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news
SwissFin Newsletter April 2011 Drucken

Sehr geehrte Kunden,

Herzlich willkommen zu unserem April-Newsletter.

Die Ereignisse auf der Welt überstürzen sich im Moment. Während einige Staaten in Nordafrika und dem Nahen Osten um Demokratie kämpfen, versucht Japan sich von der größten Katastrophe seit dem 2. Weltkrieg zu erholen

Im Mittelpunkt unserer Ausgabe steht das neue Staats-Etat, welches von unserem Finanzminister, Herrn Pravin Gordhan, präsentiert wurde. Die Regierung ist bestrebt, jährlich 500‘000 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das Budget brachte keine weiteren großen Überraschungen. Bezeichnend war, dass der Minister mit der einen Hand dem Volk Geld gibt, es aber schnell mit der anderen Hand wieder zurücknimmt. Sie finden nachfolgend unsere Zusammenfassung und werden verstehen, was wir mit dieser Aussage meinen.

Weiter finden Sie Informationen zum Thema Immigration und zum neuen Konsumentenschutzgesetz, welche uns alle betreffen werden.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Bis demnächst,

Ihr SwissFin - Team

swissfin-april-2011.jpg


INHALT

1. ANLAGEN

1.1. Zinssätze, Bankanlagen, Versicherungspläne und steuerfreie Anlagebeträge

2. STEUERN

2.1. Staats-Etat 2011 - 2012

3. SWISS BANKING

3.1. Wird Ihr Bankdepot in Ihrem besten Interesse verwaltet?

3.2. Exklusive und kostengünstige Vermögensverwaltung über SwissFin

4. SACHVERSICHERUNGEN

4.1. Ist mein Golf Cart Bestandteil meiner Hausratversicherung?

4.2. Schützen Sie Gegenstände außerhalb der Residenz gegen Diebstahl

4.3. Ist mein Fahrzeug versichert, während es beim Händler zum Verkauf steht?

4.4. Bin ich gegen einen Tsunami versichert?

5. KRANKENVERSICHERUNGEN

5.1. Bupa's neue Prämientabelle ab 1. April 2011

5.2. Bupa lanciert ein kostenloses "online health assessment"

6. IMMIGRATION

6.1. Gesetzesänderungen in Bearbeitung

7. LEBENSVERSICHERUNGEN

7.1. Neue Rentenform von Discovery Life

7.2. Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung bei Stellenwechsel etc.

8. SONSTIGES

8.1. Das neue Konsumentenschutzgesetz ist seit dem 1. April 2011 in Kraft

8.2. Änderung des Arbeitsgesetzes


1. ANLAGEN

1.1. Zinssätze

Swiss Financial Consulting bietet ab Ende März 2011 folgende Zinssätze an:

Bankzinsen:

Tagesgeld 12 Monate
5.82 % 5.93 %

Versicherungsrenditen: "Guaranteed income plans" (5 Jahre):

Brutto-Rendite Steuern
7.76 % Null

Steuerfreie Anlagebeträge:

  • R 1‘367'000 für Steuerzahler unter Alter 65
  • R 2'103'000 für Steuerzahler zwischen Alter 65 und75
  • R 2‘287‘000 für Steuerzahler über Alter 75

Annahme: Effektiver Zinssatz 6%. Für Ehepaare sind diese Beträge pro Person anwendbar.

Kommentar:

Es ist gut möglich, dass der Abwärtstrend der Zinsen gebrochen ist. Obwohl die  Inflation in Südafrika im Moment nur ca. 4% beträgt, wird die Reserve Bank den hohen Ölpreis und den schwachen Rand im Auge behalten. Sollte der Ölpreis über längere Zeit auf diesem Niveau bleiben, wird die Reserve Bank die Zinsen anziehen müssen und entsprechend wird die Inflation ebenfalls steigen. Die nächsten Monate werden für die weitere Zinsentwicklung richtungsweisend sein.

