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  • Danke für Ihren Newsletter, den wir sehr interessant und informativ finden.

    PH Loenberg, Deutschland

  • Mein Versicherungsfall wurde so rasch bearbeitet - in Deutschland habe ich bislang keinen vergleichbaren Service erlebt!

    Frau RK, Sea Point, Südafrika

  • Wir sind sehr beeindruckt mit dem professionellen Service in Bezug auf unsere Immigration, Steuerplanung sowie im Hinblick auf Versicherungsfragen und haben Swiss Financial Consulting bereits weiterempfohlen.

    Mr. WK, Somerset West, South Africa

  • Danke für Ihre Hilfe und für Ihren sehr professionellen Immigrationsservice. Ich bin begeistert, in Südafrika bleiben zu können.

    Mr. LS, United Kingdom

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    Herr KZ, Constantia, Südafrika

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    Herr K, Somerset West, Südafrika

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    Herr H., Constantia, Kapstadt

  • Wir haben nun die Verlängerung unseres "Business Permits" für weitere 6 Jahre erhalten. Einmal mehr vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

    Herr K., Camps Bay, Kapstadt

  • Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Immigrationsbuch. Wir haben bisher nichts Vergleichbares gefunden, was so informativ und praxisbezogen ist.

    Herr & Frau AC, München

news
SwissFin Newsletter Dezember 2009 Drucken

Sehr geehrte Leser(innen)

Willkommen zu unserem letzten Newsletter für dieses Jahr. Einmal mehr haben wir viele wertvolle Informationen, welche wir mit Ihnen teilen möchten.

Weihnachten und das neue Jahr sind nicht mehr weit entfernt. Unser Team wünscht Ihnen eine erholsame Zeit mit Familie, Freunden und ein mit viel Gesundheit gesegnetes 2010. Geben Sie besonders Acht, sollten Sie diese Tage auf unseren nicht ungefährlichen Strassen unterwegs sein.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen, mit besten Grüssen,

Ihr Swissfin - Team


INHALT

1. ANLAGEN

2. STEUERN

3. SACHVERSICHERUNGEN

4. KRANKENVERSICHERUNGEN

5. IMMIGRATION

6. NACHLASSPLANUNG

7. ANDERES



1. ANLAGEN

ZINSSÄTZE

Swiss Financial Consulting bietet ab dem 30.November 2009 die folgenden Zinsen an:

Bankzinsen:

Money Market

36 Months

48 Months

8.14%

7.38%

8.03%

Bitte kontaktieren Sie unser Büro für weitere Informationen.

Versicherungsrenditen:

Einkommenspläne ("Guaranteed income plans" über 5 Jahre):

Brutto-Rendite

Steuern

Maximaler steuerfreier Anlagebetrag

8.53 %

Null

R 3'706'000 (bis Alter 65)

R 5'758'000 (über Alter 65)


Wachstumspläne ("Guaranteed growth plans" über 5 Jahre):

Brutto-Rendite

Steuern

Maximaler steuerfreier Anlagebetrag

9.08%

Null

Unlimitiert


Steuerfreie Anlagebeträge:

R 9'235'000 für Steuerzahler unter Alter 65
R 1‘402'000 für Steuerzahler über Alter 65

Annahme: Effektiver Zinssatz 8.14 %. Für Ehepaare in Gütergemeinschaft sind diese Beträge pro Person anwendbar.

Kommentar: Die kurzfristigen Zinsen haben über die letzten Monate wieder leicht angezogen. Es ist noch zu früh um Prognosen zu stellen, ob der Zinssatz-Zyklus wieder im Aufwärtstrend ist oder ob dies nur eine Korrektur im Abwärtstrend darstellt. Die längerfristigen Zinsen sind wieder etwas attraktiver geworden.

Bitte kontaktieren Sie unser Büro für weitere Ausführungen.

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Reduktion der Gebühren von SwissChoices

Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass die Einrichtungsgebühren für unseren "Life Wrapper" für Neuabschlüsse reduziert worden sind. Diese Reduktion ist vor allem bei größeren Anlagesummen bemerkbar.

