SwissFin Newsletter März 2010 Drucken

Sehr geehrte Kunden,

Herzlich willkommen zu unserem ersten Newsletter in diesem Jahr.

Im Mittelpunkt unserer Ausgabe steht das neue Staatsbudget, welches von unserem neuen Finanzminister, Herrn Pravin Gordhan, präsentiert worden ist. Es war leider nicht sehr spektakulär, was unter dem momentanen wirtschaftlichen Umfeld auch nicht erwartet werden konnte.

Weiter finden Sie nützliche Informationen zum Thema Steuern und Sachversicherungen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Bis demnächst,

Ihr SwissFin - Team


Inhalt


1. Anlagen

Zinssätze

Swiss Financial Consulting bietet ab Ende März 2010 folgende Zinssätze an:

Bankzinsen:

Tagesgeld
36 Monate
48 Monate
8.09%
8.05%
8.50%

Versicherungsrenditen: "Guaranteed income plans" (5 Jahre):

Brutto-Rendite Steuern Maximaler steuerfreier Anlagebetrag
8.07% Null R 4'331'000 (bis Alter 65)
R 6'727'000 (über Alter 65)

Steuerfreie Anlagebeträge:

R 991'000 für Steuerzahler unter Alter 65

R 1'506'060 für Steuerzahler über Alter 65

Annahme: Effektiver Zinssatz 8%. Für Ehepaare sind diese Beträge pro Person anwendbar.

Kommentar

Seit unserem Newsletter im letzten November haben sich die Zinsen kaum verändert. Leider hat unsere Reserve Bank keine weiteren Zinssatzsenkungen eingeräumt und wir werden bald wissen, ob der Abwärtstrend gebrochen ist. Weltweit werden die Zinsen wieder langsam steigen und leider wird sich Südafrika langfristig diesem Trend nicht entziehen können.

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Schweizer Bankkundengeheimnis – der deutsche Staat kauft gestohlene Daten

Die Identität des Verkäufers einer CD mit Daten von Schweizer Bankkunden ist nach wie vor nicht bekannt. Der deutsche Staat hat € 2.5 Mio dafür bezahlt und ist im Moment in Abklärung, ob diese Daten legal gegen Steuerhinterzieher verwendet werden können.

Es ist im Moment nicht klar, ob diese CD wirklich besteht. Für den deutschen Staat ist die Rechnung aber bereits aufgegangen, da bereits ca. 10000 deutsche Bürger Selbstanzeige erstattet und nicht-deklarierte Vermögenswerte offengelegt haben.

Die CD selber soll aber nur Daten von 1700 Kunden beinhalten. Unter anderem sind auch Informationen von bulgarischen Kontoinhabern festgehalten, was dazu geführt hat, dass sich auch in Bulgarien Steuerhinterzieher gemeldet haben.

Es ist möglich, dass diese Angelegenheit eine gut geplante Marketingkampagne ist, welche sich für den deutschen und bulgarischen Staat als sehr wirksam erwiesen hat.

Eine andere interessante Entwicklung ist ein Vorschlag, dass Banken nur noch deklarierte Werte annehmen sollten. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf dieser Debatte auf dem Laufenden halten.

Immer mehr zeigt es sich, dass man von steuerkonformen Konzepten Gebrauch machen sollte. Unsere Lösung - SwissChoices - ist von der lokalen Steuerbehörde abgesegnet worden und sollte Bestandteil jedes Portfolios sein.

bank robbery.jpg

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Marktkommentar

Sollten Sie mit Interesse die internationalen Märkte verfolgen, können wir Ihnen die regelmäßige Publikation von SAMI AG empfehlen. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

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SwissChoices: Steuerbescheid näher erläutert

Nachdem die Steuerbehörde den Bescheid veröffentlicht hat („Advanced Tax Ruling - ATR"), sind einige Leser davon ausgegangen, dass dies eine Produktebeurteilung der Behörde ist. Dies ist nicht ganz richtig, da diese „ATRs" nur im Namen einer Person gemacht werden können. Die einzige Grundlage für den Antragssteller war aber nur die Steuerpflicht in Südafrika - keine weiteren Auflagen wurden erteilt. Dies bedeutet, dass der Steuerbescheid demzufolge auf fast jeden Antragssteller zutreffen wird.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Tony R. Hug (Tel. 021-551331 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) gerne zur Verfügung.