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2. STEUERN

Staats-Etat 2011 - 2012

Finanzminister Pravin Gordhan verkündete sein 2. Staats-Etat am 23. Februar 2011. Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:

  • Die Regierung wird R 9.0 Mia. über die nächsten 10 Jahre zur Verfügung stellen, um jährlich 500'000 Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Mehr als R 800 Mia. werden über die nächsten 3 Jahre für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur ausgegeben.
  • Das Budget-Defizit wird auf 5.3% des Bruttosozialproduktes für die nächsten 2 Jahre geschätzt.
  • Das BSP-Wachstum für 2011 wird auf 3.4% und 4.1% für 2012 geschätzt.
  • Die Arbeitsplatzbeschaffung für die Jugend wird gefördert, indem R 5.0 Mia. einem Fonds zugeteilt werden. Das Steueramt (SARS) wird die Umsetzung im Rahmen einer Steuergutschrift für Arbeitgeber administrieren.

Die neue Steuertabelle für das Steuerjahr 2012 für natürliche Personen ist wie folgt:

Einkommen




Von

Bis

Steuern

Zuschlag

R 0

R 150´000

R 0

18% pro Rand

R 150´001

R 235´000

R 27´000

+ 25% über R 150´000

R 235´001

R 325´000

R 48´250

+ 30% über R 235´000

R 325´001

R 455´000

R 75´250

+ 35% über R 325´000

R 455´001

R 580´000

R 120´750

+ 38% über R 455´000

R 580´001

+

R 168´250

+ 40% über R 580´000

Steuerabzug:

R 10'755; über Alter 65 R 16'767. Ein zusätzlicher Rabatt von R 2'000 für Personen über 75 Jahren wurde neu eingeführt.

Steuerfreies Einkommen:

Personen jünger als 65 Jahre mit Einkommen weniger als R 59'750 bezahlen keine Steuern. Dieser Freibetrag beträgt R 93'150 ab Alter 65 und R 104'261 für Personen über Alter 75.

Steuerbefreite Zinseinkommen:

R 22'300 (unter Alter 65) und R 33'000 (über Alter 65).

Ausländische Zinsen und Dividenden:

Der Freibetrag wurde auf R 3'700 pro Jahr belassen.

National Health Insurance (NHI):

Die Regierung will über die nächsten 14 Jahre eine gesetzliche Krankenversicherung einführen. Um dieses Vorhaben zu finanzieren, könnte die Mehrwertsteuer (VAT) erhöht werden. Als weitere Alternativen stehen eine zusätzliche Lohnsteuer für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Auswahl.

Kommentar:

Es ist schade, dass diese möglichen Steuerbelastungen genau die Personen am meisten treffen werden, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung am meisten profitieren würden.

Die Idee, Arbeitgeber mit einer Sondersteuer zu belegen, ist für die Arbeitsplatz- beschaffung nicht sehr förderlich.

Krankenversicherungsbeiträge:

Die steuerlich abzugsberechtigten Beträge werden wie folgt angepasst: Ab 1. März 2011 wird für die ersten zwei Familienmitglieder der Satz von R 670 auf R 720 pro Monat erhöht. Der Abzug für andere mitversicherte Personen wird von R 410 auf R 440 pro Monat angepasst. Ein neues System wird im nächsten Steuerjahr eingeführt.

Pensionskassengesetz:

Im Moment sind verschiedene Gesetzestexte für die Handhabung von Pensionskassen, „Retirement Annuities" und „Provident" Funds anwendbar.

Der Minister will ein uniformes Gesetz einführen, welches alle Produkte gleichstellt. Der steuerabzugsberechtigte Beitrag wird 22.5% vom steuerbaren Einkommen betragen, darf aber nicht R 200'000 pro Jahr überschreiten. Dieser Vorschlag soll nächstes Jahr in Kraft treten.

Der steuerfreie Betrag beim Bezug einer Pensionskasse aufgrund Pensionierung / Entlassung ist ab 1. März 2011 von R 300'000 auf R 315'000 erhöht worden.

