03 Aug SwissFin Newsletter August 2015
Sehr geehrte Leser(-innen),
Willkommen zu unserem Winter Newsletter 2015.
Die erste Hälfte des Jahres 2015 ist bereits verstrichen. Es war ein Halbjahr geprägt von Eskom’s Stromausfällen, neuen Definitionen der neuen Immigrations-Richtlinien und die Schuldenkrise in Griechenland.
Die Stromknappheit ist und bleibt ein Problem, welches einen direkten Einfluss auf jedermann hat. In dieser Ausgabe des Mitteilungsschreibens informieren wir Sie über weitere Möglichkeiten, wie Sie Schadensfälle vermeiden können, wie auch über einige Tipps in Bezug auf Gas-Installationen.
Wir möchten alle unsere Sachversicherungskunden bitten, den Artikel „SwissSure wird geboren“ unter Punkt 6 zu lesen. Es würde uns freuen, wenn Sie uns das gewünschte Formular so bald wie möglich zukommen lassen könnten.
Einmal mehr haben wir weitere Informationen zu Themen wie Anlagemöglichkeiten, Steuern, Versicherungen, Immigration etc. in unser Rundschreiben gepackt. Dieses kann wie immer auf https://www.swissfin.co.za/newsletter/swissfin-newsletter-august-2015-de/ heruntergeladen werden.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.
Mit besten Grüßen,
Ihr SwissFin – Team
Inhalt
1. LOKALE BANKZINSEN UND ANLAGEN
2. INTERNATIONALE FINANZ-NEWS
- Automatischer Informationsaustausch und OECD Richtlinien
- Die Schweiz lehnt eine Bundessteuer für Erbschaften ab
- Julius Bär muss USD 300 Mio. Strafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bezahlen
3. STEUERN
- Ihre Steuererklärung kann seit dem 1. Juli 2015 eingereicht werden
- Wer muss keine Steuererklärung einreichen?
- Sie sind älter als 65 Jahre – vielleicht sind Sie ein provisorischer Steuerzahler geworden?
- Finanzminister zieht den Vorschlag zur Reduktion der Arbeitslosenbeiträge zurück
- Informationsfehler in Bezug auf die Immobilien-Transfersteuer
4. SACHVERSICHERUNGEN
- Tipps um das Schadensrisiko bei Stromausfällen zu minimieren
- Hollard übernimmt Execuline
- Sind Sie ein Verwalter (Trustee) einer Stockwerk-Eigentümer-Gemeinschaft? Beachten Sie bitte folgende Risiken
- Benutzen Sie den Concierge Service von MUA
- Vantage wechselt den Versicherungsträger
5. IMMIGRATION
- Neue Interpretationen der Immigrations-Richtlinien
- Hat die Anzahl der Südafrika-Touristen bereits abgenommen?
- Reisen mit minderjährigen Kindern – bitte beachten Sie die Voraussetzungen
- Klarheit über den Kleber im Pass für Daueraufenthalter
6. SONSTIGES
- SwissSure wird geboren!
- Herr Marius Romer ist zuständig für alle Ihre Anliegen zu Ihren Sachversicherungen
- Rauchen Sie E-Zigaretten? Seien Sie bitte vorsichtig während Flugreisen
- SüdafrikanerInnen sind weltweit die größten Schuldner
- Welches ist die meist benutzte App in Südafrika?
- Polizei verliert 2’356 Waffen in den vergangenen drei Jahren
- Welches sind die 10 besten Wohn-Estates in Südafrika?
- Bitte nehmen Sie an unserer Kunden-Zufriedenheits-Umfrage teil
- Ihren Kommentar schätzen wir sehr
1. LOKALE BANKZINSEN UND ANLAGEN
SwissFin bietet seit Juli 2015 die folgenden Zinssätze an:
Bankzinsen ››
- Unser Geldmarktfonds
- 6.86%
- 12 Monate Festgeld
- 7.22%
Versicherungsrenditen: “Guaranteed income/growth plans” (5 Jahre), ca. 80% des Einkommens ist steuerfrei: ››
- Brutto-Rendite
- 7.67%
- Steuern
- Nil
Steuerfreie Anlagebeträge für Zinseinkommen ››
R 1.5 Mio. für Steuerzahler unter 65 Jahren
R 2.3 Mio. für Steuerzahler zwischen 65 und 75 Jahren
R 2.5 Mio. für Steuerzahler über 75 Jahren
Annahme: Effektiver Zinssatz 6,5%. Für Ehepaare verheiratet in Gütergemeinschaft sind diese Beträge pro Person anwendbar.