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2. Steuern

Staats-Etat 2010 / 2011

Die wichtigsten Punkte sind wie folgt zusammengefasst:

Persönliche Steuern:

Die Einkommenssteuer-Tabelle für das Steuerjahr 2011 ist wie folgt:

Einkommen





Bis

Steuern

Zuschlag

R 0

R 140´000

R 0

18% pro Rand

R 140´001

R 221´000

R 22´200

+ 25% über R 140´000

R 221´001

R 305´000

R 45´450

+ 30% über R 221´000

R 305´001

R 431´000

R 70´650

+ 35% über R 305´000

R 431´001

R 552´000

R 114´750

+ 38% über R 431´000

R 552´001

+

R 160´730

+ 40% über R 552´000

  • Steuerabzug:
    R 10260 pro Steuerzahler, über Alter 65 R 15935.
  • Steuerfreies Einkommen:
    Personen unter Alter 65 mit jährlichem Einkommen von weniger als R 57'000 zahlen keine Steuern. Für Personen über 65 ist dieser Betrag neu R 88'528.
  • Steuerbefreite Zinseinkommen:
    R 22'300 (unter Alter 65) and R 32'000 (über Alter 65).
  • Ausländische Zinsen und Dividenden:
    Der Freibetrag wird auf R 3700 p.a. erhöht.
  • Erbschaftssteuern:
    Die Behörde hat erkannt, dass die Einnahmen in keinem Verhältnis zu den Ausgaben stehen und wird prüfen, ob diese Steuer abgeschafft werden sollte.
  • Krankenversicherungsbeiträge:
    Die steuerlich abzugsberechtigten Beträge werden wie folgt angepasst: Ab dem 1. März wird für die ersten zwei Familienmitglieder der Satz von R 625 auf R 670 pro Monat erhöht. Der Abzug für andere mitversicherte Personen wird von R 380 auf R 410 p.m. angepasst.
  • Freiwillige Deklaration von nicht-versteuerten Werten:
    Ab dem 1. November 2010 können nicht-deklarierte Werte offengelegt werden. Diese Frist läuft für 12 Monate. Die Behörde wird die Strafgebühr in solchen Fällen nicht anwenden und ein reduzierter Strafzins wird berechnet. Man will auch Vergehen gegen Devisenvorschriften mitberücksichtigen. Weitere Details folgen im Laufe dieses Jahres.
  • "Travel allowance":
    Der Steuersatz beträgt neu 80% (war vorher 60%) welchen der Arbeitgeber bei der Berechnung der Steuerschuld des Arbeitnehmers verwenden muss. Angestellte mit einer Travel Allowance müssen ein Logbuch über die gefahrenen Kilometer führen. Dieses kann unter www.sars.gov.za. runtergeladen werden.
  • Beiträge zur freiwilligen Altersvorsorge ("retirement annuity contributions"):
    Sollte der Arbeitgeber diese Beiträge leisten, sind diese von der Steuer abzugsberechtigt. Der Arbeitgeber kann diese Steuerbegünstigung mit der monatlichen Salärberechnung berücksichtigen. Dies bedeutet, dass man nicht mehr auf den Bescheid nach Abgabe der Steuererklärung warten muss, um eine Steuergutschrift zu erhalten.
  • "Grüne Steuer" auf neuen Fahrzeugen:
    Eine neue Steuer, welche von den CO2 Emissionen abhängt, wird auf neuen Fahrzeugen eingeführt. Auf Werten über 120g/km wird eine Gebühr von R 75 pro Gramm erhoben. Diese Steuer wird für Fahrzeuge mit Neuwert von R 150'000 bis R 250'000 ca. 2% Mehrwert bedeuten.
  • Devisenvorschriften:
    Leider sind noch keine Änderungen eingetreten - man will diese im Verlaufe des Jahres kommunizieren.
  • Andere Steuern:
  • Die bereits einfaltslose, jährliche Erhöhung der "Sündensteuer" ist wie folgt:
    Bier 6.0 Cents pro 340ml Dose, Wein 31 Cents pro 750ml Flasche, Spirituosen R 6.90 pro 750 ml Flasche und Zigaretten R 1.24 pro Packung von 20.
    Die Benzinsteuer wird ab dem 7. April um 25 Cents pro Liter erhöht. Davon gehen 8 Cents an den "Road Accident Fund (RAF)", was den Gesamtbeitrag auf 72 Cents pro Liter Treibstoff erhöht.

