 7.40%
- Steuern
- Null
Steuerfreie Anlagebeträge für Zinseinkommen ››
R 1.5 Mio. für Steuerzahler unter 65 Jahren
R 2.3 Mio. für Steuerzahler zwischen 65 und 75 Jahren
R 2.5 Mio. für Steuerzahler über 75 Jahren
Grundlegende Annahme: 6.5% effektiver Zinssatz. In Gütergemeinschaft verheiratete Personen können diesen Betrag verdoppeln.
SwissFin Schweizer Modell-Portfolios: ››
Die jährliche zeitgewichtete Rendite (vor Kosten) unserer ausgeglichenen Anlagestrategie ist wie folgt:
- -
- CHF
- USD
- 1 Jahr
- 1.4% p.a.
- -2.4% p.a.
- 3 Jahre
- 5.1% p.a.
- 3.5% p.a.
- 8 Jahre
- 4.3% p.a.
- 7.9% p.a.
Kommentar
Die Reserve Bank hat den Leitzins am 20. November 2015 um 0.25% auf 6.25% erhöht und den Kreditsatz bei 9.75% festgelegt. Dies war eher überraschend und verhalf dem Rand temporär stärker zu werden. Der Gouverneur begründet die Anhebung damit, um dem wachsendem Inflationsdruck entgegenzuwirken. Eine Erhöhung der Sätze in den USA wird ebenfalls bald erwartet und wird unsere Währung weiter belasten.
Seit Januar 2014 ist der Satz um 1% angestiegen und angesichts der deflationären Wirtschaftslage müssen wir mit langfristig steigenden Zinsen rechnen.
2. FINANZ-NEWS
Kommuniqué zur mittelfristigen Budget-Politik ››
„Wenn wir kein Wachstum erzielen, werden sich die Staatseinnahmen nicht erhöhen. Wenn das Einkommen nicht steigt, können die Ausgaben nicht erweitert werden.“ Mit dieser Aussage gab der ehemalige Finanzminister den Ton für die Erklärung zur mittelfristigen Haushaltspolitik an („Medium Term Budget Policy Statement – MTBPS“), welche Ende Oktober vorgelegt wurde.
Der Rückgang des Wirtschaftswachstums und ein höher als erwarteter Anstieg der Lohnkosten der Regierungsangestellten wird es dem Finanzminister weiterhin schwer machen, seine Buchhaltung in den Griff zu bekommen.
Hiermit die Kernaussagen des Ministers:
- Die Staatsverschuldung wächst weiterhin.
- 35,7% des R 986 Milliarden Staatseinnahmen wurden durch Lohn- und Einkommensteuern geleistet. 26,4% wurden aus Mehrwertsteuern beigetragen und Körperschaftssteuern erbrachten ungefähr 18,7%.
- Die Steuereinnahmen für das Finanzjahr 2015/16 wurden um R 7,6 Milliarden auf R1,073 Milliarden abwärts korrigiert – hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass Einnahmen aus Körperschaftssteuern und Mehrwertsteuer hinter den Erwartungen geblieben sind.
Der Minister möchte die Einnahmen steigern, indem folgenden Gebiete anvisiert werden:
– Rigoroses Durchgreifen bei internationalen Verlagerungen von Gewinnen („transfer pricing“).
Die Worte des Ministers: „In Kürze werden Steuerhinterziehung und offensive Steuerplanungsmethoden nirgends mehr versteckt werden können“ scheinen hinsichtlich dieser Themen eine klare Warnung an Steuerzahler zu sein.
– Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bleibt eine mögliche Alternative.
– Vielleicht wird die Einführung einer Vermögenssteuer in Betracht gezogen.
Der Minister hob auch die folgenden Bereiche die zur Diskussion stehen hervor, nämlich Kohlenstoffsteuer (das staatliche Finanzministerium wird in Kürze einen Gesetzesentwurf zur öffentlichen Stellungnahme publizieren), Steuerveranschlagung für Klein- und Mittelstands-unternehmen und die Besteuerung der Minenindustrie.
Die Wirtschaft ist derzeit in einem Umfeld der Stagflation gefangen. Mit dem Rückgang des Bruttoinlandprodukts im zweiten Quartal aufgrund von Stromausfällen und Streiks wäre selbst eine Rezession möglich.