Schweizer Modell-Portfolios: ››
Die jährliche zeitgewichtete Rendite (vor Kosten) unserer ausgeglichenen Anlagestrategie ist wie folgt:
- -
- CHF
- USD
- 1 Jahr
- 2.8% p.a.
- -1.1% p.a.
- 3 Jahre
- 5.6% p.a.
- 6.2% p.a.
- 8 Jahre
- 2.2% p.a.
- 5.5% p.a.
Kommentar
Standard & Poor’s bestätigte Mitte Juni 2015 das Schuldnerrating Südafrikas bei der Einstufung BBB zu belassen, unter Berücksichtigung einer stabilen Aussicht.
Dieses Rating ist das tiefste seit der Abstufung vor 12 Monaten. Die neuesten Lohnverhandlungen des öffentlichen Dienstes könnten dafür sorgen, dass die finanziellen Risiken während den nächsten drei Jahren limitiert werden und erlauben es der Regierung, die ursprünglich geplanten Ausgabenkürzungen im Griff zu behalten. Das Bruttosozialprodukt-Wachstum wird voraussichtlich bis 2018 wieder auf 2.8% klettern. Andere Rating Agenturen wie Fitch oder Moody’s bestätigten ebenfalls ihr unverändertes Rating.
Trotz diesen Aussichten kam die SA Reserve Bank unter Druck, die Zinsen Ende Juli zu erhöhen. Grund dafür ist die steigende Inflation und weltweit steigende Zinsen, geführt von den USA, wo die Zinsen gegen Ende 2015 anziehen werden. Die südafrikanische Reserve Bank erhöhte den Leitzinssatz auf 6%, die erste Erhöhung seit Juli letzten Jahres. Die Inflation wird höchst wahrscheinlich aufgrund des steigenden Ölpreises steigen, aber auch wegen des schwachen Randkurses. Die südafrikanische Wirtschaft bewegt sich momentan auf dünnem Eis. Dies nicht zuletzt wegen der immer noch hohen Arbeitslosenrate von über 26%, welche die höchste Quote der letzten 11 Jahre widerspiegelt. Eine wirtschaftliche Stagnation wird zu einer wirklichen Bedrohung, sollte die Regierung den Herausforderungen nicht gewachsen sein.
2. INTERNATIONALE FINANZ-NEWS
Automatischer Informationsaustausch und OECD Richtlinien ››
Große Summen an Geldern werden in ausländischen Steuerdomizilen gehalten und entfallen in vielen Fällen den heimischen Steuerämtern.
Die OECD hat vor längerer Zeit Richtlinien erarbeitet, welche den automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen den Mitgliederstaaten regelt und die Kooperation der Steuerbehörden fördert. Klicken Sie hier, um das Dokument zu lesen.
Die Schweizer Regierung will bis 2018 diesen Richtlinien folgen und hat entsprechend ein Dokument erarbeitet, welches zur Zeit in der Vernehmlassung ist und diesen Herbst besprochen werden sollte. Den Vorschlag können Sie hier lesen.
Unsere Firma ist zurzeit mit der Überprüfung von steuerbegünstigten Alternativen beschäftigt, und wir werden Sie in unserem nächsten Newsletter weiter informieren.
Die Schweiz lehnt eine Bundessteuer für Erbschaften ab ››
Am 14 Juni 2015 haben die Schweizer Stimmbürger ganz massiv NEIN zu einer Bundessteuer für Erbschaften abgestimmt. Die Initiative wurde nicht nur von allen Kantonen abgelehnt, sondern auch von 71% der Stimmberechtigten. Eine Annahme einer Initiative erfordert nicht nur die Stimmenmehrheit sondern auch die Mehrheit der Kantone. Im Moment ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer kantonal geregelt, die entsprechende Handhabung variiert stark von einem Kanton zu einem anderen. Einige Kantone kennen solche Steuern überhaupt nicht, während andere Kantone Steuerbeträge erheben, welche gar höher sind als jene, die in der Initiative vorgeschlagen wurden. Die Vorlage hatte zum Zweck, die Steuerfreiheit der 26 Kantone zu entkräften und somit diese Freiheit an den Bund abzugeben. Die Initiative wollte ferner eine Steuer auf Erbschaft und Schenkung von 20% erheben. Dies für Beträge über CHF 2 Mio. Der Bundesrat, der National- sowie der Ständerat und sämtliche Kantone empfahlen den Stimmbürgern, die Initiative abzulehnen.
