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  • Wir haben nun die Verlängerung unseres "Business Permits" für weitere 6 Jahre erhalten. Einmal mehr vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

    Herr K., Camps Bay, Kapstadt

  • Danke für Ihren Newsletter, den wir sehr interessant und informativ finden.

    PH Loenberg, Deutschland

  • Danke für Ihre Hilfe und für Ihren sehr professionellen Immigrationsservice. Ich bin begeistert, in Südafrika bleiben zu können.

    Mr. LS, United Kingdom

  • Exzellenter Service – vielen Dank!

    Herr KZ, Constantia, Südafrika

  • Mein Versicherungsfall wurde so rasch bearbeitet - in Deutschland habe ich bislang keinen vergleichbaren Service erlebt!

    Frau RK, Sea Point, Südafrika

  • Wir haben noch nie so eine effiziente Schadensfallabwicklung erfahren. Wir sind sehr zufrieden und werden Ihren Service weiterempfehlen.

    Herr K, Somerset West, Südafrika

  • Im Vergleich zur Schadensregulierung von deutschen Versicherungen ist es eine Wohltat zu erleben, wie schnell bei Ihnen alles bearbeitet wird. Tausend Dank.

    Herr H., Constantia, Kapstadt

  • Wir haben über die letzten Jahre eine sehr gute und erfreuliche Geschäftsbeziehung aufbauen können. Eine sehr empfehlenswerte Firma für alle Versicherungsbedürfnisse.

    Herr JS, Kapstadt, Südafrika

  • Ein guter und sehr interessanter Newsletter. Ihre Publikation stellt alles andere in den Schatten.

    Herr JK, Düsseldorf

  • Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Immigrationsbuch. Wir haben bisher nichts Vergleichbares gefunden, was so informativ und praxisbezogen ist.

    Herr & Frau AC, München

news
SwissFin Newsletter Juni 2010 Drucken

Sehr geehrte Kunden,

Fast ist es soweit - Südafrika ist Gastgeber des weltweit größten Sportereignisses. Es wird ein wichtiger Monat für das Land - wir alle stehen hinter der Fußball-WM und hoffen, dass Südafrika in den kommenden Jahren von diesem Ereignis profitieren wird.

Es hat sich seit unserem letzten Newsletter einiges verändert: Die Vulkanasche aus Island hat sich glücklicherweise verzogen. Der Euro ist nach wie vor unter Druck und die EU-Zone versucht mit allen Mitteln, die Abschwächung zu vermeiden. Die Aktienmärkte reagieren sehr nervös auf schlechte Nachrichten und es ist nach wie vor keine Richtung zu finden.

Unser Newsletter ist einmal mehr vollgepackt mit Informationen und wir hoffen, dass Sie zwischen den Fußballspielen Gelegenheit haben, diesen zu lesen.

Bis demnächst

Ihr SwissFin - Team


INHALT

1. ANLAGEN

2. SWISS PRIVATE BANKING

3. STEUERN

4. SACHVERSICHERUNGEN

5. KRANKENVERSICHERUNGEN

6. LEBENSVERSICHERUNGEN

7. IMMIGRATION

8. NACHLASSPLANUNG

9. SONSTIGES

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1. ANLAGEN

Zinssätze

Swiss Financial Consulting bietet ab Juni 2010 folgende Zinssätze an:

Bankzinsen:

Tagesgeld

36 Monate

48 Monate

7.71%

6.90%

7.35%

Versicherungsrenditen: "Guaranteed income plans" (5 Jahre):

Brutto-Rendite

Steuern

Maximaler steuerfreier Anlagebetrag

7.25%

Null

R 5'240'000 (bis Alter 65)

R 8'140'000 (über Alter 65)

Steuerfreie Anlagebeträge:

R 1'029'000 für Steuerzahler unter Alter 65

R 1'565'000 für Steuerzahler über Alter 65

Annahme: Effektiver Zinssatz 7.70%. Für Ehepaare sind diese Beträge pro Person anwendbar.

Kommentar
Seit unserem letzten Newsletter hat die Reserve Bank die Zinsen nur leicht reduziert.
Weitere Senkungen sind willkommen, da der Rand im Moment sehr stark ist. Eine Leitzinssenkung würde die Exportindustrie konkurrenzfähiger machen und helfen, die viel zu hohe Arbeitslosenrate zu reduzieren.

