• ... 8.03 % ...

  • ... Interessiert?

    Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren

  • Danke für Ihre Hilfe und für Ihren sehr professionellen Immigrationsservice. Ich bin begeistert, in Südafrika bleiben zu können.

    Mr. LS, United Kingdom

  • Im Vergleich zur Schadensregulierung von deutschen Versicherungen ist es eine Wohltat zu erleben, wie schnell bei Ihnen alles bearbeitet wird. Tausend Dank.

    Herr H., Constantia, Kapstadt

  • Mein Versicherungsfall wurde so rasch bearbeitet - in Deutschland habe ich bislang keinen vergleichbaren Service erlebt!

    Frau RK, Sea Point, Südafrika

  • Ein guter und sehr interessanter Newsletter. Ihre Publikation stellt alles andere in den Schatten.

    Herr JK, Düsseldorf

  • Wir haben nun die Verlängerung unseres "Business Permits" für weitere 6 Jahre erhalten. Einmal mehr vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

    Herr K., Camps Bay, Kapstadt

  • Exzellenter Service – vielen Dank!

    Herr KZ, Constantia, Südafrika

  • Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Immigrationsbuch. Wir haben bisher nichts Vergleichbares gefunden, was so informativ und praxisbezogen ist.

    Herr & Frau AC, München

  • Danke für Ihren Newsletter, den wir sehr interessant und informativ finden.

    PH Loenberg, Deutschland

  • Wir haben über die letzten Jahre eine sehr gute und erfreuliche Geschäftsbeziehung aufbauen können. Eine sehr empfehlenswerte Firma für alle Versicherungsbedürfnisse.

    Herr JS, Kapstadt, Südafrika

  • Wir sind sehr beeindruckt mit dem professionellen Service in Bezug auf unsere Immigration, Steuerplanung sowie im Hinblick auf Versicherungsfragen und haben Swiss Financial Consulting bereits weiterempfohlen.

    Mr. WK, Somerset West, South Africa

Immigration South Africa
Immigrationsbroschüre Drucken

Generelle Übersicht

Das Interesse für eine Einwanderung nach Südafrika ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Nebst der geographischen Vielfalt und der natürlichen Schönheit des Landes müssen natürlich auch andere Punkte berücksichtigt werden, die schließlich für den Entscheid einer Einwanderung ebenso wichtig sind. Die Themen dieser Broschüre sind auf den Finanzbereich beschränkt. Eindrücke über Geographie, Klima, Kultur etc. müssen unbedingt persönlich vor Ort gewonnen werden.

Leider ist über die letzten Jahre die Einreise nach Südafrika komplexer geworden. Mangelndes Arbeitsplatzangebot und der Zustrom von unqualifizierten Arbeitskräften hat die Behörden zu einer restriktiveren Einwanderungspolitik gezwungen. Man will nicht Bevölkerungswachstum aufgrund eines liberalen Einwanderungsgesetzes fördern, sondern nur Personen Aufenthalt gewähren, die einen substantiellen Beitrag an die südafrikanische Wirtschaft leisten können.

Es hat sich in der Vergangenheit erwiesen, dass im Ausland das Einholen von aufschlussreichen Informationen über die Aspekte einer Einwanderung sehr schwierig ist. Schlecht informierte und eher unfreundliche Behörden machen es einem interessierten Einwanderer nicht immer einfach, einen umfassenden Überblick zu gewinnen. Weiter befassen sich die meisten Publikationen nur mit Investitionen unternehmerischer Art, sind in englischer Sprache verfasst oder sind nicht sehr praxisbezogen.

1. Kategorien einwanderungsberechtigter Personen

Rechtliche Grundlage ist der “Immigration Act 13 of 2002“, der „Immigration Amendment Act 19 of 2004“ und die revidierten Ausführungsbestimmungen „Immigration Regulations“, welche am1. Juli 2005 in Kraft getreten sind.