Julius Bär muss USD 300 Mio. Strafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bezahlen ››
Die Entscheidung fiel nach Gesprächen zwischen der Bank und der US Justiz-Behörde (DOC) in Bezug auf die von der Bank nicht deklarierten Auslandsgeschäfte. Julius Bär wurde wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagt. Dies geschah früher in diesem Jahr ebenso bei Société Générale Private Banking und der Berner Kantonalbank AG. Die Bank hat sich zur Zusammenarbeit mit den Behörden erklärt, bis die genaue Schadensregelung festgelegt ist. Im letzten Jahr wurde die Crédit Suisse für Steuerbeihilfe schuldig befunden, für welche sie letztlich USD 2.6 Mrd. bezahlte.
3. STEUERN
Ihre Steuererklärung kann seit dem 1. Juli 2015 eingereicht werden ››
Seit dem 1. Juli 2015 sind die Türen bei SARS für die jährliche Steuerabgabe geöffnet. Das Formular ITR12 muss für das Steuerjahr 2015 (Periode vom 1. März 2014 bis zum 28. Februar 2015) verwendet werden und folgende Stichtage sind zu beachten:
- Manuelle Erklärungen: 30. September 2015
- Elektronische Erklärungen (e-filing): 27. November 2015
- Provisorische Steuerzahler mit e-filing: 29. Januar 2016
Bitte beachten Sie, dass provisorische Steuerzahler die zweite interims-Erklärung spätestens Ende August 2015 machen müssen.
Falls unser Büro Ihre Steuererklärung für Sie erledigt, bitten wir Sie, dass Sie uns sämtliche Unterlagen vollständig zustellen. Diese sind unter anderem: IRP 5, Beiträge an Altersvorsorgekassen, Krankenkassenbeiträge und medizinische Ausgaben, Mieteinnahmen und -ausgaben, Zins-Auszüge, ausländische Zinsen und Dividenden, Schenkungen, Bordbuch und Fahrzeugdetails, Renten-Einkünfte etc. Bitte seien Sie darum besorgt, dass Sie uns diese Unterlagen bis spätestens Ende September 2015 zugestellt haben, damit wir zeitgerecht handeln können. Wir möchten es vermeiden, dass Sie wegen zu spätem Einreichen eine Busse bezahlen müssen.
Wer muss keine Steuererklärung einreichen? ››
Wenn alle die nachfolgenden Kriterien auf Sie zutreffen, müssen Sie keine Steuererklärung erstellen:
- Ihr gesamtes Salär für das Steuerjahr beträgt nicht mehr als R 350‘000.
- Sie erhalten lediglich Einkünfte von einem Arbeitgeber für das ganze Jahr.
- Sie erhalten kein anders Einkommen wie z.B. Fahrzeugspesen, geschäftliches Einkommen, steuerbare Zinsen, Mietzinseinnahmen oder Einkommen von einem anderen Arbeitgeber.
- Sie haben keine anderen abzugsberechtigten Beträge wie Krankenkassenbeiträge, medizinische Ausgaben, Pensionskassenbeiträge oder Reisespesen.
- Sie haben weniger als R 23‘800 an lokalen Zinseinkünften und sind jünger als 65 Jahre alt, oder R 34‘500 wenn Sie älter als 65 Jahre sind.
- Sie haben während dem Steuerjahr als Ausländer (non-resident) südafrikanische Dividenden erhalten.
Sind Sie sich immer noch nicht ganz sicher? Besuchen Sie die Website: http://www.sars.gov.za und klicken Sie auf „Do you need to submit a return“ und schauen Sie, ob Sie eine Steuererklärung ausfüllen müssen.
Sie sind älter als 65 Jahre – vielleicht sind Sie ein provisorischer Steuerzahler geworden? ››
Änderungen zum Einkommenssteuergesetz, welche am 1. März dieses Jahres in Kraft gesetzt wurden, könnten einige Steuerzahler älter als 65 Jahre zu provisorischen (“provisional taxpayers”) machen:
SARS hat die Freigrenze von R 120’000 an Zinseinkünften, ausländischen Dividenden und Zinseinkommen auf R 30’000 reduziert.
Man ist nur dann von den halbjährlichen Erklärungen befreit („provisional tax returns“), wenn man keine geschäftlichen Aktivitäten betreibt und das Einkommen
- unter der Steuerfreigrenze liegt, oder
- das Einkommen aus Zinsen, ausländischen Dividenden oder Mieteinnahmen nicht mehr als R 30‘000 beträgt.
Die Steuerfreigrenze für das Steuerjahr 2015 ist wie folgt:
- R 73’650 für Personen unter 65 Jahren;
- R 114’800 für Personen zwischen 65 und 74 Jahren; und
- R 128’500 für Personen über 75 Jahren.
Die erste provisorische Zahlung für das Steuerjahr 2016 ist Ende August 2015 und die zweite Erklärung Ende Februar 2016 fällig. Personen über 65 Jahren, welche neu in diese Kategorie von Steuerzahlern fallen, müssen sich entsprechend anmelden. Sollten diese Zahlungen verpasst werden, erhebt SARS Bussen und Strafzinsen.