Gerne steht Ihnen Herr Tony R. Hug für weitere Informationen zur Verfügung.

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2. STEUERN

Zwischenbericht: Schweizer Bankkundengeheimnis

Seit dem 25. September ist die Schweiz offiziell von der „grauen Liste" der OECD gestrichen worden.

Nach Verhandlungen von über 6 Monaten mit verschiedenen Ländern hat die Schweiz das 12. revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Quatar unterschrieben. Die Vorgabe von mindestens 12 neuen Verträgen war von der OECD vorgegeben worden, um von der unerwünschten Liste gestrichen zu werden.

Die Schweiz hat somit das Ziel kurz vor dem G-20 Treffen in Pittsburgh erreicht. Die neuen Abkommen unterscheiden nicht mehr zwischen Steuerbetrug oder -hinterziehung für Ausländer. Es ist weiter vereinbart, dass die Schweiz Hilfestellung bei der Suche nach unversteuerten Vermögenswerten leistet. Einige DBAs regulieren neu die Besteuerung von ausländischen Zinsen, Dividenden etc.

Bis heute haben die folgenden Länder mit der Schweiz ein neues DBA unterschrieben:
Großbritannien, Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Mexiko, Finnland und die USA. Die Vereinbarung mit Spanien entspricht bereits den Vorgaben. Die nächsten Verträge werden mit Japan, Holland, Polen und Singapur unterzeichnet. Verhandlungen mit Deutschland werden im Moment geführt. Während der Erstellung dieses Artikels war es noch unklar, ob Verhandlungen mit Südafrika im Gange sind.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweizer Banken bei bewiesenen Fällen von Steuerhinterziehung oder -betrug Beihilfe leisten müssen. Dies muss aber noch vom Parlament genehmigt werden und möglicherweise muss dazu noch ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Es bleibt anzufügen, dass die Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung oder -betrug für Schweizer Staatsbürger nach wie vor Gültigkeit hat.

Die neuen Richtlinien der OECD sind nicht nur für die Schweiz, sondern für alle Länder gültig.

Sogenannte „Fishing Expeditions" werden nicht honoriert. Dies bedeutet, dass die anfragende Stelle den Kontoinhaber klar identifizieren muss, bevor irgendwelche Informationen erteilt werden. Weiter werden keine „alten" Daten veröffentlicht, sondern nur ab Zeitpunkt der Unterzeichnung der neuen Vereinbarung.

Die Handhabung von Quellensteuern wird ebenfalls neu definiert. Die USA hat bekannt gegeben, dass diese über die nächsten Jahre auf Null reduziert werden.

Was passiert im Moment in anderen Ländern?

Frankreich
Die französische Steuerbehörde hat mitgeteilt, dass man Kenntnis von 3000 französischen Kontoinhabern hat, welche Vermögenswerte von ca. CHF 3 Mia. in der Schweiz aufbewahren. Der französische Minister, Herr Eric Worth, konnte aber nicht bestätigen, ob diese Werte deklariert sind. Die Behörden haben dementiert, dass Frankreich eine Amnestie geplant hat, will aber Steuerhinterziehern eine einmalige Gelegenheit geben, diese Werte zu deklarieren. Es bleibt offen, ob die französische Behörde wirklich Kenntnis von nicht deklarierten Konten hat oder ob man Steuerhinterzieher nur einschüchtern will.
Die französische Steuerbehörde hat die Schweizer Bankiervereinigung nicht um Beihilfe gebeten. Französische Banken haben wahrscheinlich die Daten von Kontoinhabern bekannt gegeben, welche mit der Schweiz Transaktionen pflegen. Die französischen Banken planen, Agenturen in Ländern zu schließen, welche auf der grauen Liste der OECD sind.

Liechtenstein
Die Monarchie ist den OECD Richtlinien ebenfalls gefolgt. Weiter wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland unterzeichnet, da viele deutsche Staatsbürger eine Bankverbindung mit dem Fürstentum pflegen.

