| Swissfin Newsletter September 2009 |
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Sehr geehrte Kunden, Herzlich willkommen zu unserer Winter-Ausgabe unseres Newsletters. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern sind unsere Zinsen nach wie vor im Abwärtstrend - was aufzeigt, dass unser Konjunkturzyklus diesen Ländern nachhinkt. Einige Silberstreifen am Horizont lassen vermuten, dass die Rezession am Abflachen ist. Die kommenden Monate werden Klarheit über den weiteren Verlauf der globalen Krise verschaffen, abhängig davon, wie Konjunktur- und Unternehmensdaten ausfallen. Es bleibt zu hoffen, dass dies kein „Double-Dip" ist und die Nachrichten wirklich positiver Natur sind. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Bis demnächst, Ihr Swissfin - Team Inhalt1. Anlagen
1. AnlagenZinssätze, Bankanlagen, Versicherungspläne und steuerfreie AnlagebeträgeZinssätze Swiss Financial Consulting bietet ab dem 31. August folgende Zinssätze an: Bankzinsen:
Versicherungsrenditen: Einkommenspläne ("Guaranteed income plans" über 5 Jahre):
Wachstumspläne ("Guaranteed growth plans" über 5 Jahre):
Steuerfreie Anlagebeträge: R 895'000 für Steuerzahler unter Alter 65 R 1'360'000 für Steuerzahler über Alter 65 Annahme: Effektiver Zinssatz 8.4 %. Für Ehepaare in Gütergemeinschaft sind diese Beträge pro Person anwendbar. Kommentar Geldmarktzinsen sind über die letzten 12 Monate um ca. 4% gefallen. Der Zinssatz vom Wachstumsplan mit 8.75% ist aber immer noch sehr attraktiv. Dieser Satz ist garantiert und nicht abhängig von Aktienmärkten oder fluktuierenden Zinssätzen. Sollten unsere Zinse weiterhin fallen, stellt dieser Wachstumsplan eine gute Gelegenheit dar, um einen hohen Zinssatz für längere Zeit festzulegen. Für weitere Ausführungen steht Ihnen Herr Tony R. Hug gerne zur Verfügung. Praktische Anwendungsbeispiele von SwissChoicesIm Anschluss an unseren letzten Newsletter und dem Seminar in Zürich (s. Punkt 7) haben wir zahlreiche Anfragen erhalten. Das nachfolgende Beispiel soll aufzeigen, wie die Struktur in der Praxis umgesetzt werden kann: Szenario: Unser Kunde ist deutsche Staatsbürgerin, welche schon seit mehreren Jahren in Südafrika lebt. Sie ist unwissentlich, aufgrund der Definition des Lebensmittelpunktes, eine in Südafrika steuerlich ansässige Person geworden. Sie ist noch nicht lange verwitwet und hat in Südafrika wie auch in
Deutschland Vermögenswerte von Ihrem verstorbenen Ehepartner geerbt. Sie braucht eine Optimierung Ihrer Anlage- Steuerplanung für Deutschland und Südafrika, da Sie in beiden Ländern steuerpflichtig ist. Lösung: Wir beauftragen ihren Steuerberater in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht zu beantragen, da die Kundin ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland hat, aber immer noch steuerpflichtig auf ihrem passiven Einkommen ist. Damit wird ihre Steuerschuld in Deutschland auf ein Minimum reduziert. Die liquiden Vermögenswerte werden in die Schweiz transferiert und
in die SwissChoices Struktur integriert. Auf diesen Werten und den
daraus entstehendem Einkommen (Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne)
sind in Deutschland keine Steuern mehr zu entrichten. Ihre Kinder wurden als begünstigte Personen im Ablebensfalle ernannt, und das Aufsetzen eines Testamentes in der Schweiz ist daher nicht notwendig. 2. SteuernIst Südafrika für Ausländer ein Steuerparadies?Diese Frage - oder eher Feststellung - wurde kürzlich von einem unserer Kunden gestellt. Bei einem Steuersatz von 40% bei Einkommen von über R 525'000 p.a. lässt sich aber eine solche Aussage kaum nachvollziehen? In Südafrika steuerlich ansässige Personen, welche von einer ausländischen Staats- oder Betriebsrente leben, brauchen in der Regel in Südafrika keine Steuern zu entrichten. Sollten diese Personen ebenfalls über liquide Vermögenswerte im Ausland verfügen und gleichzeitig von steuerbegünstigten Modellen Gebrauch machen, kann die gesamte Steuerbelastung auf maximal 10% reduziert werden. Im Vergleich zu Ländern wie Deutschland und Skandinavien, wo Steuersätze schnell einmal 50% betragen, kann Südafrika für Ausländer tatsächlich ein Steuerparadies sein, solange die richtigen Strukturen verwendet werden. Ihre Steuererklärung “2009” ist fälligDie Einreichung der Erklärung ist seit dem 1. Juli möglich. SARS hat die Unterlagen in den letzten Wochen an über 2 Millionen Steuerzahler gesandt, welche nicht von SARS e-filing Gebrauch machen. Eingabeschluss ist der 18.September für manuelle Erklärungen und der 20. November für SARS e-filing Steuerzahler. Sie können gerne unser Büro kontaktieren, sollten Sie mit Ihrem Steuerformular Unterstützung benötigen. Keine Gnade für SteuerhinterzieherDie lokale Steuerbehörde SARS hat am 6. Juli das folgende Kommunique veröffentlicht: Die Steuerbehörde ist momentan in Verhandlungen mit ausländischen
"Steuerparadiesen" um Steuerhinterziehung aufzudecken. Diese Vergehen
kosten den Staat jährlich ca. R 150 Mia. an entgangenen Steuergeldern.
