11 Aug SwissFin Newsletter August 2014
Herzlich willkommen zur Winter-Ausgabe unseres Newsletters.
Die erste Hälfte des Jahres ist im Flug vergangen. Leider schrumpfte das Bruttosozialprodukt Südafrikas während dem ersten Jahresquartal um 0.6%. Ausschlaggebend war der 5-Monate lange Streik in der Minenindustrie, die für 2/3 der Exporte Südafrikas verantwortlich ist. Der Streik ist mittlerweile abgebrochen worden.
Die Einwanderungsbehörde (Department of Home Affairs) war über die letzten Monate fast täglich in den Schlagzeilen, nachdem die neuen Immigrations-Richtlinien eingeführt worden sind. Im Anschluss an unseren kürzlich versandten Newsflash finden Sie auf den nachfolgenden Seiten weitere Informationen und Kommentare.
Wie gewohnt finden Sie in unserem Newsletter Informationen zu den verschiedensten Rubriken. Und vergessen Sie nicht, die jährliche Steuererklärung einzureichen!
Nachträglich möchten wir unseren deutschen Kunden zum WM-Titel der Fußballmannschaft gratulieren – wahrhaft eine tolle Team-Leistung!
Dieses Rundschreiben kann wie immer auf https://www.swissfin.co.za/de/newsletter/swissfin-newsletter-august-2014-de/
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.
Mit besten Grüßen,
Ihr SwissFin – Team
CONTENTS
1. LOKALE BANKZINSEN UND ANLAGEN
2. SWISS BANKING
- Bankenplatz Schweiz: Das Ende des Bankgeheimnisses für Ausländer
- Weltweite Einführung von „FATCA“ ab dem 1. Juli 2014
- Credit Suisse zahlt eine Busse von USD 2.8 Mia.
- Steuerabkommen zwischen Liechtenstein und Südafrika
3. STEUERN
4. SACHVERSICHERUNGEN
- BnB Sure arbeitet neu bei Schadensfällen mit Partnerfirmen zusammen
- Welche Fahrzeuge werden am meisten gestohlen?
- Firmendirektor wird für Umweltschaden persönlich haftbar gemacht
- Kfz-Diebstahl Statistik
5. LEBENSVERSICHERUNGEN
- Welches ist die günstigste Lebensversicherung um meine Familie zu schützen?
- Liberty Life Policeninhaber können jetzt auch kostenlos in den Fitnessclub gehen
6. IMMIGRATION
7. SONSTIGES
- BRICS Länder gründen eine R 1.1 Trilliarden Bank
- Änderungen zum Alkoholgesetz werden Weinliebhaber freuen
- 12 Punkte über Zigaretten, welche Sie vielleicht nicht wussten
- Personelle Veränderungen bei SwissFin
- Wir schätzen Ihren Kommentar
1. LOKALE BANKZINSEN UND ANLAGEN
Zinssätze
SwissFin bietet seit Juli 2014 folgende Zinssätze an:
Bank Deposits ››
- Tagesgeld
- 6.59%
- 12 Monate
- 6.59%
Versicherungsrenditen: „Guaranteed income plans“ (5 Jahre): ››
- Brutto-Rendite
- 7.30%
- Steuern
- Null
Steuerfreie Anlagebeträge: ››
R 1.57 Mio für Steuerzahler unter 65 Jahre
R 2.23 Mio für Steuerzahler zwischen 65 und 75 Jahre
R 2.63 Mio für Steuerzahler über 75 Jahre
Annahme: Effektiver Zinssatz 6%. Für Ehepaare sind diese Beträge pro Person anwendbar.
SwissFin Schweizer Modell-Portfolios ››
Die jährliche zeitgewichtete Rendite (vor Kosten) unserer ausgeglichenen Anlagestrategie ist wie folgt:
- -
- CHF
- EURO
- USD
- GBP STERLING
- 1 Jahr
- 8.98% p.a..
- 12.20% p.a.
- 14.20% p.a.