Die Isle of Man, Cayman Islands, Luxemburg and Singapur haben ebenfalls mitgeteilt, dass man in Zukunft mit ausländischen Steuerbehörden enger zusammen arbeiten will

Italien
Die italienische Steuerbehörde ist nach wie vor auf der Suche nach ca. € 1 Mia. welche der verstorbene Fiat-Boss Giovanni Agnelli angeblich in der Schweiz versteckt haben soll. Der Grund dafür ist ein Erbstreit zwischen der Tochter und der Witwe.
Spekulationen sind im Umlauf, dass die Zeitung "Panorama" eine Liste von 300 italienischen Steuerhinterziehern hat.
Italien hat eine Steueramnestie ("scudo fiscale") eingeführt - die 3. seit 2001 - welche am 12. Dezember verfällt. Eine der Bedingungen ist die Rückführung des Kapitals nach Italien.
Am 27. Oktober sind 76 Finanzinstitute in Italien von den italienischen Steuerbehörden auf Irregularitäten überprüft worden. Die Installation von Kameras an den Zollübergängen in die Schweiz ist ein weiteres Zeichen, dass die italienische Steuerbehörde einen harten Kurs gegen Steuerhinterziehung eingeschlagen hat.

USA
Die amerikanische Steuerbehörde (IRS) hat ebenfalls eine Steuer-Amnestie eingeführt, welche sich auf undeklarierte Werte im Ausland bezieht. Die Frist ist am 15. Oktober ausgelaufen. Die Frist wurde auf Anfrage von Steuerberatern und Anwälten verlängert, welche die Anzahl von Deklarationen nicht zeitgerecht verarbeitet konnten. Über 14700 Anträge sind mittlerweile eingereicht worden.
Personen, welche ihre Vermögenswerte nicht deklariert haben, sind neu viel größeren Strafen ausgesetzt.
Die US Behörde hat weiter einen Gesetzestext in Vorbereitung, welcher eine Besteuerung von ausländischen Banken vorschreibt, sofern diese nicht die Identität von amerikanischen Kontoinhabern offenlegt.

Südafrika
Die südafrikanische Steuerbehörde (SARS) hat im Communique vom 6. Juli klar Stellung bezogen. Dieser Artikel ist in unserem letzten Newsletter erwähnt worden.
Die Zeit läuft auch langsam in Südafrika für Personen mit Anlagen im Ausland davon, um steuerkonforme Lösungen zu finden.

Kommentar
Die weltweite Hetzjagd nach undeklarierten Vermögenswerten hat für den ehrlichen Steuerzahler den Vorteil, dass die Steuerlast auf mehrere Personen verteilt werden wird.

Auf der ganzen Welt sind alle Steuerbehörden unter Druck, um Steuern einzutreiben. Die weltweite Rezession ist schmerzhaft. Wenn man etwas Positives aus dieser Sache finden möchte, dann dürfte die Verteilung der Steuerschuld eine der wenigen positiven Effekte sein.

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Steuerfreier Transfer von Wohneigentum aus Firma oder Trust

Sollten Sie eine Immobilie im Namen einer Firma oder eines Trust vor dem 11. Februar 2009 erworben haben, kann diese auf Ihren persönlichen Namen umgeschrieben werden, ohne dass Steuern anfallen. Sie haben bis Ende 2011 Zeit, diese Transaktion einzugehen. Es sind keine Transferkosten oder Kapitalgewinnsteuern zahlbar. Der Basispreis für eine spätere Kapitalgewinnsteuer ist der ursprüngliche Kaufpreis.
Der Vorteil eines solchen Transfers ist der Freibetrag von R 1.5 Mio. für den Erstwohnsitz, welcher bei der Veräußerung für die Berechnung der Kapitalgewinnsteuer anwendbar ist.