Finanzminister zieht den Vorschlag zur Reduktion der Arbeitslosenbeiträge zurück ››
Der Minister verkündete im Februar dieses Jahres während der Präsentation des Stats-Etats, dass die Beiträge an die Staatliche Arbeitslosenkasse (UIF) für das kommende Steuerjahr drastisch reduziert werden.
Leider hat man jetzt von dem Vorschlag Abstand genommen, nachdem sich das Finanzamt von dem „National Economic Development and Labour Council (NEDLAC)“ hat beraten lassen.
Der UIF-Fonds hat eine Reserve von R 72 Milliarden aufgebaut und man beabsichtigte der arbeitenden Bevölkerung einen Zustupf von R 15 Milliarden einzuräumen. Man wollte dies erzielen, indem man die Berechnungsgrundlage der Beiträge vom maximal monatlichen Salär von R 14’872 auf R 1’000 reduzieren wollte.
Leider hätte der Vorschlag zu unerwünschten Konsequenzen geführt. Man will eine Lösung im nächsten Steuerjahr anstreben, unter Berücksichtigung der Kommentare von NEDLAC und anderen interessierten Parteien.
Informationsfehler in Bezug auf die Immobilien-Transfersteuer ››
Aufgrund falscher Angaben in der Tagespresse haben wir in unserem vergangenen Newsletter inkorrekte Tabellen der Transferkosten bei Eigentumserwerb publiziert. Hier finden Sie nun die richtigen Angaben und Zahlen:
Wert der Liegenschaft in R | Zu bezahlende Steuern |
0 – 750’000 | 0% |
750’001 – 1’250’000 | 3% des Betrages über R 750‘000 |
1’250’001 – 1’750’000 | R 15‘000 + 6% des Betrages über R 1‘250‘000 |
1’750’001 – 2’250’000 | R 45‘000 + 8% des Betrages über R 1‘750‘000 |
2’250’001 und mehr | R 85‘000 + 11% des Betrages über R 2‘250‘000 |
3. SACHVERSICHERUNGEN
Tipps um das Schadensrisiko bei Stromausfällen zu minimieren ››
Bezugnehmend auf unsere Empfehlungen in unserem letzten Newsletter möchten wir Sie gerne über weitere Tipps informieren. Leider haben sich die Schadensfälle im Zusammenhang mit den Stromausfällen bereits erhöht. Hier einige Beispiele:
- Ein Haarfön wurde aufs Bett gelegt, nachdem der Strom ausgefallen ist. Nach dem Stromunterbruch fing das Bett Feuer, weil der Fön immer noch eingeschaltet war.
- Feuer von Vorhängen oder Decken verursacht durch Kerzen. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt rumstehen
- Ein Bügeleisen wurde nach dem Stromunterbruch auf dem Bügelbrett stehen gelassen. Nach dem Stromunterbruch entstand ein größerer Brandschaden.
- Mobile Heizsysteme, welche sich zu nahe an brennbaren Materialien wie Vorhängen, Decken etc. befinden, sind ebenfalls ein erhöhtes Brandrisiko.
Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche elektronische Geräte, welche vor dem Stromausfall in Betrieb waren, ausgesteckt werden damit Sie nicht automatisch wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Strom wieder da ist. Sie verhindern damit unter anderem auch Kurzschlüsse bei diesen Geräten. Achten Sie ebenfalls auf Mobiltelefone, welche sich im Lademodus befinden.
Gas Installationen: Die Regelungen, welche im Jahre 2009 in Kraft gesetzt wurden, schreiben ein Konformitäts-Zertifikat vor, welches sich den Reglement des Gesundheits- und Sicherheits-Gesetz anlehnen (No 85 of 1993). Falls Sie Ihre Gas-Installation nicht von einer fachgeprüften und zertifizierten Person durchführen ließen besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungsgesellschaft den Schadensfall ablehnt, sofern eine nicht fachmännische Installation nachgewiesen werden kann.
Hollard übernimmt Execuline ››
Am 9. Juli 2015 hat Hollard Insurance Company Ltd. die Execuline Motor Underwriting Managers übernommen. Diese Übernahme hat für Policen Inhaber aber keine Folgen, da Hollard bereits vor der Übernahme der Risikoträger war.
Hollard ist eine schnell wachsende Versicherungsgesellschaft und hat bereits im Frühjahr 2015 die Aquarius Underwriting Managers übernommen. Auch ist Hollard im Moment am Prüfen einer Übernahme von Regent Insurance.
Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht unser Sachversicherungsteam zu fragen.