Südafrika ist weit entfernt von einem Wachstum von 5% des Bruttoinlandprodukts um unsere hohe Arbeitslosenquote von über 25% zu reduzieren.
Die Kosten der geplanten staatlichen Krankversicherung und die miserablen Leistungen der halb-staatlichen Unternehmen verursachen unserem Finanzminister weitere Kopfschmerzen.
Tatsächlich scheint es sogar angemessen zu behaupten, dass das derzeitig niedrige Wirtschaftswachstum die geplanten Staatsausgaben nicht tragen kann. Der Vorschlag der Regierung zur Kostenreduktion im Rahmen der langfristigen Finanzpolitik ist zwingend, muss aber jetzt umgesetzt werden. Bis dahin ist das letzte Wort zur langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit noch nicht gesprochen.
Discovery will eigene Bank gründen ››
Die Versicherungsgesellschaft hat Ende September 2015 bekanntgegeben, dass sie eine Privatkundenbank gründen will. Dies bedeutet, dass der Versicherer mit den fünf bestehenden Großbanken konkurrieren wird.
Das 1992 gegründete Geschäftsmodell von Discovery ist an ein Programm gekoppelt, welches Kunden belohnt, die gesund leben und regelmäßig Sport treiben.
Der Erfolg der Discovery Kreditkarte birgt schon eine solide Basis, von welcher aus ein weiteres Wachstum erzielt werden kann. Discovery muss aber noch eine Banklizenz beantragen und um alles regeln zu können, kann es noch ein bis zwei Jahre dauern. Das innovative Denken von Discovery kombiniert mit dem großen Kundenstamm könnte sehr wohl eine Herausforderung für die anderen Banken bedeuten.
Schweizer Banken sind unter Druck in Bezug auf Konten von Ausland-Schweizern ››
Eine am 25.9.2015 vom Nationalrat und Vorstandsmitglied der Auslandschweizer-Organisation (ASO) Roland Rino Büchel eingereichte Motion verlangt, dass systemrelevante Schweizer Banken («too big to fail») verpflichtet werden, die Unterhaltung der Bankkonten der Mitglieder der «Fünften Schweiz» in der Schweiz sicherzustellen.
Zum Abschluss der Herbstsession des Parlaments hat Nationalrat und ASO-Vorstandsmitglied Roland Rino Büchel eine Motion eingereicht, die den Bundesrat auffordert sicherzustellen, dass alle Auslandschweizer in der Schweiz Bankbeziehungen eröffnen und aufrechterhalten können, und dies zu angemessenen Kontoführungsgebühren. Diese gesetzliche Verpflichtung, die noch geschaffen werden muss, würde danach für systemrelevante Banken gelten.
Es sei daran erinnert, dass sich die Auslandschweizer seit 2008 mit Schwierigkeiten bei der Unterhaltung eines Bankkontos in der Schweiz konfrontiert sehen. Die Bankkonten zahlreicher Auslandschweizer wurden entweder gekündigt, oder die Auslandschweizer müssen dafür Kontoführungsgebühren entrichten, die weit über denen der Inlandschweizer liegen. Gleichwohl nimmt die internationale Mobilität stetig zu; per 31. Dezember 2014 lebten knapp 750’000 Schweizerinnen und Schweizer außerhalb der Landesgrenzen. Die Anzahl der Mitbürger, die sich vor allem aus beruflichen Gründen für kurze Zeit im Ausland aufhalten, nimmt ständig zu. Daher ist es für sie von zentraler Bedeutung, ihre Bankbeziehungen in der Schweiz aufrecht¬erhalten zu können, sei es zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen, Hypothekar¬schulden oder zum Bezug ihrer AHV-Renten.
Die Motion verlangt, dass systemrelevante Banken, die sich im Falle ihres Zusammenbruchs der finanziellen Unterstützung des Staates sicher sein können, im Gegenzug für diese Staats¬garantie verpflichtet werden, Auslandschweizer als Kunden zu akzeptieren.