- 6.54% p.a.
- 3 Jahre
- 6.45% p.a.
- 6.36% p.a.
- 6.5% p.a.
- 4.61% p.a.
- 8 Jahre
- 3.01% p.a.
- 4.93% p.a.
- 7.30% p.a.
- 5.22% p.a.
Kommentar ››
Obwohl der 5 Monate lange Streik der Minenarbeiter vor ein paar Wochen abgebrochen wurde, ist es sehr beunruhigend zu sehen, wie stark die Gewerkschaften sind und schlussendlich dafür verantwortlich waren, dass 250’000 Metallarbeiter Ihre Werkzeuge niedergelegt haben.
Das politische Spiel der Gewerkschaften hat die südafrikanische Wirtschaft an den Rand des Abgrundes geführt. Die lokalen Anleihen sind knapp an einem „Junk-Bond“ Status vorbeigegangen und die Prognose des Länder-Ratings von Südafrika ist von A- auf BBB gesenkt worden.
Die Auswirkungen dieses laufenden Streiks könnten katastrophal ausfallen. Die streikenden Arbeiter haben ca. R 10 Mia. an Gehältern verloren. Dieses Geld fehlt der Wirtschaft und gerade diese Personen werden die Auswirkungen am härtesten spüren. Nämlich über eine steigende Inflation, welche bereits an der oberen Bandbreite der Reservebank hängt und nur mit Zinssatzerhöhungen bekämpft werden kann.
Wir hoffen, dass endlich Vernunft einkehrt und der Fokus sich auf eine verbesserte Produktionsfähigkeit richtet.
2. SWISS BANKING
Bankenplatz Schweiz: Das Ende des Bankgeheimnisses für Ausländer ››
Am 6. Mai 2014 unterschrieben alle OECD Mitglieder die Deklaration zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen („Declaration on Automatic Exchange of Information in Tax Matters“). Bei dem jährlichen Treffen in Paris waren nicht nur Mitgliedsstaaten vertreten, sondern zusätzlich Argentinien, Brasilien, China, Kolumbien, Costa Rica, Indien, Indonesien, Lettland, Litauen, Malaysia, Saudi Arabien, Singapur und Südafrika.
Die Deklaration bindet die Vertragspartner an einen globalen und automatisierten Informationsaustausch. Die Deklaration wurde von der OECD erarbeitet und von den G20 Staaten unterstützt. Finanzinstitute sind daher verpflichtet, sämtliche Daten offenzulegen.
Die Schweiz, Singapur und Luxemburg und zwei weitere Finanzplätze sind ebenfalls Vertragspartner.
Die formelle Einführung ist noch in Bearbeitung und die neuen Regeln müssen aber noch im Schweizer Parlament abgesegnet werden, damit die Gesetzestexte angepasst werden können.
Der Start des automatischen Informationsaustausches wird wahrscheinlich nicht vor 2017 beginnen.
Weltweite Einführung von „FATCA“ ab dem 1. Juli 2014 ››
Die USA hatte mit der Einführung des „Foreign Account Tax Compliance Act“ schon 2010 begonnen. Die US-Behörde verfolgt das Ziel, im Ausland lebende US Bürger im Steuernetz zu behalten und Steuerhinterziehung zu vermeiden. Ausländische Finanzinstitute („Foreign financial institutions – FFIs“) sind verpflichtet, automatisch Informationen über amerikanische Kunden der USA zur Verfügung zu stellen.
Der umstrittene Gesetzestext ist jetzt weltweit eingeführt worden. Falls ein amerikanischer Kunde unter Verdacht steht, muss ein FFI 30% des Kapitals zurückbehalten.
Der südafrikanische Finanzminister, Herr Nhlanhla Nene, unterzeichnete das Abkommen mit der USA anfangs Juni dieses Jahres.