Die neuen Kooperationsabkommen bedeuten, dass die ausländischen Staaten
die lokalen Behörden in Fällen von Steuerhinterziehung und Betrug bei
Devisenvorschriften unterstützen werden. Kürzliche Fälle von Sperrung
von ausländischen Vermögenswerten (David King, Bobby Boekhoud, Barry
Tannenbaum und andere) zeigen auf, wie schnell SARS solche Maßnahmen
erzwingen kann. Kommentar: Analog zu anderen Steuerbehörden wird das Steuereinkommen von SARS dieses augrund des rezessiven Umfeldes Jahr drastisch fallen. Die Regierung ist bestrebt, dieses Defizit mit anderen Einkommensquellen zu reduzieren. Wir raten allen Kunden, ihre Steuersachen in Ordnung zu bringen und von steuerkonformen Strukturen Gebrauch zu machen. Steuerentscheid über SwissChoices auf SARS’ WebseiteDie lokale Steuerbehörde hat den Steuerentscheid unserer Struktur veröffentlicht. Für weitere Infos klicken Sie auf http://www.sars.gov.za/home.asp?pid=4265 und Sie finden die Zusammenfassung unter "BRP038". Der Entscheid bestätigt, dass keine Steuern zu entrichten sind, solange die Werte in der Struktur bleiben und weiter keine Meldepflicht besteht. 3. SachversicherungenBeachten Sie Auflagen auf Ihrer Police betreffend AlarmsystemHausrat in freistehenden Häusern kann mittlerweile nicht mehr ohne ein Alarmsystem gekoppelt mit einer Überwachungsgesellschaft versichert werden. Ausnahme bilden in der Regel Häuser in „secure estates" und Wohnungen über dem Erdgeschoss. Sollten Sie ein Alarmsystem haben, welches nicht an eine
Überwachungsgesellschaft verbunden ist, wird ein Einbruchdiebstahl
nicht versichert. Sie bezahlen wahrscheinlich zu hohe Versicherungsprämien bei Ihrer BankPraktische Beispiele haben gezeigt, dass unsere Kunden, welche eine Gebäudeversicherung über ihre Bank abgeschlossen haben, in allen Fällen überhöhte Prämien bezahlen. In einigen Fällen betrug diese Differenz bis zu 25% im Vergleich zu von uns angebotenen Policen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Immobilie nicht bei Ihrer Bank versichern müssen, auch wenn die Bank eine Hypothek ausgestellt hat. Das Gesetz gibt Ihnen freie Wahl, wo Sie Ihre Police abschließen wollen. Bitte kontaktieren Sie unser Büro, sollte Ihre Immobilie über Ihre Bank versichert sein, damit wir kostengünstigere Offerten für Sie ausarbeiten können. SASRIA Prämien-ErhöhungDer Fonds der Regierung, welche Schäden aufgrund von politischen Gewaltakten versichert ("South African Special Risk Insurance Association - SASRIA"), wird die Prämien ab dem 1. September 2009 erhöhen. SASRIA ist automatisch in Ihrer persönlichen Police mitversichert. Kommerzielle Kunden müssen diese Zusatzdeckung beantragen. Die Erhöhung beträgt ca. 10%. Aufgrund der aber fast vernachlässigbar tiefen Prämie für SASRIA, wird sich für die meisten Kunden die Erhöhung kaum bemerkbar machen Welches sind die meist gestohlenen Fahrzeuge in Südafrika?Eine Satelliten-Überwachungsgesellschaft hat vor kurzem eine Statistik veröffentlicht, welche Sie auf unserer Webseite unter http://www.swissfin.co.za/en/insurance/short-term-insurance/contents-and-public-liability.html einsehen (s. unten auf der Seite) können. Weiter finden Sie dort auch Ratschläge, wie Sie Hijacking vermeiden können. Die Liste ist bestimmt lesenswert, bevor Sie sich für den Kauf eines neuen Fahrzeuges entscheiden.... Mehr Klarheit bei der Umschreibung von ausländischen FührerscheinenFür viele Ausländer, welche es verpasst haben, Ihren Führerschein
innerhalb der 12 Monate nach Erhalt der Permanent Residence
