| SwissFin Newsletter März 2009 |
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Sehr geehrte Kunden, Herzlich willkommen zu unserem ersten Newsletter im neuen Jahr! Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass die lokale Steuerbehörde für unsere off-shore Lösung „SwissChoices" das grüne Licht gegeben hat. Wir sind somit die erste Gesellschaft in Südafrika, welche einen ausländischen „Life Wrapper" in Südafrika vertreiben kann. Natürlich sind nach unseren Newsflash Fragen aufgetreten, welche wir nachfolgend beantworten. Das Haushalts-Etat, welches von unseren Finanzminister präsentiert worden ist, war nicht sehr spektakulär, was unter dem momentanen wirtschaftlichen Umfeld auch nicht erwartet werden konnte. Sie finden eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte in diesem Schreiben. Positiv zu bemerken ist, dass unsere Zinskurve nun endlich den Abwärtstrend eingeschlagen hat, zur Freude vieler Konsumenten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Bis demnächst, Ihr Swissfin - Team Inhalt
INHALT1. ANLAGENZinssätzeSwiss Financial Consulting bietet ab dem 10. März folgende Zinssätze an: Bankzinsen:
Versicherungsrenditen: "Guaranteed income plans" (5 Jahre):
Steuerfreie Anlagebeträge: R 654'000 für Steuerzahler unter Alter 65 R 993'000 für Steuerzahler über Alter 65 Annahme: Effektiver Zinssatz 11.5 %. Für Ehepaare sind diese Beträge pro Person anwendbar. Kommentar: Die Reserve Bank hat bei der letzten Sitzung die Leitzinsen um 1% reduziert. Die langfristigen Zinsen sind stark abgeschwächt. Kombiniert mit tieferen Steuersätzen sind die steuerfreien Anlagebeträge beträchtlich gestiegen. Wir erwarten weitere Zinssatzsenkungen. Gerne steht Ihnen Herr Tony R. Hug im Zusammenhang mit Anlage- und Steuerfragen zur Verfügung. SARS bewilligt SwissChoices – Fragen und AntwortenNach unseren Newsflash (siehe http://www.swissfin.de/de/swiss-banking/private-banking-versicherung.html) sind folgende Fragen aufgetreten: Was war die Performance des SwissChoices Portfolio? Antwort: Da bestehende Werte in die Struktur transferiert werden, hängt die Rendite von diesen Werten und Portfolios ab. Es gibt Modell-Portfolios und auf Anfrage können wir Ihnen gerne deren Renditen geben. Ich brauche kein SwissChoices, da ich von einem „Asset Swap" Gebrauch machen kann. Antwort: Die Werte in einem Asset Swap sind in Südafrika nach wie vor steuerpflichtig und müssen zu einem späteren Zeitpunkt nach Südafrika zurückgebracht werden. SwissChoices dient dazu, die Steuerschuld zu reduzieren. Wieso sollte ich meine Vermögenswerte im Ausland deklarieren? Antwort: Im Moment ist eine weltweite Hetzjagd im Gange, welche nicht deklarierte Werte aufdecken möchte. Sogenannte Steuerparadiese oder Orte mit Bankkundengeheimnis sind stark unter Druck. Nur schon aus diesem Grunde sollte jeder Investor langfristig eine steuerkonforme Lösung suchen. Beachten Sie, dass Ihre Nachkommen die Möglichkeit haben sollten, solche Werte später wieder in Zirkulation zu bringen ohne sich von Steuerbehörden verstecken zu müssen. SwissChoices kann Ihnen für solche Anliegen eine Basis offerieren. Ich muss Verluste an der Behörde tragen und will keine Neuanlagen machen. Antwort: Mit SwissChoices machen Sie keine Neuanlage, sondern transferieren bestehende Werte in die Struktur. Ein Verlustvortrag ist eine ideale Grundlage ein SwissChoices zu gründen, damit ein Wertzuwachs steuerfrei ist. „Time for planning is now!" Kann ich eine Pension von SwissChoices beziehen? Antwort: Ja, dies ist möglich. Ich habe mit Vermögensverwaltungen schlechte Erfahrungen gemacht und möchte meine Anlageentscheide selber in die Hand nehmen. Antwort: Auch diese Möglichkeit ist unter SwissChoices vorhanden. Für weitere Informationen können Sie Herrn Hug unter 021-551331 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. kontaktieren. Das Schweizer Bankkundengeheimnis – quo vadis?Seit 6 Monaten wird die Schweiz in Bezug auf