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news
SwissFin Newsletter Dezember 2011 Drucken

Sehr geehrte Leser(-innen)

Es ist wieder einmal so weit - Weihnachten und das neue Jahr sind nicht mehr weit entfernt. Unser Team wünscht Ihnen eine erholsame Zeit mit Familie, Freunden und ein mit viel Gesundheit gesegnetes 2012. Geben Sie besonders Acht, sollten Sie diese Tage auf unseren nicht ganz ungefährlichen Straßen unterwegs sein.

Dies ist unser letzter Newsletter für dieses Jahr. Einmal mehr haben wir viele wertvolle Informationen, welche wir mit Ihnen teilen möchten.

Dieses Rundschreiben kann wie immer auf http://www.swissfin.de/de/newsletter.html heruntergeladen werden.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Mit besten Grüßen,

Ihr SwissFin - Team


INHALT

1. LOKALE BANKZINSEN UND ANLAGEN

2. SWISS BANKING

3. SACHVERSICHERUNGEN

4. KRANKENVERSICHERUNGEN

5. IMMIGRATION

6. SONSTIGES

7. SWISSFIN INTERN


1. ANLAGEN

1.1. Zinssätze

SwissFin bietet seit November 2011 folgende Zinssätze an:

Bankzinsen:

Tagesgeld 12 Monate
6.17 % 5.75 %

Versicherungsrenditen: "Guaranteed income plans" (5 Jahre):

Brutto-Rendite Steuern
6.57 % Null

Steuerfreie Anlagebeträge:

  • R 1‘367'000 für Steuerzahler unter Alter 65
  • R 2'103'000 für Steuerzahler zwischen Alter 65 und75
  • R 2‘287‘000 für Steuerzahler über Alter 75

Annahme: Effektiver Zinssatz 6%. Für Ehepaare sind diese Beträge pro Person anwendbar.

SwissFin Schweizer Modell-Portfolios:

Die jährliche zeitgewichtete Rendite (vor Kosten) unserer ausgeglichenen Anlagestrategie ist wie folgt:


1 Jahr 4 Jahre 6 Jahre
CHF -4.5% p.a. -1.9% p.a. 1.8% p.a.
EURO -1.3% p.a. 1.3% p.a. 3.6% p.a.
USD 2.8% p.a. 3.4% p.a. 7.4% p.a.
GBP Sterling -2.4% p.a. 3.0% p.a. 5.2% p.a.

Kommentar

Am letzten Treffen des Monetary Portfolio Committee (MPC) der Reserve Bank wurde beschlossen, die Leitzinsen unverändert zu lassen.

Die fortlaufende Krise in der europäischen Union ist leider eine große Gefahr für Südafrika. Wenn keine befriedigende Lösung gefunden werden kann, wird dies für den südafrikanischen Rand negative Auswirkungen haben, unter welcher dann auch das Binnenwachstum leiden wird.

Der Entscheid der Rating Agency "Moody's", den wirtschaftlichen Ausblick Südafrikas von "stabil" auf "negativ" zu ändern, ist ein weiterer Grund zur Beunruhigung. Moody's begründete, dass das zunehmende politische Risiko und das Staatsdefizit zu diesem Entscheid geführt haben.

Es bleibt abzuwarten, ob dies zu einer Bonitätsabstufung für Südafrika führen wird. Die Suspendierung von Julius Malema folgte am selben Tag nach Bekanntgabe von Moody's Mitteilung. Ob dies im Zusammenhang mit Moody's Kommentar geschah, konnte weder von der Regierung noch von der Reserve Bank in Erfahrung gebracht werden.


2. SWISS BANKING

2.1. Credit Suisse übergibt Kundendetails dem IRS

Die Schweizer Bank hat vor kurzem bestätigt, dass sie einige ihrer amerikanischen Kunden mit Vermögen im Ausland informiert hat, dass deren Details an die amerikanische Steuerbehörde "IRS" übergeben werden musste.

Credit Suisse gab jedoch nicht bekannt, wie viele Kunden davon betroffen sind. Es wurde aber erwähnt, dass die US Steuerbehörde den Antrag an die Schweizer Bankenaufsichtsbehörde gestellt hatte, welche dann Credit Suisse die entsprechenden Anweisungen erteilte.

Credit Suisse ist nicht die einzige Schweizer Bank, welche sich im Radar des IRS befindet. In 2009 musste die größte Schweizer Bank, UBS, eine Strafe von USD 780 Mio. (£ 485 Mio. € 565 Mio.) zahlen und die Schweizer Bankenkommission beauftragte UBS, dass die Namen von fast 5000 Kunden bekanntgegeben werden mussten.