Grundsätzlich wird jeder Antrag für eine Einwanderung im Einzelnen behandelt; unter Berücksichtigung allgemein gültiger Kriterien:

  • Es muss der Nachweis erbracht werden, dass der zukünftige Einwanderer finanziell unabhängig ist, d.h. mit großer Wahrscheinlichkeit nicht dem südafrikanischen Staat zur Last fallen wird.
  • Wenn keine finanzielle Unabhängigkeit vorhanden ist, muss der Einwanderer in der Lage sein, einen substantiellen Beitrag an die südafrikanische Volkswirtschaft zu leisten und die lokale Arbeitsplatzbeschaffung zu fördern.
  • Anträge für Berufe, in denen genügend lokale Arbeitskräfte vorhanden sind, werden abgelehnt.

Der Einwanderer sollte ohne Vorstrafen und gesund sein. Sein Charakter und Lebenswandel soll ordnungsgemäß sein.

Die Einreisebehörde („Department of Home Affairs“) ist für das Ausstellen von Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden, Identitätskarten, Pässen, temporären und dauernden Aufenthaltsbewilligungen zuständig. Fast alle temporären Bewilligungen können zu einem späteren Zeitpunkt in eine dauernde Bewilligung umgewandelt werden.

2. Daueraufenthaltsbewilligungen

Die Bewilligung berechtigt Sie zum zeitlich uneingeschränkten Aufenthalt in Südafrika. Sie haben alle Rechte eines Einwohners der Republik, ausgenommen sind aber Rechte, die mit einer Staatsbürgerschaft verbunden sind (z.B. Stimmrecht).

Der Antrag kann im Ausland oder lokal eingereicht werden. Dies bedeutet, dass Sie vorgehend mittels eines temporären Visums, in der Regel als Tourist, und entsprechender Deklaration Ihrer Pläne einreisen können. Die Behörde ist aufgrund struktureller Änderungen und der neuen Gesetzgebung kaum in der der Lage, Ihren Antrag innerhalb einer nützlichen Frist (bis ca. 24 Monate) zu genehmigen, auch wenn alle Unterlagen komplett sind und der Antrag keiner weiteren Abklärungen bedarf. Dementsprechend ist die Planung eines temporären Visums unerlässlich, um diese Zeitperiode eventuell zu überbrücken.

Der Antragssteller darf nicht in die Kategorie einer „prohibited person“ oder einer „undesirable person“ fallen. Beispiele davon sind Antragssteller mit ansteckenden und schweren Krankheiten, strafrechtlich gesuchte Personen, aus Südafrika deportierte Personen, Personen mit Vorstrafen, Justizflucht, Insolvenz etc.

Folgende Personen können einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen:

  • Personen, welche seit 5 Jahren eine Arbeitserlaubnis haben („General work permit“ oder „Corporate Permit“)
  • Ehepartner von südafrikanischen Bürgern oder Daueraufenthaltern
  • Minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) von südafrikanischen Bürgern oder Daueraufenthaltern
  • Personen mit einem zeitlich uneingeschränktem Arbeitsplatzangebot („General work permit“ oder „Quota work permit“
  • Arbeitnehmer mit „außerordentlichen Fähigkeiten“
  • Flüchtlinge
  • Pensionäre
  • Finanziell unabhängige Antragssteller
  • Familienmitglieder von südafrikanischen Bürgern oder Daueraufenthaltern im 1. Verwandtschaftsgrad (Eltern oder volljährige Kinder)

Diese Kategorien sind nachfolgend näher beschrieben.

Angestellte im Arbeitsverhältnis über 5 Jahre

Sollte dem Antragssteller über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren eine Arbeitserlaubnis für Angestellte ausgestellt worden sein, kann nach Ablauf dieser Frist eine Daueraufenthaltsbewilligung beantragt werden. Wichtig ist ein Angebot auf eine permanente Anstellung.