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Neue Anlage von Momentum: "Protected Index Plan"

Der Versicherer bietet folgende die Tranche an:

  • Laufzeit 3 Jahre
  • Mindesteinlage: R 100'000
  • Das Kapital ist nach 3 Jahren garantiert
  • Die Anlage ist an den FTSE / JSE Top 40 Index gekoppelt
  • Maximalrendite nach Laufzeit ist 40%
  • Zeichnungsschluss ist der 11. Juni 2010. Verfalldatum ist der 18. Juni 2013

Kommentar
Die Tranche kann Bestandteil eines gut diversifizierten Portfolios sein. Obwohl die Anlage an den lokalen Aktienmarkt gekoppelt ist, kann kein Verlust gemacht werden, da das Kapital garantiert ist. Eine Rendite von 40% über 3 Jahre ist bedeutend höher als ein Festgeld oder Ähnliches.

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Vorsicht bei nicht-steuerkonformen Versicherungsmänteln

So genannte "Life Wrappers" wie unsere steuerkonforme SwissChoices Lösung, sind in anderen Ländern auch erhältlich. Wir haben vor kurzem ein Beispiel gesehen, wo eine Bank dem Kunden einen in den Bahamas domizilierten Versicherungsmantel angeboten hat. Bitte überprüfen Sie in solchen Fällen, ob die Struktur den steuerlichen Auflagen in Südafrika entspricht, sollten Sie hier steuerlich ansässig sein. Sie könnten ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt mit Strafgebühren, Nachsteuern und Zinsen behaftet werden.

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2. SWISS PRIVATE BANKING

Dienstleistungsangebot von SwissFin

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unser Dienstleistungsangebot im Bereich Swiss Private Banking näher bringen:

Gerne sind wir Ihnen bei einer Kontoeröffnung behilflich. Zur Auswahl stehen Credit Suisse, UBS AG, Bank Baer und Luzerner Kantonalbank. Die Eröffnung der Bankverbindung ist nicht für „Retail Banking", sondern nur im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung ab ca. CHF 500'000 möglich.

Mögliche Interessenskonflikte im Rahmen eines solchen Mandates sind eliminiert worden. Der Verkauf von bankeigenen Fonds, strukturierten Produkten oder das regelmäßige Umschichten von Depots sind typische Beispiele. Aus diesem Grund setzen wir externe, unabhängige Vermögensverwalter ein. Sämtliche Provisionen etc., welche normalerweise von der Bank zum Verwalter fließen, gehen an den Kunden zurück. Diese Beträge sind in der Regel zwischen 1% und 2% p.a. und haben einen großen Einfluss auf die Performance eines Depots, inbesondere über einen längeren Zeitraum.

Wir haben mit den meisten Banken eine Pauschale („all-in'fee") vereinbaren können. Diese Gebühr ist unabhängig der Anzahl Transaktionen eines Depots und liegt normalerweise unter den normalen Bankgebühren.

Das Vermögensverwaltungshonorar ist ein Prozentsatz des Depotwertes, kann aber auch eine Kombination mit einer Gewinnbeteiligung sein.

Falls von Nutzen, können auch steuerbegünstigte Strukturen wie unsere SwissChoices Lösung eingesetzt werden.

> Bitte kontaktieren Sie Herrn Tony R. Hug für weitere Informationen.

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Bankbetrug: Warnung an Inhaber von Schweizer Bankkonti

Das Schweizer Generalkonsulat teilt mit:

In Südafrika wohnhafte Inhaber von Schweizer Bankkonti sind vermehrt Betrügern zum Opfer gefallen. Syndikate konnten Details (Name, Adresse, Unterschriften etc.) von Kontoinhabern erlangen und haben entsprechend gefälschte Überweisungen bei den Schweizer Banken erteilt - die meisten Überweisungen wurden nach Asien getätigt.

Kontoinhaber sollten vermeiden, dass ihre Bank Informationen auf dem Postweg zustellt. Als weitere Sicherheit sollte veranlasst werden, dass die Bank mit dem Kontoinhaber über eine der Bank bekannte Telefonnummer eine entsprechende Transaktion vorgehend bestätigt.