Credit Suisse zahlt eine Busse von USD 2.8 Mia. ››
Aufgrund falscher Steuererklärungen von US Kunden und Beihilfe zur Steuerhinterziehung, musste die Bank ein Schuldgeständnis ablegen. Die Busse wurde vor kurzem an die US Steuerbehörde bezahlt.
Dies war das Resultat einer 4-jährigen Untersuchung. Die enorme Busse hat sich in den Erfolgszahlen der Bank niedergeschlagen und das Institut verzeichnete einen Halbjahresverlust von CHF 1.5 Mia.
Steuerabkommen zwischen Liechtenstein und Südafrika ››
Eher überraschend hat das Fürstentum das „Tax Information Exchange Agreement (TIEA) “ mit Südafrika unterzeichnet und auf den 1. Januar 2014 zurückdatiert.
Das bilaterale Abkommen ermöglicht den Steuerbehörden den Informationsaustausch, sofern im Einzelfall ein begründeter Verdacht besteht. Somit ist das Bankgeheimnis in Liechtenstein aufgebhoben.
3. STEUERN
Ihre Steuererklärung kann seit dem 1. Juli 2014 eingereicht werden ››
Seit dem 1. Juli ist es wieder so weit – Ihre Steuererklärung (ITR12) ist fällig. Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Persönliche Abgabe beim Amt oder auf dem Postweg: – 21 November 2014
- E-filing („non-provisional“ Steuerzahler): – 21 November 2014
- E-filing („provisional“ Steuerzahler): – 30 Januar 2015.
Wir bitten unsere Kunden, welche von unserem Steuer-Service Gebrauch machen möchten, uns die relevanten Unterlagen wie Salärnachweis, Zinsbescheinigungen, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen etc. bis Ende September 2014 zuzustellen, damit wir Ihre Erklärung zeitgerecht einreichen können.
Aber nicht jede Person muss eine Erklärung abgeben. Bei Einkommen unter R 250’000 und folgender Kriterien ist eine Abgabe hinfällig:
- Es besteht nur ein Einkommen von einem Arbeitgeber und kein anderes Einkommen ist vorhanden. Dies bedeutet, dass Sie nur ein IRP5 oder IT3A Zertifikat erhalten haben.
- Sie haben keine „car allowance“, kein Fahrzeug von Ihrem Arbeitgeber und kein anderes Einkommen wie z.B. Zinsen oder Mieteinnahmen.
- Es werden keine Abzüge in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht (z.B. Krankenversicherungsbeiträge, Beiträge an private Pensionskassen, geschäftliche Reisekosten etc.).
4. SACHVERSICHERUNG
BnB Sure arbeitet neu bei Schadensfällen mit Partnerfirmen zusammen ››
Der Gästehaus-Versicherer hat vor kurzem begonnen, im Schadensfalle nur mit autorisierten Vertragspartnern zu arbeiten.
Wir begrüßen diesen Schritt, da die vertragliche Kostenabrechnung mit den Partnern die Kosten der Schadensfälle senken werden. Kunden müssen daher vorsichtig sein, eine Firma für Reparaturen etc. zu beauftragen, welche nicht im Vertragsverhältnis stehen. Diese Kosten werden von der Versicherung nicht übernommen.
Wir möchten Sie bitten, uns direkt bei einem Schaden zu kontaktieren, damit wir die notwendigen Schritte in die Wege leiten können. Dies trifft übrigens auch bei Schäden an Windschutzscheiben zu.
Im Notfall steht Ihnen auch die BnB Sure Hotline unter 0800 556677 zur Verfügung.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, bitte kontaktieren Sie unsere Sachbearbeiterin, Frau Tiziana Di Cosmo – . Alle bestehenden Kunden von BnB-Sure sind über diese Änderung benachrichtigt worden.
Welche Fahrzeuge werden am meisten gestohlen? ››
Gemäß einem Bericht des Kfz-Versicherers Execuline, sind Diebstähle von Toyota Fortuner und Hilux am steigen. Die Liste ist aber erweitert worden, indem neu der Range Rover Evoque hinzugekommen ist. Fahrzeughalter werden gebeten, vermehrt vorsichtig zu sein.