Ehepartner von südafrikanischen Staatsbürgern / Daueraufenthaltern

Als Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines Daueraufent-halters haben Sie ebenfalls Anrecht auf eine Daueraufenthaltsbewilligung, sofern diese Bindung mindestens 5 Jahre bestanden hat. Sollte dies noch nicht der Fall sein, erhalten Sie in der Zwischenzeit ein „Begleiter-Visum“.

Der Ausländer muss 2 Jahre nach Ausstellung der Daueraufenthaltsbewilligung den Nachweis erbringen, dass die eheliche Bindung immer noch besteht.

Minderjährige Kinder von südafrikanischen Staatsbürgern / Daueraufenthaltern

Als minderjähriges Kind (unter 21 Jahren) eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines Daueraufenthalters haben Sie ebenfalls Anrecht auf eine Daueraufenthaltsbewilligung.

Antragsteller mit zeitlich uneingeschränktem Arbeitsplatzangebot

Einem Antragssteller, dem ein zeitlich unbefristetes Arbeitsplatzangebot unterbreitet worden ist, kann eine Daueraufenthaltsbewilligung erteilt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitsplatz landesweit ausgeschrieben wurde und keine passende Person gefunden werden konnte („General work permit“). Diese Antragstellung steht auch Antragstellern eines „Quota Work Permits“ zur Verfügung.

Diese Arbeitsgenehmigung dient speziellen Berufsgruppen, welche nicht der Anzeigenpflicht unterliegen und in die Anzahl jährlich verfügbarer Quoten für ausländische Arbeitnehmer innerhalb definierter Industriesektoren fallen.

Antragsteller mit „außerordentlichen Fähigkeiten“

Ein Antragssteller mit außerordentlichen Fähigkeiten kann ebenfalls direkt den Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen. Beispiele von Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten sind Wissenschaftler, Schriftsteller etc.

Wir nehmen an, dass nur wenige Anträge in dieser Kategorie gestellt werden, da die Definition von diesen Fähigkeiten eher wage ist, und jeder Antrag individuell bearbeitet wird.

Selbständig erwerbende Antragssteller

Personen, welche entweder beabsichtigen:

  • ein Unternehmen zu gründen, oder
  • in ein bestehendes Unternehmen investieren wollen oder
  • bereits eine Bewilligung zur Führung eines Unternehmens haben,
können direkt einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen.

Nebst vielen anderen Unterlagen sind folgende Auflagen von Wichtigkeit:
  • Der zu investierende Mindestbetrag in das Unternehmen beträgt R 2,5 Mio. Der Ursprung dieses Kapitals muss aus dem Ausland sein. Diese Bestätigung ist vom Wirtschaftsprüfer auszustellen.
  • Das Unternehmen muss sich bei der Steuerbehörde registrieren lassen.
  • Es müssen mindestens 5 Staatsbürger oder Daueraufenthalter eingestellt werden (exkl. Inhaber und Familienmitglieder).
  • Sollte nicht genügend Kapital vorhanden sein, muss das Unternehmen in einer der nachfolgenden Sektoren tätig sein: Informations- und Kommunikations-Industrie, Bekleidungs- und Textilbranche, chemische und biotechnische Industrie, Agrarverarbeitungsindustrie, Metall- und Mineralverarbeitungsindustrie, Automobil- und Transportindustrie, Tourismus oder Kunsthandwerk.
  • Ein Unternehmensplan, welcher Kurz- und Langzeitprognosen wiedergibt, muss mit dem Antrag eingereicht werden (s. unsere Dienstleistungen).
  • Das Unternehmen muss sich, falls notwendig, beim Dachverband registrieren lassen.
  • Der Wirtschaftsprüfer muss die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens etc. bestätigen.

Es ist von Vorteil, wenn bisherige unternehmerische Erfolge des Antragsstellers nachgewiesen werden können.