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3. STEUERN

Zwischenbericht: Weltweite Entwicklung bei den Steuerbehörden

Australien verlangt Details von ausländischen Bankverbindungen

Gemäß einem Artikel in der Publikation "The Australian Government Monitor", hat die Australische Steuerbehörde alle Banken aufgefordert, Informationen über Kunden mit Vermögenswerten im Ausland offenzulegen. Man erwartet, dass ca. 100‘000 Bankkunden von 57 australischen Banken davon betroffen sind.

Offiziell ist es nur eine Aufforderung in der „Goverment Gazette", welche keine gerichtliche Verfügung hat. Man erwartet aber, dass alle Finanzinstitute, inklusive Kreditkartenfirmen, die Details übermitteln werden.

Australien hat ebenfalls eine Steueramnestie, welche am 30. Juni auslaufen wird.

Großbritannien zahlt Steuerinformanten eine Kommission

Folgender Artikel wurde auf telegraph.co.uk veröffentlicht:

"Die Anzahl von Meldungen an eine Sammelstelle („HMRC") im Zusammenhang mit finanziellen Informationen hat über die letzten Monate stark zugenommen. Während 2007/2008 wurden £155,950 an Informanten bei erfolgreichen Steuernachforderungen als Kommission bezahlt. Diese Zahl ist während dem letzten Jahr auf  £281,111 angestiegen, da mehr und größere Fälle von Steuerhinterziehung aufgedeckt werden konnten.

234 Personen von der südafrikanischen Steuerbehörde (SARS) eingeklagt

SARS hat die Verwendung der " lifestyle questionnaires" vermehrt eingesetzt um Unregelmäßigkeiten zwischen deklarierten Einkommen und vorhandenen Vermögenswerten aufzudecken. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet im Moment weitere 1480 Fälle, welche wahrscheinlich vor Gericht gehen werden. SARS wählt jedes Jahr ca. 60000 Personen aus, welche einer Steuerprüfung unterliegen.

Jede Person in Südafrika muss neu eine Steuernummer haben

Für die 2011-Steuerperiode muss jeder Arbeitgeber sicherstellen, dass seine Angestellten eine Steuernummer haben - auch wenn keine Steuerpflicht des Angestellten vorhanden ist.

Bis Ende August muss dieses Erfordernis erfüllt sein, und bis dann sollte SARS einen Online-Zugriff zur Verfügung stellen können.

Sie werden vielleicht diese Tage von Ihrer Bank kontaktiert werden, da auch diese Institute die Einkommenssteuer - und Identitätsnummern Ihrer Kunden der Steuerbehörde mitteilen müssen.

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Schweizerische Quellensteuer auf Pensionskassenzahlungen

Gemäß Steuergesetz muss jeder Kanton bei einer Firmenrente einen  Quellensteuerabzug vornehmen, sollte der Bezüger im Ausland leben. Neu machen dies nun alle Kantone und einzelne Firmenrentenbezüger könnten plötzlich eine reduzierte Pension erhalten.

Bitte erkundigen Sie sich bei der kantonalen Steuerbehörde, ob Sie diese Steuer zurückfordern können. Leider hat jeder Kanton sein eigenes Steuergesetz und entsprechend eine differenzierte Handhabung.

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4. SACHVERSICHERUNGEN

25 Mio. Gepäckstücke gehen jedes Jahr verloren

Zuerst die schlechten Nachrichten: Dies ist die Anzahl Gepäckstücke, welche nicht immer den Weg zurück zum Besitzer fanden. Die damit verbunden Kosten in 2009 für die Fluggesellschaften schätzt man im Jahr 2009 auf 1.87 Mia.! Die gute Nachricht ist, dass diese Zahl 25% unter der von 2008 liegt.

Dies bedeutet, dass 11 von 1000 Passagieren ihr Gepäckstück nie wieder sehen werden.

Bitte überprüfen Sie vor Antritt Ihrer nächsten Reise, ob eine Reiseversicherung Sinn macht. Sie können diese online auf unserer Webseite abschließen, indem Sie auf

http://www.swissfin.de/de/versicherungen/krankenversicherung/
reisekrankenversicherung.html

klicken.

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Santam schließt Versicherungsschutz bei Überschwemmungen in Montagu aus

Über die letzten Jahre war diese Region regelmäßig von schweren Regenfällen und Überflutungen betroffen.

Wir haben vor Kurzem eine Police gesehen, in der Santam solche Ereignisse nicht mehr versicherte.

Sollten Sie in Montagu wohnhaft sein oder dort Werte haben, bitten wir Sie, Ihre Police entsprechend zu überprüfen.