Das Vorgehen bei den Diebstählen dieser Fahrzeuge ist meistens identisch, so dass die Polizei ein Syndikat hinter diesen Entwendungen vermutet. Insbesondere die Kwazula-Natal Provinz ist von diesen Diebstählen am meisten betroffen.
Firmendirektor wird für Umweltschaden persönlich haftbar gemacht ››
In einem einzigartigen Urteil im Naphuno Bezirksgericht in der Limpopo Provinz, ist ein Direktor einer Minengesellschaft persönlich haftbar gemacht worden. Die Mine hatte fahrlässig Grundwasser verschmutzt und andere Umweltschäden angerichtet.
Dies ist die erste Strafe in dieser Form. Der Direktor hat eine bedingte Strafe auf 5 Jahre erhalten und muss das betroffene Gebiet wieder in den ursprünglichen Zustand herstellen.
Das Urteil zeigt auf, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung für Direktoren und Firmeninhaber geworden ist. Nur einige wenige Versicherungsgesellschaften in Südafrika bieten eine solche Versicherung an. Wir empfehlen allen exponierten Direktoren oder Firmeninhabern, eine entsprechende Offerte machen zu lassen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Tony R. Hug – gerne zur Verfügung.
Kfz-Diebstahl Statistik ››
Gemäß kürzlich veröffentlichter Statistik der hiesigen Polizei, werden in Südafrika im Durchschnitt täglich 160 Fahrzeuge gestohlen, und in 358 Fahrzeuge wird jeden Tag eingebrochen.
Auch wenn man gegen solche Eventualitäten versichert ist, ist die Frustration und der Zeitverlust sich mit Behörden und Versicherungen zu beschäftigen, sehr lästig.
Beachten Sie bitte folgende Punkte, um das Diebstahl- und Einbruchsrisiko zu minimieren:
- Parkieren Sie nie in dunklen oder isolierten Plätzen. Überprüfen Sie, ob ein Wachmann die Gegend überschaut.
- Gegenstände wie Navi etc. sollten immer gut verstaut oder sogar aus dem Fahrzeug mitgenommen werden. Diebe schauen immer zuerst in die Mittelkonsole oder das Handschuhfach.
- Bitte nie die Kfz-Registrationspapiere im Fahrzeug aufbewahren.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug wirklich verschlossen ist, wenn Sie weglaufen. Die sogenannten „Jamming Devices“ werden immer öfters gebraucht.
- Es sollten keinerlei Wertgegenstände von außen sichtbar sein.
- Versorgen Sie keine wertvollen Sachen im Kofferraum – Sie werden garantiert beobachtet, während Sie dies tun.
5. LEBENSVERSICHERUNGEN
Welches ist die günstigste Lebensversicherung um meine Familie zu schützen? ››
Wir sehen leider zu oft, dass Ehepaare mit Kindern jeweils zwei separate Lebensversicherungen abschließen. Zweck ist es, im Ablebensfalle von beiden Ehepartnern genügend Kapital bereitzustellen, damit Erbschaftssteuern etc. bezahlt werden können.
Es besteht aber eine weitaus günstigere Variante, indem man eine gemeinsame „last survivor death benefit policy“ für beide Ehepartner abschließt. Diese zahlt das Todesfallkapital beim Ableben des letzten Ehepartners aus.
Wir haben vor kurzem eine solche Police für unsere Kunden gemacht und die Details sind wie folgt:
Ehemann, Alter 49, Nicht-Raucher
Ehefrau, Alter 48, Nicht-Raucher
Gewünschtes Todesfallkapital: R 2.0 Mio.
Durchschnittliche Prämien für jeweils 2 separate Policen: R 1000.00 p.m.
Prämie für eine gemeinsame „last survivor death benefit policy“: R 150.00 p.m.
Monatliche Ersparnis: R 850.00 p.m.!!