Ein Business Permit wird für 24 Monate ausgestellt und muss anschließend verlängert werden.

Bei einer Investition in einen bestehenden Betrieb ist das Gesellschafterabkommen, sowie die letzte Bilanz und Erfolgsrechnung einzureichen.

Flüchtlinge

Wir können unsere Beratungstätigkeit leider nicht für Antragssteller in dieser Kategorie zur Verfügung stellen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einreisebehörde oder deren ausländischen Vertretungen.

können als Rentner den Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen, sofern Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie über ein auf Lebzeiten garantiertes Einkommen von mindestens R 20’000 pro Monat verfügen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kombination aus Rente und/oder Vermögen darzulegen.

Pensionäre

Sie können als Rentner den Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen, sofern Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie über ein auf Lebzeiten garantiertes Einkommen von mindestens R 20’000 pro Monat verfügen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kombination aus Rente und/oder Vermögen darzulegen.

Finanziell unabhängige Antragsteller

Personen, welche in dieser Kategorie den Antrag stellen, d.h. sich die Bewilligung „erkaufen“ möchten, müssen über ein Mindestkapital von R 7.5 Mio. verfügen.

Weiter ist eine einmalige Gebühr von R 75'000 zu entrichten, welche unserer Meinung nach keinen Sinn macht. Für die meisten dieser Antragssteller besteht wahrscheinlich die Möglichkeit, den Antrag in einer anderen, kostengünstigeren Kategorie zu stellen.

Familienmitglieder

Volljährige Kinder oder Eltern von Staatsbürgern oder Daueraufenthaltern können ebenfalls einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen. Die Definition von „Relatives“ ist im Gesetzestext so definiert, dass nur Personen im 1. Verwandtschaftsgrad (Eltern und Kinder) zum Antrag als Familienmitglieder berechtigt sind.

Es ist zwingend, dass die bereits ansässigen Familienmitglieder Verantwortung und finanzielle Unterstützung für den Antragssteller garantieren.

Vorgehensweise und Ablauf bei der Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nicht nur in Ihrem Domizilland bei der nächstgelegenen südafrikanischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) einreichen können, sondern auch in Südafrika. Sollte es möglich sein, empfehlen wir Ihnen die lokale Antragsstellung, da wir Ihnen vor Ort mehr Unterstützung leisten können.

Mit Abgabe der erwähnten Formulare wird in der Regel auch ein Interview geführt, damit der zuständige Beamte einen Eindruck über die Antragssteller gewinnen kann. Um lokal auch die polizeilichen Abklärungen vorzunehmen, werden Sie auch Ihre Fingerabdrücke (ab 18 Jahren) zur Verfügung stellen müssen.

Sollte nach Durchsicht der Unterlagen noch ausstehende Punkte zu klären sein, könnten Sie nochmals zu einem Interview gebeten werden.

3. Temporäre Aufenthaltsbewilligungen

Eine temporäre Bewilligung kann nur Personen erteilt werden, welche nicht als „prohibited“ oder „undesirable“ Antragssteller definiert werden. Die Bewilligung ist zeitlich limitiert und kann unter Umständen verlängert oder in eine andere Bewilligung gewechselt werden.

Folgende Kategorien stehen für die eine Antragsstellung zur Verfügung:

  • Touristenvisum
  • Studienvisum („Study Permit“)
  • Selbständig erwerbende Antragssteller („Business Permit“)
  • Personen mit einem Arbeitsplatzangebot („Quota work permit, General work permit, exceptional skills work permit, intra-company work permit, corporate permit“)
  • Pensionäre
  • Familienmitglieder von südafrikanischen Bürgern oder Daueraufenthaltern
  • Treaty Permits, Crew Permits, Medical Permits, Exchange Permit etc.

Touristenvisum und Verlängerung

Abhängig vom Ursprungsland des Besuchers / Touristen kann die Antragsstellung für eine Einreise differenzieren.