Gerne steht Ihnen unsere Sachversicherungsabteilung für Alternativangebote zur Verfügung.

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Vermehrte Diebstähle von Toyota Fortuner und Hilux

Versicherer haben mitgeteilt, dass der Diebstahl von diesen Fahrzeugen stark zugenommen hat. Diebe haben eine Methode entwickelt um die Sirene des Alarmsystems außer Betrieb zu setzen, ohne dass das System aktiviert wird.

Wir empfehlen allen Fahrzeuginhabern beim nächstgelegenen Toyota Händler die Sirene an einem anderen Ort am Fahrzeug installieren zu lassen.

Sollten Sie ein Satellitenüberwachungssystem („Tracking Device") haben, vergessen Sie bitte nicht, diese periodisch auf ihre Funktionalität zu überprüfen. Sollten Sie dies nicht tun, könnte ein Schadensfall abgelehnt werden.

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Kfz-Selbstbeteiligung von pensionierten Versicherungsnehmern

Die meisten Versicherungen erlassen Pensionären (oder Personen über Alter 55) die Selbstbeteiligung bei Kfz-Schadensfällen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass diese Befreiung nur für den Policeninhaber gilt. Sollte eine Drittpartei (Kinder, Gäste, Angestellte etc.) mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen, ist die normale Selbstbeteiligung anwendbar.

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Vulkanasche: Sind lokale Gästehäuser gegen Erwerbsausfall versichert?

Viele Flugpassagiere mussten aufgrund des Vulkanausbruches Reisepläne absagen. Davon betroffen waren auch Bed & Breakfasts und Gästehäuser in Südafrika, welche eine Erwerbseinbusse in Kauf nehmen mussten.

Wir haben alle Gästehäuser - Policen überprüft und können bestätigen, dass nur BnB Sure unter der Rubrik „Business Interruption" diesen Verlust versichert. Die Klausel besagt, dass „eine Annullation eines Gastes aufgrund eines Ereignisses außerhalb seiner Kontrolle/Einflussnahme..." versichert ist. Die Deckung gilt aber nur für die ersten 7 Tage.

Wir verzeichneten nur ein Gästehaus mit einem Erwerbsausfall. Alle anderen Kunden waren zufrieden, da die in Südafrika gestrandeten Passagiere zusätzliche Nächte im Lande bleiben mussten.

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Haben Sie einen Internationalen Führerschein?

Wir möchten nochmals alle unseren ausländischen Kunden darauf hinweisen: Sollten Sie keinen lokalen Führerschein haben, MÜSSEN SIE IM BESITZ EINES INTERNATIONALEN FÜHRERSCHEINS sein. Ihr ausländischer Führerschein ist in Südafrika nicht gültig und wird im Schadensfalle nur Probleme bereiten.

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Bei Renovationsarbeiten muss eine separate Police abgeschlossen werden

Bitte vergessen Sie nicht, uns zu informieren, sollten Sie Renovationsarbeiten an Ihrem Haus vornehmen. Die normale Gebäudeversicherung deckt keine Schäden ab, welche aufgrund solcher Arbeiten entstehen könnten.

Sie müssen eine Bauwesenversicherung abschliessen ("Contractor's All Risk Policy"). Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit unsere Sachbearbeiterinnen Offerten einholen können.

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Eine billige Versicherung kann ein teurer Kauf sein

Wir sind bestrebt, Ihnen eine Police zu offerieren, welche im Schadensfalle auch Schutz bietet. Man findet in der Regel immer eine Police zu einer tieferen Prämie.

Solche Angebote sind aber meist mit minderwertigen Leistungen und einem schlechten Service verbunden.

> Kontaktieren Sie unser SwissFin Team, Jacqueline Oester, Aileen Lawrence oder Amanda Rasch für eine maßgeschneiderte Police mit guten Leistungen.

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5. KRANKENVERSICHERUNGEN

Bupa gewinnt den "Queen's award"

Der internationale Konzern hat nach 1999 und 2005 zum 3. Mal diese angesehene Auszeichnung für ausgezeichnete wirtschaftliche Leistungen erhalten.

Die jährliche Vergabe wird von der Königin von Großbritannien gemacht, basiert auf einer Empfehlung eines Gremiums, welches aus Vertretern der Regierung, Wirtschaft und Gewerkschaften zusammengesetzt ist.