Unsere Kunden qualifizierten sich sogar für fast R 2.2 Mio. Todesfallkapital, da R 150.00 p.m. die Mindestprämie für eine solche Police ist. Man hätte das Kapital auch um ein vielfaches erhöhen können, und immer noch beträchtlich Geld eingespart.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Tony R. Hug – gerne zur Verfügung.
Liberty Life Policeninhaber können jetzt auch kostenlos in den Fitnessclub gehen ››
Die Versicherung hat seit dem 1. Mai 2014 den „pay as you go gym benefit“ eingeführt, und Kunden können bis zu 100% der Fitnessclub Gebühren einsparen.
Dies funktioniert wie folgt: Man unterschreibt eine Bank-Einzugsermächtigung bei Virgin Active. Damit wird im ersten Monat der volle Beitrag (oder pro-rata) abgebucht. Eine Aktivierungsgebühr von R 99 und eine Kartengebühr von R 120 sind ebenfalls zahlbar.
Im ersten Monat kriegt der Kunde bis zu R 300 zurück, unabhängig der Anzahl Besuche im Fitnessclub. Nach dem ersten Monat basieren dann die Rückvergütungen auf der Anzahl Besuche im Club.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, Liberty Life beim Own your life Rewards Service Centre unter 0860 690 908 anzurufen oder anzuschreiben.
7. IMMIGRATION
Zwischenstandbericht ››
Im Anschluss an unseren Newsflash hat die Behörde in einigen Punkten endlich Klarheit geschaffen. Sollten Sie unseren Newsflash im Juni nicht erhalten haben, können Sie diesen unter
https://www.swissfin.co.za/de/newsletter/neue-immigrations-richtlinien-in-kraft
nachlesen.
Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:
- Entgegen einigen Zeitungsberichten kann man das Touristenvisum nach wie vor lokal verlängern. Die Auflagen haben sich nicht geändert. Bürger von Visa-befreiten Ländern erhalten nach wie vor bei Einreise maximal 90 Tage Aufenthaltsdauer, welche noch einmal um weitere 90 Tage verlängert werden kann. Es müssen keine polizeilichen Führungszeugnisse, medizinische/radiologische Befunde etc. beschafft werden.
- Personen, welche für eine Kurzarbeit nach Südafrika einreisen (Filmregisseure, Lehrer, Artisten, Musiker etc.) müssen eine „authorization to work“ beantragen. Dieses wird an das normale Touristenvisum angehängt und auch Personen, welche aus Visa-befreiten Ländern einreisen, müssen diese separate Bewilligung beantragen und persönlich am Schalter im Ausland erscheinen.
- Die Mindestsumme für ein „Business Permit“ ist neu R 5.0 Mio.
- Finanziell unabhängige Antragssteller müssen ein Vermögen von mindestens R 12 Mio. vorweisen (war vorher R 7.0 Mio.). Die Antragsgebühr beträgt anstatt R 75’000 jetzt neu R 120’000.
- Südafrikanische Bürger, welche eine Bürgschaft annehmen, müssen ein Mindestvermögen von R 8500 anstatt R 5000 nachweisen, damit in der Kategorie „Relatives“ eine Bewilligung für das ausländische Familienmitglied ausgestellt werden kann.
- Im Moment gibt es immer noch Schwierigkeiten mit dem online Antrag für gewisse Kategorien. Die Behörde konnte bis jetzt dieses IT Problem nicht lösen. Leider ist im Moment der Antrag für Ehepartner blockiert.
- Die Kleber im Reisepass für den Daueraufenthalt entfallen. In Zukunft muss zusätzlich mit der PR Urkunde gereist werden!
- Das Ministerium hat die Liste von unerwünschten Betrieben im Rahmen des Business Visa veröffentlicht: Importeure von Gebrauchtwagen, welche aber wieder in andere Länder exportiert werden, Betriebe aus dem Rotlicht-Milieu und Sicherheitsfirmen.