Handänderungsgebühren:

Der Steuerfreibetrag ist von R 500'000 auf R 600'000 erhöht worden. Diese Maßnahme soll helfen, tieferen Einkommensschichten und Erstkäufern von Wohneigentum den Erwerb zu erleichtern.

Kapitalgewinnsteuer:

Der Freibetrag ist von R 17'500 auf R 20'000 angepasst worden. Der Freibetrag beim Ableben eines Steuerzahlers ist neu R 200'000 (war R 120'000).

Beim Verkauf eines KMU ist der Freibetrag von R 750'000 auf R 900'000 erhöht worden. Der Verkäufer muss aber mindestens 65 Jahre alt sein.

Steuer auf Spielgewinnen:

Gewinne aus Spiel und Wette über R 25'000 werden mit einer Quellensteuer von 15% belegt - dies schließt Gewinne aus der Landeslotterie ein. Kasinos müssen diese Steuer ebenfalls dem Steueramt zuführen. Es bleibt nur noch zu wissen, wieso Verluste aus diesen Tätigkeiten nicht steuerabzugsberechtigt sind?

Andere Steuern:

Die langweilige, jährliche Erhöhung der "Sündensteuer" ist wie folgt:

Bier 6.4 Cents pro 340ml Dose, Wein 13.5 Cents pro 750ml Flasche, Spirituosen R 2.86 pro 750 ml Flasche und Zigaretten 80 Cents pro Packung von 20.

Die Benzinsteuer wird ab dem 7. April um 18 Cents pro Liter erhöht. Davon gehen 8 Cents an den "Road Accident Fund (RAF)", was den Gesamtbeitrag auf 80 Cents pro Liter Treibstoff erhöht.

Kommentar:

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Zahlen und Sie werden sehen, dass der südafrikanische Staat mit großen infrastrukturellen Problemen konfrontiert ist.

  • 40% vom BSP geht an Salärzahlungen von Staatsbeamten - diese Zahl ist weltweit eine der höchsten.
  • 15 Million Personen beziehen Sozialhilfe - dies ist 6x mal mehr als in 1998 und im Moment ein Viertel der gesamten Bevölkerung.
  • Aus der Gesamtbevölkerung von ca. 50 Millionen Personen haben wir nur 13.1 Millionen Arbeitnehmer zu verzeichnen. 44% der Generation im Alter zwischen 18 und 29 Jahren finden im Moment keine Arbeit.
  • 5.9 Millionen Steuerzahler erbringen 33% der gesamten Staatseinnahmen.

Falls die südafrikanische Wirtschaft nicht genügend schnell wächst, kann die Anzahl der gewünschten Arbeitsplätze nicht geschaffen und die vorher erwähnten Zahlen können nicht aufrechterhalten werden. Im Moment sind die 41% unserer arbeitenden Bevölkerung weit unter dem Schnitt der anderen „BRIC-Länder" wie Brasilien (65%) oder China (71%).

Der ambitiöse Wachstumsplan der Regierung, nämlich bis 2020 5 Millionen neue Arbeitsplätze zu schaffen, wird kaum umsetzbar sein, da bis dann die Bevölkerung wieder um einige Millionen gewachsen ist.

Die Regierung und Herr Gordhan haben sich keine einfache Aufgabe gesetzt - es bleibt nur zu hoffen, dass sich das internationale wirtschaftliche Umfeld verbessert, damit ein Teil der gesteckten Ziele erreicht werden können.

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3. SWISS BANKING

3.1. Wird Ihr Bankdepot in Ihrem besten Interesse verwaltet?

Bei vielen Anlegern haben die letzten Jahre zu enttäuschenden Resultaten geführt. Zum Teil wurden die Risiken falsch eingeschätzt, andererseits haben Banken mit dem Vertrieb von hauseigenen Produkten und/oder teuren Strukturen dem Kunden keine lösungsorientierte Anlagekonzepte gegeben.

