• ... 8.03 % ...

  • ... Interessiert?

    Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren

  • Wir haben über die letzten Jahre eine sehr gute und erfreuliche Geschäftsbeziehung aufbauen können. Eine sehr empfehlenswerte Firma für alle Versicherungsbedürfnisse.

    Herr JS, Kapstadt, Südafrika

  • Im Vergleich zur Schadensregulierung von deutschen Versicherungen ist es eine Wohltat zu erleben, wie schnell bei Ihnen alles bearbeitet wird. Tausend Dank.

    Herr H., Constantia, Kapstadt

  • Wir sind sehr beeindruckt mit dem professionellen Service in Bezug auf unsere Immigration, Steuerplanung sowie im Hinblick auf Versicherungsfragen und haben Swiss Financial Consulting bereits weiterempfohlen.

    Mr. WK, Somerset West, South Africa

  • Wir haben noch nie so eine effiziente Schadensfallabwicklung erfahren. Wir sind sehr zufrieden und werden Ihren Service weiterempfehlen.

    Herr K, Somerset West, Südafrika

  • Wir haben nun die Verlängerung unseres "Business Permits" für weitere 6 Jahre erhalten. Einmal mehr vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

    Herr K., Camps Bay, Kapstadt

  • Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Immigrationsbuch. Wir haben bisher nichts Vergleichbares gefunden, was so informativ und praxisbezogen ist.

    Herr & Frau AC, München

  • Exzellenter Service – vielen Dank!

    Herr KZ, Constantia, Südafrika

  • Danke für Ihren Newsletter, den wir sehr interessant und informativ finden.

    PH Loenberg, Deutschland

  • Mein Versicherungsfall wurde so rasch bearbeitet - in Deutschland habe ich bislang keinen vergleichbaren Service erlebt!

    Frau RK, Sea Point, Südafrika

  • Ihre Mitarbeiter haben mich überzeugt den Schadensfall einzuhändigen. Ich bin sehr dankbar um Ihre Unterstützung.

    Mrs. MM, Milnerton, South Africa

news
SwissFin Newsletter September 2011 Drucken

Sehr geehrte Kunden

Herzlich willkommen zur Winter-Ausgabe unseres Newsletters.

Während wir in Kapstadt einen ungewöhnlich warmen Winter genießen, ziehen Gewitterwolken über das internationale Wirtschaftsumfeld.

Ein schwaches Wachstum verbunden mit einer großen Verschuldung in den USA, Mitglieder der Eurozone, welche dem Bankrott nahe stehen und ein schwächeres Wachstum in China deuten darauf hin, dass sich die Weltwirtschaft in Kürze nicht erholen wird. Davon werden auch wir in Südafrika betroffen sein - die kürzliche Randschwäche zeigt, wie volatil die Märkte im Moment reagieren.

Wie gewohnt finden Sie in unserem Newsletter Informationen zu den verschiedensten Rubriken, diesmal speziell zum Thema Sachversicherungen. Und vergessen Sie nicht - es ist wieder einmal so weit, die jährliche Steuererklärung einzureichen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Bis demnächst,

Ihr SwissFin - Team


INHALT

1. ANLAGEN

2. SWISS BANKING

3. STEUERN

4. SACHVERSICHERUNGEN

5. KRANKENVERSICHERUNGEN

6. IMMIGRATION

7. LEBENSVERSICHERUNGEN

8. SONSTIGES

to top

1. ANLAGEN

1.1. Zinssätze

SwissFin bietet seit August 2011 folgende Zinssätze an:

Bankzinsen:

Tagesgeld 12 Monate
6.27 % 5.91 %

Versicherungsrenditen: "Guaranteed income plans" (5 Jahre):

Brutto-Rendite Steuern
7.29 % Null

Steuerfreie Anlagebeträge:

  • R 1‘367'000 für Steuerzahler unter Alter 65
  • R 2'103'000 für Steuerzahler zwischen Alter 65 und75
  • R 2‘287‘000 für Steuerzahler über Alter 75

Annahme: Effektiver Zinssatz 6%. Für Ehepaare sind diese Beträge pro Person anwendbar.

SwissFin Schweizer Modell-Portfolios:

Die jährliche zeitgewichtete Rendite (vor Kosten) unserer ausgeglichenen Anlagestrategie ist wie folgt:


1 Jahr 4 Jahre 6Jahre
CHF 0.30% p.a. -1.13% p.a. 2.50% p.a.
EURO 7.71% p.a. 3.00% p.a. 4.78% p.a.
USD 19.63% p.a. 6.41% p.a. 8.49% p.a.
GBP STERLING 15.70% p.a. 5.41% p.a. 6.49% p.a.