das Bankgeheimnis von den Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien (G20) unter Druck gesetzt. Diese Länder verlangen vollen Zugriff auf die Kundendaten bei Banken in der Schweiz. Wenn die Schweiz diesem Begehren nicht zustimmt, soll die Schweiz auf eine schwarze Liste der OECD gesetzt werden. Dies hätte sehr gravierende Folgen für das Schweizer Bankwesen und die gesamte Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat konnte dem Druck nicht mehr standhalten und entschied, nachdem Singapur, Liechtenstein, Österreich und Luxemburg den Verhandlungen zusagten, gegenüber dem Ausland von einer Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung abzusehen. Noch ist nichts passiert. Die Schweiz hat mit 70 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches die steuerliche Behandlung von Einkommens-, Vermögens-, und Erbschaftssteuern regelt. In diesem Doppelbesteuerungsabkommen ist auch der Umgang bei Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vereinbart. In Zukunft wird die Schweiz bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung Rechtshilfe anbieten. Ob die betroffenen Länder auf diesen Vorschlag eingehen werden ist Sache der individuellen Verhandlungen. Die Schweiz dürfte vermutlich eine Gleichbehandlung mit anderen Steueroasen erzwingen und im Gegenzug eine Quellensteuer anbieten, im Speziellen mit Ländern wo noch keine Quellensteuervereinbarung bestehen, wie z.B. die U.S.A. Was heisst das für Kunden mit Vermögenswerten in der Schweiz? Kunden mit steuerneutralen Vermögenswerten sind in Zukunft höheren Risiken ausgesetzt, ungeachtet in welchem Land die Vermögenswerte liegen. Erträge dürften höheren, nicht rückforderbaren Quellensteuern von bis zu 35 % ausgesetzt sein. Grenzüberschreitende Transaktionen sind um jeden Preis zu verhindern. Solche Transaktionen können leicht zur zahlenden Bank zurückgeführt werden, was einen Verdacht auf Steuerhinterziehung begründet. Wir empfehlen steuerkonforme Konzepte zu prüfen, um erstens die Quellensteuern zu optimieren, die Privatsphäre zu wahren und den Nachlass zu regeln. Unser Konzept SwissChoices Portfolio bietet sich dazu an. Nach Einzahlung Ihres Vermögens in dieses Konzept werden keine deklarationspflichtige, steuerbare Erträge und Kapitalgewinne mehr erzielt. SwissChoices Portfolio können wir steuerpflichtigen Personen mit Sitz in Deutschland, Spanien, England, Skandinavien, Südafrika und U.S. Bürgern anbieten. Andere Länder prüfen wir gerne auf Anfrage. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Tony R. Hug gerne zur Verfügung. Mr. Rudolf Wiser in SüdafrikaEinmal mehr befindet sich Herr Rudolf Wiser, Vermögensverwalter und Inhaber der SAMI AG in Zug, wieder in Kapstadt. Er steht vom 15. bis 28. März für Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie können ihn über unser Büro Tel. 021-551331 über E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder über sein lokales Handy (082-7191783) kontaktieren. Discovery lanciert “Investment Integrator”Die Versicherungsgesellschaft offeriert attraktive Anlagebedingungen für bestehende Inhaber von Lebensversicherungspolicen. Abhängig der Prämie für die Lebensversicherung, wird auf einem Sparvertrag (Endowment Policy) die Rendite um garantiert 14% bis 26% erhöht! Für weitere Ausführungen steht Ihnen Herr Kenny Williamson Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zur Verfügung. 2. STEUERNStaats-Etat 2009 / 2010Finanzminister Trevor Manuel präsentierte sein 13. Etat am 20 Februar 2009. Die wichtigsten Punkte sind wie folgt zusammengefasst: Persönliche Steuern: Die Einkommenssteuer-Tabelle für das Steuerjahr 2010 ist wie folgt:
