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    Herr K., Camps Bay, Kapstadt

Swiss Banking South Africa
Private Banking Versicherung Drucken

Insurance Wrapper Portfolio

Die offizielle Publikation der lokalen Steuerbehörde (SARS) kann auf deren Webseite (www.sars.gov.za) nachgelesen werden. Die Steuerkommission hat die Bewilligung über ein sogenanntes „Advanced Tax Ruling - ATR" gemacht.

Was ist eine Private Banking Versicherung?

Das Konzept steht für die Integration von bestehenden Vermögenswerten in eine steuerkonforme Anlage-, Steuer- und Nachlassregelung.

Der "Wrapper" wurde 2006 in Südafrika für steuerlich ansässige Personen mit Vermögenswerten im Ausland lanciert.

Was sind die steuerlichen Aspekte?

Mit der Einführung des Welteinkommens-Steuerprinzips in Südafrika wurde auch die Definition einer steuerlich ansässigen Person neu überarbeitet. Anleger mit Vermögen im Ausland werden dadurch nicht nur steuerlich höher belastet, sondern auch zur Deklaration der Erträge und Kapitalgewinne verpflichtet.

Gemäß SA-Steuergesetz führt der Transfer von Vermögenswerten in die SwissChoicesPortfolio-Struktur zu einem Wechsel von der Einkommenssteuer (höchster Satz 40%) zur Kapitalgewinnsteuer („CGT") von maximal 10%. Aufgrund der von SARS vorgegebenen Berechnungsformel bei ausländischen „Life Wrappers", ist die effektive CGT-Steuerbelastung in den meisten Fällen unbedeutend und kann unter Umständen zu einer Null Deklaration führen.

Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne etc. sind innerhalb SwissChoicesPortfolio steuerfrei. Erst bei Liquidation der Anlage oder Teilauszahlung kann eine Kapitalgewinnsteuer anfallen.

Weiter profitieren Erben von Steuerkonzession beim Ableben des Versicherungsnehmers.

Natürlich kann Ihnen das "Insurance Wrapper Portfolio" auch in anderen Domizilen Steuervorteile bringen. Personen, welche z.B. in den USA steuerpflichtig sind, können ebenfalls von dieser Struktur profitieren. U. S. Investoren können in amerikanische Wertschriften investieren, ohne ihre Identität gegenüber der amerikanischen Steuerbehörden (IRS) offen legen zu müssen.

Welche Institute sind involviert?

Das "Insurance Wrapper Portfolio" wird von einem Versicherungsunternehmen in Liechtenstein angeboten. Depotbanken können die UBS, die Credit Suisse, Julius Bär sowie die Luzerner Kantonalbank sein. Die Wahl der Depotbank ist grundsätzlich frei, vorausgesetzt die Depotführende Bank hat Sitz in der Schweiz und ist bereit mit SwissLife zu kooperieren.

Damit die steuerlichen Vorteile standhalten, müssen Sie einen Vermögensverwalter beiziehen. Dies kann Ihr bestehender Berater bei Ihrer Bank oder ein unabhängiger, von der SwissLife akzeptierter, Berater sein. Wir können für Sie Kontakte zu ausgewiesenen Beratern in der Schweiz herstellen.

Welches sind die Risiken mit SwissChoicesPortfolio?

Ihre Werte sind gesetzlich geschützt vor Zugriffen von Gläubigern, Klägern, Insolvenzen, Regierungen etc.

  • Versicherung: Ihre Werte werden nicht in der Bilanz  der Versicherungsgesellschaft aufgeführt. Im Falle einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft ist ihr Vermögen geschützt.
  • Depotbank: Ihre Werte erscheinen dort ebenfalls nicht in der Bilanz und fallen somit nicht in die Konkursmasse. Ihr Vermögen wird auf den Namen der Versicherung für Ihre persönliche Police bei der Bank geführt.
  • Vermögensverwalter: Dieser hat nur eine eingeschränkte Verwaltungsvollmacht und kann somit keine Werte beziehen oder anderweitig transferieren. Für Bezüge und Auszahlungen ist ausschließlich Ihre Unterschrift maßgebend.

Das einzige Restrisiko besteht in der von Ihnen gewählten Anlagestrategie, welche Sie mit Ihrem Berater individuell festlegen.

Wie funktioniert der "Wrapper" in der Praxis?