Im Oktober 2011 hatte die Finanzaufsichtsbehörde in Großbritannien - die FSA - Credit Suisse mit £ 5.95 Mio. gebüßt, da die Vorschriften für den Verkauf von strukturierten Produkten (SCARPs) in Großbritannien von der Bank nicht eingehalten wurden.


2.2. SAMI AG in der NZZ am Sonntag

Unser Kooperationspartner in der Schweiz wurde diese Woche in der Schweizer Presse interviewt. Klicken Sie hier, um den Artikel zu lesen.


3. SACHVERSICHERUNGEN

3.1. SwissFin lanciert GolfEstateSure

Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass wir ein neues Produkt für den südafrikanischen Sachversicherungsmarkt eingeführt haben.

Nach vielen Gesprächen mit Kunden, welche auf einem Golf Estate leben, haben wir mit der Versicherung MUA einen Partner gefunden, welcher auf die Kundenbedürfnisse eingegangen ist und mit uns eine entsprechende Police gestaltet hat.

Die wichtigsten Punkte sind die folgenden:

  • Sie haben die Möglichkeit das Diebstahlrisiko auf Ihrer Hausratversicherung auszuschließen, was zu einer Prämienersparnis von bis zu 60% führen kann. Viele Anwohner von Golf Estates erachten dieses Risiko als sehr gering und möchten entsprechend tiefere Prämien zahlen.
  • Sollte eine Scheibe an Ihrem Gebäude durch einen Golfball beschädigt werden, ist keine Selbstbeteiligung zu entrichten. Obwohl normale Policen einen solchen Schadensfall versichern, ist jeweils eine Selbstbeteiligung zwischen R 250 und R 500 zahlbar. Besonders Anwohner an exponierten Stellen, wo Golfbälle regelmäßig landen, profitieren von dieser Leistung.
  • Wir bieten die höchste "hole-in-one-cover" in Südafrika an - R 10'000!
  • Sollten Sie Besitzer eines Golfcarts sein, ist dieser kostenlos in Ihrer Police gegen Haftpflichtfälle versichert. Dies schließt z.B. mit ein, wenn ein Kind Ihren Cart nimmt und einen Schaden gegenüber einer Drittpartei verursacht.
  • Ihre Golfausrüstung ist automatisch und kostenlos in Ihrer Hausratversicherung weltweit auf einer "all risk basis" versichert, maximal bis zu R 25'000.
  • Ihr Gebäude und Hausrat werden von professionellen Schätzern bewertet. Die Unterversicherungsklausel wird entsprechend aus dem Vertrag gestrichen und das leidige Thema Unterversicherung ist damit aus der Welt geschafft!
  • Die Versicherungsprämien haben sich als sehr attraktiv erwiesen und liegen weit unter dem Marktdurchschnitt.

Die tiefen Prämien in Kombination mit den erwähnten Leistungen bieten ein attraktives Angebot für jeden Bewohner auf einem Golf Estate.

Unsere bestehenden MUA Kunden werden automatisch bei Vertragsverlängerung von den neuen Leistungen profitieren.

Bitte kontaktieren Sie unsere Sachversicherungsabteilung für weitere Informationen.


3.2. "Body Corporates" und Verwendung von Schadenszahlungen

Sektion 37 (1) (h) des "Sectional Titles' Act" schreibt vor, dass Geld, welches für einen Schadensfall ausbezahlt wird, für das Ersetzen des beschädigten Eigentums verwendet werden muss. Mit anderen Worten darf dieses Geld für keinen anderen Zweck eingesetzt werden.

Einige Wohnblöcke haben nicht genügend Einnahmen über die "Levy" und versuchen, mit Versicherungsgeldern die Liquidität zu verbessern. Diese Handhabung ist nicht legal und kann für die Mitglieder und Verwalter von Body Corporates rechtliche Konsequenzen haben. Sollten Sie einer Body Corporate angehören, machen Sie bitte die anderen Mitglieder auf die Gesetzgebung aufmerksam.


3.3. BnB Sure führt Loyalitätsprogramm ein und passt Prämien an

Der Spezialversicherer von Gästehäusern wird ab dem 1. Januar 2012 ein Programm einführen, welches den Mitgliedern zusätzliche Leistungen offerieren wird. Weitere Details folgen in Kürze auf der BnB Sure Webseite und Kunden werden direkt vom Versicherer informiert.

Die steigenden Kosten haben den Versicherer leider gezwungen, die Prämien ab nächstem Jahr für bestehende Kunden um 7.5% anzuheben.