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3. SACHVERSICHERUNGEN

Alle Notfall-Nummern auf einen Blick

Damit Sie in einem Notfall besser handeln können, möchten wir Ihnen folgende Telefon-Nummern zur Verfügung stellen:

Generelle Notruf-Nummern:

Any Emergency - vom Festnetz
107
Any Emergency - vom Handy 112
Ambulanz 10177
Feuerwehr 086 088 111
Feuerwehr - Privathaushalte und Feldbrände 021 535 1100
Polizei 10111
Lifeline 021 461 1111
Gebirgsrettung 021 948 9900
Strandwache - NSRI 021 449 3500
Touristen Assistenz - Polizei 021 418 2852
Vergiftung und Schlangenbisse
021 931 6129

Versicherungsbezogene Notfallnummern:


MUA 083 793 3136 (road assistance)
Mutual & Federal 0860 247365
Santam 0860 505911
Chartis (AIG) 0860 113522
BnB Sure 0800 556677
HIU 011 455 5271
Cross Country 0800 005688
CIA keine Nummer
Echelon 0800 200002
Vantage 083 628 3442



Bitte beachten Sie, dass die Notfallnummer von BnB Sure auch im Falle von geplatzten Boilern und anderen Schadensfällen verwendet werden muss. Die Versicherung hat eine Liste von Sanitärfirmen, welche Ihnen zur Verfügung stehen.

Bitte speichern Sie die wichtigen Nummern auf Ihrem Handy.

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MUA verbessert Leistungen

Mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2009 sind die folgenden Änderungen eingetreten:

  • Für Pensionäre ab Alter 55 sind keine Selbstbeteilungen mehr anwendbar, unabhängig ob es ein Gebäude-, Hausrat- oder Motorfahrzeugschaden ist.
  • Die Tabelle für Selbstbeteiligungen im Falle eines Boilerschadens ist nicht mehr in Kraft und die Selbstbeteiligung für Gebäudeschäden ist nun anwendbar.

Diese Änderungen an einer bereits sehr umfangreichen Police sind zu Gunsten des Policeninhabers. Für weitere Ausführungen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.

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Mutual & Federal Prämienerhöhungen

Der Versicherer hat seit dem 1. Dezember 2009 verschiedene Prämienerhöhungen eingeführt.
Für die meisten Versicherungsnehmer werden die Prämien durchschnittlich um 10% höher ausfallen. Insbesondere Prämien für Gebäude werden stärker steigen. Die neuen Prämien werden ab dem Erneuerungsdatum Ihrer Police wirksam. Wir werden die neuen Prämien mit anderen Versicherungen vergleichen um sicherzustellen, dass Sie nach wie vor das beste Preis- / Leistungsverhältnis erhalten.

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Neue Versicherung für 4x4 Fahrer

Wir möchten alle unsere 4x4-Enthusiasten darauf aufmerksam machen, dass solche Fahrzeuge über „Cross Country Insurance" versichert werden sollten.
Personen, welche regelmäßig auf Safari gehen und Ihre Fahrzeuge entsprechend modifiziert haben, finden mit Cross Country einen Spezialversicherer, welcher unter anderem folgende Zusatzdienstleistungen anbietet:

  • Umfangreiche geographische Abdeckung bis zum Äquator
  • Medizinische Evakuation
  • Extras wie Dachzelte, Zusatztanks etc. können auf der gleichen Police versichert werden

Für weitere Ausführungen steht Ihnen unser Sachversicherungsteam gerne zur Verfügung.

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Versicherung von Boilern auf kommerziellen Policen

Im Gegensatz zu privaten Versicherungspolicen sind Boiler auf kommerziellen Policen nicht automatisch in der Rubrik "Gebäude" mitversichert. Diese müssen in der Anzahl und dem Wiederbeschaffungswert auf der Police separat aufgeführt werden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es hier um den Ersatz des Boilers geht. Folgeschäden von geborstenen Boilern sind auch ohne die Spezifikation der Boiler versichert.
Gästehäuser welche mit BnB Sure, HIU oder Santam versichert sind, brauchen die Boiler nicht separat aufzuführen, da die Deckung automatisch in der Police enthalten ist.

