03 Jun Neue Immigrations-Richtlinien in Kraft
Der Minister der Einwanderungsbehörde hat letzte Woche überraschend mitgeteilt, dass die neuen Immigrations-Richtlinien 2014 bereits ab dem 26. Mai in Kraft getreten sind.
Dies bedeutet, dass die Änderungen der Richtlinien, welche 2007 und 2011 publiziert aber nie ratifiziert wurden, ebenfalls Gültigkeit haben.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Unter dem neuen Gesetz ist das Wort „permit“ mit „visa“ ersetzt worden. Nur die langfristige Aufenthaltsbewilligung (Permanent Residence), wir mit „permanent residence permit“ bezeichnet.
- Unter der neuen Gesetzgebung muss jede Person, auch ein minderjähriges Kind, einen eigenen Pass vorweisen können.
- Ein Ausländer mit einem Touristen Visum oder medizinischem Visum kann nicht mehr lokal einen Antrag für eine andere Kategorie stellen. Ausnahmen bilden außergewöhnliche Umstände, welche genügend nachgewiesen werden müssen. Als Beispiel kann ein Ausländer mit einem Touristen-Visum in Südafrika nicht mehr den Antrag für ein 4-Jahres Pensionärs-Visa stellen dies muss im Heimatland bei der nächstgelegenen Stelle des Außenministeriums gemacht werden.
- Ein Student kann ein Visum für den ganzen Zeitraum des Studiums erhalten.
- Lebenspartner müssen nachweisen, dass die Beziehung für mindestens 2 Jahre (der vorgehende Vorschlag betrug 5 Jahre) bei Antragstellung bestanden hat. Es werden separate Interviews zur gleichen Zeit mit den Partnern geführt.
- Eltern, welche mit Kindern reisen, müssen eine ungekürzte Geburtsurkunde der Kinder beibringen. Falls nur ein Partner mit Kindern reist, muss man eine Einverständniserklärung des anderen Partners vorzeigen.
- Ein lokaler Antrag für eine Visum-Verlängerung oder Statusänderung muss mindestens 60 Tage vor Ablauf des bestehenden Visa beantragt werden.
- Unvollständige Anträge werden nicht mehr angenommen und ausstehende Unterlagen können nicht nachgereicht werden.
- Das Mindesteinkommen für Pensionäre beträgt neu R 37000 p.m. pro Person.
- Das Mindestkapital für finanziell unabhängige Antragssteller beträgt R 12 Mio. Die zu entrichtende Gebühr an die Behörde ist R 120000.
- Lokale Familienmitglieder, welche ein „relatives visa“ unterstützen, müssen einen Kapitalnachweis von mindestens R 8500 erbringen.
- Kein Business Visum wird ausgestellt oder verlängert, sollte der Antragssteller in einer Industrie tätig sein, welche von der Regierung als unerwünscht deklariert wird. Die Liste von solchen Industriezweigen muss noch veröffentlicht werden.
- Der Inhaber eines Business Visum muss mindestens 60% südafrikanische Staatsbürger oder Daueraufenthalter einstellen. Das Visum wird maximal für 3 Jahre ausgestellt und kann anschließend verlängert werden.
- Die minimale Investitionssumme für ein Business Visum muss noch in der „Government Gazette“ publiziert werden.
- „Quota work permits“ und „exceptional skills work permits“ sind abgeschafft worden.
- Ein neues „critical skills work visa“ ersetzt das „quota work“ und „exceptional skills permit“. Das Visum wird für maximal 5 Jahre ausgestellt. Die Liste mit den 100 begehrtesten Qualifikationen für den lokalen Arbeitsmarkt ist im Moment zum öffentlichen Kommentar in Zirkulation.
- Das „intra-company transfer work visa“ wird für maximal 4 Jahre ausgestellt und kann nicht verlängert werden.
- Das normale Arbeits-Visum kann mit einer Gültigkeitsperiode bis zu 5 Jahren ausgestellt werden.
- Das „corporate visa“ wird an südafrikanische Firmen vergeben, welche nachweislich einen konstanten Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben. Das Visum wird nicht länger als 3 Jahre ausgestellt.
- Das „exchange visa“ (für Antragssteller unter 25 Jahren) verbietet das Arbeiten in unerwünschten Industriezweigen. Die Liste solcher Berufe bedarf noch einer Veröffentlichung in der „Government Gazette“.