Normalerweise wird Ihnen ein Besuchervisum bis maximal 3 Monate gewährt. Bei einem länger gewünschten Aufenthalt können Sie nur noch einmal um weitere 3 Monate verlängern. Dies kann nur vor Ort gemacht werden und nicht im Ausland vor Ihrer Abreise.

Es muss beachtet werden, dass am Ort der Einreise nach Südafrika der Beamte die Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltes bestimmt, sofern Ihr Flugticket die gewünschte Aufenthaltsdauer aufweist. Das Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen.

Studienvisum

Der Antrag kann auch lokal gestellt werden und das Visum wird für zwei bis drei Jahre ausgestellt.

Grundsätzlich können nur Studenten von höheren Ausbildungsstätten Teilzeitstellen unter 20 Stunden pro Woche annehmen.

Sie sind frei, ein anderes Institut zu wählen. Der Antrag muss dementsprechend neu formuliert und eingegeben werden. Der Wechsel zu einem anderen Institut, ohne die Behörde davon in Kenntnis zu setzen, ist nicht erlaubt.

Arbeitsvisum für selbständige Antragssteller

Personen, welche entweder

  • beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen, oder
  • in ein bestehendes Unternehmen investieren wollen,
können einen Antrag auf eine temporäre Arbeitsbewilligung stellen. Nachfolgende Bedingungen sind zu erfüllen:
  • Der zu investierende Mindestbetrag in das Unternehmen beträgt R 2,5 Mio. Der Ursprung dieses Kapitals muss aus dem Ausland sein. Diese Bestätigung ist vom Wirtschaftsprüfer auszustellen.
  • Diese Limite kann auf Antrag reduziert werden, sofern das Unternehmen in einer der nachfolgenden Sektoren tätig ist: Informations- und Kommunikations-Industrie, Bekleidungs- und Textilbranche, chemische und biotechnische Industrie, Agrarverarbeitungsindustrie, Metall- und Mineralverarbeitungsindustrie, Automobil- und Transportindustrie, Tourismus oder Kunsthandwerk. Dieser Antrag muss von einer staatlichen, kompetenten Stelle unterstützt werden.
  • Es ist von Vorteil, wenn bisherige unternehmerische Erfolge des Antragsstellers nachgewiesen werden können.
  • Das Unternehmen muss sich bei der Steuerbehörde (SARS) anmelden.
  • Es müssen mindestens 5 Staatsbürger oder Daueraufenthalter permanent eingestellt werden (exkl. Inhaber und Familienmitglieder).
  • Ein Unternehmensplan, welcher Kurz- und Langzeitprognosen wiedergibt, muss mit dem Antrag eingereicht werden.
  • Das Unternehmen muss sich, falls notwendig, beim Dachverband registrieren lassen.

Ein Business Permit wird für 24 Monate ausgestellt und muss anschließend verlängert werden.

Arbeitsaufenthalter (Angestellte)

Es bestehen folgende Kategorien von Arbeitsvisa:

Quota-Permit

Das Quota-System erlaubt es einigen Sektoren der Industrie jährlich eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen an Ausländer zu vergeben. Die revidierten Quoten unter dem neuen Gesetz sind im Februar 2006 publiziert worden. Diese umfassen ca. 47'500 Berufe, welche sehr spezifisch definiert worden sind. Die alten

Quoten waren viel breiter gestreut und es standen über 200'000 Arbeitsplätze zur Verfügung.

Wir sind der Meinung, dass diese Quoten zu spezifisch sind, da diese Arbeitnehmer im Prinzip den Antrag unter „speziellen Fähigkeiten“ stellen könnten. Diese enge Definition benachteiligt große Industriezweige wie z.B. den Tourismus.

Die Quoten sollten jährlich in Absprache mit dem Amt für Arbeit, Handel und Industrie festgelegt und öffentlich publiziert (Government Gazette).