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Old Mutual kauft 100% Aktienanteil von Mutual & Federal (M&F)

Die Aktionäre des Sachversicherers M&F haben einer Resolution zugestimmt, dass der Finanzkonzern Old Mutual die restlichen Aktien erwerben kann.
Old Mutual war bereits im Besitz von 73.5% aller M&F Aktien. Der Kaufpreis beträgt R 21.25 pro Mutual & Federal Aktie.
Julian Roberts, CEO von Old Mutual, hat in einem Communique folgendes mitgeteilt: "Wir sind sehr erfreut, dass die große Mehrheit aller M&F Aktionäre der Akquisition zugestimmt haben. Kunden, Angestellte und Aktionäre können in eine vielversprechende Zukunft blicken - Old Mutual wird weiterhin Substanz für die Aktionäre schaffen.

Der Kauf braucht noch die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

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Gestohlene Gegenstände aus dem Fahrzeug sind ohne "all risk cover" nicht versichert

Unsere Schadensabteilung hat in letzter Zeit mehrere Meldungen erhalten, bei denen Kunden von sogenannten "smash and grab" Diebstählen betroffen waren.
Bitte lassen Sie keine Gegenstände im Fahrzeug liegen, welche von außen ersichtlich sind. Auch während der Fahrt sollten Sie keine Laptops, Handtaschen etc. auf den Sitzen liegen haben. Viele dieser Schadensfälle finden an Kreuzungen statt, während Ihr Fahrzeug stationär ist.
Bitte beachten Sie, dass solche Gegenstände nur dann versichert sind, wenn diese auf Ihrer Police unter der Rubrik "General All Risk" oder "Specified All Risk (Laptops, Handys etc.) aufgeführt sind.

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AIG wechselt Namen zu "Chartis Insurance"

Der amerikanische Versicherungskonzern hat den Namen seit dem 2. November 2009 geändert. Für bestehende Versicherungsnehmer hat die Namensänderung keinen Einfluss. Alle Policen und Bedingungen bleiben nach wie vor in Kraft.

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4. KRANKENVERSICHERUNGEN

Sehr tiefe Prämien des neuen Bupa Produktes

Wir haben in unserem letzten Newsletter angekündigt, dass der internationale Krankenversicherungskonzern seit dem 1. Juli ein sehr attraktives Versicherungspaket lanciert hat. Die Leistungen sind analog dem IHI-Produkt modular aufgebaut. Die nachfolgende Tabelle soll Ihnen eine grobe Übersicht der Prämien wiedergeben:

Jährliche Prämien in Euro:

Alter Stationäre Deckung (Hosptial Plan)* Ambulante Deckung ("Out-of-hospital cover")* Medikamente etc. *
30 587 533 409
40 836 700 519
50 1185 971 703
60 1825 1598 1113

*Selbstbeteiligungen: € 1250 / € 125 / € 60

Die Leistungen unter dem stationären Modul umfassen 100% Kostendeckung, Einzelzimmer und Sie können den Ort Ihrer Behandlung weltweit auswählen (Ausnahme: Nordamerika).
Vor allem junge Versicherungsnehmer kommen in den Genuss von tollen Leistungen zu sehr tiefen Prämien. In vielen Fällen ist die Bupa Versicherung kostengünstiger als eine lokale Krankenkasse.

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Gesetzliche Krankenversicherung - was haben wir zu erwarten?

Unsere Regierung möchte eine gesetzliche Krankenversicherung (National Health Insurance oder "NHI") einführen, damit jede Person Zugriff zu einer medizinischen Versorgung finden kann. Um dieses Vorhaben zu finanzieren, besteht ein Kapitalbedarf von ungefähr R 100 Mia., welcher aber nur von bereits strapazierten Steuerzahlern kommen kann.

Gerüchte sind im Umlauf, dass private Krankenversicherer nicht erlaubt sein werden, Leistungen anzubieten, welche von einem öffentlichen Spital angeboten werden können. Dies bedeutet, dass Mitglieder von Privatversicherungen ein öffentliches Spital aufsuchen müssen oder ansonsten für die Behandlung in einem Privatspital selber aufkommen müssen. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass keine Privatpatienten mehr vorhanden sind und einige Krankenversicherung den Konkurs anmelden müsste.
Krankenversicherungen ist es gestattet, sogenannten "top-up-cover" anzubieten, was die Kosten über der NHI-Limite abdecken soll.