- Das Asylanten-Visum wird am Ankunftsort ausgestellt und ist für 5 Tage gültig, damit der Antragsteller sich zum nächstgelegen Asylantenzentrum begeben kann.
- „Transit Visa“ und „cross-border permits“ sind abgeschafft worden.
- Personen, welche die Gültigkeitsperiode ihres Visums überschreiten, werden mit einem Strafgeld von bis zu R 8000 gebüßt. Zusätzlich werden solche Vergehen mit einer Einreisesperre von 12 Monaten bis 5 Jahren behaftet.
- Paragraph 46, welcher die Tätigkeit von Anwälten und Immigrations-Berater regulierte, fällt weg. Antragssteller müssen unter dem neuen Gesetz bei der ersten Antragsstellung nun persönlich erscheinen. Wir sind nach wie vor befugt, unsere Kunden in diesen Angelegenheiten zu beraten und bei Behördengängen zu begleiten.
- Die Kaution für eventuelle Rückführungskosten ist abgeschafft worden.
- Hotels, Gästehäuser, Ferienwohnungsvermieter etc. müssen neu ein Register für 2 Jahre über jeden Gast führen. Die Liste der Buchungen muss die vollen Namen, Kopie des Passes, den Aufenthaltsstatus in Südafrika, die Unterschrift und die übliche Wohnadresse des Gastes beinhalten.
- Bestimmte Institutionen, wie Banken, Versicherungen, Immobilienmakler, Spitäler, Schulen etc., welche mit einem Ausländer eine kommerzielle Transaktion abschließen, müssen sich vergewissern, dass der Ausländer sich legal im Lande aufhält.
- Die Regierung hat die Visa Facilitation Services (VFS) beauftragt, als Kontaktstelle für die Entgegennahme sämtlicher Anträge zu agieren (s. Anlage klicken Sie hier).
- Die Antragsstellung ist in einem ersten Schritt online, die Gebühren müssen vorher bezahlt werden und ein Termin wird online gebucht. VFS wird kein Bargeld am Schalter entgegennehmen.
- Erstanträge können nur im Ausland gestellt werden. Verlängerungen oder Statuswechsel (stark eingeschränkt) können in Südafrika über VFS gemacht werden.
- Personen mit einem Visum oder einer Daueraufenthaltsbewilligung, müssen eine Adressenänderung innerhalb von 14 Tagen an die Behörde mittels eines Formulars mitteilen
Kommentar ››
Viele der Änderungen passen sich internationalen Richtlinien an und sind willkommen.
Es wird eine Weile dauern, bis man sich an die neue Gesetzgebung gewöhnt hat und die ersten Probleme sind bereits aufgetreten.
Einige Anpassungen sind sehr ambitiös so wie die Behörde im Moment funktioniert, sind wir nicht überzeugt, dass diese in der Praxis umsetzbar sind.
Längerfristig hoffen wir aber, dass mit der VFS Stelle eine effizientere Handhabung der Anträge erfolgt.
Wir möchten alle unsere Kunden bitten, welche normalerweise mit einem Touristenvisum einreisen und dieses um weitere Monate verlängern, diese Strategie zu überprüfen.
Der Antrag muss 60 Tage vor Ablauf des bestehenden Visums gemacht werden. Ein medizinischer und radiologischer Befund muss beigebracht werden und falls Sie schon einmal länger als 12 Monate in Südafrika waren, zusätzlich ein lokales polizeiliches Führungszeugnis.
Mit den momentanen Bearbeitungszeiten der Behörde von über 3 Monaten, werden Sie bei einer Ausreise als „unerwünschte Person“ deklariert, mit einer Busse und einer Einreisesperre von mindestens 12 Monaten bestraft! Dies gilt auch, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Antrag zeitgerecht eingereicht, aber noch nicht bearbeitet wurde.
Wir empfehlen unseren „Langzeit-Touristen“ oder „Schwalben“ entweder ein 4-Jahres Visum für Pensionäre (es bestehen keine Alterseinschränkungen) oder sogar eine Daueraufenthaltsbewilligung (Sie müssen nicht die meiste Zeit in Südafrika weilen) in Betracht zu ziehen.
Kontaktieren Sie uns, sollten Sie weitere Informationen benötigen. Gerne stehen wir Ihnen mit allen Immigrationsund internationalen Steuerangelegenheiten zur Verfügung.