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Sie können eine Minderzahlung der Krankenkasse jetzt versichern

Wir alle wissen, dass es in Südafrika keine Tarifbindung zwischen Ärzten und Krankenversicherungen mehr gibt. Demzufolge werden medizinische  Rechnungen, welche die Richtlinien der einzelnen Kassen überschreiten, nicht voll bezahlt. Der Patient ist für die Differenz, welche gerade im Falle eines Spitalaufenthaltes beträchtlich sein kann, selber verantwortlich.

Neu auf dem Markt ist eine Versicherungspolice ("gap cover"), welche bis zu 400% der Richtlinien übernimmt. In den meisten Fällen deckt dies die gesamten Kosten ab.

Die Prämie dieser Zusatzversicherung ist R 95 p.m. für eine Familie und R 70 p.m. für eine Einzelperson. Sie können weiter auch ein „Krankenhaus Taggeld" versichern, was vor allem für selbständig erwerbende Personen von Interesse ist. Das Taggeld kann von R 400 pro Tag bis R 1000 pro Tag versichert werden und die Prämien beginnen bei R 88 p.m.

> Bitte kontaktieren Sie Herrn Kenny Williamson in unserem Büro (Tel. 021-5513331) für weitere Informationen ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ).

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6. LEBENSVERSICHERUNGEN

Neue Lebensversicherungspolice von Discovery Life

Die Gesellschaft hat realisiert, dass gewisse Produkte für den Normalverbraucher zu kompliziert geworden sind. Die meisten Antragssteller wollen nur Todesfallkapital und eventuellen Invaliditätsschutz. Aus diesem Grund ist das neue Produkt „Essential Plan" eingeführt worden. Die Details sind analog dem bestehenden „Classic Plan", aber Zusatzleistungen wie „payback, child cover etc." sind nicht möglich.

> Herr Kenny Williamson steht Ihnen für weitere Ausführungen gerne zur Verfügung.

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Momentum und Metropolitan schließen sich zusammen

Die beiden Versicherungsgesellschaften werden zu einem der größten Versicherungskonzerne in Südafrika amalgamieren. Insbesondere im Krankenversicherungsbereich wir der neue Konzern einer der größten Anbieter werden.

Die Firmennamen bleiben bestehen während man auf das grüne Licht der Aufsichtsbehörde für den Zusammenschluss wartet.

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7. IMMIGRATION

Business Permits: Nach 2 und 5 Jahren braucht es eine weitere Bestätigung

Daueraufenthaltsbewilligungen ("Permanent Resident - PR"), welche unter dieser Kategorie ausgestellt worden sind, haben in praktisch allen Fällen den Vermerk, dass nach dem 2. und 5. Jahr ab Zeitpunkt der Ausstellung eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers eingeholt werden muss. Dies bedeutet, dass der Antragssteller das Recht auf Daueraufenthalt nur behält, wenn die Bestätigung aufzeigt, dass der Betrieb noch existiert, das Kapital noch vorhanden ist, 5 Personen angestellt sind etc.

Bitte überprüfen Sie Ihre PR-Urkunde und kontaktieren Sie uns bitte mindestens 3 Monate vor Ablauf der erwähnten Fristen, damit wir Sie bei der Ausstellung der Bestätigung unterstützen können.

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8. NACHLASSPLANUNG

Erbschaftssteuer wird wahrscheinlich nicht vor 2012 abgeschafft

An einem Seminar am "Master of the High Court" in Pretoria, wurden die folgenden Statistiken präsentiert:

  • In 82% der Fällen ist ein Nachlass unter R125 000 wert!
  • Weniger als 1% von Nachlässen sind mehr als R4 125 000 wert!

Diese Fakten zeigen, dass die Erbschaftssteuer für den Staat ein Verlustgeschäft ist. Im Staatsetat 2010 wurde folgendes dazu erwähnt:

"Wir werden in diesem Jahr die Wirtschaftlichkeit näher analysieren und Vorschläge für die Steuerjahre 2011 und 2012 unterbreiten. Nachlass- und  Kapitalgewinnsteuer sind im Ablebensfalle anwendbar und stellen eine doppelte Steuerbelastung dar. Die Administration der Erbschaftssteuer ist aufwendig und vermögende Nachlässe können über Trusts und andere Instrumente die Besteuerung umgehen. Diese Steuern müssen verändert werden."

