| Immigrationsbroschüre |
|
Generelle ÜbersichtDas Interesse für eine Einwanderung nach Südafrika ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Nebst der geographischen Vielfalt und der natürlichen Schönheit des Landes müssen natürlich auch andere Punkte berücksichtigt werden, die schließlich für den Entscheid einer Einwanderung ebenso wichtig sind. Die Themen dieser Broschüre sind auf den Finanzbereich beschränkt. Eindrücke über Geographie, Klima, Kultur etc. müssen unbedingt persönlich vor Ort gewonnen werden. Leider ist über die letzten Jahre die Einreise nach Südafrika komplexer
geworden. Mangelndes Arbeitsplatzangebot und der Zustrom von
unqualifizierten Arbeitskräften hat die Behörden zu einer
restriktiveren Einwanderungspolitik gezwungen. Man will nicht
Bevölkerungswachstum aufgrund eines liberalen Einwanderungsgesetzes
fördern, sondern nur Personen Aufenthalt gewähren, die einen
substantiellen Beitrag an die südafrikanische Wirtschaft leisten können. 1. Kategorien einwanderungsberechtigter PersonenRechtliche Grundlage ist der “Immigration Act 13 of 2002“, der
„Immigration Amendment Act 19 of 2004“ und die revidierten
Ausführungsbestimmungen „Immigration Regulations“, welche am1. Juli
2005 in Kraft getreten sind.
Der Einwanderer sollte ohne Vorstrafen und gesund sein. Sein Charakter und Lebenswandel soll ordnungsgemäß sein. Die Einreisebehörde („Department of Home Affairs“) ist für das Ausstellen von Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden, Identitätskarten, Pässen, temporären und dauernden Aufenthaltsbewilligungen zuständig. Fast alle temporären Bewilligungen können zu einem späteren Zeitpunkt in eine dauernde Bewilligung umgewandelt werden. 2. DaueraufenthaltsbewilligungenDie Bewilligung berechtigt Sie zum zeitlich
uneingeschränkten Aufenthalt in Südafrika. Sie haben alle Rechte eines
Einwohners der Republik, ausgenommen sind aber Rechte, die mit einer
Staatsbürgerschaft verbunden sind (z.B. Stimmrecht). Folgende Personen können einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen:
Diese Kategorien sind nachfolgend näher beschrieben. Angestellte im Arbeitsverhältnis über 5 JahreSollte dem Antragssteller über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren eine Arbeitserlaubnis für Angestellte ausgestellt worden sein, kann nach Ablauf dieser Frist eine Daueraufenthaltsbewilligung beantragt werden. Wichtig ist ein Angebot auf eine permanente Anstellung. Ehepartner von südafrikanischen Staatsbürgern / DaueraufenthalternAls
Ehepartner eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines
Daueraufent-halters haben Sie ebenfalls Anrecht auf eine
Daueraufenthaltsbewilligung, sofern diese Bindung mindestens 5 Jahre
bestanden hat. Sollte dies noch nicht der Fall sein, erhalten Sie in
der Zwischenzeit ein „Begleiter-Visum“. Minderjährige Kinder von südafrikanischen Staatsbürgern / DaueraufenthalternAls minderjähriges Kind (unter 21 Jahren) eines südafrikanischen Staatsbürgers oder eines Daueraufenthalters haben Sie ebenfalls Anrecht auf eine Daueraufenthaltsbewilligung. Antragsteller mit zeitlich uneingeschränktem ArbeitsplatzangebotEinem Antragssteller, dem ein zeitlich unbefristetes Arbeitsplatzangebot unterbreitet worden ist, kann eine Daueraufenthaltsbewilligung erteilt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitsplatz landesweit ausgeschrieben wurde und keine passende Person gefunden werden konnte („General work permit“). Diese Antragstellung steht auch Antragstellern eines „Quota Work Permits“ zur Verfügung. Diese Arbeitsgenehmigung dient speziellen Berufsgruppen, welche nicht der Anzeigenpflicht unterliegen und in die Anzahl jährlich