Sind Sie sicher, dass Ihr Portfolio gemäß Ihrem Risikoprofil verwaltet wird? Ist Ihre Strategieumsetzung frei von Interessenskonflikten und werden Ihre Anlageziele mit jeder Transaktion verfolgt?

Um dies zu überprüfen, empfehlen wir Ihnen eine unabhängige Portfolioanalyse durch Herrn Mark van Deelen. Er ist ein in der Schweiz ansässiger Spezialist und  wird folgendes beurteilen:

  • Sind die Bankgebühren im normalen Rahmen?
  • Wie hoch sind die effektiven Verwaltungskosten?
  • Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten in Fonds und Produkten?
  • Ist Ihr Depot gemäß Ihrem Anlageprofil gestaltet?

Sie können uns kontaktieren oder klicken Sie hier, um direkt mit Herrn van Deelen Kontakt aufzunehmen. Die Gebühr für die Analyse beträgt CHF 250. Sie brauchen weder die Depotbank noch die Kontonummern darzulegen und alle Daten werden strengst vertraulich behandelt.

Sie werden einen Bericht erhalten, welcher die erwähnten Punkte erläutert und eventuell kostengünstigere Alternativen vorschlägt, die zu einem besseren Resultat führen.

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3.2. Exklusive und kostengünstige Vermögensverwaltung über SwissFin

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir ab nächstem Monat unseren Kunden eine kostengünstige und einfache Anlage in der Schweiz anbieten können:

  • Das Modell Portfolio wird von der SAMI AG verwaltet und ist in Währungen CHF, USD, GBP Sterling und Euro erhältlich.
  • Die jährliche Depotgebühr beträgt CHF 100
  • Spesen pro Transaktion CHF 9
  • Jährliche Verwaltungsgebühr 1.5%
  • Mindestbetrag CHF 250'000

Damit wir die Gebühren so tief halten können, gibt es keine Kredite, Kreditkarten, Barbezüge etc. Sie können Ihr Depot aber jederzeit über Internet abrufen.

Die bisherige jährliche Rendite des Portfolios (vor Kosten) war wie folgt:

1 Jahr 4 Jahre 6 Jahre
CHF 4.71% p.a. 0.61% p.a. 4.08% p.a.
EURO 14.29% p.a. 3.93% p.a. 5.59% p.a.
USD 17.68% p.a. 6.84% p.a. 7.81% p.a.
GBP STERLING 13.51% p.a. 5.20% p.a. 6.05% p.a.

Wir haben unsere Kostenstruktur mit ähnlichen Angeboten verglichen und sind der Meinung, dass unsere Offerte eine der besten im Markt ist. Verbunden mit einer guten Performance der erwähnten Portfolios, stellt dies eine attraktive Variante dar.

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4. SACHVERSICHERUNGEN

4.1. Ist mein Golf Cart Bestandteil meiner Hausratversicherung?

Bitte beachten Sie, dass Ihr Golf Cart nicht in Ihrer Hausratversicherung eingeschlossen ist. Der Cart ist ein Fahrzeug und muss in der Rubrik "Motor" aufgeführt werden. Sie haben die Wahl zwischen einer Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung.

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4.2. Schützen Sie Gegenstände außerhalb der Residenz gegen Diebstahl

Bitte beachten Sie, dass diese Gegenstände (CCTV Kameras, Motoren für Einfahrtstore, elektrische und sanitäre Leitungen etc.) nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung gegen Diebstahl mitversichert sind. Sie müssen diese entweder separat auf der Police aufführen oder so befestigen, dass ein Diebstahl kaum möglich ist.

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4.3. Ist mein Fahrzeug versichert, während es beim Händler zum Verkauf steht?

Die Antwort ist nein - sollten Sie Ihr Fahrzeug beim Händler lassen, obwohl Sie weiterhin Besitzer/in des Fahrzeuges sind ("consignment basis"), muss es der Händler auf seiner eigenen Police versichern. Dies ist auf allen privaten und kommerziellen Policen Standard und eventuelle Schäden werden nicht von Ihrer Versicherung getragen.