umzuschreiben, besteht Hoffnung: "Gemäß Regulation 110(5) des "National Road Traffic Act, 1996 (Act 93 of 1996) kann ein ausländischer oder internationaler Führerschein jederzeit während seiner Gültigkeitsperiode, und nachdem der Inhaber eine Permanent Residence in Südafrika erhalten hat, gegen einen südafrikanischen Führerschein eingetauscht werden." Sollten Sie Probleme bei der Umschreibung haben, empfehlen wir Ihnen, die Behörde direkt zu kontaktieren (Tel. 021-4832078). Fragen Sie nach dem „Executive Manager" mit der Bitte, Ihnen eine schriftliche Bestätigung auszustellen. Diese können Sie dem Straßenverkehrsamt zwecks Umschreibung vorlegen. 4. KrankenversicherungenBupa International lanciert neues Produkt in SüdafrikaSeit dem 1. Juli ist das neue Bupa-Produkt "Worldwide Health Options" im Umlauf. Die Versicherungsdeckung kann mittels flexibler Module individuell zusammengestellt werden. Bupa bietet neu tiefere Prämienansätze, da die Deckung für USA/Kanada ausgeschlossen werden kann, da diese von den meisten Versicherungsnehmer nicht benötigt wird. Genauere Informationen finden Sie unter http://www.swissfin.co.za/en/bupa-client-documents.html Bestehende IHI Policeninhaber können erst bei Verfalldatum der bestehenden Police zum neuen Bupa-Produkt wechseln. Wir haben festgestellt, dass jüngere Versicherungsnehmer bis zu 50% tiefere Prämien bezahlen!! IHI - Versicherte können 6 Wochen vor Ablauf der Police eine Bupa Offerte machen lassen. IHI - Versicherte mit einem medizinisch bedingten Prämienzuschlag sollten im Moment nicht wechseln, da Bupa im Moment noch keine Zuschläge erlaubt. Diese Möglichkeit wird aber wahrscheinlich das nächste Jahr in Kraft treten. Bupa hat mit dem neuen Produkt eine flexible und günstige Krankenversicherung geschaffen. Für viele Mitglieder sind die Prämien sogar im Vergleich zu lokalen Versicherungen tiefer! 5. ImmigrationVergessen Sie nicht, Ihre Kaution zurückzufordern!Die Einwanderungsbehörde hat vor kurzem viele ausstehende Anträge auf Permanent Residence bewilligt. Sie können diese unter Vorlage folgender Unterlagen zurückfordern:
Diese Unterlagen werden an den Hauptsitz in Pretoria zwecks Bearbeitung gesandt. Der Prozess kann einige Monate dauern, bis die Kaution erstattet wird. Neue Ministerin der Einwanderungsbehörde will Korruption bekämpfenFrau Nkosazana Dlamini-Zuma ist seit unseren letzen Wahlen die neue Ministerin. Sie mögen sich vielleicht an ihre vorgehende Rolle als umstrittene Gesundheitsministerin erinnern. Sie ist ebenfalls die Ex-Frau unseres Präsidenten, Herrn Jacob Zuma. Frau Dlamini-Zuma hat bekräftigt, dass Sie hart gegen Korruption in ihrer Behörde vorgehen wird und hat eine Arbeitsgruppe geschaffen, welche Hinweise auf Korruption verfolgen werden. Weiter will sie die Behörde umkrempeln und „faule" Beamte aus dem Weg räumen. Alle Angestellten der Behörde müssen neu Namensschilder tragen, damit diese Personen einer Beschwerdestelle gemeldet werden können. Damit die Behörde gegen außen ein besseres Image vermittelt, sollten die großen Außenstellen renoviert werden. Neuer Ablauf bei der Beantragung der Identitätskarte (ID Book)Bitte beachten Sie, dass viele Amtsstellen in einem ersten Schritt die Gültigkeit Ihrer Permanent Residence überprüfen, bevor Sie den Antrag auf ein ID-Book stellen können. Dies bedeutet dass der Antrag neu mit zwei Behördengängen verbunden ist. Neuauflage unseres Buches “Südafrika – Ratgeber für Immigranten & Investoren“Die 35. Auflage unseres Ratgebers ist vor kurzem erschienen. Sollten Sie an dem Buch interessiert sein, können Sie unter http://www.swissfin.co.za/en/immigration/order-immigration-brochure.html weitere Informationen finden. Das Buch ist in den meisten europäischen Buchverlagen zu erwerben und ist in Deutsch und Englisch erhältlich. 6. NachlassplanungIst ein handgeschriebenes Testament in Südafrika gültig?Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, ist eine handgeschriebene Verfügung in Südafrika kein gültiges Testament und wird lediglich als Willensäußerung betrachtet. Sollte eine Person mit einem handgeschriebenen Testament versterben, müssen alle möglichen Erben eine Einverständniserklärung betr. der Willensäußerung abgeben. In den meisten Fällen führt dies aber für die Erben zu Unsicherheit, Frustration und Streitfällen. Dazu kommen unnötig hohe Kosten des Nachlassgerichts. Sollte ein Erblasser minderjährige Kinder und kein gültiges