verfügbarer Quoten für ausländische Arbeitnehmer innerhalb definierter Industriesektoren fallen. Antragsteller mit „außerordentlichen Fähigkeiten“Ein Antragssteller mit außerordentlichen Fähigkeiten kann ebenfalls direkt den Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen. Beispiele von Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten sind Wissenschaftler, Schriftsteller etc. Wir nehmen an, dass nur wenige Anträge in dieser Kategorie gestellt werden, da die Definition von diesen Fähigkeiten eher wage ist, und jeder Antrag individuell bearbeitet wird. Selbständig erwerbende AntragsstellerPersonen, welche entweder beabsichtigen:
Nebst vielen anderen Unterlagen sind folgende Auflagen von Wichtigkeit:
Es ist von Vorteil, wenn bisherige unternehmerische Erfolge des Antragsstellers nachgewiesen werden können. Ein Business Permit wird für 24 Monate ausgestellt und muss anschließend verlängert werden. Bei einer Investition in einen bestehenden Betrieb ist das Gesellschafterabkommen, sowie die letzte Bilanz und Erfolgsrechnung einzureichen. FlüchtlingeWir können unsere Beratungstätigkeit leider nicht für Antragssteller in dieser Kategorie zur Verfügung stellen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einreisebehörde oder deren ausländischen Vertretungen. können als Rentner den Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen, sofern Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie über ein auf Lebzeiten garantiertes Einkommen von mindestens R 20’000 pro Monat verfügen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kombination aus Rente und/oder Vermögen darzulegen. PensionäreSie können als Rentner den Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen, sofern Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie über ein auf Lebzeiten garantiertes Einkommen von mindestens R 20’000 pro Monat verfügen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kombination aus Rente und/oder Vermögen darzulegen. Finanziell unabhängige AntragstellerPersonen, welche in dieser Kategorie den Antrag stellen, d.h. sich die Bewilligung „erkaufen“ möchten, müssen über ein Mindestkapital von R 7.5 Mio. verfügen. Weiter ist eine einmalige Gebühr von R 75'000 zu entrichten, welche unserer Meinung nach keinen Sinn macht. Für die meisten dieser Antragssteller besteht wahrscheinlich die Möglichkeit, den Antrag in einer anderen, kostengünstigeren Kategorie zu stellen. FamilienmitgliederVolljährige Kinder oder Eltern von Staatsbürgern oder Daueraufenthaltern können ebenfalls einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsbewilligung stellen. Die Definition von „Relatives“ ist im Gesetzestext so definiert, dass nur Personen im 1. Verwandtschaftsgrad (Eltern und Kinder) zum Antrag als Familienmitglieder berechtigt sind. Es ist zwingend, dass die bereits ansässigen Familienmitglieder Verantwortung und finanzielle Unterstützung für den Antragssteller garantieren. Vorgehensweise und Ablauf bei der AntragstellungBitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nicht nur in Ihrem Domizilland bei der nächstgelegenen südafrikanischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) einreichen können, sondern auch in Südafrika. Sollte es möglich sein, empfehlen wir Ihnen die lokale Antragsstellung, da wir Ihnen vor Ort mehr Unterstützung leisten können. Mit Abgabe der erwähnten Formulare wird in der Regel auch ein Interview geführt, damit der zuständige Beamte einen Eindruck über die Antragssteller gewinnen kann. Um lokal auch die polizeilichen Abklärungen vorzunehmen, werden Sie auch Ihre Fingerabdrücke (ab 18 Jahren) zur Verfügung stellen müssen. Sollte nach Durchsicht der Unterlagen noch ausstehende Punkte zu klären sein, könnten Sie nochmals zu einem Interview gebeten werden. 3. Temporäre AufenthaltsbewilligungenEine temporäre Bewilligung kann nur Personen erteilt werden, welche nicht als „prohibited“ oder „undesirable“ Antragssteller definiert werden. Die Bewilligung ist zeitlich limitiert und kann unter Umständen verlängert oder in eine andere Bewilligung gewechselt werden. Folgende Kategorien stehen für die eine Antragsstellung zur Verfügung:
Touristenvisum und VerlängerungAbhängig vom Ursprungsland des Besuchers / Touristen kann die Antragsstellung für eine Einreise differenzieren. Normalerweise wird Ihnen ein Besuchervisum bis maximal 3 Monate gewährt. Bei einem länger gewünschten Aufenthalt können Sie nur noch einmal um weitere 3 Monate verlängern. Dies kann nur vor Ort gemacht werden und nicht im Ausland vor Ihrer Abreise. Es muss beachtet werden, dass am Ort der Einreise nach Südafrika der Beamte die Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltes bestimmt, sofern Ihr Flugticket die gewünschte Aufenthaltsdauer aufweist. Das Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen. StudienvisumDer Antrag kann auch lokal gestellt werden und das Visum wird für zwei bis drei Jahre ausgestellt. Grundsätzlich können nur Studenten von höheren Ausbildungsstätten Teilzeitstellen unter 20 Stunden pro Woche annehmen. Sie sind frei, ein anderes Institut zu wählen. Der Antrag muss dementsprechend neu formuliert und eingegeben werden. Der Wechsel zu einem anderen Institut, ohne die Behörde davon in Kenntnis zu setzen, ist nicht erlaubt. Arbeitsvisum für selbständige AntragsstellerPersonen, welche entweder
Ein Business Permit wird für 24 Monate ausgestellt und muss anschließend verlängert werden. Arbeitsaufenthalter (Angestellte)Es bestehen folgende Kategorien von Arbeitsvisa: Quota-PermitDas Quota-System erlaubt es einigen Sektoren der Industrie jährlich eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen an Ausländer zu vergeben. Die revidierten Quoten unter dem neuen Gesetz sind im Februar 2006 publiziert worden. Diese umfassen ca. 47'500 Berufe, welche sehr spezifisch definiert worden sind. Die alten Quoten waren viel breiter gestreut und es standen über 200'000 Arbeitsplätze zur Verfügung. Wir sind der Meinung, dass diese Quoten zu spezifisch sind, da diese Arbeitnehmer im Prinzip den Antrag unter „speziellen Fähigkeiten“ stellen könnten. Diese enge Definition benachteiligt große Industriezweige wie z.B. den Tourismus. Die Quoten sollten jährlich in Absprache mit dem Amt für Arbeit, Handel und Industrie festgelegt und öffentlich publiziert (Government Gazette). Generelle ArbeitsbewilligungEine generelle Arbeitserlaubnis wird ausgestellt, sofern der Antragssteller nicht in den Bereich des Quota-Permits fällt, nicht von einer ausländischen Firma nach Südafrika transferiert worden ist und keine „speziellen Fähigkeiten“ besitzt. Der zukünftige Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass
Spezielle Fähigkeiten des AntragsstellersEin Antragssteller mit außerordentlichen Fähigkeiten kann ebenfalls den Antrag stellen. Dieses Visum wird für maximal 3 Jahre ausgestellt. Transfer innerhalb der gleichen Firma („Expatriates“)Die Bewilligung wird für maximal 2 Jahre ausgestellt, sofern:
Die Arbeitsstelle muss nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Der Arbeitnehmer darf aber für keine andere Gesellschaft arbeiten. FirmenbewilligungDie Bewilligung dient Firmen oder auch Staaten, welche einen regelmäßigen und relativ großen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben. Unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien teilt die Behörde eine maximale Anzahl von Arbeitsstellen zu. Weitere Ausführungen würden im Rahmen dieser Broschüre zu weit gehen. Für mehr Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. PensionäreSie können als Rentner auch den Antrag auf eine temporäre Aufenthaltsbewilligung (ab mehr als 3 Monaten Aufenthalt) stellen, welche für maximal 4 Jahre gültig ist und anschließend verlängert werden kann. Im Gegensatz zu der Dauer-aufenthaltsbewilligung für Pensionäre ist es möglich, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Dieser Antrag muss aber gesondert gestellt werden. Der Vermögens- oder Kapitalnachweis von R 20'000 p.m. pro Person ist erforderlich. Die Bewilligung ist ideal für Pensionäre, die sich nur saisonal oder für eine minimale Zeit, aber regelmäßig in Südafrika aufhalten („Schwalben-Visum“). FamilienmitgliederKinder, Eltern oder Geschwister von Staatsbürgern oder Daueraufenthaltern können ebenfalls einen Antrag auf eine temporäre Bewilligung stellen. Diese wird für maximal zwei Jahre gewährt. Andere temporäre BewilligungenEs stehen weitere Kategorien zur Verfügung, wie z.B. das Treaty Permit, Crew Permit, Medical Treatment Permit, Exchange Permit, Asylum, Cross-border und transit passes, auf welche wir hier nicht näher eingehen können. Sollten Sie weitere Informationen dazu brauchen, bitten wie Sie, uns zu kontaktieren. 4. Rückkehr von südafrikanischen StaatsbürgernPersonen, die in Südafrika geboren sind und jetzt wieder zurückkehren wollen, steht einer Einreise grundsätzlich nichts im Wege. Dies gilt auch für emigrierte Südafrikaner. Der Nachweis muss erbracht werden, dass Sie Südafrikaner sind und die Staatsbürgerschaft nie aufgegeben wurde. Dieser Schritt wird normalerweise beim ausländischen Konsulat in die Wege geleitet („Determination of Status“). Sollte die Staatbürgerschaft aufgegeben worden sein (z.B. durch ausländischen Pass), kann diese wieder beantragt werden. 5. Heirat von AusländernDurch Heirat mit einem südafrikanischen Staatsbürger erhält ein Ausländer das Anrecht auf eine Daueraufenthaltsbewilligung, muss aber dafür einen Antrag stellen. Dieser kann aber neu erst gestellt werden, nachdem die Ehe 5 Jahre bestanden hat. Sollte der südafrikanische Staatsbürger in Südafrika leben, und wird die Ehe lokal geschlossen, kann der Antrag lokal gestellt werden. 6. Zukunft des ImmigrationsgesetzesDas neue Gesetz ist nicht von Praktikern geschrieben worden und hat daher seine Mängel. Die Behörde hat aber erkannt, dass einige Anpassungen notwendig sind. Im Juli 2006 hat die Ministerin der Behörde folgende Änderungen dem Parlament vorgelegt, welche in den nächsten Monaten in Kraft treten könnten:
Weitere, kleinere Änderungen sind in dem Vorschlag enthalten, auf welche wir hier nicht weiter eingehen möchten. 7. Und was muss ich weiterhin beachten?Unser Ratgeber gibt Ihnen weitere Informationen, welche im Zusammenhang mit einem temporären oder dauernden Aufenthalt unerlässlich sind:
8. Empfehlungen und Ratschläge zur ImmigrationWir sind der Meinung, dass der Entscheid nach Südafrika auszuwandern nicht von heute auf morgen getroffen werden sollte. Mit einer oder mehreren Erkundungsreisen kann viel Ärger und Geld eingespart werden. Unsere Broschüre soll Ihnen fürs erste einen groben Überblick geben. Treffen Sie keine kurzfristigen Vereinbarungen, die Sie finanziell binden, bevor Sie nicht die Gewissheit einer Aufenthaltsbewilligung haben. Selbstverständlich würde es uns freuen, wenn wir Ihnen bei der Realisierung Ihrer Südafrika-Träume mit Rat und Tat zur Seite stehen dürfen. Sie können uns beauftragen, den bürokratischen Teil mit der Einwanderungsbehörde für Sie zu erledigen. |