Überprüfen Sie in solchen Fällen, ob der Händler eine sogenannte "internal & external motor policy" hat.

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4.4. Bin ich gegen einen Tsunami versichert?

Nach den dramatischen Ereignissen in Japan taucht diese Frage wieder öfters auf. Bitte beachten Sie, dass ein Erdbeben auf praktisch allen Policen versichert ist. Ein Tsunami ist per Definition eine Folgeerscheinung eines Erd-/Seebebens oder eines vulkanischen Ausbruchs.

Hiermit finden Sie eine Übersicht:

Private Police Versicherungsschutz
MUA Ja
Mutual & Federal Ja
Santam Ja
Auto & General Nein
Echelon Ja
Vantage Ja
Outsurance Nein*

*das Callcentre war nicht in der Lage, konkret Auskunft zu erteilen oder den Policenvertrag zu interpretieren.

Kommerzielle Policen Versicherungsschutz
Mutual & Federal Ja (Vulkanausbruch ausgeschlossen)
Santam Ja (Vulkanausbruch ausgeschlossen)
Auto & General Nein
HIC Ja (Vulkanausbruch ausgeschlossen)
Chartis Ja
BnB Sure Ja (Vulkanausbruch ausgeschlossen)
CIA Ja
Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Ihre Police und die Vertragsbedingungen.

Uns wurde mitgeteilt, dass das Risiko eines Tsunamis in Südafrika eher niedrig ist,  da das Meeresbett relativ flach ist.

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5. KRANKENVERSICHERUNGEN

5.1. Bupa's neue Prämientabelle ab 1. April 2011

Die Versicherungsgesellschaft hat die Tarife angepasst. Bitte klicken Sie hier, um die aktuelle Tabelle zu sehen.

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5.2. Bupa lanciert ein kostenloses "online health assessment"

Bupa International stellt allen Versicherungsnehmern den kostenlosen Gebrauch dieser "Gesundheitsprüfung" zur Verfügung. Das login ist nicht zu verwechseln mit dem von „MembersWorld", wo Mitglieder Ihre Policendetails ersehen können.

Die Informationen müssen nur einmal eingegeben werden und es braucht nicht mehr als 10 Minuten, um die Fragen zu beantworten. Jedem Benutzer dieses Portals wird nach Beantwortung aller Fragen ein Bericht zugestellt, welcher aufzeigt, wie man seinen Gesundheitszustand verbessern könnte. Punkten wie Schwangerschaft, Essgewohnheiten, Stress, Fitness, Herzprobleme und Krebs wird besonders Achtung geschenkt und der Versicherungsnehmer wird darauf hingewiesen, wie er/sie diese Risiken minimieren kann.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Virasha Maharaj Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. gerne zur Verfügung.

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6. IMMIGRATION

6.1. Gesetzesänderungen in Bearbeitung

Auch dieses Mal können wir Ihnen leider keine positiven Nachrichten von der Einreisebehörde übermitteln. Es besteht nach wie vor ein großer Rückstau bei den Anträgen. Bestrebungen sind da, den Aktenberg abzubauen, aber anstatt die alten Anträge zu bearbeiten, bleiben diese liegen und neue Anträge werden bewilligt.

Eine Änderung des Gesetzes wurde am 22. März 2011 gutgeheißen und wird jetzt dem „National Council of Provinces" vorgelegt. Wir rechnen damit, dass die Änderungen in Kürze in Kraft treten werden. Die Zusammenfassung ist wie folgt:

  • Alle Anträge, mit Ausnahme vom Daueraufenthalt, dürfen nur noch im Ausland gestellt werden. Nur in gewissen Ausnahmefällen ist lokal eine Visa-Änderung  möglich. Beispiel: Eine Person mit einem Touristenvisum kann lokal nicht den Antrag auf ein anderes Visum stellen und muss wieder als Tourist ausreisen.
  • Kein Anwalt, Advokat oder „Immigration Practitioner" darf Mandanten gegenüber der Behörde vertreten - das Vollmachtsformular wird abgeschafft. Diese Änderung steht aber im Widerspruch zur Verfassung, wo das Recht auf „Representation" verankert ist. Dies wird uns aber nicht hindern, unseren Kunden bei der Beratung und Vorbereitung der Anträge weiterhin zur Verfügung zu stehen.
  • Das „exceptional skills permit" wird aufgehoben und mit einem „critical skills permit" ersetzt. Wir gehen davon aus, dass es noch schwieriger sein wird, sich in dieser Kategorie zu qualifizieren.
  • Unternehmen müssen mindestens 80% lokales Personal einstellen.