Sind Sie ein Verwalter (Trustee) einer Stockwerk-Eigentümer-Gesellschaft? Beachten Sie bitte folgende Risiken ››
Es könnten einige ungeahnte Risiken entstehen in Bezug auf den „Sectional Title Act“:
Paragraph 40.3.a besagt:““ …ein Delegierter (Trustee) einer Stockwerk-Eigentümer-Gesellschaft, welcher bösartig und/oder grobfahrlässig handelt oder durch ein Versäumnis dessen ein Schadensfall entsteht, wird haftbar für den finanziellen Schaden gemacht (…)“
Im Weiteren besagt die Vorschrifts-Management-Regel 29.1.a folgendes: “Am ersten gemeinsamen Meeting oder so rasch als wie nur möglich müssen die Delegierten das Gebäude versichern und anschließend die Versicherungspolice jährlich überprüfen. Sämtliche Erneuerungen der gesamten Liegenschaft sind zum Neuwert zu versichern und die Summen, Selbstbehalte und Prämien sind im Sinne der gesamten Gemeinschaft zu vereinbaren.“
Die Regelung besagt nicht direkt, dass ein Delegierter eine Schätzung der Liegenschaft veranlassen muss. Wenn aber nachgewiesen werden kann, dass in einem vorliegenden Falle grobfahrlässig gehandelt wurde, kann ein Delegierter privat haftbar gemacht werden für entstandene finanzielle Schäden der Stockwerk-Eigentümer-Gesellschaft.
Delegierte sind gut beraten, wenn Sie die Werte der Liegenschaften alle 3 bis 4 Jahre fachmännisch überprüfen lassen. Wenn ein Schätzer beauftragt wird, so muss dieser folgende Kriterien erfüllen:
- Es muss sich um einen professionellen und registrierten Schätzer handeln.
- Es muss sich um einen Spezialisten für Stockwerk-Eigentum handeln.
- Er muss im Besitze einer Berufs-Haftpflichtversicherung sein (Deckung mindestens R 10 Mio. pro Schadensfall)
Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, falls Sie Kontaktdetails zu professionellen Schätzern wünschen. Unser Sachversicherungs-Team steht Ihnen gerne mit Rat zur Seite.
Benutzen Sie den Concierge Service von MUA ››
Wir empfehlen allen unseren MUA Kunden den oben erwähnten zusätzlichen Service. Für eine Mehrprämie von nur R 30 pro Monat können Sie von zusätzlichen Diensten profitieren, wie beispielsweise einen Fahrer, der Ihr Fahrzeug zu Ihnen nach Hause fährt, sollten Sie aufgrund von Alkoholeinfluss nicht mehr selber fahrtüchtig sein. Bitte klicken Sie hier um Näheres zu erfahren oder fragen Sie unser Sachversicherungsteam.
Vantage wechselt den Versicherungsträger ››
Der Verwaltungsrat hat kürzlich mitgeteilt, dass ab dem 1. Juli 2015 nicht mehr Absa Insurance die Versicherung bietet, sondern Centriq Insurance Company Ltd.
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel keinen Einfluss auf bestehende Policen hat und alle Leistungen und Bedingungen identisch übernommen worden sind.
Bestehende Policen-Inhaber sollten mittlerweile die Mitteilung von Vantage erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie bitte unsere Sachversicherungsabteilung.
5. IMMIGRATION
Neue Interpretationen der Immigrations-Richtlinien ››
Die letzten Monate stellten einmal mehr eine Herausforderung mit der Einwanderungsbehörde dar. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der letzten Änderungen:
Verlängerung des Touristen-Visums:
Im Moment sind Gerüchte im Umlauf, dass eine Verlängerung um weitere 90 Tage nicht möglich ist. Dies ist grundsätzlich falsch und ein maximaler Aufenthalt von 180 Tagen als Tourist ist nach wie vor möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Verlängerungsantrag innerhalb der ersten 30 Tage nach Ankunft in Südafrika eingereicht werden muss. Gerne unterstützen wir Sie mit dem Online-Antrag, Terminvereinbarung und Begleitung zur Abgabestelle VFS (Visa Facilitation Services).
Lokale Antragsabgabe auf Daueraufenthalt:
Eine Person mit einem Touristenvisum kann leider nicht mehr den Antrag auf „Permanent Residence“ in Südafrika stellen – dies muss neu im Heimatland gemacht werden.
Die Behörde hat den Gesetzestext neu interpretiert und dieses Vorgehen als „illegale Statusänderung“ definiert.
Falls Sie mit dem Antrag nicht zurechtkommen, bereiten wir diesen gerne für Sie vor und senden Ihnen die Unterlagen per Kurier ins Ausland, damit die Abgabe im Heimatland ohne Probleme abläuft.