Generelle Arbeitsbewilligung

Eine generelle Arbeitserlaubnis wird ausgestellt, sofern der Antragssteller nicht in den Bereich des Quota-Permits fällt, nicht von einer ausländischen Firma nach Südafrika transferiert worden ist und keine „speziellen Fähigkeiten“ besitzt.

Der zukünftige Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass

  • er alle lokalen Möglichkeiten zur Besetzung der Stelle ausgenutzt hat, und
  • dass die vertraglichen Bedingungen nicht schlechter sind als für eine vergleichbare südafrikanische Arbeitskraft, und
  • die Behörde informiert wird, sollte der Ausländer nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen oder sollte er in eine andere Position versetzt werden.
Spezielle Fähigkeiten des Antragsstellers

Ein Antragssteller mit außerordentlichen Fähigkeiten kann ebenfalls den Antrag stellen. Dieses Visum wird für maximal 3 Jahre ausgestellt.

Transfer innerhalb der gleichen Firma („Expatriates“)

Die Bewilligung wird für maximal 2 Jahre ausgestellt, sofern:

  • der Arbeitgeber sicherstellt, dass der Angestellte die Bestimmungen des neuen Gesetzes einhält und
  • er die finanziellen Garantien leistet, um eventuelle Rückführungskosten des Ausländers zu decken.

Die Arbeitsstelle muss nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Der Arbeitnehmer darf aber für keine andere Gesellschaft arbeiten.

Firmenbewilligung

Die Bewilligung dient Firmen oder auch Staaten, welche einen regelmäßigen und relativ großen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben. Unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien teilt die Behörde eine maximale Anzahl von Arbeitsstellen zu.

Weitere Ausführungen würden im Rahmen dieser Broschüre zu weit gehen. Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pensionäre

Sie können als Rentner auch den Antrag auf eine temporäre Aufenthaltsbewilligung (ab mehr als 3 Monaten Aufenthalt) stellen, welche für maximal 4 Jahre gültig ist und anschließend verlängert werden kann. Im Gegensatz zu der Dauer-aufenthaltsbewilligung für Pensionäre ist es möglich, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Dieser Antrag muss aber gesondert gestellt werden.

Der Vermögens- oder Kapitalnachweis von R 20'000 p.m. pro Person ist erforderlich.

Die Bewilligung ist ideal für Pensionäre, die sich nur saisonal oder für eine minimale Zeit, aber regelmäßig in Südafrika aufhalten („Schwalben-Visum“).

Familienmitglieder

Kinder, Eltern oder Geschwister von Staatsbürgern oder Daueraufenthaltern können ebenfalls einen Antrag auf eine temporäre Bewilligung stellen. Diese wird für maximal zwei Jahre gewährt.

Andere temporäre Bewilligungen

Es stehen weitere Kategorien zur Verfügung, wie z.B. das Treaty Permit, Crew Permit, Medical Treatment Permit, Exchange Permit, Asylum, Cross-border und transit passes, auf welche wir hier nicht näher eingehen können. Sollten Sie weitere Informationen dazu brauchen, bitten wie Sie, uns zu kontaktieren.

4. Rückkehr von südafrikanischen Staatsbürgern

Personen, die in Südafrika geboren sind und jetzt wieder zurückkehren wollen, steht einer Einreise grundsätzlich nichts im Wege. Dies gilt auch für emigrierte Südafrikaner. Der Nachweis muss erbracht werden, dass Sie Südafrikaner sind und die Staatsbürgerschaft nie aufgegeben wurde. Dieser Schritt wird normalerweise beim ausländischen Konsulat in die Wege geleitet („Determination of Status“). Sollte die Staatbürgerschaft aufgegeben worden sein (z.B. durch ausländischen Pass), kann diese wieder beantragt werden.