- Die folgenden Betriebe können auf Antrag das Mindestkapital reduzieren, da diese im nationalen Interesse sind:
- – Agrikultur : Fischzuchten und angegliederte Betriebe
– Lebensmittelverarbeitung in der Backwarenindustrie
– Getränke und Fruchtsafthersteller, Verpackung und Export von lokalem Tee
– Hochwertige Bio-Lebensmittel und organische Erzeugnisse für den lokalen und Exportmarkt
– Biokraftstoffhersteller
– Produktion von Öl aus verschiedenen Tee-Sorten (Buchu, Honeybush etc.) und Ölderivate wie Avocado, Amarula etc.
– Aufbereitungsfirmen für Zucker und Mais - IT-Industrie und Business Process Outsourcing:
– Call Centers
– Back Office Verarbeitung
– Anlagefonds Verwaltung
– etc.
- – Agrikultur : Fischzuchten und angegliederte Betriebe
- Die Liste von unerwünschten Firmen für ein „Corporate Visa“ sind Betriebe aus dem Rotlicht-Milieu, Gast- und Hotelgewerbe, Fast Food Betriebe und Firmen aus der Kosmetika- und Schönheits-Industrie.
Kommentar
Auf den ersten Blick erscheinen die neuen Regularien sinnvoll: Man will die illegale Immigration stemmen, die Einreise soll besser kontrolliert und der Menschenhandel bekämpft werden. Leider ist aber einmal mehr die Einführung nicht gründlich durchdacht worden und die folgenden Aspekte wurden leider nicht berücksichtigt:
- Der Antrag im Ausland muss persönlich gestellt werden. Die Anreise in einigen Ländern kann daher eine Tagesreise bedeuten. In China sind z.B. nur zwei Bearbeitungszentren von VFS in Beijing und Shanghai vorhanden. Einige Antragssteller haben daher eine Anreise von 3500 km anzutreten, um ein Visum zu beantragen! Einige chinesische Reiseveranstalter haben bereits angekündigt, dass man keine Reisen nach Südafrika mehr anpreisen wird.
- Die Einführung der neuen Regularien kam im Bulldozer-Stil und resultierte in verfassungswidrigen Konsequenzen. Familien wurden auseinandergerissen und Personen wurden als „undesirable“ bezeichnet, obwohl die Behörde, bekannt mit der schlampigen und langen Bearbeitung von Anträgen, für diese Umstände verantwortlich ist.
Das Gericht in Kapstadt hat bereits in 4 Fällen gegen die Behörde entschieden und es sind ca. 900 weitere Fälle pendent. Die Vereinigung der Immigrationsberater (FIPSA), zu welchem Verband wir ebenfalls angehören, hat auch eine Klage gegen die Behörde eingereicht.
- Die Tourismus-Industrie Südafrikas wird im Moment mit einem Wert von R 24 Mia. geschätzt. Ein Viertel dieses Einkommens wurde von Familien generiert, welche mit Kindern reisen. Die erschwerten Auflagen für Reisende mit Kindern könnte Südafrika teuer zu stehen kommen, da die Bestimmungen internationale Normen bei weitem übersteigen.
- Während ein Antrag pendent ist, darf nicht ein- oder ausgereist werden. Obwohl das Gericht gegen die Behörde in diesem Fall entschieden hat, empfehlen wir trotzdem, im Lande zu bleiben. Leider sehen wir zu oft, dass Beamte am Flughafen eher willkürlich agieren und die Regularien falsch interpretieren.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren. Für weitere Ausführungen steht Ihnen Herr Tony R. Hug auf gerne zur Verfügung.
7. SONSTIGES
BRICS Länder gründen eine R 1.1 Trilliarden Bank ››
Die 5 BRICS Mitglieder, Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika haben eine Entwicklungsbank mit einem Eigenkapital von USD 100 Mia. mit Hauptsitz in Shanghai gegründet. Die Entscheidung wurde Mitte Juli anlässlich der Jahresversammlung in Brasilien gefasst. Indien wird das Präsidialamt für die ersten 5 Jahre übernehmen.