Eltern von südafrikanischen Kindern:
Es ist für den ausländischen Elternteil eines südafrikanischen Kindes nicht mehr möglich, den Antrag auf Daueraufenthalt in der Kategorie „Verwandte (relatives)“ zum Kind zu stellen. Der Elternteil muss entweder verheiratet oder als Lebenspartner des anderen Elternteils eingetragen sein, vorausgesetzt dass dieser ein südafrikanischer Bürger oder Daueraufenthalter ist. Wenn dieser Umstand nicht erfüllt werden kann, müssen andere Kategorien überprüft werden.
In Südafrika geborene Kinder und Staatsbürgerschaft:
Kinder von Daueraufenthaltern, welche nach dem Oktober 2015 in Südafrika geboren werden, kriegen nicht mehr automatisch die SA-Staatsbürgerschaft.
Das Gesetz besagt:
“Eine Person, welche in Südafrika geboren ist, von Eltern welche in der Republik mittels einer Daueraufenthaltsbewilligung weilen aber nicht südafrikanische Staatsbürger sind, kann die Staatsbürgerschaft erhalten, indem
(a) er/sie in der Republik wohnhaft ist ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zum Erreichen der Volljährigkeit; und
(b) die Geburt ist amtlich registriert in Südafrika unter dem „Births and Deaths Registration Act, 1992 (Act No. 51 of 1992)“.
Dies bedeutet nicht nur dass die Staatsbürgerschaft nicht erteilt wird, sondern dass das Kind auch nicht automatisch eine Daueraufenthaltsbewilligung erhält und ein Antrag dafür gestellt werden muss in der Kategorie „relatives“. Das Kind kann erst SA-Staatsbürger werden, wenn es bis zum 18. Lebensjahr in Südafrika wohnhaft bleibt.
Überprüfen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Sollte diese eine ID-Nummer aufzeigen, ist Ihr Kind SA-Staatsbürger. Wenn nicht, müssen Sie sich um eine Antragsstellung kümmern, um den Aufenthalt des Kindes im Lande zu legalisieren.
Hat die Anzahl der Südafrika-Touristen bereits abgenommen? ››
Gemäß einem Bericht der Tageszeitung „Business Day“ im Juni 2015, sind die offiziellen Zahlen von Touristen aus China stark zurückgegangen. Man führt dies auf die umständlichen Auflagen der neuen Immigrationsrichtlinien zurück, da Touristen neu persönlich bei den südafrikanischen Konsulaten erscheinen müssen.
Statistics SA zeigt eine Minderzahl von ausländischen Touristen auf. Für die Zeitperiode von Februar 2014 bis Februar 2015 ist die Zahl um 7.2% auf 681‘216 Besucher gesunken. Obwohl der Anteil von chinesischen Touristen nur 4% beträgt, ist die Anzahl dieser um 32.4% zurückgegangen.
Chinesische Touristen haben ein großes Wachstumspotential für Südafrika. Bis vor kurzem waren aber in in China nur 2 Stellen vorhanden, wo Visa beantragt werden konnten.
Die Zahlen bis Februar dieses Jahres reflektieren die wahrscheinlich negativen Auswirkungen der neuen Auflagen für die Ein- und Ausreise von minderjährigen Kindern nicht auf. Diese kamen am 1. Juni 2015 in Kraft (s. nächster Artikel).
An einer Pressekonferenz im Juni 2015 gab Department of Home Affairs Director-General Mkuseli Apleni zu verstehen, dass “der Rückgang der Anzahl Touristen nicht sonderlich groß ist. Wir müssen aber untersuchen, wieso Personen nicht mehr so viel reisen”.
Apleni sagte, dass der Rückgang nur 1.3% beträgt.
Tourismus Minister Derek Hanekom teilte mit, dass eine Untersuchung eingeleitet wird, da man mit einem Verlust von 270’000 Touristen rechnet und dadurch 21’000 Arbeitsstellen in Gefahr sind.
Es wäre uns allen sehr gedient, wenn SA Statistics und die Einwanderungsbehörde die gleichen Statistiken verwenden würden, um hier Klarheit zu schaffen.
Reisen mit minderjährigen Kindern – bitte beachten Sie die Voraussetzungen ››
Die Einwanderungsbehörde hat nun die endgültigen Weisungen am 1. Juni 2015 eingeführt.
Diese gelten für südafrikanische, minderjährige Reisenden (unter Alter 18), welche Südafrika verlassen und ausländische, minderjährige Kinder, welche ohne vorgehende Visum-Beantragung nach Südafrika reisen können. Hiermit eine kurze Zusammenfassung:
KIND REIST MIT BEIDEN ELTERN
Es ist eine ungekürzte Geburtsurkunde und ein gültiger Reisepass für jedes Kind erforderlich.