Kommentar
Die Regierung hat die Notwendigkeit der Abschaffung erkannt, was aber wahrscheinlich nicht vor 2012 geschehen wird.

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Ausländer müssen ein lokales Testament erstellen

Einer unserer ausländischen Kunden wurde von Freunden falsch informiert, wodurch er der Meinung war, dass er in Südafrika kein Testament für seine lokalen Werte aufsetzen muss.

Bitte beachten Sie, dass lokale Vermögenswerte von den nicht-südafrikanischen

Werten testamentarisch getrennt werden müssen. Das internationale Privatrecht besagt, dass keine ausländische Instanz seine Gerichtsbarkeit beim Nachlassverfahren in Südafrika anwenden kann. Die Vermögenswerte vererben sich demzufolge nach dem Recht, wo sie sich befinden.

Südafrika kennt Formvorschriften, wie z.B. die Unterschrift der Zeugen auf allen

Seiten des Testamentes. Weiter muss ein Testamentsvollstrecker ernannt werden.

Eine handschriftliche Verfügung ist nicht genügend und wird in Südafrika lediglich als Willensäußerung betrachtet.

> Sie können gerne Herrn Tony R. Hug kontaktieren. Er kann Ihnen seine Expertise bei der Erstellung und Abwicklung des Testamentes zur Verfügung stellen.

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9. SONSTIGES

Haben Sie Probleme mit Ihrem "non-resident" Bankkonto?

Ausländer sind oft von den Auflagen der Devisenvorschriften betroffen. Zahlungen von Drittpersonen können nicht ohne weiteres gutgeschrieben werden und ein umständlicher, administrativer Aufwand wird in die Wege geleitet.

Es muss der Nachweis erbracht werden, dass z.B. eine Versicherungsprämie aus diesem Konto bezahlt worden ist, damit Geld aus einer Schadensregelung diesem Konto gutgeschrieben werden kann. In solchen Fällen erstellen wir eine separate Bestätigung, um den Ablauf zu vereinfachen.

Einige Banken sind weniger bürokratisch mit solchen Belangen. Unsere Sachversicherungsabteilung unterstützt Sie gerne für solche Belange.

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Das neue Firmengesetz

Das Gesetz ist im April 2010 vom Parlament gutgeheißen worden. Man wartet aber noch auf die Genehmigung des Ministers, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Wir glauben nicht, dass dies vor Ende dieses Jahres geschehen wird.

Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

  • CIPRO (Handelsregisteramt) wird aufgelöst und eine Regierungsstelle wird diese Funktion übernehmen.
  • Inhaber und Direktoren von Firmen können persönlich haftbar gemacht werden, sollte die Firma Schaden erleiden.
  • Es können keine neuen „Close Corporations - CC" mehr gegründet werden. Existierende CCs können aber weiterhin bestehen.
  • Die Definition einer Aktiengesellschaft ist angepasst worden. Sollte eine CC in die Definition fallen, unterliegt diese ebenfalls  den Vorschriften einer AG (z.B. Buchprüfung).

Kommentar
Jeder Inhaber und jedes Mitglied der Geschäftsleitung einer Firma sollte sich bald um eine spezielle Haftpflichtversicherung kümmern. Kontaktieren Sie unser Büro für eine „Director's Liability Insurance Quote" denn das Risiko persönlich für die Verluste einer Firma zu haften, ist schlichtweg zu gross.

> Weitere Infos zum neuen Firmengesetz finden Sie unter: http://www.financierworldwide.com/article.php?id=6739 oder kontaktieren Sie Herrn Tony R. Hug.

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Neue Mitarbeiterin bei SwissFin

Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass Frau Tiziana Di Cosmo ab Mitte Juli unsere Sachversicherungsabteilung verstärken wird. Sie ist die 4. Schweizerin in der Abteilung und wird für die Bearbeitung der Schadensfälle zuständig sein.

Die bisherige Sachbearbeiterin, Frau Amanda Rasch, wird Frau Jacqueline Oester assistieren.

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Öffnungszeiten unseres Büros

Unser Büro ist Montag bis Freitag, von 08.30 bis 16.30 geöffnet.

Diesen Freitag werden wir um 13.00 Uhr schließen, um Bafana Bafana anzufeuern. Bitte kontaktieren Sie uns in Notfällen auf unseren Handys.

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