3.4. Ist ein überlaufendes Bad ein Versicherungsfall?

Was passiert, wenn Sie vergessen den Wasserhahn zuzudrehen und es entsteht ein Wasserschaden am Gebäude und Hausrat?

Hier die Antworten von verschiedenen Versicherungen:

Versicherung Hausrat Gebäude
Chartis versichert versichert
Mutual & Federal Nur auf einer "comprehensive policy" Nur auf einer "comprehensive policy"
MUA versichert versichert
Santam Nur auf einer "comprehensive policy" Nur auf einer "comprehensive policy"
Outsurance nicht versichert nicht versichert
Standard Bank nicht versichert nicht versichert

Sollte Ihr Gebäude im Zusammenhang mit einer Hypothek bei der Bank versichert sein, holen wir Ihnen gerne Gegenofferten ein. Unsere Versicherungspartner offerieren in der Regel bedeutend tiefere Prämien verbunden mit besseren Leistungen.


3.5. Mitteilung an alle Mutual & Federal Policeninhaber

Die Mutual & Federal hat ein neues Produkt lanciert welches den Versicherungsschutz bzw. die Bedingungen Ihrer Police ziemlich beeinflusst. Deshalb haben wir uns nach Alternativen für Sie umgesehen und freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir mit Chartis, die weltweit größte Versicherungsgesellschaft, einen neuen Partner gefunden haben. Für mehr Details über Chartis klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link: http://www.chartisinsurance.com/za-home_917_210441.html.

Chartis wird die Mutual & Federal Policen zu den gleichen (bzw. besseren) Konditionen übernehmen. Sie werden dieselbe Prämie bezahlen und SwissFin wird weiterhin Ihre einzige Anlaufstelle bleiben.

Chartis ist eine internationale Firma mit innovativen Produkten, von welchen Sie zukünftig bestimmt mehr hören werden. Unser Büro ist hoch erfreut, einen kompetenten Partner gefunden zu haben und wir garantieren, dass Sie stets von den besten Konditionen profitieren werden. Nach enger Zusammenarbeit über einige Monate können wir bestätigen, dass Chartis sich durch professionellen Service und schneller Schadensabhandlung auszeichnet.

Per Vertragsverlängerung werden wir Ihre Police zu denselben Konditionen zu Chartis wechseln und wir werden Ihnen die neue Police ca. 2 Wochen vor der Erneuerung zusenden. Sollten Sie mit diesem Wechsel nicht einverstanden sein und bei Mutual & Federal bleiben wollen, geben Sie uns bitte Bescheid. Andernfalls werden wir den Wechsel zu gegebenem Zeitpunkt durchführen, damit Sie weiterhin von den gleichen Prämien und Leistungen profitieren können. Auf jeden Fall werden Sie bei Versicherungswechsel durchgehend versichert sein. Die Police bei Chartis wird ebenfalls die inflationsbedingten Erhöhungen aufzeigen damit Unterversicherung vermieden werden kann.

Wir sind zuversichtlich, dass wir in Zukunft einen noch besseren Service für unsere Kunden anbieten können.

Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.


3.6. Falsches Design oder Konstruktion Ihres Gebäudes kann zum Ablehnen eines Schadens führen

In unserem letzten Newsletter haben wir erwähnt, dass Hausbesitzer Unterhaltsschäden nicht mit Versicherungsschäden verwechseln sollten. Sollte eine mangelnde Konstruktion oder Baudefekt einem Schaden zugrunde liegen, kann dieser Schadensfall von der Versicherung abgelehnt werden.

Dazu ein paar Beispiele:

  • Fliesen, welche sich aufgrund eines ungenügenden Fliesenklebers lösen.
  • Risse in den Fliesen aufgrund von nicht vorhandenen Expansionsfugen.
  • Gebäude an einer Hanglage, wo die Stützmauer falsch konstruiert ist oder der Untergrund ungenügend verfestigt wurde, was zu Bewegungen und Rissen führt.
  • Nichteinhalten von Bauvorschriften, wie z.B. Mauern über 1.8 Meter Höhe, welche nicht genügend breit sind, keinen Wasserabfluss oder ein zu schwaches Fundament haben.
  • Dächer mit zu wenig Gefälle, womit Wasser nicht genügend schnell abfließen kann.
  • Decken mit ungenügender Aufhängung.
  • Fundamente mit schlechter Wasserabdichtung - das Wasser steigt über längere Zeit auf, bildet Schimmel und Farbe blättert ab.

Zweck einer Sachversicherungspolice ist, den Policeninhaber gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden zu schützen. Es ist kein Vertrag, welcher vor Wartungsarbeiten, mangelnder Bauqualität oder -material schützt.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob ein Schaden versichert ist, kontaktieren Sie bitte unsere Schadensabteilung, Frau Tiziana Di Cosmo ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) wird Sie gerne beraten und unterstützen.