KIND REIST MIT EINEM ELTERNTEIL
Es ist eine ungekürzte Geburtsurkunde und ein gültiger Reisepass für jedes Kind erforderlich. Zusätzlich braucht es ein Gerichtsurteil / Todesurkunde / Einverständniserklärung des anderen Elternteils.
KIND REIST UNTER AUFSICHT EINER 3. PARTEI
Es ist eine ungekürzte Geburtsurkunde und ein gültiger Reisepass für jedes Kind erforderlich. Zusätzlich braucht es ein Gerichtsurteil / Todesurkunde / Einverständniserklärung beider Elternteile.
KIND REIST ALLEINE
Es ist eine ungekürzte Geburtsurkunde und ein gültiger Reisepass für jedes Kind erforderlich. Zusätzlich braucht es ein Gerichtsurteil / Todesurkunde / Einverständniserklärung beider Elternteile.
Reisende aus Ländern, wo vorgehend ein Visum beantragt werden muss (z.B. China), müssen nur den Pass und das Visum vorlegen. Die Liste von visa-befreiten Ländern ist auf der Homepage der Behörde zu finden – www.dha.gov.za.
Die Vorschriften sind eingeführt worden, um den Menschenhandel zu dämmen. Gemäß Behörde werden jährlich ca. 30‘000 Kinder über die südafrikanischen Grenzen geschmuggelt. 50% dieser Kinder sind jünger als 14 Jahre.
Klicken Sie hier um die Checkliste und die Einverständniserklärung runterzuladen.
Klarheit über den Kleber im Pass für Daueraufenthalter ››
Wie bereits in einem vorgehenden Newsletter angesprochen, bringt die Behörde keine Kleber im Pass von Daueraufenthaltern mehr an. Reisende Daueraufenthalter müssen neu die Original-Urkunde mitführen.
Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass einige Beamte bei der Ein- oder Ausreise trotzdem die PR Urkunde sehen wollen, obwohl der Kleber im Pass vorhanden ist.
Wir empfehlen allen Kunden, mit einer beglaubigten PR-Kopie zu reisen und ebenfalls das ID Book (sofern vorhanden) mitzuführen.
Für Fragen und weitere Auskünfte im Immigrationsbereich steht Ihnen Herr Tony R. Hug – gerne zur Verfügung.
6. SONSTIGES
SwissSure wird geboren! ››
Wir freuen uns sehr, Sie über unser neuestes Vorhaben zu informieren: Wir haben eine Schwesterfirma zur SwissFin gegründet, welche sich ausschließlich um Ihre Sachversicherungsbelange kümmern wird. Die neue Gesellschaft wird gegen Ende des Jahres 2015 aktiv werden und steht unter dem Management von Herr Tony R. Hug und Herr Marius Romer.
Was bedeutet dies für unsere Kundschaft?
SwissSure und SwissFin haben dieselbe physische Adresse, dieselbe Telefon-Nummer, etc… Unsere Mitarbeitenden sind immer noch dieselben und Sie werden auch bei SwissSure dieselben Kontakt-Koordinaten und Ansprechpartner haben. Die einzige Änderung besteht in Form eines neuen Firmenlogos auf Ihren Vertragsdokumenten.
Warum machen wir diese Änderung?
SwissSure wird unter einer komplett neuen Informatik-Lösung arbeiten. Einige Versicherungsgesellschaften geben uns dadurch einen erweiterten Spielraum, von welchem auch Sie als Kunde profitieren werden.
Was folgt nun?
Alle Sachversicherungspolicen werden von SwissFin auf SwissSure übertragen. Diverse Regulatoren erfordern es, dass wir Ihnen ein so genanntes „Broker Change Form“ zur Unterzeichnung zukommen lassen wenngleich für Sie nichts ändert. Wir sind sehr dankbar, wenn Sie uns dieses Formular rasch möglichst unterzeichnet zustellen.
Bitte laden Sie es hier runter.
Was passiert mit SwissFin?
Die Firma wird wie bisher weiter geführt und steht Ihnen bei Immigrations-, Steuer und Anlagefragen zur Verfügung. SwissFin bietet aber keine Sachversicherungen mehr an, weil ab dem Jahre 2016 lediglich die SwissSure (Pty) Ltd. das Sachversicherungs-Geschäft führt.