Der Auslandschweizerrat (ASR), das oberste Organ der ASO, hat in den Jahren 2009, 2012 und 2014 Resolutionen verabschiedet, die fordern, dass endlich eine Lösung für dieses Problem gefunden wird. Bisher haben die an Behörden und Banken gerichteten Gesuche jedoch zu keiner Gesamtlösung geführt. Die Auslandschweizer werden allmählich ungeduldig. So wurde die ASO von einem ASR-Delegierten aus Israel informiert, dass dieser in Erwägung zieht, Beschwerde wegen Diskriminierung der Auslandschweizer durch die Schweizer Banken einzureichen. Er hat den Text einem ehemaligen Bundesrichter zur Prüfung vorgelegt.
Kanadische Kampagne im Wettstreit mit den US Steuerbehörden ››
Eine Gruppe, die kanadische Landeshoheit fördert, hat 80% der nötigen Mittel aufgebracht (400‘000 Kanadische Dollar), um die Kanadische Regierung dafür zu verklagen, dass sie den USA bezüglich des FATCA Abkommens Einzelheiten von Einwohnern geliefert hat. FATCA ist ein umstrittenes Stück der Gesetzgebung der USA, welches Instituten weltweit vorschreibt, Staatsbürger der USA zu ermitteln und solche Einzelheiten dem US Finanzamt (IRS) zu melden.
Die Klage wurde am 11. August 2014 eingereicht und beabsichtigt, das zwischenstaatliche Abkommen (IGA) zwischen den USA und Kanada abzubrechen. Die Gruppe, die sich „Alliance for the defence of Canadian sovereignty“ nennt (Allianz zur Verteidigung der Kanadischen Landeshoheit), glaubt, dass die Gesetzgebung verfassungswidrig ist und die Grundrechte aller Kanadier verletzt.
Es besteht weltweit eine wachsende Unzufriedenheit hinsichtlich des Austauschs finanzieller Information – nicht nur bezüglich FATCA, sondern auch mit den Richtlinien zum Informationsaustausch, wie sie von der OECD festgelegt wurden.
SARS prüft die Einführung der OECD Anforderungen im Januar 2016 ››
Bei einer Veranstaltung von Deloitte zum Thema „Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen“ (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) die kürzlich stattgefunden hat, hat die südafrikanische Steuerbehörde (SARS) ihre Absicht bekanntgegeben, dass sie die OECD Empfehlungen bezüglich dem „Country by Country reporting“ (CbC) schon ab 1. Januar 2016 einführen will.
Beim CbC geht es darum, den verbundenen Steuerbehörden einen Überblick der gesamten Steuerposition eines multinationalen Konzerns zu geben, welcher in Südafrika tätig ist. Entsprechend werden Erträge den jeweiligen Ländern zwecks Besteuerung zugeteilt.
Die CbC wird auf multinationale Konzerne zutreffen, die in Südafrika ihren Hauptsitz haben und die einen konsolidierten jährlichen Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro haben.
3. SACHVERSICHERUNGEN
Achtung Stockwerk-Eigentümer und „Estates“: Neue Gesetzgebung in Vorbereitung ››
Frau Lindiwe Sisulu, Ministerin für „Human Settlements“ (Wohnsiedlungen) hat am 2. Oktober 2015 einen Gesetzesvorschlag „The Community Schemes Ombud Services Act“ zur öffentlichen Stellungnahme bekanntgegeben.
Der Vorschlag betrifft Wohngemeinden, insbesondere Wohneigentümerverbände, gemeinsam genutzte Gebäude (z.B. Altersheime) und Körperschaften wie „Estates“.
Das Konzeptpapier verfolgt einige gute Absichten, wie z.B. dass Wohngemeinden die Gelegenheit bekommen sollen, bestimmte Probleme ohne wesentliche Rechtskosten zu lösen.
Aus Sicht der Versicherung muss eine Wohngemeinde eine Versicherungspolice haben, sollte ein Angestellter, Verwaltungsmitglied, Agent etc. Betrug begehen (Kautionsversicherung) und die Wohngemeinde schädigen.
Das Gesetz wird vermutlich noch geraume Zeit nicht rechtskräftig und muss auch vom südafrikanischen Staatspräsidenten unterzeichnet werden.