Kommentar

Es ist nicht zu erwarten, dass die lokalen Zinsen in Kürze ansteigen werden. Das letzte monatliche Treffen des „Monetary Portfolio Committee (MPC)" der Reserve Bank hat dies bestätigt.

Die Interbank Zinsen sind mit 5.5% auf einem 30-Jahre Tiefststand und unsere Hypothekarzinsen sind seit 1974 nie mehr so tief gewesen.

Es ist aber gut möglich, dass der Konsumentenpreisindex die obere Bandbreite der Reserve Bank von 6% gegen Ende Jahr erreichen wird, was zu Zinserhöhungen führen könnte. Mehr richtungweisende Informationen werden wir wahrscheinlich erst beim nächsten Treffen des MPC erhalten.

to top


2. SWISS BANKING

2.1. Schweiz besiegelt Steuerabkommen mit Grossbritannien und Deutschland

Die Schweiz wird künftig auch für den britischen Fiskus Steuern erheben. Nachdem sich der Bund vor ein paar Wochen mit Deutschland auf die Einführung einer Abgeltungssteuer einigte, gelang dies nun auch mit Grossbritannien.

Konkret sollen die Schweizer Banken in Zukunft auf Kapitalerträgen von britischen Bürgern, die nicht in der Schweiz Wohnsitz haben und ihre Konten gegenüber dem britischen Fiskus nicht offen legen, eine Steuer von 27% bis 48% erheben. Die so erhobenen Gelder werden dann an die britischen Steuerbehörden weitergeleitet. Im Steuerabkommen mit Deutschland beträgt der Steuersatz für alle Formen von Kapitalerträgen und -gewinnen knapp über 26%.

Zur Nachbesteuerung von Schwarzgeldern sollen die Steuerhinterzieher die Möglichkeit erhalten, ihre Vermögenswerte in der Schweiz entweder offenzulegen oder anonym eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten.

Diese liegt wie im Vertrag mit Deutschland zwischen 19% und 34% des Vermögens. Die genaue Höhe wird aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des in der Schweiz deponierten Kapitals festgelegt.

Damit die britischen Steuerbehörden aus dieser Vergangenheitsbewältigung auf jeden Fall Geld erhalten, einigten sich die Parteien darauf, dass die Schweizer Banken eine Vorauszahlung von 500 Millionen Franken bezahlen müssen. Im Falle Deutschlands beträgt diese Garantieleistung zwei Milliarden Franken.

Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, können die britischen Behörden pro Jahr maximal 500 Auskunftsgesuche einreichen. Im Fall von Deutschland ist es auf zwei Jahre zwischen 750 und 999 Gesuche.

Die Vereinbarung muss nun noch von den Regierungen unterzeichnet werden, was - wie beim Vertrag mit Deutschland - in den nächsten Wochen geschehen soll.

Danach müssen die Parlamente in der Schweiz und in Grossbritannien dem Abkommen zustimmen.

to top


3. STEUERN

3.1. Ihre Steuererklärung 2011 kann jetzt eingereicht werden

Seit dem 1. Juli 2011 ist es wieder so weit - Sie haben bis zum 30. September 2011 Zeit für die Eingabe manueller Erklärungen, bis zum 25. November 2011 übers Internet und „Provisional Taxpayers" ist eine Karenzzeit bis zum 31. Januar 2012 eingeräumt worden.

Wir bitten unsere Kunden, welche von unserem Steuer-Service Gebrauch machen, uns die relevanten Unterlagen wie Salärausweis, Zinsbescheinigungen, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen etc. bis Ende September zuzustellen, damit wir Ihre Erklärung zeitgerecht einreichen können.