Alle Sektoren der Industrie sind mit der Regierung einig, dass etwas unternommen werden muss, aber die Vorschläge sind mit Zurückhaltung analysiert worden. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird jeden Steuerzahler zusätzlich zwischen 1.75% and 2.5% seines steuerbaren Einkommens kosten. Arbeitgeber werden nochmals den gleichen Beitrag leisten müssen und Krankenversicherung müssen den Beitrag für den "top-up-cover" einziehen und überweisen müssen.

Der Weg zur endgültigen Einführung ist aber noch weit entfernt. Da nur 15% der Bürger in Südafrika sich eine Krankenversicherung leisten können, ist eine Verbesserung der momentanen Lage mehr als angebracht. Die Regierung will das "NHI" über die nächsten 5 Jahre - bis 2014 - in Kraft setzen.

Anfangs November wurde aber kommuniziert, dass die Planung des "NHI" eingestellt worden ist. Das vom neuen Finanzminister verkündete "medium term budget" hat für die nächsten 3 Jahre keine Mittel für dieses Projekt.
Die Regierung hat als erste Priorität definiert, dass die bestehenden Spitäler und die Verwaltung verbessert werden, bevor das NIH umgesetzt werden kann.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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5. IMMIGRATION

Fast alle Anträge bearbeitet

Es ist schon eher ungewöhnlich, dass wir über positive Entwicklungen bei der Einreisebehörde ("Department of Home Affairs") berichten können.
Eine vom Hauptsitz in Pretoria delegierte Arbeitsgruppe hat in kurzer Zeit fast alle ausstehenden Anträge in Kapstadt bewilligen können.
Einige unserer Kunden waren in der glücklichen Lage, dass die Ausstellung der Daueraufenthaltsbewilligung nur 2 Monate gedauert hat.
Wir hoffen, dass die Behörde nicht in die alte Lethargie zurückfällt, da jetzt fast alle Anträge bearbeitet worden sind.

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6. NACHLASSPLANUNG

Was kostet die Abwicklung eines Testamentes?

Im Anschluss an den Artikel in unserem letzten Newsletter sind Fragen betreffend den Nachlasskosten aufgetreten. Folgende Punkte sind zu beachten:
Eine Erbschaftsmasse, welche an einen überlebenden Ehepartner vererbt wird, unterliegt keiner Erbschaftssteuer. Alle anderen Erben werden mit 20% besteuert, sobald der Freibetrag von R 3.5 Mio. überschritten ist. Sollte ein bereits verstorbener Ehepartner den Freibetrag nicht genutzt haben, kommt der letztverstorbene Ehepartner in den Genuss eines Freibetrages von R 7.0 Mio.
Die Nachlassgebühren betragen 3.5% der Erbschaftsmasse plus MwSt. Diese Richtlinie ist von den Gerichten vorgegeben worden.

Wir sind der Meinung, dass der südafrikanische Staat, analog anderen Ländern, die Erbschaftssteuer abschaffen sollte. Die meisten Bürger liegen unter der Steuergrenze und das Staatseinkommen aus diesen Nachlässen ist relativ gering. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die staatliche Verwaltung dieser Steuergesetzgebung mit hohen administrativen Kosten verbunden ist.

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7. ANDERES

Devisenvorschriften: Erhöhung der „off-shore" Limite auf R 4.0 Mio. pro Person

Unser neuer Finanzminister, Herr Pravin Gordhan, hat während seinem "medium term budget speech' am 28. Oktober bekannt gegeben, dass die Limite für Investitionen im Ausland von südafrikanischen Steuerzahlern von R 2.0 Mio. auf R 4.0 Mio. erhöht wird.
Weiter wurde kommuniziert, dass die Devisenvorschriften mit der Bekanntgabe des neuen Staats-Etat im Februar 2010, noch weiter gelockert werden sollen.

Wir begrüßen den Vorschlag, welcher eine Integration von Südafrika in die Weltwirtschaft fördert. Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels noch nicht in Kraft waren.