Kommentar:

Unter Berücksichtigung der Inflation haben Steuerzahler dieses Jahr keine wirkliche Reduktion der Steuerlast erfahren.

Die freiwillige Deklaration von unversteuerten Werten darf nicht mit einer Amnestie verwechselt werden, da ausstehende Steuern berechnet werden.

Es ist enttäuschend, dass der Schritt zur Abschaffung der Devisenvorschriften immer noch nicht gemacht worden ist.

Der diesjährige Staatsetat wird kaum in die Geschichte eingehen, was aber aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht überraschend ist.

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SwissChoices nicht im Visier der Steuerbehörde

Wir sind angefragt worden, ob die Besteuerung von „captive insurance companies" eine Besteuerung von SwissChoices mit sich bringt. Die Antwort ist Nein. Ausländische Versicherungen ohne Sitz in SA können nicht lokal besteuert werden. Die Änderung im Steuergesetz betrifft lokale Versicherungen mit Niederlassungen im Ausland.

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3. Sachversicherungen

M&F Aktien nicht mehr kotiert

Die Kartellkommission hat dem Kauf der verbleibenden Mutual & Federal Aktien durch Old Mutual zugestimmt. Entsprechend ist die Aktie nicht mehr an der JSE gehandelt.

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Bitte benutzen Sie die "Drive-in-Centers" der Versicherungen

Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Unfall noch fahrbar sein, empfehlen wir Ihnen, diese Stellen zu benutzen. Ihr Fahrzeug kann an Ort und Stelle für die Reparatur freigegeben werden und Sie können wählen, wo Sie es repariert haben möchten.

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Vermieten Sie Wohneigentum während der Fußball WM?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sollten Sie mit diesem Gedanken spielen. Ihre private Versicherungspolice ist nicht für kommerzielle Zwecke gestaltet und es sind Ausschlüsse damit verbunden. Sie haben keine oder nur reduzierte Deckung bei Diebstahl, mutwilliger Beschädigung und in Haftpflichtfällen. Das Transportieren von Gästen gegen Bezahlung kann ebenfalls zu Problemen führen.
Unsere Sachbearbeiterinnen arbeiten gerne Alternativen für Sie aus.

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Ist ein defekter Boiler ein Versicherungsschaden?

Leider ist dies der meistvorkommende Schadensfall, da sich diese Geräte in der Regel im Dach befinden und großen Schaden an Decken, Wänden, Teppichen und Möbeln verursachen können. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Der Boiler gehört zum Gebäude und ein Schadensfall muss unter dieser Rubrik gemeldet werden. Sollten Sie in einer Wohnung leben, kommt die „Body Corporate Insurance" zum Tragen.
  • Der Boiler selber ist nicht unbedingt versichert. Ein Thermostat oder nur ein Leck sind kein Versicherungsfall. Ein Platzen des Boilers ist meistens versichert und der Boiler kann ersetzt werden, was aber meistens vom Alter des Boilers abhängig ist.
  • Decken, Wände und Spannteppiche gehören ebenfalls zur Gebäudeversicherung.
  • Möbel und persönliche Effekten können unter der Rubrik „Hausrat" abgesichert werden.

In der Regel ist der Boiler selber nicht immer versichert. Der Folgeschaden ist ein versichertes Ereignis. Jede Versicherung hat Ihre eigenen Regeln für solche Schadensfälle und unsere Sachversicherungsabteilung hilft Ihnen bei Unklarheiten gerne weiter.

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Santam: Verbesserung der Police und Schadensbearbeitung

Der Versicherer hat folgende Änderungen eingeführt:

  • Kunden mit keinen oder sehr wenigen Schadensfällen kriegen einen Gutschein über R 1500 zugestellt, welcher gegen eine Selbstbeteiligung verrechnet werden kann, sollte bis Januar 2011 ein Schadensfall eintreten.
  • Sie können Ihre Hausratversicherung um ca. 30% erhöhen, ohne dafür eine zusätzliche Prämie zu zahlen, sollten Sie keine Schadensfälle gehabt haben. Der Versicherer will helfen, eventuelle Unterversicherungsprobleme aus dem Weg zu räumen. Bei Schadensfällen bis Januar 2011 wird keine Unterversicherung berechnet.
  • Santam will defekte Boiler mit solarbetriebenen Boilern ersetzen. Der Versicherer hat mit Eskom eine Vereinbarung abgeschlossen, damit diese zu einem tieferen Preis erworben werden. Bitte überprüfen Sie diese Möglichkeit, sollten Sie einen Boiler ersetzen müssen.
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Eskom hat wieder Probleme - haben Sie einen Überspannungs-Schutz?