Um den Gesetzesvorschlag herunterzuladen, klicken sie bitte hier.
Sollten Sie eine Überprüfung Ihrer bestehenden Police wünschen um festzustellen, ob diese dem neuen Gesetzesvorschlag entspricht, treten Sie bitte mit Herrn Marius Romer () oder Frau Amanda Rasch () in Verbindung.
MUA Concierge Service Ersatz Nummer ››
Der Versicherer MUA hatte in den vergangenen Wochen Probleme mit der TELKOM Verbindung, welche aufgrund temporärer Stromausfällen nicht immer funktionierte.
Sollte die herkömmliche Nummer 0861 000 682 für den Concierge Service nicht funktionieren, wählen Sie bitte 083 793 3136 oder 078 157 5919.
Bitte senden Sie uns die “SwissSure Formulare” ››
Wie bereits in unserem letzten Newsletter erwähnt sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Formulare „SwissSure“ betreffend dem Übergang von SwissFin zu SwissSure ausgefüllt zusenden könnten. Sollten Sie nicht mehr im Besitze des Formulars sein, klicken Sie bitte hier.
Leider ist der regulatorische Behördengang eher langsam und wir hoffen, gegen Ende des ersten Quartales 2016 bereit zu sein.
5. IMMIGRATION
Änderungen der Visa-Bestimmungen – endlich! ››
Das Innenministerium wird hinsichtlich der Immigrations-Richtlinien, welche im Mai 2014 eingeführt wurden, Zugeständnisse machen müssen. Ein interministerieller Ausschuss unter Vorsitz unseres Vizepräsidenten Cyrill Rhamaphosa hat Ende Oktober 2015 einige der umstrittenen Richtlinien aufgehoben. Folgendes ist eine Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen:
- In Ländern, wo es keine südafrikanische Auslandsvertretung gibt, wird das Innenministerium Anträge und biometrische Daten von Reisenden bei Ankunft in Südafrika entgegennehmen und erfassen. Es soll auch möglich sein, per Post ein Visum zu beantragen. Geographische Probleme bestehen vor allem in China, Indien und Russland, wo fast keine SA-Außenstellen vorhanden sind. Die Behörde ist instruiert worden, diese als erstes in Angriff zu nehmen.
- Die Auflagen betr. ungekürzter Geburtsurkunden und elterlicher Zustimmung bei Reisen von minderjährigen Kindern bleiben bestehen, aber nur wenn das Kind Südafrika verlässt.
- Bei Einreisen von Kindern aus Ländern, wo vorgehend ein Touristenvisum beantragt werden muss, werden auch keine Änderungen vorgenommen. Ungekürzte Geburtsurkunden, Zustimmung der Eltern, Kopie der Pässe etc. sind nach wie vor erforderlich.
- Bei Ländern, die von der Visumspflicht ausgenommen sind (z.B. Deutschland, Schweiz etc.), wird Reisenden empfohlen, den Nachweis der Beziehung sowie Zustimmung der abwesenden Eltern zur Vorlage bereitzuhalten, falls bei der Ankunft danach gefragt wird. Der Status Quo bleibt weiterhin bestehen, bis die Behörde für diese Kategorie von Reisenden die genauen Auflagen überarbeitet hat.
Das Ministerium wird in den nächsten drei Monaten Folgendes tun:
- Die Erfassung von biometrischen Daten bei Ankunftsorten einführen – angefangen mit einem Pilotprojekt an den Flughäfen OR Tambo, King Shaka und Kapstadt.
- Ein Programm für akkreditierte Touristikfirmen für Länder wie China, Indien und Russland wird erarbeitet.
- Einführung eins Langfrist-Visa für mehrere Einreisen über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten und bis zu 3 Jahren für Vielreisende, Geschäftsleute und Akademiker.
- Schreiben von Schulleitern werden akzeptiert, welche die Zustimmung für Kinder bestätigen, auf Schulreisen unterwegs zu sein.
- Die Gültigkeit von elterlichen eidesstattlichen Zustimmungen wird auf 6 Monate verlängert.