Weiter sind Gerüchte im Umlauf, dass die Investitionssumme für Unternehmen erhöht wird. Auch Pensionäre könnten betroffen sein und es ist möglich, dass das erforderliche Einkommen von R 20‘000 pro Monat nach oben angepasst wird.

Viele Organisationen planen jetzt schon eine gerichtliche Beschwerde, sollte das neue Gesetz eingeführt werden. Die Behörde hat jetzt schon genügend Klagen am Hals, welche sich über mehrere Jahre hinziehen werden.

Kommentar:

Einige Änderungen stehen im Widerspruch zum Arbeitsplatz-beschaffungsprogramm der Regierung. Wir empfehlen allen Ausländern, vor allem denjenigen mit einem 4-Jahres-Rentner Visum, sich zu überlegen, ob nicht eine Daueraufenthaltsbewilligung langfristig die beste Lösung wäre. Dies bedeutet nicht, dass Sie deswegen in Südafrika steuerpflichtig werden oder sich hier permanent aufhalten müssen.

Gerne steht Ihnen Herr Hug Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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7. LEBENSVERSICHERUNGEN

7.1. Neue Rentenform von Discovery Life

Discovery hat vor kurzem eine neue Rentenform für Personen eingeführt, welche beim Verfall einer "Retirement Annuity" ein regelmäßiges Einkommen beziehen möchten.

Die Rente ist eine Kombination der normalen statischen Rentenzahlung, verbunden mit einem Index zur Inflation. Zum ersten Mal kann ein Rentenbezüger ein fixes monatliches Einkommen verbunden mit einem Teuerungsausgleich beziehen.

Bitte kontaktieren Sie Herrn Williamson Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. für weitere Informationen.

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7.2. Benachrichtigen Sie Ihre Lebensversicherung bei Stellenwechsel etc.

Wir haben kürzlich erfahren, dass eine Lebensversicherung eine Schadensleistung aufgrund von nicht aktualisierten Kundendaten abgelehnt hat.

Der Versicherte war bis vor zwei Jahren Unternehmer. Er liquidierte sein Unternehmen und nahm eine Arbeitsstelle in einem anderen Industriezweig an. Hier wurde er als Folge eines Unfalles erwerbsunfähig.

Der Policenvertrag setzte aber voraus, dass bei einem Stellenwechsel die Versicherung benachrichtigt werden muss

Wir möchten Sie bitten, uns oder die Versicherung in einem solchen Fall umgehend zu benachrichtigen, sollten Sie eine Todesfall-, Invaliditäts- oder Erwerbsausfallpolice haben. In Südafrika sind die Prämien an folgende Kriterien gekoppelt: Beruf, Einkommen, Raucher/Nicht-Raucher und eine Änderung dieser Kriterien bedeutet, dass das Risiko neu berechnet werden muss.