Testament haben, fließen die Vermögenswerte in den Fonds der Regierung
("Guardian's Fund"). Bei einem Bezug muss jedes Mal das Nachlassgericht
angefragt werden, was mit Kosten und Verzögerungen verbunden ist. Wir empfehlen Ihnen, sich an diese Auflagen zu halten, damit ein Testament vollstreckt werden kann. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, sollten Sie bei der Verfassung Ihres Testamentes Unterstützung brauchen. 7. SonstigesErfolgreiches SwissChoices Seminar in ZürichDer am 9. Juni von der SwissLife organisierte Anlass wurde von 40 privaten Bankers wahrgenommen. Frank Suess von BFI Consulting stellte die SwissChoices Struktur vor und Tony R. Hug von Swiss Financial Consulting brachte den Teilnehmern das südafrikanische Steuer- und Immigrationsgesetz näher. Der Anlass wurde von den Bankiers gepriesen, da die Informationen es ihnen ermöglicht, ihren Kunden jetzt steuerkonforme Lösungen anzubieten. Ihr Handy muss neu registriert werdenSeit dem 1. Juli 2009 ist ein neuer Paragraph des "Regulation of Interception of Communications and Provision of Communications Related Information Act (RICA)" in Kraft getreten. Die Anpassung will es Behörden einfacher machen, kriminelle Taten besser verfolgen zu können. Neu können Telefongespräche abgehört werden, ohne dass vorgehend eine Bewilligung eines Richters eingeholt werden muss. Die Folge der Gesetzesänderung ist, dass die Anbietergesellschaften von Handys ihre Kunden registrieren müssen. Namen, ID Nummern und physische Adresse müssen festgehalten werden, egal ob dies bestehende oder neue Benutzer sind. Die Frist für die Registrierung beträgt 18 Monate, nach welcher die SIM-Karten von nicht-registrierten Personen desaktiviert werden muss. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Anbieter mittels ID Book oder Pass und Nachweis Ihres Wohnsitzes (Achtung - Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein) registrieren zu lassen. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite Ihres Anbieters oder Sie können deren Call Center anrufen. Personelle Veränderungen in unserem BüroEs freut uns Ihnen mitzuteilen, dass Frau Amanda Rasch seit Mitte August bei uns tätig ist. Sie ist Schweizerin und wird für die Bearbeitung der Schadensfälle zuständig sein. Frau Aileen Lawrence wird die Kundenbetreuung von Frau Tiffany Haefeli übernehmen, da Tiffany in die USA geht. Wir möchten uns an dieser Stelle bei Frau Haefeli für die tolle Mitarbeit bedanken. Neues aus der GerüchtekücheImmer wieder kriegen wir Aussagen von Kunden, welche aufgrund von Fehlinformationen entstanden sind. Hiermit einige Beispiele: Aussage: Ich brauche in Südafrika keine Steuern zu zahlen, da ich eine temporäre Aufenthaltsbewilligung habe. Aussage: Ich stelle keinen Antrag auf Daueraufenthalt, da ich sonst in Südafrika Steuern zahlen muss. Aussage: Ich brauche keinen lokalen oder internationalen
Führerschein und mein ausländischer Schein genügt. Nicht einmal
Fahrzeugvermietungen fragen mich nach meinem Führerschein. Aussage: Ich kriege automatisch ein "ID book", nachdem meine Permanent Residence ausgestellt ist. Aussage: Mein Kapital ist nach Erhalt der Permanent Residence in
Südafrika blockiert und ich kann es nicht mehr ins Ausland
transferieren. Aussage: Wenn man in Südafrika kein Testament hat und verstirbt, beschlagnahmt der Staat die Vermögenswerte. Kommentar: |
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