Innerhalb der nächsten 12 Monate wird das Ministerium Folgendes ansprechen:
- Einrichten von zusätzlichen Abgabestellen für Visa-Anträge in Zimbabwe, Vereinigte Arabische Emirate und Botswana.
- Ein Visumsverzicht für Indien, China, und Russland wird in Erwägung gezogen.
- Automatische Visumserteilung bei Einreise für Personen, welche in ihren Reisepässen bereits gültige Visa für Großbritannien, USA und Kanada haben. Da diese Länder strenge Visa-Vorschriften haben, ist eine weitere Prüfung nicht zwingend und erleichtert so die Einreise für Touristen nach Südafrika.
- Geschäftsleute und Akademiker aus afrikanischen Ländern, welche regelmäßig nach Südafrika reisen, sollen ein 10-jähriges Besucher-Visa erhalten.
- Eröffnung von zwei weiteren VFS-Abgabestellen in Durban und Port Elizabeth – zusätzlich zur Stelle in Sandton, welche kürzlich eröffnet wurde.
- Die Einzelheiten der Eltern sollen in Kinderpässen integriert werden, damit das Mitführen von Geburtsurkunden entfällt.
Langfristig überlegt das Ministerium:
- Systeme zur Überprüfung vor Flügen bei internationalen Flughäfen einzurichten.
- Aufrüstung von verbesserten Passagierabfertigungssystemen und Einführung von Passagiernamenverzeichnis zur Verbesserung der Risikobewertung.
- Die Automatisierung der Visums- und Genehmigungssysteme abschließen.
Diese geplanten Änderungen sind gewiss ein Sieg des gesunden Menschenverstandes sowohl als auch für das Südafrikanische Tourismusgeschäft.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Veränderungen noch eingeführt werden müssen – in der Zwischenzeit gelten die bestehenden Bestimmungen nach wie vor!
Klarstellung bezüglich Verlängerungen der Touristen Visa ››
Wir haben von verschiedenen Seiten die Gerüchte vernommen, dass es nicht mehr möglich sein soll, ein Touristen Visum zu verlängern.
Bitte seien Sie gewiss, dass dies eine falsche Information ist und Sie weiterhin eine lokale Verlängerung vornehmen können. Diese muss jedoch innert der ersten 30 Tage nach Ihrer Ankunft in Südafrika beantragt werden.
Bitte klicken Sie hier um die Checkliste zur Verlängerung des Touristenvisums zu sehen.
Wir sind gerne bereit, Sie zu unterstützen und begleiten Sie auch im Bedarfsfalle zur Behörde.
Bitte kontaktieren Sie Herrn Tony R. Hug () für weitere Informationen.
2000 ausgestellte smart ID’s bei Banken ››
Es gibt zahlreiche glückliche Mitarbeiter bei First National Bank und Standard Bank, denn diese beiden Institute haben erfolgreich über 2000 neue Identitäts-Karten ausgestellt. Das System wurde im Rahmen eines Pilotprojektes mit der Immigrationsbehörde an den Mitarbeitern getestet, bevor es auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Die Einwohnerkontrolle wird papierlos ››
Der Home Affairs Minister Malusi Gigaba hat am 19. November 2015 das dritte voll digitalisierte Büro eröffnet – dieses Mal in in Somerset West.
Kunden können neu mit einer Debit- oder Kreditkarte bezahlen. Anträge für eine Identitäts-Karte können neu im Internet gemacht werden. Der zeitraubende Behördengang ist lediglich nur noch für die Fingerabdrücke und die Fotos notwendig.
Das neue System wird ab März 2016 bei allen Einwohnerkontrollen eingeführt. Dies bedeutet, dass rund ein Drittel aller 400 Büros temporär geschlossen werden um das System zu implementieren. Das neue System ermöglicht, dass eine Identitäts-Karte innerhalb von 10 Tagen ausgestellt werden kann.
5. KRANKENVERSICHERUNG
Neues Angebot für internationalen Krankenversicherungsschutz – Globality ››
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir neues Produkteangebot für unseren internationalen Krankenversicherungsbereich anbieten können. Nachdem wir die Versicherung Globality über die vergangenen 6 Monate getestet haben, bekamen wir hinsichtlich Dienstleistung und Schadensbearbeitung positive Rückmeldung von unseren Kunden.