Bitte kontaktieren Sie Herrn Williamson Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. für weitere Informationen

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8. SONSTIGES

8.1. Das neue Konsumentenschutzgesetz ist seit dem 1. April 2011 in Kraft

Wir haben bereits in einer vorgehenden Ausgabe über dieses Gesetz berichtet. Nun ist das langersehnte Datum um die Ecke. Beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Als Konsument können Sie jeden Langzeitvertrag künden, indem Sie dies schriftlich und mit einer Kündigungsfrist von 20 Arbeitstagen mitteilen. Davon betroffen sind vor allem Unternehmen wie Fitnessclubs und Handy Anbieter. Sie werden aber trotzdem 10% der verbleibenden Gebühren für die Restlaufzeit bezahlen müssen (ohne Zinsen).
  • Verträge werden nicht mehr automatisch erneuert. Der Anbieter muss Sie zwischen 40 und 80 Tagen vor Ablauf des Vertrages kontaktieren, um die Verlängerung mitzuteilen.
  • Als Konsument haben Sie 6 Monate Zeit, ein fehlerhaftes oder gefährliches Gut zu retournieren. Sie haben die Wahl, ob die Ware ersetzt, repariert oder das Geld zurückerstattet werden soll. Sie haben beim Bezug eines Ersatzproduktes eine weitere Garantiezeit von 3 Monaten.
Sie können eine Ware zurückweisen, sollte
  • Die Lieferung zu spät sein,
  • Die Ware nicht Ihrer Bestellung entspricht, oder
  • Die Qualität mangelhaft sein.

Die damit verbundenen Unkosten gehen zu Lasten des Lieferanten.

  • Preisausschreibungen via SMS sind weiterhin möglich, aber exorbitante Gebühren sind nicht mehr erlaubt und müssen den normalen Raten entsprechen.
  • Bei Reparaturarbeiten muss der Handwerker vorgehend eine verbindliche Offerte erstellen. Er darf nachträglich nicht mehr berechnen, ohne Sie vorher entsprechend zu informieren. Es ist auch nicht möglich, für eine Offerte eine Gebühr zu verlangen, sollte dies nicht vorgehend mitgeteilt worden sein.
  • Beim Verkauf via Direkt Marketing, haben Sie eine „cooling-off" Periode von 5 Arbeitstagen. Sie müssen dem Lieferanten die Kündigung schriftlich mitteilen und dieser muss innerhalb 15 Tagen nach Retournierung der Ware das Geld zurückerstatten.
  • Direkt Marketing Firmen kommen unter Beschuss: Neu gibt  es ein „DO NOT CONTACT ME" Register, wo Sie sich eintragen können, damit Sie nicht belästigt werden. Senden Sie eine SMS an 34385 mit dem Text DMA, gefolgt von Ihrer ID Nummer.
  • Neu dürfen Direkt Marketing Firmen nicht mehr nach 7 Uhr abends und vor 8 Uhr morgens anrufen. Samstag ist es nur zwischen 9 und 12 Uhr morgens erlaubt, an Sonn- und Feiertagen ist es verboten, Telefonate zu machen.
  • Verkäufer müssen Sie über Defekte, ob sichtbar oder vermutbar, informieren. Die so genannte "voetstoots"  Klausel ("wie gesehen wie gekauft...), hat vor allem beim Verkauf von Motorfahrzeugen keine Bedeutung mehr.
  • Sollten Sie eine Buchung aufgrund eines Todesfalles, Krankheit oder Spitalaufenthaltes annullieren müssen, darf man Sie nicht mehr mit einer Strafgebühr belasten.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Änderungen nur für Verträge gelten, welche nach dem 1. April 2011 abgeschlossen wurden.

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8.2. Änderung des Arbeitsgesetzes

Auch hier sind Gesetzesänderungen vorgeschlagen, welche von etlichen Organisationen als rassistisch bezeichnet wurden.

Eine der brisanten Punkte ist die Auflage, dass Arbeitgeber das Rassen-Verhältnis der Arbeitnehmer der demographischen Struktur Südafrikas anpassen müssen. Dies würde bedeuten, dass Arbeitsstellen in farbigen und indischen Ballungszentren wie es zum Beispiel in Kapstadt und Durban der Fall ist, zu Gunsten von schwarzen Arbeitnehmern angepasst werden müssten.

Der Widerstand von Arbeitgeberverbänden ist groß und man wird wahrscheinlich auf gerichtlichem Wege versuchen, dass dieses Gesetz nicht in Kraft treten wird.

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Tel.: +27 (0)21 551 3331
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