Das Unternehmen hat vor kurzem mitgeteilt, dass einer der Reaktoren bei Koeberg vielleicht ausgeschaltet werden muss, um Wartungsarbeiten vorzunehmen.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie ohne einen Überspannungs-Schutz („power surge protector") keine Versicherungsdeckung auf elektronischen Geräten oder Ähnliches haben.

Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Sachversicherungsabteilung gerne zur Verfügung.

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4. Krankenversicherungen

Bupa: Schadensregulierung jetzt online möglich

Wir möchten alle Bupa-Versicherungsnehmer bitten, sich auf „MembersWorld" anzumelden. Sie brauchen nur auf www.bupainternational.com/membersworld zu klicken um sich zu registrieren. Das Prozedere ist einfach - Sie brauchen nur Ihre persönlichen Angaben einzugeben und ein Passwort zu wählen.

Mit dem Eintrag wird es Ihnen möglich sein, Ihre Daten zu verwalten, online die Einzahlungen zu machen, was Ihnen viel Zeit und Aufwand ersparen wird. Sie können Ihre Schadensfälle so anmelden, müssen keine Schadensformulare mehr ausdrucken und können die Bearbeitung verfolgen.

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Bupa Prämien- und Leistungsanpassungen

Der Versicherer hat folgende Leistungen auf dem Spitalmodul „Worldwide Medical Insurance" verbessert:

  • Ein nicht-medizinisch notwendiger Kaiserschnitt ist versichert und wird wie eine normale Geburt abgerechnet.
  • Ein medizinisch notwendiger Kaiserschnitt wird bis zu £13,000/$25,000/€18,750 vergütet.
  • Eine Geburt zu Hause wird mit £650/$1,105/€810 vergütet.

Der Versicherer hat ebenfalls die Prämien angepasst. Die Erhöhung beträgt 7.6% auf allen Modulen und Personen über Alter 65 erhalten einen separaten Zuschlag von 5%.

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5. Immigration

General-Direktor verlässt die Behörde

Mavuso Msimang, der "Director General of the Department of Home Affairs" wird ab Ende April sein Amt verlassen. Dies wurde vom Pressesprecher des Amtes, Cleo Mosana, kürzlich bekanntgegeben.

Es ist unklar, ob die ambitiöse Strategie, die Behörde umzukrempeln, erfolgreich war. Msimang war weiter nicht unschuldig an der Misere der Kampagne "Who Am I online". Das Projekt kostete enorme Summen und finanzielle Ungereimtheiten unterliegen im Moment einer genaueren Prüfung.

Selbst zwei Jahre nach Einführung der neuen Strategie ist die Behörde immer noch mit großen Mängeln behaftet. Dies wurde auch von seiner Vorgesetzten, Ministerin Nkosazana Dlamini-Zuma, bemängelt. Sie kritisierte eine ungenügende Infrastruktur, Korruption in Verbindung mit Syndikaten, schlechte Serviceleistung, ungenügende Ausbildung der Mitarbeiter und technologisch veraltete Systeme.

Die Behörde schaut sich nach einem geeigneten Ersatz für Herrn Msimang um.

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6. Sonstiges

Neues Logo und Name von SwissFin

Wie Sie vielleicht schon auf diesem Newsletter, auf E-Mails oder auf unserer Webseite gesehen haben, ist unser neues Logo bereits in Funktion. Wir sind mit dem Design zufrieden und hoffen, dass es Ihnen auch gefällt.

Unser Handelsname ist auf SwissFin gekürzt worden. Im Handelsregister sind wir aber nach wie vor als Swiss Financial Consulting CC eingetragen.

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Neue(r) Mitarbeiter(in) gesucht

Unsere Sacheversicherungsabteilung sucht eine(n) deutschsprechende(n) Kandidaten(-in) für den Bereich Schadensfälle. Die Stelle erlaubt selbständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld, verbunden mit einer großen Verantwortung und herausfordernden Aufgaben.

Interessenten können den Lebenslauf bitte an Herrn Tony R. Hug ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ).senden.

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