3.7. Bitte melden Sie Schadensfälle unverzüglich der Polizei

Wir sind informiert worden, dass die Polizei (SAPS) eine Busse von R 1000 erteilt, sollte ein Schadensfall zu spät gemeldet werden. Dieser Sachverhalt konnte bis zur Veröffentlichung unseres Newsletters leider nicht bestätigt werden.

Wir empfehlen daher, alle meldungspflichtigen Schadensfälle ohne Verzug bei der Polizei anzuzeigen. Insbesondere bei Einbruch in ein Fahrzeug ohne Nachweis eines gewaltsamen Eindringens, sollten Sie dies so schnell wie möglich melden.


3.8. Firedart schließt Büros im Western Cape

Das ansässige Firedart Team hat sich der Etana Insurance Company Limited angeschlossen. Alle bestehenden Firedart Policen werden zu gleichen und z.T. besseren Bedingungen von Etana übernommen. Der Wechsel hat am 1. Dezember 2011 stattgefunden. Etana Insurance und Compass Insurance haben ein Global Credit Ratings von A+ und die gleichen Sicherheiten für Policeninhaber sind gewährleistet. Etana ist ebenfalls als "Level 4 BEE contributor" kategorisiert.


4. KRANKENVERSICHERUNGEN

4.1. Bupa MembersWorld, Rewards Program und andere wichtige Punkte

MembersWorld und Anmelden von Rückvergütungen

Sollten Sie ein Bupa Mitglied sein, bitten wir Sie, sich auf MembersWorld (https://www.bupainternational.com/membersworld/) zu registrieren. Die Anmeldung wird den ganzen administrativen Prozess vereinfachen.

Es ist nicht länger notwendig, dass der behandelnde Arzt das Schadensformular unterschreibt. Bupa hat bestätigt, dass Rechnungen in Zukunft ohne dieses Erfordernis eingehändigt werden können.

Bupa Rewards Programme

Alle Bupa Mitglieder haben automatisch auf dieses Programm Zugriff. Bedingung ist die Anmeldung auf MembersWorld. Bupa belohnt Mitglieder auf diesem Programm mit Geschenken, Artikeln und wertvollen Informationen.

Prämien

Die seit dem 1. Oktober 2011 gültigen Prämien können wie folgt eingesehen werden:

Klicken Sie hier für die Euro und hier für die USD Prämien.


4.2. Schließen Sie eine Zusatzversicherung ab, sollten Sie lokal krankenversichert sein

Wie Sie vielleicht wissen, gibt es mittlerweile keine Krankenversicherung in Südafrika mehr, welche 100% der anfallenden Kosten versichert. Sollte das Spital oder der Spezialist die vorgeschriebene Leistungsgrenze der Krankenversicherung überschreiten, ist der Patient für die Differenz haftbar.

Um diese Lücke zu schließen, bietet Turnberry Versicherung verschiedene, sogenannte "Gap cover" Modelle an. Die beste Police, der Execu-Care Plan, bietet folgende Leistungen:

  • Versichert bis zu R 500'000 in Zuzahlungen für eine Einzelperson oder R 1'500'000 pro Familie pro Jahr.
  • Deckt Selbstbeteiligungen bis R 1'000'000 pro Familie pro Jahr ab.
  • Einige biologische Krebsmedikamente sind weiter bis zu R 1'000'000 versichert.

Der Execu-Plan kostet R 250 p.m. pro Familie.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Tony R. Hug ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) gerne zur Verfügung.


4.3. Discovery ändert "Pick n' Pay cash back" und den "medical savings booster"

Seit dem 1. Dezember 2011 hat DiscoveryCard den "Pick n Pay cash back" mit der Integration des "Smart Shopper Programmes" ersetzt. Mitglieder können neu bis zu 10x die Smart Shopper Punkte bei Pick n Pay sammeln.

Folgendes muss vorher von den Mitgliedern in die Wege geleitet werden:

1. Sie müssen eine Smart Shopper Karte von Pick n Pay haben, ansonsten muss diese bei Pick n Pay beantragt werden.

2. Als DiscoveryCard Inhaber müssen Sie die Karten verlinken, indem Sie:

a) auf www.discovery.co.za, "DiscoveryCard" gehen, oder

b) 0860 11 2273 anrufen, oder

c) das Wort "smart" mit Ihrer ID Nummer und Ihrer 16-stelligen Smart Shopper Nummer nach 31347 senden.