Herr Marius Romer kümmert sich um all Ihre Sachversicherungs-Angelegenheiten ››
Wie wir bereits in unserem letzten Newsletter angekündigt haben, ist Herr Marius Romer im Mai 2015 zu uns gestoßen. Herr Romer war in den vergangenen 26 Jahren in der schweizerischen Versicherungs-Industrie tätig, wo er verschiedene Ausbildungen und Stufen durchlaufen hat. Zuletzt war Herr Romer als langjähriger Generalagent bei AXA Winterthur in Schwyz tätig. Herr Romer wird die Geschäfte der neuen Schwesterfirma SwissSure leiten.
Bitte zögern Sie nicht, mit ihm in Kontakt zu treten – . oder Mobile Nummer 072 496 3186

Rauchen Sie E-Zigaretten? Seien Sie bitte vorsichtig auf Flugreisen ››
Die E-Zigarette hat einen wahrlichen Boom erlebt in den vergangenen Jahren und wird weltweit millionenfach geraucht. Erneute Diskussionen haben die Risiken der E-Zigaretten debattiert und eine Auflage der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat nun weitere Gefahren aufgedeckt: Flugpassagieren ist es nicht mehr erlaubt, solche E-Zigaretten im eingecheckten Gepäck zu verstauen. Sie müssen diese neuerdings im Handgepäck mitführen. Nicht ausgeschaltete E-Zigaretten können eine Zündung und einen daraus entstehenden Brand verursachen. Alle 191 Mitglieder der ICAO haben dieser Neuerung zugestimmt. Das Rauchen und Aufladen solcher E-Zigaretten ist überdies an Bord eines Flugzeuges nicht gestattet.
Südafrikaner sind weltweit die größten Schuldner ››
Gemäß einer Umfrage der Weltbank sind ungefähr 10.3 Millionen Südafrikaner rund 3 Monate im Rückstand von Schuldzahlungen. Der Report erwähnt im Weiteren, dass rund 86% aller Südafrikaner Schuldner sind. Dies ist die höchste Rate weltweit, gefolgt von den Indern mit rund 71%. Eine neue Auflage des nationalen Kreditvergabegesetzes fordert nun von den Kreditgebern eine genauere Prüfung um die Überschuldung einzudämmen. Manche Konsumenten füllen die Antragsformulare absichtlich falsch aus um einen Kredit zu erhalten. Ein weiterer Grund der massiven Überschuldung liegt darin, dass die Kreditinstitute unbekümmert Geld leihen.
Welches ist die meist benutzte App in Südafrika? ››
Sie könnten sich täuschen, wenn Sie davon ausgehen dass Facebook, Instagram oder BBM die am häufigsten angewendeten App‘s in Südafrika sind. Zwei der drei häufigsten App’s, welche kostenlos auf Smartphones herunter geladen werden, sind „load shedding schedules“ oder „warning App‘s“ (Termine der Stromausfälle und/oder entsprechende Kurzmitteilung der Zeiten, wann und wo die Stromausfälle tatsächlich stattfinden). Diese App‘s werden lediglich noch von WhatsApp übertroffen, gemäß einem Bericht von Annie, einer IT Analyse.
Polizei verliert 2’356 Waffen in den vergangenen drei Jahren ››
Polizeiminister Nhati Nhleko hat die Details dazu im Mai 2015 dem Parlament enthüllt. Der Trend ist aktuell am sinken – die meisten Waffen gehen in Kwazulu-Natal verloren. Südafrika hat weltweit eine der größten Kriminalitäts-Raten und mit dem Verlust dieser Waffen wird die Zahl der illegalen Waffen noch grösser. Die Nachlässigkeit der Polizei ist der Hauptgrund für die Verluste. Immerhin ist die Zahl von 2 verlorenen Waffen pro Tag verhältnismäßig gering, wenn man bedenkt, dass Privatpersonen täglich 18 Waffen verlieren!
Welches sind die 10 besten Wohn-Estates in Südafrika? ››
Gemäß einer Publikation von „New World Wealth“ befinden sich 7 von 10 der besten Estates im Western Cape.
Klicken Sie hier um den interessanten Bericht zu lesen.
Bitte nehmen Sie an unserer Kunden-Zufriedenheits-Umfrage teil ››
Wir würden gerne von Ihnen wissen, wie es um Ihre Zufriedenheit mit unserem Service steht. Haben Sie Vorschläge, wie wir unseren Service noch verbessern können?
Unser online Umfragebogen wird nicht mehr als zwei Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Wir freuen uns sehr auf Ihr Feedback und Ihre Kommentare. Bitte klicken Sie hier um die anonyme Umfrage zu starten.
Ihren Kommentar schätzen wir sehr ››
Möchten Sie sich über ein ganz bestimmtes Thema mit uns unterhalten? Haben Sie Wünsche oder Anregungen? Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren indem Sie uns eine E-Mail schicken – – wir freuen uns von Ihnen zu hören, bzw. zu lesen.