Globality ist eine Tochtergesellschaft des Münchner-Rückversicherungskonzerns („MunichRe“) und Globality hat ihr Service-Centre in Luxemburg. Alle Unterlagen sind in Deutsch und Englisch erhältlich. Die Produktereihe bietet großartige Vorteile zu angemessenen Prämiensätzen.
Wenn Sie Interesse daran haben und weitere Infos wünschen, wenden Sie Sich bitte an Herrn Tony R. Hug ().
Produkte-Anpassungen für 2016 bei Discovery Health ››
Der führende Krankenversicherer hat kürzlich folgende Änderungen für das kommende Jahr angekündigt:
- Die durchschnittliche gewichtete Prämienerhöhung beträgt 8.6%.
- Der neue Smart-Plan wird eingeführt: Dieser funktioniert nur via Smartphone, bietet unbegrenzten Krankenhausaufenthalt, ambulante Leistungen sowie präventive Vorsorgeuntersuchung.
- Die meisten Sub-Limiten wurden in Einklang mit der Prämienerhöhung angeglichen.
- Discovery geht eine Kooperation mit Human Longevity Inc ein, einem führenden Genomforschungskonzern mit Hauptsitz in den USA. Die Partnerschaft bietet den Mitgliedern von die neuesten Entwicklungen in Gentests zu profitieren, insbesondere hinsichtlich Krebserkrankungen. Mitglieder können einen Gentest fuer USD 250 vornehmen lassen.
- Es wird verbesserte Pflege für Patienten mit fortgeschrittenem Krebs in allen Versicherungskategorien geboten.
- Mit Einführung der „Vitality Active Rewards“ (Belohnung für aktive Vitalität) richtet Discovery sein Augenmerk auf Mitglieder, die regelmäßig Sport treiben. Im Angebot sind Sofortvergütung bei „Vide e Café“ oder „Kauai“ wenn wöchentliche Fitness-Ziele erreicht werden. Alles wird über Smartphones gehandhabt – für elektronische Gutscheine, Flugvergünstigungen usw.
- Mitglieder können eine „Apple.Watch“ bestellen und Punkte sammeln, indem die Fitness-Resultate über die Uhr aufgezeichnet werden. Man muss aber mindestens 4 Fitness-Ziele pro Woche erreichen, sonst ist die Uhr nicht mehr kostenlos und eine monatliche Rate zur Abzahlung der Uhr über 24 Monate fängt an zu ticken.
Bitte bemerken Sie, dass die Frist für Versicherungsänderungen bis spätestens am 15. Dezember 2015 Discovery mitgeteilt werden müssen.
Zwecks weiterer Informationen besuchen Sie bitte: www.discovery.co.za.
Bitte schließen Sie eine “Gap Cover” Versicherung ab! ››
Es ist mittlerweile eine traurige Tatsache, dass keine lokale Versicherung mehr 100% Kostendeckung bei einem Spitalaufenthalt bietet. Die Differenz fällt zu Lasten des Versicherungsnehmers aus.
Jede lokale Krankenversicherung definiert ihren eigenen Leistungssatz (medical aid scheme tariff/rate). Dieser wird meistens mit 100% festgelegt, was aber nicht bedeutet, dass 100% der Kosten gedeckt sind. Ärzte und Spezialisten verlangen in der Regel 300% bis 400% dieser „medical aid rate“!
Nebst diesen Kosten haben die Versicherungen auch angefangen, Zuzahlungen bei bestimmten Behandlungen, vor allem bei Scans, vom Versicherungsnehmer zu verlangen.
Es gibt zahlreiche Angebote von „gap cover“, welche diese Lücken versichern. Wir sind der Meinung, dass man mit einer lokalen Krankenversicherung nicht mehr ohne „gap cover“ sein sollte.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Tony R. Hug () gerne zur Verfügung.
6. SONSTIGES
Welches sind weltweit die angesehensten Länder? ››
Das “Reputation Institute” hat seinen aktuellsten Länderbericht veröffentlicht. Im Rahmen einer online Umfrage wurden 48’000 Menschen der G8 Länder befragt.