Die BRICS Bank wird als starker Konkurrent gegenüber der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds gesehen. Diese Institute sind für ihre USA- und Europa-Lastigkeit bekannt.
Das Ziel der BRICS Bank ist, den lokalen Handel, Investitionen, Infrastruktur und Arbeitsplatzbeschaffung unter dem Mitgliedsstaaten zu fördern.
Änderungen zum Alkoholgesetz werden Weinliebhaber freuen ››
Die vorgeschlagene Gesetzestextänderung besagte, dass keine Person im Besitz von 150 Liter Wein (oder 200 Flaschen) sein darf, ohne eine Alkohollizenz zu besitzen.
Der Vorschlag ist insofern angepasst worden, dass der Besitzer auf gerichtliche Anfrage beweisen muss, dass die Anzahl Flaschen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und er ein Weinsammler ist.
Eine andere, willkommene Änderung ist die mögliche Erteilung von temporären Alkohollizenzen von ad-hoc Veranstalter wie Schulen, Vereine etc.
Ein eher seltsamer Vorschlag möchte, dass die Spirituosenläden allen Kunden kostenlos Wasser und Kondome zur Verfügung stellen. Dieser Vorschlag ist auf heftige Kritik gestoßen. Der Gesetzestext war für den öffentlichen Kommentar ausgeschrieben und ist wieder im Parlament zur Diskussion.
12 Punkte über Zigaretten, welche Sie vielleicht nicht wussten ››
1. Adolf Hitler war der Anführer der ersten Anti-Raucher Kampagne im letzten Jahrhundert.
2. Der erste Europäer, welcher das Rauchen von den Einheimischen im Amazonas erlernte, wurde bei seiner Rückkehr nach Europa verhaftet. Man glaubte, er sei vom Teufel besessen.
3. Beim Rauchen in der Nähe eines Apple-Computers erlischt die Garantie.
4. Rappers Tupacs Asche wurde von seiner Musikband mit Marihuana gemischt und von seinen Mitgliedern seiner Hip Hop Band geraucht.
5. 15 Milliarden Zigaretten werden täglich weltweit geraucht.
6. Nikotin abhängige Personen versuchen meistens an einem Montag mit Rauchen aufzuhören.
7. Zigaretten sind der meist gehandelte Artikel auf der Welt. Ungefähr 1 Trilliarde wird jedes Jahr hergestellt. Mit einem Handelsvolumen von USD 400 Mia. ist die Zigaretten-Industrie nach wie vor eine der größten globalen Industrien.
8. Nikotin erreicht das Gehirn innerhalb von 10 Sekunden, nachdem eine Zigarette inhaliert worden ist. Der Schadstoff ist in jeder Zelle vom Körper zu finden.
9. Jede Zigarette verringert die Lebenserwartung um 11 Minuten.
10. Rauchen erhöht das Risiko für Diabetes und Demenz.
11. Nikotin macht mehr abhängig als Alkohol und geht innerhalb von 7 Sekunden in das Nervensystem – schneller als alle anderen Drogen.
12. Die normale Lebenserwartung eines Rauchers ist erst nach 10-15 Jahren wieder hergestellt, nachdem das Rauchen gestoppt wurde.
Personelle Veränderungen bei SwissFin ››
Wir möchten an dieser Stelle Frau Renate Schmocker zu unserem Team begrüßen. Sie ist aus der Schweiz und schon seit einigen Jahren in Südafrika.
Frau Amanda Rasch ist seit einigen Tagen auf Mutterschaftsurlaub und wird am 1. Dezember wieder zurück sein. Wir wünschen Mama und Papa viel Glück und Freude bei der Geburt ihres ersten Sohnes.
Frau Natasha Greenfield wird uns leider auf Ende August aufgrund familiärer Umstände verlassen. Frau Wanda Scott wird ihre Tätigkeiten übernehmen.
Wir schätzen Ihren Kommentar ››
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