Steuerabzug: R 9756 pro Steuerzahler, über Alter 65 zusätzlich R 5400. Steuerfreies Einkommen: Personen unter Alter 65 mit jährlichem Einkommen weniger als R 54'200 zahlen keine Steuern. Für Personen über 65 ist dieser Betrag R 84'200 (die Beträge sind von R 46'000 und 74'000 erhöht worden). Steuerbefreite Zinseinkommen: R 21'000 (unter Alter 65) and R 30'000 (über Alter 65) - diese lagen vorher bei R 19'000 und R 27'500. Ausländische Zinsen und Dividenden: Der Freibetrag wird von R 3200 auf R 3500 p.a. erhöht. Erbschaftssteuern: Sollte der Freibetrag von R 3.5 Mio. für den ersten Erblasser nicht beansprucht worden sein, wird dieser bei verheirateten Partnern auf den überlebenden Ehepartner übertragen. Die bedeutet, dass Ehepaare einen steuerfreien Betrag von R 7.0 Mio. aus der Erbschaftsmasse vererben können, bevor die Erbschaftssteuer von 20% zur Anwendung kommt. Mehrwertsteuer (VAT): Die zwingende Anmeldung ist erforderlich, wenn ein Unternehmen mehr als R 1.0 Mio. Umsatz macht. Die freiwillige Registrierung ist unter R 50'000 Umsatz nicht mehr möglich. Kapitalgewinnsteuer: Der jährliche Freibetrag wird von R 16'000 auf R 17'500 erhöht. Ein Erstwohnsitz, welcher für weniger als R 2.0 Mio. verkauft wird, unterliegt keiner Steuer. Der Freibetrag von R 1.5 Mio. für den Erstwohnsitz bleibt unverändert. Dividendensteuer: Die sogenannte "Secondary Tax on Companies" ist durch diese Steuer ersetzt worden (10%). Die Einführung einer endgültigen Dividendensteuer ist in der 2. Hälfte 2010 zu erwarten. Krankenversicherungsbeiträge: Die steuerlich abzugsberechtigten Beträge werden wir folgt angepasst: Ab dem 1. März wird für die ersten zwei Familienmitglieder der Satz von R 570 auf R 625 pro Monat erhöht. Der Abzug für andere mitversicherte Personen wird von R 345 auf R 380 p.m. angepasst. "Travel allowance": Die so genannten "geschätzten privaten Reisekilometer - deemed private kilometres" wird abgeschafft. Entsprechend müssen Angestellte mit einer "Travel Allowance" ein Fahrtenbuch führen, um die Abzüge geltend zu machen. Ein Beispiel eines solchen Buches finden Sie unter http://www.sars.gov.za/uploads/images/0_SARS_Travel_LogBook.pdf Verwenden Sie dieses für Ihren persönlichen Gebrauch. Quellensteuer beim Bezug von Pensionskassengeldern: Die ersten R 22'500 sind steuerfrei. Anschließend ist folgende Tabelle anwendbar:
Sozialwesen: Die Rente für Behinderte und Pensionäre wird von R 940 auf R 1010 p.m. erhöht. Der Unterstützungsbeitrag für Kinder wird von R 220 auf R 240 p.m. angepasst. Devisenvorschriften: Keine Änderungen. Andere Steuern: Einmal mehr wird die "Sündensteuer' erhöht: Bier kostet 7 Cents mehr für 340ml, Wein 32 Cents pro 750ml Flasche, Spirituosen R 3.21 pro 750 ml Flasche und Zigaretten 88 Cents pro 20-er Packung. Wussten Sie, dass der Preis für jede 2. Zigarette in Form von Steuern an den Fiskus geht? Benzinsteuern werden um 23/24 Cents (Benzin/Diesel) ab dem 1. April erhöht. Der Beitrag an den "Road Accident Fund (RAF)" steigt auf 64 Cents pro Liter Treibstoff (war vorher 46.5 Cents). Die Steuer auf Einkaufs-Plastiktaschen wird von 3 Cents auf 4 Cents erhöht. Die Steuer auf nicht-energie-sparsamen Glühbirnen steigt von 1 auf 3 Cents. Stromkosten steigen um 2 Cents pro Kilowattstunde ab dem 1. Juli 2009. Wirtschaft: R 44.5. Mia werden verwendet um Armut zu reduzieren, andere Beträge gehen an das Ausbildungssystem, Krankenvorsorge, Bekämpfung der Kriminalität etc. R787 Mia. werden über die nächsten 3 Jahre an den öffentlichen Transport gehen (Rapid Bus Transport System), Autobahnen, Zugsverbindungen etc. Der Staat bürgt für R 176 Mia. von Eskom's Schulden. Kommentar:Das wirtschaftliche Umfeld gab unserem Finanzminister keinen großen Spielraum. Die Regierung ist weiter bestrebt, die Armut in Grenzen zu halten, Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen und Wettbewerb zu fördern. Es war leider enttäuschend, dass die Devisenvorschriften nach wie vor in Kraft bleiben. Neue Richtlinien zur Einschätzungssteuer („Provisional Tax“)Das Parlament hat einer Gesetzesänderung zugestimmt. Ab diesem Steuerjahr dürfen Schätzungen des Steuerzahlers für sein mutmaßliches Einkommen nicht mehr als 80% unter dem effektiven Einkommen liegen. Fehlschätzungen sind mit einer Busse verbunden, es sei denn, außerordentliche Umstände können beigeführt werden. 3. SACHVERSICHERUNGENBitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihres lokalen FührerscheinesIn der Regel sollten Sie auf dem Postwege automatisch eine Aufforderung für die Verlängerung Ihres lokalen Führerscheines erhalten. Da der Postweg nicht immer zuverlässig ist oder die Behörde vielleicht Ihre neue Adresse nicht hat, empfehlen wir Ihnen das Ablaufdatum selber zu überprüfen und entsprechend zu terminieren. “Cellphone jammers” und AbschleppwagenWir beziehen uns auf einen Artikel in unserem letzten Newsletter. Ein Leser hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass Sie sich ca. 50 Meter von der Unfallstelle entfernen können, damit der Empfang auf Ihrem Handy wieder gewährleistet ist. Bin ich versichert wenn mein Nachbar Aushubarbeiten tätigt?Was passiert, wenn Ihr Haus aufgrund von Renovations- oder Aushubarbeiten des Nachbars beschädigt wird? Es gibt keine Versicherungspolice, welche diesen Schaden abdeckt - es sein denn, Ihr Nachbar hat eine Bauwesenversicherung („Contractor's All Risk") abgeschlossen und ist bereit, diesen Schaden seiner Versicherung zu melden. Ansonsten haben Sie keine Chancen auf Schadensersatz, außer Sie beauftragen Ihren Anwalt mit dieser Forderungsklage. Haben Sie “Fahrzeugmiete” auf Ihrer Police mitversichert?Sollten Sie während Reparaturarbeiten oder Diebstahl Ihres Autos ein Mietfahrzeug beanspruchen wollen, muss dies separat auf Ihrer Kfz-Police versichert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Police auf die „car hire" Zusatzversicherung oder kontaktieren Sie unser Büro um diesen Punkt abzuklären. AIG Resultate in SüdafrikaPeter Flint, Präsident Region Afrika für AIG, hat kürzlich folgende Mitteilung verfasst: "Die südafrikanische Agentur hat einen Gewinn nach Steuern von R 180 Mio. erzielt, eine Steigerung gegenüber 2007 von 32%. Das Kapital von AIG Südafrika ist geschützt und kann nicht von der Muttergesellschaft verwendet werden. Das lokale Unternehmen hat nach wie vor ein AAA Rating, welches lokal die höchste Auszeichnung ist. Die Verluste der Muttergesellschaft haben auf uns keinen Einfluss und unser Unternehmen läuft wie bis anhin. Prämien für Rietdachhäuser im AnstiegGrosse Schadensfälle deuten auf einen Prämienanstieg hin. Vor kurzem ist ein Hotel bis auf die Grundmauern abgebrannt - der geschätzte Schaden beträgt R 50 Mio. Praktisch alle Versicherungen können die bestehenden Prämienansätze nicht aufrechterhalten und es sind höhere Prämien zu erwarten. M&F wechselt zu neuer IT Plattform – Verzögerungen mit Policen und SchadensfällenDie Versicherung hat zu einem neuen Computersystem gewechselt. Aufgrund der schwierigen Integration von verschiedenen Systemen sind Verzögerungen aufgetreten. Im Moment erhalten wir Policen mit großer Verspätung und die Bearbeitung der Schadensfälle ist ebenfalls betroffen. Wir möchten Sie um Geduld bitten, Ihre Versicherungsdeckung ist nach wie vor gewährleistet, auch wenn Sie die Police erst später erhalten. PG Glass offeriert kostenlosen „Check“Seit dem 9. März können Autofahrer kostenlos Ihre Windschutzscheibe bei PG Glass kontrollieren lassen. Die Aktion läuft bis Ende dieses Monats. 4. KRANKENVERSICHERUNGENBupa reduziert KrankenversicherungsbeiträgeBupa International hat eine neue Prämienstruktur ab dem 1. April in Kraft gesetzt. Die Prämien sind regional angepasst worden - Südafrika (Zone 6) wird folgende Anpassungen erfahren: USD Prämien:
Euro Prämien:
LSTG Prämien:
Es ist erfreulich zu sehen, dass Bupa International, der weltweit größte internationale Krankenversicherer, die Prämien reduzieren konnte (Ausnahme LSTG-Pläne), während andere Versicherungen laufend Prämienerhöhungen ankündigen. 5. ALTERSVORSORGESie können Ihre persönliche Vorsorgekasse (Retirement Annuity) im Falle einer Emigration vorzeitig auflösenJüngere Personen können aufgrund einer Anpassung im Pensionskassengesetz aufatmen: Neu kann eine private Vorsorgekasse (Retirement Annuity) im Falle einer Emigration aufgelöst werden. Bezüge über R 22'500 unterliegen der Besteuerung, aber das folgende Beispiel soll die Steuervorteile aufzeigen: Ein Kunde trägt R 200'000 als Prämieneinlage bei. Die Rückzahlung der Steuerbehörde beträgt R 80'000 („marginal tax 40%), was die effektiven Kosten der Einlage auf R 120'000 reduziert. Nach 5 Jahren emigriert der Kunde. Die Einlage ist jedes Jahr um 10% gewachsen, und der Endwert beträgt R 322'102. Die zu zahlenden Steuern sind R 55'928 (nach Abzug des steuerfreien Betrages von R 22'500, der Restwert wird zu 18% besteuert). Entsprechend ist die Nettoauszahlung R 268'173, was einer Nach-Steuer-Rendite von 17.4% p.a. entspricht!! 6. IMMIGRATIONBesuch von Nachbarländern und RückflugticketsBitte nehmen Sie Ihr Rückflugticket von SA in Ihr Ursprungsland mit, auch wenn Sie eines unserer Nachbarländer als Tourist besuchen. Unabhängig vom Transportmittel mit dem Sie in das Nachbarland reisen, bei der Rückreise nach Südafrika müssen sie entweder ein entsprechendes Visum haben, oder als Tourist muss das Rückflugticket vorgelegt werden. 7. NACHLASSPLANUNGIst Ihr Testament noch aktuell?Wann haben Sie zuletzt Ihr Testament überprüft? Haben sich Ihre persönlichen Umstände verändert? Haben Sie vom zusätzlichen Steuerfreibetrag von R 3.5 Mio. für überlebende Ehepartner Kenntnis genommen? Im Moment sollte die Klausel im Testament betreffend „Testamentary Trust" noch nicht gestrichen werden, bis das Gesetz angepasst wird. Bitte kontaktieren Sie Herrn Hug Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. für weitere Informationen im Erbschaftssteuerrecht. Wie eine private Vorsorgekasse (Retirement Annuity) große Vorteile in der Nachlassplanung bringen kannPersonen, welche eine Steueroptimierung im Erbfall suchen, können dies am besten mit einer privaten Vorsorgekasse erzielen:
Aus den genannten Gründen bringt jede Einmaleinlage in eine Vorsorgekasse nicht nur eine Reduktion der Einkommens- und Kapitalgewinnsteuer, sondern auch der Erbschaftssteuer von 20%. 8. SONSTIGESIst ein Bankangestellter berechtigt, Sie in Nicht-Bankgeschäften zu beraten?Die Finanzindustrie in Südafrika ist streng geregelt. Ein Berater muss bei der Finanzbehörde (Financial Services Board) gemeldet und muss im Besitz einer Lizenz sein. Jeder Berater muss einem Kunden die sogenannte "intermediary disclosure" zwecks Unterschrift übergeben. Achten Sie darauf, dass dieses Dokument die Bereiche aufzeigt, über welche der Berater sie berät. Ein Bank Berater kann z.B. nur Auskunft über Sachversicherungen geben, wenn seine Lizenz entsprechend ausgestellt ist. Ein Verstoß kann zum Entzug der Lizenz führen. Notwendige Unterlagen für den lokalen FührerscheinSie brauchen die folgenden Unterlagen:
Neue Mitarbeiterin bei Swiss Financial ConsultingWir möchten Frau Aileen Lawrence als neue Mitarbeiterin in unserem Team herzlich willkommen heißen. Sie ist gebürtige Südafrikanerin und hat 20 Jahre in der Schweiz gelebt, wo sie vor Ihrer Rückkehr nach Südafrika für eine Privatbank tätig war. Frau Carolina Painczyk wird uns auf Ende März verlassen. Wir möchten uns bei Ihr für Ihre tolle Unterstützung über die letzten Jahre bedanken und wünschen Ihr viel Erfolg. Jacqueline Oester und Tiffany Häfeli werden die Sachversicherungskunden von Carolina Painczyk übernehmen und die Aufteilung ist wie folgt:
GefundenWir haben in unserem Sitzungszimmer ein goldenes Damenarmband mit Diamanten gefunden. Bitte melden Sie sich bei uns, sollte dieses Schmuckstück Ihnen gehören. HaftungsausschlussWir stellen in unserem Newsletter die verschiedensten Informationen zur Verfügung und haben diese sorgfältig geprüft und ausgewählt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen übernehmen können. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. |
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