In einem ersten Schritt nehmen wir Ihre persönlichen Angaben entgegen (Steuerdomizile, Nachlassplanung, Anlagestrategie etc.). Diese werden vertraulich von unseren Spezialisten in der Schweiz analysiert. Sie erhalten einen entsprechenden Vorschlag.

Bei Annahme der Empfehlung wird die Police in der Schweiz ausgestellt, die Bankverbindung bei einer der Depotbanken eingerichtet und bestehende Werte wie Aktien, Obligationen, Fonds etc. in die Police transferiert. SIE MÜSSEN KEINE BESTEHENDEN VERMÖGENSWERTE VERKAUFEN. Bestehende Vermögenswerte können wie Barmittel in die Police bei der Depotbank eingebracht werden.

Wer kann von dieser Struktur profitieren?

  • Anleger, welche in Südafrika, Deutschland, England, Spanien, Italien, Skandinavien oder in den USA steuerpflichtig sind.
  • Personen, welche gleichzeitig in mehreren Ländern steuerlich registriert sind.
  • In Südafrika steuerlich ansässige Bürger mit Vermögenswerten im Ausland oder Personen, welche von der „Exchange Control Allowance" Gebrauch machen möchten.
  • Anleger, welche nicht nur Ihre Steuererklärung vereinfachen, sondern auch ihre Steuerbelastung minimieren möchten, indem die Einkommensteuer von 40% in eine Kapitalgewinnsteuer  von 10 % umgewandelt wird.
  • Personen, welche Lösungen bei grenzüberschreitenden Steuerlasten suchen, verbunden mit einer Optimierung der Nachlassregelung.
  • Personen, welche nach Südafrika auswandern möchten, sollten die Eignung des "Insurance Wrapper Portfolios" prüfen, bevor sie in Südafrika steuerpflichtig werden.

Was muss weiter berücksichtigt werden?

  • Informationen werden diskret und vertraulich behandelt, wofür das schweizerische und das liechtensteinische Recht garantieren. Sie genießen den Schutz der Bank und der Versicherung.
  • Die Struktur ist flexibel und Sie haben uneingeschränkten  Zugriff zu Ihrem Vermögen. Es besteht keine vertragliche Mindestlaufzeit, regelmäßige oder ad-hoc Bezüge sind jederzeit möglich, ohne dass Kosten anfallen. Bezüge können steuerfrei gestaltet werden. Strafgebühren bei Rückzügen oder Auflösung aus der Police fallen keine an.
  • Sie können die Begünstigten jederzeit Ihren Wünschen entsprechend anpassen.
  • Im Vergleich zu traditionellen Strukturen wie Trusts, „Stiftungen" und off-shore Gesellschaften, ist diese Lösung einfacher, transparenter und „Tax Compliant".
  • Sie werden wunschgemäß und regelmäßig über die Wertentwicklung Ihrer Police informiert.
  • Das "Insurance Wrapper Portfolio" ist von der lokalen Steuerbehörde anerkannt. Es gibt ähnliche Strukturen im Markt, aber keine garantiert, den gesetzlichen Normen zu entsprechen (frei von Einkommenssteuern).
  • Sie brauchen kein separates Testament in der Schweiz. Der Nachlass wird in der Police geregelt.

Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren sind transparent ohne versteckte Kosten.

Die Sätze richten sich nach der Anlagesumme. Wir belasten eine einmalige Abschlussgebühr für die Beratungsleistung, die Eröffnung der Bankverbindung und das Ausstellen der Police. Jährlich fallen folgende Gebühren an:

  • Versicherungsgebühren
  • Vermögensverwaltungskosten: Sie haben die Wahl zwischen einer fixen Gebühr oder einer Gewinnbeteiligung mit „high-water-mark".
  • Bankgebühren und Transaktionskosten: Wir haben Nettokonditionen für unsere Kunden mit verschiedenen Banken ausgehandelt. Sie können als Alternative zu transaktionsbezogenen Kosten von einer„all-in-fee" - Depotpauschale, die sämtliche Abschlussgebühren, Transaktionskosten und Kosten der Bank umfasst - profitieren.

Bitte beachten Sie, dass die Mindestanlagesumme CHF 250'000 beträgt.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Sie können sich gern an Herrn Hug ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) für ein vertrauliches Gespräch wenden.

 

Kontaktieren Sie uns!

Tel.: +27 (0)21 551 3331
Fax: +27 (0)21 551 8061
E-Mail: info@swissfin.co.za

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