Sollten Sie in Verzug geraten, belastet das Steueramt eine Strafgebühr von R 250 bis R 16'000 pro Monat (abhängig vom Bruttoeinkommen) plus Zinsen von 8.5%.

to top


3.2. Änderungen zum Einkommenssteuergesetz

Das sogenannte "Taxation Amendment Law Bill" wurde kürzlich dem Parlament vorgelegt. Folgende Vorschläge werden geprüft:

  • Dividenden von Anlagefonds sind nicht mehr steuerfrei und unterliegen der normalen Einkommenssteuer. Diese Änderung soll ab April 2012 in Kraft treten.
  • Beiträge an Krankenversicherungen sind nicht mehr von der Steuer absetzbar, jedoch wird eine Gutschrift eingeführt  Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik „Krankenversicherungen".
  • Die Besteuerung der Auszahlung von Lebensversicherungen wird neu im Steuergesetz definiert. Sollten Beiträge an Lebensversicherungen nicht steuerlich absetzbar sein, ist die Auszahlung im Todesfalle steuerfrei - wenn ein Steuerabzug geltend gemacht werden kann, ist die Auszahlung steuerbar.
  • Ausländische Dividenden genießen keinen Steuerfreibetrag mehr und unterliegen der neuen Dividendensteuer von 10% ab April 2012.
  • Vorsorgekassen wie „Provident Funds" werden der gleichen steuerlichen Beurteilung wie Pensionskassen unterzogen  -  was die Attraktivität von „Provident Funds" eliminiert. Einer der Gründe ist die volle Freizügigkeit bei Erreichen des Rentenalters. In Zukunft kann nur noch maximal 1/3 der Kapitalsumme bezogen werden und die restlichen 2/3 dienen dazu, dem Mitglied eine lebenslange Pension zu gewähren.
  • Alle Vorsorgeeinrichtungen wie Provident Funds, Pension Funds und Retirement Annuities werden steuerlich gleich behandelt.
  • Vom Pensionär selber verwaltete Rentenfonds (Investment linked living annuities,  "illas") werden neu benannt und die Regierung ist über die hohen Kosten dieser Strukturen besorgt. Um diese zu senken, will man die Konkurrenz in diesem Gebiet förden  Weiter werden die Strukturen in Bezug auf Rückzugsmöglichkeiten neu überprüft.
to top

3.3. Die Frist für die 2011 Steueramnestie läuft aus

Das freiwillige Selbstanzeigeprogramm, welches am 1. November 2010 lanciert wurde, läuft am 31. Oktober 2011 aus.

Die Amnestie umfasst alle Steuervergehen wie Devisenvorschriften, VAT, PAYE, Zölle, etc.

Wir verweisen dazu auf den Artikel in unserem Newsletter vom letzten November. Weitere Informationen finden Sie auch unter  http://www.sars.gov.za/home.asp?pid=63327.

to top


4. SACHVERSICHERUNGEN

4.1. SwissFin übergibt einen Streitfall erfolgreich dem Ombudsmann

Sollte ein Versicherungsnehmer das Gefühl haben, dass sein Schadensfall nicht zur vollster Zufriedenheit geregelt worden ist, kann er sich an den Ombudsmann für Sachversicherungen wenden.

Wir haben neulich einem Kunden empfohlen, seine Beschwerde beim Ombudsmann einzureichen. Sein Schadensfall, welcher von der Versicherung zuerst abgelehnt wurde, ist anschliessend voll entschädigt worden.

to top


4.2. Sind Autoschäden aufgrund von Schlaglöchern gedeckt?

Einige Strassen in Südafrika sind nicht in bestem Zustand und es gibt immer wieder Schlaglöcher, vor allem im Winter.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungen Reifenschäden alleine nicht decken, sofern nicht zusätzlich Schäden an Aufhängung, Felgen, etc entstanden sind.

to top


4.3. Störsender - stellen Sie sicher, dass Ihr Auto geschlossen ist bevor Sie es verlassen!

Diebe werden noch schlauer und wir haben vor allem in Johannesburg und Durban eine Zunahme in Autodiebstählen beobachtet. Kürzlich hatten wir den ersten derartigen Fall in Kapstadt. Hier eine Beschreibung des dreisten Vorgehens: Garagentor-Fernbedienungen arbeiten auf derselben Wellenlänge wie Autofernbedienungen. Werden beide gleichzeitig gedrückt, blockieren sie sich gegenseitig. Diebe benutzen diese Taktik, wenn Sie Ihr Auto parken und dann weggehen.

Während Sie Ihre Einkäufe tätigen, haben die Diebe genügend Zeit, Ihr Auto nach Wertsachen zu durchsuchen (Laptops, GPS's, etc.) Das Problem bei einem solchen Schadensfall ist, dass kein gewaltsames Öffnen des Autos vorliegt - was ein Ausschluss bei den meisten Versicherungspolicen bedeutet.