Das Resultat widerspiegelt nicht nur die angesehensten Länder, sondern auch wie sich die Einwohner dieser Länder im internationalen Vergleich selber sehen.
Kanada war bereits in früheren Statistiken vorne mit dabei und hat in diesem Jahr die Schweiz als Leader abgelöst. Südafrika befindet sich übrigens auf Rang 40 – das ist nicht gerade eine berauschende Leistung. Die Umfrage hat aber auch gezeigt, dass die Südafrikaner sich selber schlecht beurteilen und hart mit sich selber umgehen. Die USA, China, Deutschland und Japan haben es nicht in die Top 10 geschafft, obwohl sie eine leistungsfähige Wirtschaft aufzeigen.
Hier sind die 10 angesehensten Länder:
1. Kanada
2. Norwegen
3. Schweden
4. Schweiz
5. Australien
6. Finnland
7. Neuseeland
8. Dänemark
9. Niederlande
10. Belgien
Neue Gesetzgebung für Drohnen-Piloten ››
Legales benutzen und bedienen von fernbedienten Flugzeugen – im Allgemeinen als Drohnen bekannt – wir inskünftig schwieriger.
Die Südafrikanische Zivilluftfahrt (CAA) hat im Juni dieses Jahres neue, strikte Regeln eingeführt. Besitzer müssen neu eine Lizenz beantragen, sich Augentests unterziehen und beweisen, dass man im Bereich von Sprechfunk kompetent ist.
Ein nicht befolgen dieser neuen Regeln birgt eine Busse von bis zu R 50’000 und oder 10 Jahre Gefängnis. Diese neue Regelung gilt im Übrigen auch für die Polizei im Western Cape, welche diese Drohnen als Überwachung benutzte, bevor die Regelung in Kraft getreten ist. Bevor Sie sich also eine solche Drohne als Weihnachtsgeschenk aneignen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie sämtliche Auflagen erfüllen können.
Klausel der Untreue bei vorehelichen Verträgen ››
Das ist das letzte “Muss” für vermögende Paare, bevor sie heiraten. Eine steigende Anzahl von Paaren besteht auf diese Strafklausel in deren vorehelichen Verträgen. Die Klausel legt fest, dass der untreue Partner einen großen Teil seiner Vermögenswerte im Falle einer Scheidung verliert. Diese Regelung geht auf die traditionelle Idee zurück, welche besagt, dass der Verursacher oder die Verursacherin zur Strafe kommen soll, wenn die Ehe in die Brüche geht.
Unsere Gerichte bestrafen Ehebrecher nicht, wenn sie die gemeinsamen Vermögenswerte bei einer Scheidung teilen. Dies zum Unmut von den Ehepartnern, welche einen großen Teil Ihrer Vermögenswerte an einen untreuen Ehemann oder an eine untreue Ehefrau bezahlen müssen.
9465 Mobiltelefone von Autofahrern konfisziert ››
Kapstadt hat diese erschreckende Anzahl an beschlagnahmten Geräten von Autofahrern beschlagnahmt, welche während dem Fahren beim Telefonieren erwischt worden sind. Das Gesetz besteht bereits seit rund 3 Jahren und besagt, dass es verboten ist, das Mobiltelefon in der Hand oder mit einem anderen Körperteil zu halten, während man sich im Straßenverkehr befindet. Nur 4182 Fahrer haben ihr Mobiltelefon zurück gefordert, dies unter Berücksichtigung einer Busse von R 1‘000. Die Stadt kann 3 Monate nach Konfiszierung des Gerätes eine Auktion durchführen und die Geräte verkaufen. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass persönliche Daten auf dem Mobiltelefon gelöscht werden.
Wohnsitznachweis neu erforderlich bei der Verlängerung der Kfz-Lizenz ››
Viele Kfz-Lenker wurden diese Tage am Schalter des Straßenverkehrsamtes zurückgewiesen, da neu ein Wohnsitznachweis bei der Verlängerung der Kfz-Lizenz erforderlich ist.
Die neue Regelung kam am 2. November 2015 in Kraft, indem die nationale Transportbehörde (“National Department of Transport”) die Regelung 32A des Straßenverkehrsgesetzes angepasst hat.