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Swiss Financial Consulting leistet Unterstützung bei Hypothekar-Anträgen

Sollten Sie einen Kredit beantragen oder eine bestehende Hypothek verbessern wollen, kann Ihnen unser Büro behilflich sein.
Wir haben eine Kooperation mit einer Partnergesellschaft abgeschlossen, welche sich in diesem Bereich spezialisiert hat und unter Umständen bessere Konditionen anbieten kann.

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Erläuterung für die Registrierung von SIM-Karten

Im Anschluss an unseren Artikel über „Rica" in unserem Newsletter muss beigefügt werden, dass auch sogenannte „pay-as-you-go" oder „pre-paid" Sim-Karten registriert werden müssen. Die neue Gesetzgebung schließt alle Arten von Karten ein.

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Neue Mindestlöhne für Haushaltsangestellte ab dem 1. Dezember

Gemäß Mitteilung des Arbeitsamtes sind die neuen Mindestlöhne für Haushaltsangestellte, welche mehr als 27 Stunden pro Monat arbeiten, wie folgt: R 7.40 pro Stunde, R 333.13 pro Woche und R 1442.86 pro Monat.
Angestellte mit weniger als 27 Stunden pro Woche kriegen neu R 8.74 pro Stunde.

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Suchen Sie eine Hausbetreuung?

Viele unserer europäischen Kunden, welche nur beschränkte Zeit in Südafrika weilen, sind oft auf der Suche nach einer zuverlässigen Hausbetreuung. Wir sind einem Schweizer Unternehmen vorgestellt worden, welches solche Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Für weitere Infos kontaktieren Sie bitte unser Büro.

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Vorsicht bei Zollbeamten in Johannesburg

Wir sind von folgendem Zwischenfall informiert worden: Aus Europa kommende Kunden mussten Ihr Gepäck in Johannesburg entgegennehmen, um einen lokalen Verbindungsflug nach Kapstadt zu kriegen.
Das Ehepaar wurde am Zoll untersucht und bewusst länger aufgehalten. Die Angst der Kunden, den Anschlussflug zu verpassen, wurde ausgenutzt und der Zollbeamte entwendete eine teure Armbanduhr aus dem Gepäck. Dies wurde erst nach Ankunft in Kapstadt bemerkt und Untersuchungen etc. verliefen schließlich im Sand.
Wir möchten alle unsere Kunden raten, bei Zollbeamten vorsichtig zu sein, sich den Namen zu merken und das Durchsuchen von Gepäckstücken genau zu beobachten.

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Swiss Financial Consulting ändert Namen und Firmenlogo

Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass unser Firmenname ab dem nächsten Jahr gekürzt und "SWISSFIN" lauten wird. Wir sind der Meinung, dass der momentane Name zu lange ist und der neue Auftritt unsere "swissness" besser verkörpert.
Im gleichen Zug wird unser Firmenlogo ebenfalls angepasst werden. Mehr Details dazu kommen im neuen Jahr.

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Öffnungszeiten unseres Büros über die Feiertage

Unser Büro ist an allen Werktagen geöffnet. Am 24. und 31. Dezember wird das Büro jeweils um 12.00 geschlossen.

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Kalender 2010

Wir haben bereits die neuen Mutual & Federal Kalender fuer das Jahr 2010 hier. Sollten Sie ein Exemplar fuer das neue Jahr haben wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbinung. Gerne senden wir Ihnen einen zu.

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Teilzeit Mitarbeiter gesucht

SwissFin sucht ab nächstem Jahr eine Deutsch- und Englisch sprechende(r) Mitarbeiter(in) (Teilzeit), welche(r) als Sachbearbeiter für Schadensfälle im Bereich Sachversicherungen ausgebildet werden möchte.

Wir bieten eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten, abwechslungsreiche Tätigkeit in angenehmer Arbeitsatmosphäre in einem jungen, dynamischen Team sowie viel Kundenkontakt.

Interessenten mit gepflegtem Auftreten, guten Kommunikationsfähigkeiten sowie einer teamorientierten Denkweise werden gebeten, ihre Bewerbung (Anschreiben und Lebenslauf) an Herrn Hug zu senden ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ).

 

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