Versichern Sie sich daher, dass Ihr Auto richtig geschlossen ist, bevor Sie es verlassen. Die paar Sekunden, die Sie dafür brauchen, können Ihnen viele unangenehme Umstände ersparen.

to top


4.4. Bin ich versichert, obwohl ich meine Prämie noch nicht bezahlt habe?

Jede Versicherungsfirma, mit Ausnahme der meisten Direktversicherer, gibt Ihnen eine Frist von 15 - 30 Tagen, um Ihre ausstehende Prämie zu bezahlen. Sollten Sie in dieser Zeit einen Schadensfall erleiden, muss die Prämie unverzüglich bezahlt werden, damit der Fall behandelt wird.

Für weitere Details konsultieren Sie bitte die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer Police oder kontaktieren Sie unser Büro.

to top


4.5. Gebäudeversicherungen sind kein Unterhaltsplan

Beachten Sie bitte, dass alle Versicherungen in Südafrika Schäden aufgrund von normaler Abnützung nicht decken. Typische Beispiele hierfür sind ungenügender Unterhalt eines Gebäudes, fehlerhafte Verarbeitung, Rost, Feuchtigkeit, Pilz, Schäden durch Wurzeln/Unkraut oder Haustiere. Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen.

Pflegen Sie Ihre Immobilie entsprechend, so dass allfällige Schadensfälle problemlos und prompt abgewickelt werden können.

to top


4.6. Discovery expandiert in den Sachversicherungsmarkt.

Wir beziehen uns auf unseren „Newsflash" im Juli 2011. Sollten Sie ihn nicht erhalten haben, klicken Sie bitte hier, um den Artikel nachzulesen.

to top


4.7. Versicherungsbetrug: Santam macht dem ein Ende

Der Versicherer ist letztes Jahr jedem einzelnen Tipp sowie jedem zweifelhaften oder aufgeblähtem Schadenfall nachgegangen. Aus 418 Tipps resultierten 58 Anzeigen bei der Polizei. Diese repräsentierten über R 11 Mio. in betrügerischen Schadensfällen. Diese Policeninhaber werden sich gerichtlich verantworten müssen.

Viele andere Versicherungsfirmen planen nun, gleichzuziehen, zum Schutze ihrer ehrlichen Versicherungsnehmer.

to top


5. KRANKENVERSICHERUNGEN

5.1. Neuer Vorschlag zu den steuerabzugsberechtigen Kosten

Das Finanzministerium hat neulich eine Diskussionsschrift erlassen, welche die Mitgliedschaft zu einer Krankenkasse auch für Arbeitnehmer, welche weniger als R 200‘000 p.a. verdienen, erschwinglich machen soll.

Das Ziel des Vorschlages ist, die Steuererleichterungen für medizinische Ausgaben - d.h. Ausgaben außerhalb des Spitals - zu ändern und in einen Steuerkredit umzuwandeln.

Wir gehen hier nicht auf die Details der Akte ein, da die öffentliche Einsprachefrist am 22. Juli 2011 abgelaufen ist und daher bald ein revidiertes Dokument veröffentlicht  wird. Mit der Einführung der Steuerkredite soll die Umwandlung der Krankenkassen in ein Nationales Gesundheitssystem (NHI) erleichtert werden.

to top


6. IMMIGRATION

6.1. Gesetzesänderungen sind bewilligt worden

Wie bereits in unserem letzten Newsletter erwähnt, sind die Vorschläge bewilligt worden. Der nächste Schritt ist das Verfassen der Richtlinien, was bedeutet, dass es noch einige Monate dauern kann, bevor die Änderungen in Kraft treten.

Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:

  • Alle temporären Visa werden unter dem neuen Gesetz als „Visa" bezeichnet. Nur Daueraufenthaltsbewilligungen sind mit "Permit" definiert.
  • Ausländer können ein Visum während dem Aufenthalt in Südafrika in den meisten Fällen verlängern, nicht aber die Kategorie ändern. Alle neuen Anträge, mit Ausnahme vom Daueraufenthalt, dürfen daher nur noch im Ausland gestellt werden. Einige Punkte sind noch unklar und werden erst in den nächsten Wochen erläutert werden.
  • Kein Anwalt, Advokat oder „Immigration Practitioner" darf einen Antrag für einen Mandanten einreichen.
  • Das Vollmachtsformular wird abgeschafft. Obwohl das neue Gesetz noch nicht in Kraft ist, hat die Behörde begonnen, Personen mit Vollmachten keine Auskunft über den Stand eines Antrages zu erteilen. Der Antragsteller muss sich selber bei der Behörde erkundigen (s. nachfolgenden Artikel).
  • Der Antragssteller muss persönlich erscheinen: Es ist nicht mehr statthaft, eine Drittperson mit einer Vollmacht für die Eingabe einzusetzen. Ein Vorsprechen bei der Behörde ist normalerweise eine unangenehme Erfahrung, verbunden mit stundenlangem Anstehen und Diskussionen mit inkompetenten Beamten.
  • Business Permits: Die minimale Investitionssumme von R 2.5 Mio. muss erfüllt werden und es gibt keine Ausnahmebescheinigungen mehr. Weiter müssen 5 südafrikanische Staatsbürger oder Daueraufenthalter in den ersten 12 und nicht mehr 24 Monaten eingestellt werden.
  • Begleitende Ehepartner erhalten ein Touristenvisum bis zu 2 Jahren.
  • Das „exceptional skills permit" und das „quota work permit" wird aufgehoben und mit einem „critical skills permit" ersetzt. Das Ministerium muss noch eine Liste der bevorzugten Qualifikationen veröffentlichen, welche in Südafrika Vorzug erhalten sollen.

Es herrscht im Moment noch große Unsicherheit, wie einige dieser Änderungen in der Praxis umgesetzt werden. Wir werden erst mehr Klarheit haben, wenn die  Richtlinien publiziert sind.

Sollten Sie sich im Moment in Südafrika aufhalten, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag lokal zu stellen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt.

SwissFin wird nach wie vor unsere Mandanten in diesem Bereich betreuen und werden Ihnen bei der Vorbereitung und Abgabe Ihres Antrages behilflich sein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Tony R. Hug zur Verfügung.

to top


6.2. Wie informiere ich mich über den Stand meines Antrages?

Die Behörde hat dazu ein Call Centre eingerichtet, um Antragsstellern den letzten Stand mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass nur der Antragssteller persönlich anrufen kann und Drittparteien keine Information erteilt wird.

Die Angaben sind wie folgt:

Telefon Nummer: 0800 60 11 90 (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr).

Sie brauchen die folgenden Angaben:

1. Datum der Antragsabgabe
2. Ort der Eingabe (Kapstadt, Johannesburg, Durban etc.)
3. Ihre Passnummer

Sollten Sie auf Probleme stoßen, kontaktieren Sie bitte Herrn  Tony R. Hug Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

to top


7. LEBENSVERSICHERUNGEN

7.1. Policenverbesserungen von Discovery Life

Die Lebensversicherung gibt dem Versicherungsnehmer neu Zugriff zum Todesfallkapital, sollte dieser schwer krank werden. Diese Verbesserung ist weltweit eine Neuheit.

Der sogenannte "AccessCover" ist auf allen neuen und bestehenden Policen eingeführt worden. Diese Erweiterung gibt dem Versicherungsnehmer Flexibilität, bei lebensverändernden Umständen Zugriff auf Kapital zu haben. Die Auszahlung hängt vom Grad der Erkrankung ab, tritt aber vor allem bei Krankheiten wie Krebs, Herzkrankheiten, Parkinsons, Alzheimer etc. in Kraft.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Kenny Williamson Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zur Verfügung.

to top


8. SONSTIGES

8.1. Erfolgreicher Abschluss von SwissFin Angestellten bei gesetzlichen Prüfungen

Die Finanz-Aufsichtsbehörde in Südafrika, das „Financial Services Board (FSB)" schreibt neu vor, dass alle Finanzintermediäre und -berater sich einer gesetzlichen Prüfung bis Mitte 2012 unterziehen müssen.

Man vermutet, dass landesweit ca. 150'000 Berater davon betroffen sind. Bis dato haben erst 12% der Kandidaten diese Prüfung abgelegt und ca. 30% der Absolventen haben die Prüfung bestanden.

Es freut uns, dass die Berater bei SwissFin die Prüfungen erfolgreich abgelegt haben.

to top

 

Kontaktieren Sie uns!

Tel.: +27 (0)21 551 3331
Fax: +27 (0)21 551 8061
E-Mail: info@swissfin.co.za

Login



© 2004 - 2008, Swiss Financial Consulting, All rights reserved
Web Design and Web Hosting by Public Instinct