Gemäß diesem Paragraph ist ein Wohnsitznachweis nebst den üblichen Ausweispapieren erforderlich, wenn:
- Die persönlichen Angaben eines Kfz-Lenkers geändert werden müssen;
- Ein Antrag auf einen Führerschein gestellt, ein Fahrzeug registriert oder eine Lizenz verlängert wird.
Der Wohnsitznachweis („utility bill”) kann eine Telefonrechnung, eine Rechnung der Gemeinde, oder ähnlich sein und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Bitte beachten Sie, dass Personen mit ausstehenden Beträgen für Mautstraßen, wie sie in Johannesburg bekannt sind (“e-toll roads”), die Verlängerung der Lizenz nicht verweigert werden darf. Die Behörde ist aber damit beschäftigt, den Gesetzestext entsprechend anzupassen.
Rauchverbot für Fahrzeug-Insassen in Großbritannien ››
Seit dem 1. Oktober 2015 ist es nicht mehr gestattet in einem Fahrzeug zu rauchen, falls sich Passagiere unter 18 Jahren darin befinden. Wer das Verbot missachtet – Fahrer sowie Passagiere – wird mit GBP 50 gebüßt, unabhängig davon ob Schiebedach oder Fenster offen waren. Fahrer von Cabriolets lesen dies mit einem Lächeln im Gesicht, denn Ihnen bleibt das Rauchen nach wie vor gestattet.
Weihnachten im Schuhkarton für Menschen in Not – Geschenke der Hoffnung! ››
Als Teil des Nelson Mandela Legats „67 Minuten“ haben wir 8 Weihnachts-Schuhkartons kreiert und gefüllt (jeder Mitarbeitende eine Box) um Erwachsene, die mit TB infiziert sind und im Brooklyn Chest TB Krankenhaus in Ysterplaat behandelt werden zu überraschen. Brooklyn Chest ist ein von der Regierung finanziertes Tuberkulose (TB) Krankenhaus in Kapstadt. Es ist das einzige TB Krankenhaus im Western Cape. Das Krankenhaus nimmt, basierend auf Empfehlungen von anderen Kliniken, Krankenhäusern, Patienten auf, ohne dass diese für die Behandlungskosten aufkommen müssen. Das Krankenhaus ist in verschiedene Abteilungen aufgeteilt, je nach Geschlecht und Alter. Es gibt zudem zwei weitere separate Abteilungen für die multiresistenten (MDR) sowie die extrem arzneiresistenten (XDR) TB-Patienten. Diese Patienten werden vom Rest des Krankenhauses isoliert, aufgrund der extremen Gefährlichkeit dieser TB-Formen. Alle Erwachsene und Kinder auf der Station sind mit TB infiziert – eine Infektion, primär in der Lunge, die durch Bakterien verursacht wird und Mycrobacterium Tuberkulose genannt wird. Die meisten Patienten sind in Behandlung und daher nicht ansteckend.
Wir freuen uns sehr, diesen Menschen in Not unsere bunten Kartons zu überreichen. Natürlich werden wir in unserem nächsten Newsletter über all die glücklichen Gesichter berichten.

Unsere Öffnungszeiten über die Feiertage ››
Wir sind geöffnet an normalen Arbeitstagen von 08.30 bis 16.30 Uhr (Freitag 08.30 bis 16.00 Uhr). Unser Büro wird vom 24. Dezember bis zum 3. Januar geschlossen sein.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Notfallnummern Ihrer jeweiligen Versicherung auf Ihrem Handy gespeichert haben:
AIG (Chartis): 0860 005666
BnB Sure: 0800 556677
Execuline: 0860 103434
HIC: 011 455 5271
MUA: 0861 000 682
Mutual & Federal: 0860 247365
Santam: 0860 505911
Vantage: 083 628 3442
Hollard Roadside assist 0860 038262
Hollard Geyser Hotline 021 702 0442 (Fogi Plumbing)
Ihren Kommentar schätzen wir sehr ››
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Disclaimer ››
Wir stellen in unserem Newsletter die verschiedensten Informationen zur Verfügung und haben diese sorgfältig geprüft und ausgewählt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen übernehmen können. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.