5. Heirat von Ausländern

Durch Heirat mit einem südafrikanischen Staatsbürger erhält ein Ausländer das Anrecht auf eine Daueraufenthaltsbewilligung, muss aber dafür einen Antrag stellen. Dieser kann aber neu erst gestellt werden, nachdem die Ehe 5 Jahre bestanden hat. Sollte der südafrikanische Staatsbürger in Südafrika leben, und wird die Ehe lokal geschlossen, kann der Antrag lokal gestellt werden.

6. Zukunft des Immigrationsgesetzes

Das neue Gesetz ist nicht von Praktikern geschrieben worden und hat daher seine Mängel. Die Behörde hat aber erkannt, dass einige Anpassungen notwendig sind. Im Juli 2006 hat die Ministerin der Behörde folgende Änderungen dem Parlament vorgelegt, welche in den nächsten Monaten in Kraft treten könnten:

  • Die Gültigkeitsperiode des Visums für Expatirates („intra-company work permit“) soll von 2 auf 5 Jahre verlängert werden.
  • Der Druckfehler in der Kategorie des 4-Jahres Visums für Pensionäre soll behoben werden, indem das erforderliche Einkommen, analog dem Daueraufenthalt, pro Familie und nicht mehr pro Person gilt.
  • Personen mit einem „Quota Work Permit“ müssen nicht mehr 5 Jahre warten, bis der Antrag auf Daueraufenthalt gestellt werden kann. Dieses kann unmittelbar nach Ausstellung des temporären Visums beantragt werden.

Weitere, kleinere Änderungen sind in dem Vorschlag enthalten, auf welche wir hier nicht weiter eingehen möchten.

7. Und was muss ich weiterhin beachten?

Unser Ratgeber gibt Ihnen weitere Informationen, welche im Zusammenhang mit einem temporären oder dauernden Aufenthalt unerlässlich sind:

  • Devisenvorschriften und -kontrolle
  • Investitionsmöglichkeiten für Einwanderer
  • Eröffnung von Bankverbindungen und Transfer des Kapitals
  • Kauf von Wohneigentum, Hypotheken und Vermietung
  • Geldmarktanlagen und Wertpapiere
  • Wertpapieranlagen
  • Anlageprodukte von Versicherungsgesellschaften
  • Firmengründung
  • Investitionen von Ausländern
  • Transport und Umzug
  • Finanzen, Banken und Versicherungen in Südafrika
  • Staatliche Leistungen
  • Bankdienstleistungen
  • Versicherungsleistungen (Kranken- und Sachversicherungen)
  • Vorsorgeplanung (Pensionskassen, Provident Funds etc)
  • Steuerfreie Annuitäten und Renten
  • Lebens- und Sparversicherungen
  • Wie gestalte ich steuerfreies Einkommen?
  • Arbeitsrecht und Gehaltsystem
  • Steuersystem
  • Besteuerung von natürlichen Personen und Gesellschaften
  • Internationale Steuerplanung
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Investitionsschutzabkommen
  • Testaments- und Erbschaftsplanung

8. Empfehlungen und Ratschläge zur Immigration

Wir sind der Meinung, dass der Entscheid nach Südafrika auszuwandern nicht von heute auf morgen getroffen werden sollte.

Mit einer oder mehreren Erkundungsreisen kann viel Ärger und Geld eingespart werden. Unsere Broschüre soll Ihnen fürs erste einen groben Überblick geben. Treffen Sie keine kurzfristigen Vereinbarungen, die Sie finanziell binden, bevor Sie nicht die Gewissheit einer Aufenthaltsbewilligung haben.

Selbstverständlich würde es uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Realisierung Ihrer Südafrika-Träume mit Rat und Tat zur Seite stehen dürfen. Sie können uns beauftragen, den bürokratischen Teil mit der Einwanderungsbehörde für Sie zu erledigen.

 

© 2004 - 2008, Swiss Financial Consulting, All rights reserved
Web Design and Web Hosting by Public Instinct