3. Sie müssen Ihre Smart Shopper Karte jedesmal beim Einkauf präsentieren und Ihre Discovery Kredit Karte benutzen, um zu zahlen.

Sollten Sie dies nicht tun, werden Ihre Smart Shopper Punkte nicht multipliziert.

4. Das Vernetzen der Karten funktioniert seit dem 1. November 2011. Die Ersparnis mit "HealthyFoodTM" ist von diesen Änderungen nicht betroffen.

Die Struktur des "Medical Savings Booster" wird ab 1. Januar 2012 ändern, indem die Rückvergütungen nicht mehr automatisch in den Booster fliessen. Vitality Mitglieder kriegen aber nach wie vor 25 % auf Einkäufen auf HealthyFood bei Pick n Pay, sowie 25 % bei Clicks (HealthyCare) und 25 % bei Adidas (HealthyGear).

Bitte kontaktieren Sie Discovery auf 0860 998877 für mehr Informationen.


5. IMMIGRATION

5.1. Status quo pendenter Anträge und weitere Mitteilungen

Wir sind vor kurzem informiert worden, dass im Moment nur gerade 6 Sachbearbeiter am Hauptsitz der Behörde ca. 33000 Anträge für temporäre Aufenthaltsbewilligungen bearbeiten. Die übrigen Angestellten nehmen an einem Workshop über das neue Gesetz teil, welches wahrscheinlich das nächste Jahr in Kraft treten wird.

Einmal mehr findet bei der Behörde eine Restrukturierung der Abteilungen statt. Weiter ist der Hauptsitz mit einem Umzug der Büroräumlichkeiten beschäftigt, welcher vom 17. November bis 22. Dezember 2011 dauert.

All diese Umstände werden kaum dazu beitragen, dass das Bearbeiten der ausstehenden Anträge voran geht und noch mehr Geduld ist von Antragstellern gefordert.

Minister Nkosazana Dlamini-Zuma hat mitgeteilt, dass die Behörde ein Pilotprojekt eingeführt hat, indem kubanische Immigrationsbeamte die Angestellten der Behörde am Flughafen OR Tambo International Airport trainieren werden. Die momentan vakanten Positionen am Flughafen werden mit Soldaten der Wehrmacht besetzt.

Dlamini-Zuma kommentierte, dass die kubanische Behörde ein gutes Immigrationssystem verwendet, von welchem das Department of Home Affairs profitieren kann.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihrem Antrag nachzugehen - indem Sie das Call Centre anrufen - die Telefon Nummer ist 0800 601 190 oder +27 11 4619252 vom Ausland.


6. SONSTIGES

6.1. Finanzministerium lockert Devisenvorschriften

In einem Communiqué wurde mitgeteilt, dass die "foreign exchange control allowance" von R 4.0 Mio. mit der sogenannten "discretionary allowance" kombiniert wird und der neue zu transferierende Betrag R 5.0 Mio. beträgt.

Aus diesem Grunde fallen andere Limiten, wie solche für Reisen, Unterhaltszahlungen etc. weg und sind in der neuen Limite eingeschlossen.

Anträge von Privatpersonen und Erbschaften auf Transfer ins Ausland für Beträge über R 5.0 Mio. werden auf einer individuellen Basis beurteilt. Solche Bewilligungen werden aber strikten Kriterien zu Grunde liegen, wie z.B. volle Offenlegung aller Vermögenswerte im Ausland und das Einhalten von relevanten Steuergesetzen.

Die Reserve Bank wird in den kommenden Wochen mehr Informationen zur Verfügung stellen und wir halten Sie auf dem Laufenden.


7. SWISSFIN INTERN

7.1. Personelles

Herr Kenny Williamson arbeitet nicht mehr für unser Unternehmen.

Alle Anfragen betreffend Ihre Krankenversicherung können in Zukunft an Frau Natasha Greenfield ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) gerichtet werden.

Herr Tony R. Hug steht Ihnen für alle Lebensversicherungsangelegenheiten zur Verfügung.


7.2. SwissFin eröffnet ein Büro in Johannesburg

Die Zweigstelle dient der Betreuung unserer Kommerzkunden im internationalen Krankenversicherungsbereich für die Gauteng Region.

Alle anderen Anfragen gehen nach wie vor über das Büro in Kapstadt.


7.3. Wir schätzen Ihren Kommentar

Möchten Sie mehr Informationen zu einem bestimmten Thema erfahren oder uns etwas mitteilen? Schreiben Sie uns - wir helfen gerne weiter.

 

Kontaktieren Sie uns!

Tel.: +27 (0)21 551 3331
Fax: +27 (0)21 551 8061
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